Rede von Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/3797
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/3797 –.
Text
Rede von Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/3797
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wir haben es gerade erlebt: Gegen Angriffe kann
man sich wehren; gegen Lob ist man machtlos. In diesem
Sinne will ich für die Fraktion des Bündnisses 90/Die
Grünen sagen, dass wir diesem Antrag der großen Koalition
zustimmen werden.
(Beifall des Abg. Leo Dautzenberg [CDU/
CSU])
Wir wollen der Koalition an dieser Stelle ein Lob
aussprechen; denn wir finden das vorliegende Ergebnis
richtig. Wir haben tatsächlich den Eindruck, dass es sich
um eine Umsetzung derjenigen Punkte handelt, die wir
am 29. September in größerer Runde verabredet haben.
Wie gesagt, § 40 des Kreditwesengesetzes bleibt
erhalten. Der Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
ist vorerst gesichert. Außerdem gibt es kein
Vertragsverletzungsverfahren. Wir wären damals Ihrem Antrag
beigetreten; die Vorgeschichte kennen Sie. Aber diesmal
konnten wir Ihrem Antrag nicht beitreten. Der Grund ist,
dass wir Sorgen haben, was die Argumentation der EU-
Kommission im bisherigen Verfahren betrifft. Denn es
ist schon so, dass die EU-Kommission weiterhin
behauptet, dass der Grundversorgungsauftrag einer
Sparkasse unabhängig von ihrer Rechtsform erbracht
werden kann. Die EU-Kommission ignoriert auch
weiterhin diesen unvermeidlichen Zielkonflikt zwischen der
Gemeinwohlverpflichtung der öffentlich-rechtlichen
Sparkassen und den Gewinninteressen privater
Unternehmen. Sie stellt außerdem das Regionalprinzip
infrage.
Brüssel insistiert auch weiterhin darauf, dass für
zukünftige Fälle ein möglicher Verkauf einer Sparkasse in
Übereinstimmung mit dem EU-Recht erfolgen muss.
Daraus schließen wir, dass Brüssel seine Vorbehalte
gegen § 40 des Kreditwesengesetzes nur zurückgestellt,
aber noch nicht aufgegeben hat.
(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr wahr! –
Frank Schäffler [FDP]: Richtige
Interpretation!)
Diesen Punkt sehen wir kritisch. Auch Sie sollten das
tun.
Herr Dautzenberg, ich würde mir wünschen, dass
Ihnen klar ist, was hier passiert ist. Es ist vielleicht mit
einem spielentscheidenden Tor zu vergleichen. Aber es ist
noch lange nicht so, dass das Spiel insgesamt gewonnen
ist.
Was bedeutet das für den Fall, dass ein Bundesland
sein Sparkassengesetz ändern und seine Sparkasse
verkaufen will? Was bedeutet es, wenn Volksbanken und
Sparkassen regional fusionieren wollen oder wenn es gar
Kerstin AndreaeFusionen von regionalen Sparkassen zu Großsparkassen
gibt?
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das geht aber
von den Eigentümern aus!)
Es könnte durchaus sein, dass die Kommission solche
Fälle als willkommenen Anlass sieht, den Rechtsstreit
über § 40 des Kreditwesengesetzes wieder
aufzunehmen.
Wir wollen das Verhandlungsergebnis nicht
kleinreden. Ich meine tatsächlich – mir ist es damit wirklich
ernst –, dass es angesichts der Tatsache, was in den
Verhandlungen möglich war, ein gutes Ergebnis ist.
Deswegen stimmen wir diesem Antrag und nicht dem Antrag
der Linken zu.
Wir wünschen uns, dass wir nicht nur heute Abend,
sondern auch in Zukunft von der Union, die bei diesem
Thema unterschiedliche Interessen verfolgt, hören:
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Darauf
können Sie sich verlassen!)
Die Zukunft der Sparkassen ist noch nicht entschieden.
Wir erwarten schon, dass sich die Bundesregierung
weiterhin mit Umsicht und erhöhter Aufmerksamkeit für
eine dauerhafte Lösung im Sinne des Erhalts der
Sparkassen und vor allem ihres Gemeinwohlauftrages
einsetzt. Wir können sie dabei im Rahmen unserer
Möglichkeiten unterstützen.
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Die
Sparkassen haben es selber in der Hand, ob sie eine
Zukunft haben!)
Dieser Teilschritt war gut und richtig. Aber es ist
weiterhin dringend notwendig, bei diesem Thema umsichtig
und aufmerksam zu sein.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)