Rede von Mechthild Dyckmans (FDP) – Drucksache 16/2523
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.
Text
Rede von Mechthild Dyckmans (FDP) – Drucksache 16/2523
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Die Geschichte des Wohnungseigentumsgesetzes
ist eine Erfolgsgeschichte. Wir wollen, dass es dabei
bleibt. Das sind wir allen jetzigen und allen künftigen
Wohnungseigentümern schuldig. Ich bin optimistisch,
dass das Gesetz, das wir heute verabschieden werden,
diesem Anspruch gerecht wird. Die Änderungen werden
das Wohnungseigentum praktikabler und vielleicht auch
ein Stück gerechter machen. Sie werden helfen, die
Attraktivität des Wohnungseigentums auch für die Zukunft
zu sichern. Das ist gerade in Anbetracht der Tatsache,
dass Wohnungseigentum immer mehr zur
Alterssicherung dient, sehr wichtig.
Zu den entscheidenden Verbesserungen gehört – das
hat der Herr Staatssekretär schon gesagt – die
Erleichterung der Willensbildung. Hier bestand spätestens seit der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum so genannten
Zitterbeschluss dringender Handlungsbedarf; denn die
durch diese Rechtsprechung erzwungene Rückkehr zum
starren Einstimmigkeitsprinzip ging an den Bedürfnissen
der Praxis vollkommen vorbei. Die Folge war, dass ein
einziger Wohnungseigentümer eine Maßnahme
verhindern konnte, die alle anderen für gut und richtig hielten.
Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip, die wir
heute beschließen – wir machen das meines Erachtens
vorsichtig und sinnvoll –, wird dazu beitragen, solche
Blockaden aufzubrechen. Sie wird in vielen Fällen den
Weg für Modernisierungs- und
Energieeinsparungsmaßnahmen freimachen. Hiervon profitieren nicht nur die
Wohnungseigentümer, sondern das ist auch gut für das
Handwerk und für die Umwelt.
Als juristisch anspruchsvoll erweist sich der Versuch,
die rechtlichen Verhältnisse zwischen
Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern
klarer zu fassen. Auch hier bestand Handlungsbedarf. Die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur
Teilrechtsfähigkeit hatte in der Praxis zu einer Reihe von
Folgefragen geführt. Der Gesetzentwurf versucht, hierauf eine
Antwort zu geben. Ob dies in allen Punkten überzeugend
gelungen ist, kann heute noch niemand mit Gewissheit
sagen. Hier wird die Rechtsprechung noch einiges zu tun
haben. Gegebenenfalls wird auch der Gesetzgeber,
werden wir nachsteuern müssen. Es wäre aber auch keine
Lösung gewesen, zum jetzigen Zeitpunkt vollständig auf
eine Regelung zu verzichten, wie dies von einigen
Vertretern aus der Wissenschaft empfohlen wurde. Der
Zustand der Rechtsunsicherheit hätte so möglicherweise
noch Jahre angedauert und die Eigentumswohnung als
besondere Rechtsform des Wohnens hätte Schaden
genommen. Das wollten wir nicht.
Hingegen war es richtig, die
Wohnungseigentümergemeinschaft für nicht insolvenzfähig zu erklären. Das
wäre die falsche Schlussfolgerung aus der
Teilrechtsfähigkeit gewesen.
(Beifall bei der FDP und der SPD)Die Gründe dafür sind in der Anhörung vorgetragen
worden. Wir hätten es aber begrüßt, wenn der
Gesetzgeber den Weg zu Ende gegangen wäre und dem Gläubiger
die Möglichkeit gegeben hätte, einen unfähigen
Verwalter durch einen fähigen zu ersetzen. Leider hat unser
darauf gerichteter Änderungsantrag keine Mehrheit
gefunden. Ich wage vorauszusagen, dass hier in absehbarer
Zeit gesetzgeberische Korrekturen vorgenommen
werden müssen.
Kein Problem haben wir damit, dass sich das
Verfahren in Wohnungseigentumssachen in Zukunft nach der
Zivilprozessordnung richten soll. Dies wird zu einer
Beschleunigung von Verfahren führen und dazu
beitragen, dass Prozesshanseln die Lust am Streit vergeht. Die
Gefahr einer Überforderung einzelner
Wohnungseigentümer sehen wir nicht. Auch im Anwendungsbereich der
Zivilprozessordnung hat das Gericht durch Hinweise
darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien rechtzeitig
und vollständig erklären.
Erfreulich ist, dass es uns fraktionsübergreifend
gelungen ist, den Gesetzentwurf um eine Vorschrift zu
ergänzen, durch die die Bestellungsdauer für den ersten
Verwalter auf höchstens drei Jahre beschränkt wird. Auf
diese Weise wird der Gleichlauf von Bestellungsdauer
und Verjährungsfrist durchbrochen und die Gefahr von
Interessenkonflikten reduziert.
Wir hätten uns auch gefreut, wenn unser Vorstoß, die
Übertragung bestimmter Aufgaben auf Sachverständige
unmittelbar im Wohnungseigentumsgesetz zu regeln,
ebenfalls Unterstützer gefunden hätte. Auf diese Weise
hätte die damit verbundene Erleichterung für die Praxis
sofort eintreten können. So bedarf es erst der Umsetzung
durch die Länder, die sich hiermit möglicherweise Zeit
lassen werden.
Auch ich habe die unaufgeregte und an der Sache
orientierte Beratung des Gesetzentwurfs als sehr wohltuend
empfunden und ich finde, dass wir zu guten Ergebnissen
gekommen sind. Dass unsere Änderungsanträge keine
Mehrheit gefunden haben, wird uns als FDP nicht daran
hindern, diesem guten Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Jürgen Gehb
[CDU/CSU]: Oh, ein Weihnachtsgeschenk! –
Klaus Uwe Benneter [SPD]: Wir haben noch
Platz in der Koalition! – Gegenruf des Abg.
Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das wäre
dann die größte Koalition!)