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Rede von Mechthild Dyckmans (FDP) – Drucksache 16/2523

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.

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Text

Rede von Mechthild Dyckmans (FDP) – Drucksache 16/2523 Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Erfolgsgeschichte. Wir wollen, dass es dabei bleibt. Das sind wir allen jetzigen und allen künftigen Wohnungseigentümern schuldig. Ich bin optimistisch, dass das Gesetz, das wir heute verabschieden werden, diesem Anspruch gerecht wird. Die Änderungen werden das Wohnungseigentum praktikabler und vielleicht auch ein Stück gerechter machen. Sie werden helfen, die Attraktivität des Wohnungseigentums auch für die Zukunft zu sichern. Das ist gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Wohnungseigentum immer mehr zur Alterssicherung dient, sehr wichtig. Zu den entscheidenden Verbesserungen gehört – das hat der Herr Staatssekretär schon gesagt – die Erleichterung der Willensbildung. Hier bestand spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Zitterbeschluss dringender Handlungsbedarf; denn die durch diese Rechtsprechung erzwungene Rückkehr zum starren Einstimmigkeitsprinzip ging an den Bedürfnissen der Praxis vollkommen vorbei. Die Folge war, dass ein einziger Wohnungseigentümer eine Maßnahme verhindern konnte, die alle anderen für gut und richtig hielten. Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip, die wir heute beschließen – wir machen das meines Erachtens vorsichtig und sinnvoll –, wird dazu beitragen, solche Blockaden aufzubrechen. Sie wird in vielen Fällen den Weg für Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen freimachen. Hiervon profitieren nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern das ist auch gut für das Handwerk und für die Umwelt. Als juristisch anspruchsvoll erweist sich der Versuch, die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern klarer zu fassen. Auch hier bestand Handlungsbedarf. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit hatte in der Praxis zu einer Reihe von Folgefragen geführt. Der Gesetzentwurf versucht, hierauf eine Antwort zu geben. Ob dies in allen Punkten überzeugend gelungen ist, kann heute noch niemand mit Gewissheit sagen. Hier wird die Rechtsprechung noch einiges zu tun haben. Gegebenenfalls wird auch der Gesetzgeber, werden wir nachsteuern müssen. Es wäre aber auch keine Lösung gewesen, zum jetzigen Zeitpunkt vollständig auf eine Regelung zu verzichten, wie dies von einigen Vertretern aus der Wissenschaft empfohlen wurde. Der Zustand der Rechtsunsicherheit hätte so möglicherweise noch Jahre angedauert und die Eigentumswohnung als besondere Rechtsform des Wohnens hätte Schaden genommen. Das wollten wir nicht. Hingegen war es richtig, die Wohnungseigentümergemeinschaft für nicht insolvenzfähig zu erklären. Das wäre die falsche Schlussfolgerung aus der Teilrechtsfähigkeit gewesen. (Beifall bei der FDP und der SPD)Die Gründe dafür sind in der Anhörung vorgetragen worden. Wir hätten es aber begrüßt, wenn der Gesetzgeber den Weg zu Ende gegangen wäre und dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben hätte, einen unfähigen Verwalter durch einen fähigen zu ersetzen. Leider hat unser darauf gerichteter Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden. Ich wage vorauszusagen, dass hier in absehbarer Zeit gesetzgeberische Korrekturen vorgenommen werden müssen. Kein Problem haben wir damit, dass sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen in Zukunft nach der Zivilprozessordnung richten soll. Dies wird zu einer Beschleunigung von Verfahren führen und dazu beitragen, dass Prozesshanseln die Lust am Streit vergeht. Die Gefahr einer Überforderung einzelner Wohnungseigentümer sehen wir nicht. Auch im Anwendungsbereich der Zivilprozessordnung hat das Gericht durch Hinweise darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären. Erfreulich ist, dass es uns fraktionsübergreifend gelungen ist, den Gesetzentwurf um eine Vorschrift zu ergänzen, durch die die Bestellungsdauer für den ersten Verwalter auf höchstens drei Jahre beschränkt wird. Auf diese Weise wird der Gleichlauf von Bestellungsdauer und Verjährungsfrist durchbrochen und die Gefahr von Interessenkonflikten reduziert. Wir hätten uns auch gefreut, wenn unser Vorstoß, die Übertragung bestimmter Aufgaben auf Sachverständige unmittelbar im Wohnungseigentumsgesetz zu regeln, ebenfalls Unterstützer gefunden hätte. Auf diese Weise hätte die damit verbundene Erleichterung für die Praxis sofort eintreten können. So bedarf es erst der Umsetzung durch die Länder, die sich hiermit möglicherweise Zeit lassen werden. Auch ich habe die unaufgeregte und an der Sache orientierte Beratung des Gesetzentwurfs als sehr wohltuend empfunden und ich finde, dass wir zu guten Ergebnissen gekommen sind. Dass unsere Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden haben, wird uns als FDP nicht daran hindern, diesem guten Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Oh, ein Weihnachtsgeschenk! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Wir haben noch Platz in der Koalition! – Gegenruf des Abg. Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das wäre dann die größte Koalition!)

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