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Rede von Dirk Manzewski (SPD) – Drucksache 16/2523

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.

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Text

Rede von Dirk Manzewski (SPD) – Drucksache 16/2523 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren hier heute abschließend über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. So sehr sich das WEG in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt hat, so hat sich im Laufe der Zeit doch ein zunehmender Bedarf nach praktikableren Regeln gezeigt. Insbesondere die bereits angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2005, mit der der BGH zum ersten Mal klargestellt hat, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums selbst rechtsfähig ist, hat uns veranlasst, dies auch so ins Gesetz zu schreiben. Frau Kollegin Bluhm, es ist natürlich ärgerlich, wenn man ins kalte Wasser geworfen wird, ohne vorher bei den Debatten, insbesondere den Anhörungen, dabei gewesen zu sein. (Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: War ich doch! In einem anderen Ausschuss!) Trotzdem, es ist schon ein bisschen traurig, wenn man dann im Grunde genommen nur das abliest, was einem vorgefertigt wird, und sich keine eigenen Gedanken macht; (Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Das ist eine Unterstellung! Das ist meine Meinung!) denn das, was Sie gesagt haben, war in den wesentlichen Punkten falsch. Wenn nämlich verlangt wird, dies nicht gesetzlich zu verankern, Frau Kollegin Bluhm, dann bedeutet das nichts anderes – das habe ich schon beim KollegenNešković nicht so richtig verstanden –, als dass man die Rechtsprechung des BGH ignoriert. Dies wiederum hätte die Konsequenz, dass auch die aus der Entscheidung des BGH weiter resultierenden Folgen nicht vom Gesetz hätten aufgegriffen werden können. Das neue WEG wäre damit im Grunde genommen schon vom ersten Tag seiner Gültigkeit an veraltet und die Gerichte würden vermutlich aufgrund der dann herrschenden unsicheren Rechtslage von Verfahren überschwemmt werden. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms) Insbesondere waren in diesem Zusammenhang auch die Rechte und Pflichten sowie das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ebenso wie die Stellung ihres Verwalters völlig neu zu definieren. Ich meine, dass das in diesem Gesetzentwurf gut gelöst wurde. Ich bin mir darüber im Klaren, dass wir zumindest in einem Bereich die Stringenz verlassen haben, und zwar in dem Punkt der Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; denn eigentlich beinhaltet Rechtsfähigkeit auch Insolvenzfähigkeit. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies hätte einfach keinen Sinn gemacht; denn das Insolvenzrecht passt hier einfach nicht. Das gilt insbesondere für das Ende eines Insolvenzverfahrens; denn eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann zum Beispiel nicht aufgelöst werden. Problematisch wären aber auch die Regelungen hinsichtlich des Anfangs eines Insolvenzverfahrens gewesen. Eigentlich hätte man nämlich den Verwalter verpflichten müssen, den Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Der Zeitpunkt hierfür ist bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft aber relativ unklar. Die Bundesregierung hatte laut ihrer Gegenäußerung vor, den Verwalter deswegen von dieser Pflicht zu entbinden. Im Gesamtkontext wäre das aber nicht schlüssig gewesen. Aus all diesen Gründen ist es deshalb meiner Auffassung nach richtig gewesen, von einer Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Abstand zu nehmen. Ich persönlich halte es im Grundsatz für richtig und dringend notwendig, dass in Teilbereichen eine Beschlusskompetenz und damit das Mehrheitsprinzip statt der bisher erforderlichen Einstimmigkeit für Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeführt werden soll. Denn, Frau Kollegin Bluhm, das bislang geltende Einstimmigkeitsprinzip hat in der Praxis sehr häufig wichtige, gebotene Entscheidungen zulasten der anderen verhindert und Wohnungseigentum damit unattraktiv gemacht. Der Einzelne ist im Übrigen – das ist eine Kritik an Ihnen, Frau Bluhm – dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Es wurde nämlich ein Korrektiv eingebaut, und zwar dergestalt, dass die einzelnen Mehrheitsentscheidungen für den Einzelnen nicht unbillig erscheinen dürfen. Ich meine, das ist ausreichend. Die Einführung einer aktuellen Beschlusssammlung zu einer umfassenden Information potenzieller Erwerber Dirk Manzewskiwird weiterhelfen, weil diese sich über die von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse informieren können. Begrüßt wird von mir auch, dass wir eine kürzere Frist für die Berufung des Erstverwalters eingeführt haben. Aufgrund der Entscheidung des BGH halte ich es für folgerichtig, die Wohnungseigentümer nun nicht mehr für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gesamtschuldnerisch haften zu lassen. Zwar soll auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, nicht nur gegen die Gemeinschaft, sondern auch unmittelbar gegen den einzelnen Wohnungseigentümer vorzugehen. Dessen Haftung soll sich aber nunmehr – ich glaube, das ist ziemlich vernünftig – auf seinen Anteil am Gemeinschaftseigentum beschränken. Ich erachte es für gut, dass wir eine Verlagerung der Verfahren vom FGG zur ZPO vornehmen. Abgesehen davon, dass bereits bisher Grundsätze der ZPO im Wohnungseigentumsverfahren gegolten haben, bietet die ZPO meiner Ansicht nach die effizientere und stringentere Verfahrensführung. Kollegin Bluhm, da ich Richter bin, kann ich sagen: Da Gerichte stets auf Ausgleich bedacht sind, erwarte ich kein Nachlassen bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Dem Interesse des Einzelnen, sein Recht zu suchen – auch das ist von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kostenrisiko kritisiert worden; ZPO-Verfahren sind tatsächlich in der Regel etwas teurer als FGG-Verfahren –, wird aber durch die Beschränkung von Streitwert und Kostenerstattung Rechnung getragen. Diese Veränderung ist an Ihnen offensichtlich vorbeigegangen. Ich komme zum Schluss. Ich bin mir natürlich durchaus bewusst, dass wir in absehbarer Zeit vermutlich noch einige Justierungen am WEG vornehmen werden; der Kollege Geis hat das angesprochen. Nun aber alles auf die lange Bank zu schieben und die weitere Rechtsprechung abzuwarten, halte ich aber wie die große Mehrzahl der Sachverständigen nicht für richtig. (Beifall des Abg. Peter Hettlich [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde, dass uns ein guter Vorschlag zur Änderung des WEG vorliegt. Ich bitte Sie hierfür um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Dyckmans [FDP])

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