Rede von Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/2523
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.
Text
Rede von Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/2523
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich weiß, dass das Thema „Steuerfreiheit von
Veräußerungsgewinnen“ sehr sensibel ist. Es ist vor allem dazu
geeignet, bei Veranstaltungen Neiddebatten zu führen
und mit einem gewissen Populismus so zu tun, als ob die
Unternehmen gänzlich steuerfrei wären, Arbeitsplätze in
Deutschland abbauten und auch sonst nur Unfug treiben
würden.
(Peter Rzepka [CDU/CSU]: Das wollen sie
doch nicht verstehen, Frau Kollegin! –
Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Was ist denn
seit 2001 passiert?)
– Ich sage jetzt, was seit 2001 passiert ist.
Banken und Versicherungen zum Beispiel nehmen die
Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei ihren
Handelsbeständen gar nicht in Anspruch. Das heißt, sie
versteuern ihre Veräußerungsgewinne, und zwar
deswegen, weil sie – sie haben damals die Option bekommen,
sich nach altem Recht steuerlich behandeln zu lassen –die Veräußerungsverluste steuerlich geltend machen.
Die Kehrseite der Steuerfreiheit von
Veräußerungsgewinnen ist die Nichtabziehbarkeit der Verluste. Man
muss sehen: Entweder geht beides oder es geht gar
nichts. Es gibt nicht das eine oder das andere. Wenn man
das eine zulässt, muss man auch das andere tun; das ist
eine klare Linie.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Sehr
konsequent!)
Ein Blick zurück zeigt, welche gravierenden
fiskalischen Auswirkungen Beteiligungsverluste haben
können. Ich erinnere an den Börsencrash 2001 und die
damit einhergehenden hohen Beteiligungsverluste. Das
war der Hauptgrund, warum das
Körperschaftsteueraufkommen völlig zusammengebrochen ist. Wir haben
heute noch Altfälle – und zwar aus der Zeit, bevor wir
das Gesetz geändert haben –, die vor Gericht
ausgetragen werden. Vodafone zum Beispiel macht – das wurde
bereits angesprochen – 50 Milliarden Euro Buchverluste
aus dem Jahr 2001 steuerlich geltend. 50 Milliarden
Euro Buchverluste! Das wären umgerechnet circa
20 Milliarden Euro, die der Fiskus diesem Unternehmen
nachzahlen müsste, wenn sich Vodafone vor Gericht
durchsetzt. Solche Probleme gibt es heute nicht mehr,
weil es nicht mehr zulässig ist, solche Verluste steuerlich
geltend zu machen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich bin gottfroh, dass wir damals die Entscheidung so
getroffen haben. Wenn ich an die Börsensituation im
Jahr 2001 und daran denke, wie die internationalen
Firmen damals am Steuerstandort Deutschland aufgestellt
waren, und mir vorstelle, welche Verlustvorträge wir
heute noch hätten, wenn wir die Verlustverrechnung
nicht abgeschafft hätten, dann wird mir schlecht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der CDU/CSU und der SPD)
Es ist daher richtig, Vor- und Nachteile sehr sorgsam
gegeneinander abzuwägen. Herr Dr. Solms, man kann
sicherlich über die Steuersystematik reden; das halte ich
für eine richtige und wichtige Debatte. Aber man darf es
nicht so platt, wie vorgeschlagen, machen und sagen:
Wenn die Veräußerungsgewinne besteuert werden, dann
haben wir 2 Milliarden Euro Mehreinnahmen und die
Welt wird schön. – So einfach ist es leider nicht. Ich bitte
daher darum, im Ausschuss eine differenzierte Debatte
darüber zu führen, was Sinn macht.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der CDU/CSU und der SPD)