Rede von Dirk Manzewski (SPD) – Drucksache 16/2523
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.
Text
Rede von Dirk Manzewski (SPD) – Drucksache 16/2523
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir
debattieren hier heute abschließend über den Entwurf der
Bundesregierung zur Änderung des
Wohnungseigentumsgesetzes.
So sehr sich das WEG in der Vergangenheit
grundsätzlich bewährt hat, so hat sich im Laufe der Zeit doch
ein zunehmender Bedarf nach praktikableren Regeln
gezeigt. Insbesondere die bereits angesprochene
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2005, mit der
der BGH zum ersten Mal klargestellt hat, dass die
Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums selbst
rechtsfähig ist, hat uns veranlasst, dies auch so ins Gesetz zu
schreiben.
Frau Kollegin Bluhm, es ist natürlich ärgerlich, wenn
man ins kalte Wasser geworfen wird, ohne vorher bei
den Debatten, insbesondere den Anhörungen, dabei
gewesen zu sein.
(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: War ich doch!
In einem anderen Ausschuss!)
Trotzdem, es ist schon ein bisschen traurig, wenn man
dann im Grunde genommen nur das abliest, was einem
vorgefertigt wird, und sich keine eigenen Gedanken
macht;
(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Das ist eine
Unterstellung! Das ist meine Meinung!)
denn das, was Sie gesagt haben, war in den wesentlichen
Punkten falsch.
Wenn nämlich verlangt wird, dies nicht gesetzlich zu
verankern, Frau Kollegin Bluhm, dann bedeutet das
nichts anderes – das habe ich schon beim KollegenNešković nicht so richtig verstanden –, als dass man die
Rechtsprechung des BGH ignoriert.
Dies wiederum hätte die Konsequenz, dass auch die aus
der Entscheidung des BGH weiter resultierenden Folgen
nicht vom Gesetz hätten aufgegriffen werden können.
Das neue WEG wäre damit im Grunde genommen schon
vom ersten Tag seiner Gültigkeit an veraltet und die
Gerichte würden vermutlich aufgrund der dann
herrschenden unsicheren Rechtslage von Verfahren
überschwemmt werden.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto
Solms)
Insbesondere waren in diesem Zusammenhang auch
die Rechte und Pflichten sowie das
Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ebenso
wie die Stellung ihres Verwalters völlig neu zu
definieren. Ich meine, dass das in diesem Gesetzentwurf gut
gelöst wurde.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass wir zumindest in
einem Bereich die Stringenz verlassen haben, und zwar
in dem Punkt der Insolvenzfähigkeit der
Wohnungseigentümergemeinschaft; denn eigentlich beinhaltet
Rechtsfähigkeit auch Insolvenzfähigkeit. Nur, liebe
Kolleginnen und Kollegen, dies hätte einfach keinen Sinn
gemacht; denn das Insolvenzrecht passt hier einfach
nicht. Das gilt insbesondere für das Ende eines
Insolvenzverfahrens; denn eine
Wohnungseigentümergemeinschaft kann zum Beispiel nicht aufgelöst werden.
Problematisch wären aber auch die Regelungen
hinsichtlich des Anfangs eines Insolvenzverfahrens
gewesen. Eigentlich hätte man nämlich den Verwalter
verpflichten müssen, den Insolvenzeröffnungsantrag zu
stellen. Der Zeitpunkt hierfür ist bei einer
Wohnungseigentümergemeinschaft aber relativ unklar. Die
Bundesregierung hatte laut ihrer Gegenäußerung vor, den
Verwalter deswegen von dieser Pflicht zu entbinden. Im
Gesamtkontext wäre das aber nicht schlüssig gewesen.
Aus all diesen Gründen ist es deshalb meiner Auffassung
nach richtig gewesen, von einer Insolvenzfähigkeit der
Wohnungseigentümergemeinschaft Abstand zu nehmen.
Ich persönlich halte es im Grundsatz für richtig und
dringend notwendig, dass in Teilbereichen eine
Beschlusskompetenz und damit das Mehrheitsprinzip statt
der bisher erforderlichen Einstimmigkeit für
Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
eingeführt werden soll. Denn, Frau Kollegin Bluhm, das
bislang geltende Einstimmigkeitsprinzip hat in der Praxis
sehr häufig wichtige, gebotene Entscheidungen zulasten
der anderen verhindert und Wohnungseigentum damit
unattraktiv gemacht. Der Einzelne ist im Übrigen – das
ist eine Kritik an Ihnen, Frau Bluhm – dadurch aber
nicht rechtlos gestellt. Es wurde nämlich ein Korrektiv
eingebaut, und zwar dergestalt, dass die einzelnen
Mehrheitsentscheidungen für den Einzelnen nicht unbillig
erscheinen dürfen. Ich meine, das ist ausreichend.
Die Einführung einer aktuellen Beschlusssammlung
zu einer umfassenden Information potenzieller Erwerber
Dirk Manzewskiwird weiterhelfen, weil diese sich über die von der
Gemeinschaft gefassten Beschlüsse informieren können.
Begrüßt wird von mir auch, dass wir eine kürzere Frist
für die Berufung des Erstverwalters eingeführt haben.
Aufgrund der Entscheidung des BGH halte ich es für
folgerichtig, die Wohnungseigentümer nun nicht mehr
für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
gesamtschuldnerisch haften zu lassen. Zwar soll auch weiterhin
die Möglichkeit bestehen, nicht nur gegen die
Gemeinschaft, sondern auch unmittelbar gegen den einzelnen
Wohnungseigentümer vorzugehen. Dessen Haftung soll
sich aber nunmehr – ich glaube, das ist ziemlich
vernünftig – auf seinen Anteil am Gemeinschaftseigentum
beschränken.
Ich erachte es für gut, dass wir eine Verlagerung der
Verfahren vom FGG zur ZPO vornehmen. Abgesehen
davon, dass bereits bisher Grundsätze der ZPO im
Wohnungseigentumsverfahren gegolten haben, bietet die
ZPO meiner Ansicht nach die effizientere und
stringentere Verfahrensführung. Kollegin Bluhm, da ich Richter
bin, kann ich sagen: Da Gerichte stets auf Ausgleich
bedacht sind, erwarte ich kein Nachlassen bei der Suche
nach einvernehmlichen Lösungen.
Dem Interesse des Einzelnen, sein Recht zu suchen
– auch das ist von Ihnen im Zusammenhang mit dem
Kostenrisiko kritisiert worden; ZPO-Verfahren sind
tatsächlich in der Regel etwas teurer als FGG-Verfahren –,
wird aber durch die Beschränkung von Streitwert und
Kostenerstattung Rechnung getragen. Diese
Veränderung ist an Ihnen offensichtlich vorbeigegangen.
Ich komme zum Schluss. Ich bin mir natürlich
durchaus bewusst, dass wir in absehbarer Zeit vermutlich noch
einige Justierungen am WEG vornehmen werden; der
Kollege Geis hat das angesprochen. Nun aber alles auf
die lange Bank zu schieben und die weitere
Rechtsprechung abzuwarten, halte ich aber wie die große
Mehrzahl der Sachverständigen nicht für richtig.
(Beifall des Abg. Peter Hettlich [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich finde, dass uns ein guter Vorschlag zur Änderung des
WEG vorliegt. Ich bitte Sie hierfür um Ihre
Zustimmung.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg.
Mechthild Dyckmans [FDP])