Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksache 16/3797
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/3797 –.
Text
Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksache 16/3797
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Tage eines Jahres
sind die Zeit der Rückblicke und Resümees. Ein Thema
beim Rückblick auf die Finanzmarkt- und
Bankenthemen dieses Jahres ist sicherlich die Auseinandersetzung
zwischen der Bundesregierung und der Europäischen
Kommission über den Bezeichnungsschutz der
Sparkassen.
Seit einigen Tagen kennen wir das Resümee dieser
Thematik: Der Sparkassen-Namensstreit mit Brüssel,
also der Streit über den Bezeichnungsschutz, kann mit
Recht als ein Kapitel des Jahres 2006 bezeichnet
werden, das sehr turbulent verlief, aber trotzdem letztendlich
positiv ausging. Diesen positiven Ausgang verdanken
wir der Bundesregierung. In der letzten Woche hat sie
nach einem wochenlangen Verhandlungsmarathon eine
erfreuliche Einigung mit der EU-Kommission über den
Bezeichnungsschutz der Sparkassen erzielt.
Entgegen Ihrer Auffassung, Kollege Troost und
meine Damen und Herren der Fraktion Die Linke, sind
wir in der Union davon überzeugt, dass die
Bundesregierung damit sehr wohl den Bundestagsbeschluss vom
September dieses Jahres umgesetzt hat.
Sie hat in ihren Verhandlungen den Parlamentswillen
nicht nur respektiert, sondern sie ist ihm sogar
ausdrücklich gefolgt.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das weiß nur
keiner!)
Gerne erläutere ich Ihnen unsere Überzeugung kurz
anhand von drei Kernforderungen, die wir vor drei
Monaten gemeinsam – Sie hatten sich daran beteiligt – im
Plenum formuliert haben.
Erstens sollte – so steht es im Antrag – der
Bezeichnungsschutz der Sparkassen im Sinne des § 40 des Kre-
Leo Dautzenbergditwesengesetzes grundsätzlich erhalten bleiben.
Zweitens sollte in diesem Zusammenhang der Verkauf der
Bankgesellschaft Berlin als Sonderfall behandelt
werden. Das ist die so genannte Insellösung. Drittens sollte
das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingestellt werden.
Alle drei Forderungen sind aufgrund der
Verhandlungen erfolgreich umgesetzt worden.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost
[DIE LINKE]: Das sehen wir aber ganz
anders!)
– Lieber Kollege Troost, wenn Sie nicht im Senat
mitbeteiligt gewesen wären, als wir uns den Berliner Fall
eingehandelt haben, dann wäre es gar nicht zum
Vertragsverletzungsverfahren gekommen.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ich glaube, Ihre
Partei hat das in Berlin verbrochen!)
– Nein, Sie waren mit anderen in Berlin zusammen, die
ich als Koalitionspartner natürlich nicht ausdrücklich
erwähnen möchte.
Allen drei Forderungen entspricht die Einigung mit
der EU-Kommission eindeutig. Ich sage daher sehr
deutlich, dass die Vereinbarung ein Erfolg ist. Sie ist ein
Erfolg für die deutschen Verhandlungsführer und – das ist
noch viel wichtiger – für den Sparkassensektor.
Ich kann daher nicht verstehen, warum diese
Verhandlungen nicht anerkannt werden und sich schon
wieder Nörgler und Kritiker aus der Deckung wagen.
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist
unglaublich!)
Sie haben festgestellt, die Verhandlungslösung sei nicht
wasserdicht, und fragen, was passiert, wenn sich der
Berliner Fall an anderer Stelle wiederholt. Dürfen dann
wieder private Investoren den Namen Sparkasse
fortführen? Wäre das nicht der Dammbruch für den
öffentlichrechtlichen Sparkassensektor?
Diese Argumentation enthält mir zu viel Wenn und
Aber.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das sieht der
Bankenverband anders!)
Zu der Frage, was dann passiert, Herr Kollege Troost:
Ehe private Investoren übernehmen können, muss
zunächst einmal jemand bereit sein, zu verkaufen. So ist
das in unserem Rechtsstaat, der noch dem Eigentum
verpflichtet ist. Das steht am Anfang der Gesamtsituation.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist
korrekt!)
In den meisten Fällen gelten politische
Entscheidungen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen. Ändern
sich diese, dann muss auch die Politik reagieren. Sollte
sich – dies sei nur am Rande bemerkt – der Berliner Fall
an anderer Stelle wiederholen, dann stehen wir in der
Politik und auch der Bankensektor – insbesondere dieseOrganisation – vor schwerwiegenderen Fragen als der
des Bezeichnungsschutzes.
Zunächst einmal sehe ich aber unter den heutigen
Rahmenbedingungen nicht, dass der
Bezeichnungsschutz für die Sparkassen durch die Verhandlungslösung
aufgeweicht wird. Vielmehr bin ich der Überzeugung,
dass diejenigen, die die Verhandlungslösung jetzt
zerreden, die europäische Absicherung des
Bezeichnungsschutzes tatsächlich gefährden.
Warum ich diese Befürchtung habe, macht ein Blick
auf den Verhandlungsverlauf in diesem Jahr sehr
deutlich. Nicht ohne Grund sprach ich eingangs von einem
turbulenten Kapitel in Sachen Sparkassen-
Bezeichnungsschutz. Wir alle wissen, dass in den letzten
Wochen und Monaten nicht immer zu erwarten war, dass
Deutschland mit der EU-Kommission zu einer
einvernehmlichen Lösung im Sinne des öffentlich-rechtlichen
Sparkassensektors gelangen würde.
Im Sommer standen vielmehr folgende Szenarien im
Raum: Ein Weg schien zwischenzeitlich darin zu
bestehen, den Forderungen der EU-Kommission nachzugeben
und den § 40 KWG zu ändern, um die Einstellung des
Vertragsverletzungsverfahren zu erreichen. Die andere
Option war eine Beendigung der Verhandlungen ohne
einvernehmliche Lösung. Die Konsequenz wäre ein
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gewesen,
dessen Ausgang völlig offen gewesen wäre.
Beide Szenarien konnten abgewendet werden. § 40
Kreditwesengesetz muss nicht geändert werden und das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird
eingestellt. Dass § 40 KWG nicht geändert werden
muss, ist auch ein Verdienst des Deutschen Bundestages.
Wir haben der Bundesregierung mit unserem Antrag im
September sehr deutlich gemacht, dass wir die
zwischenzeitlich von ihr vorgeschlagenen
Kompromissangebote zur Änderung des § 40 KWG für sehr
problematisch halten und dass wir im Übrigen weder sachliche
noch europarechtliche Gründe für eine Änderung sehen.
Das Ergebnis haben wir jetzt, Herr Kollege Troost.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das wissen
wir ja eben nicht!)
Damit haben wir der Bundesregierung für die Brüsseler
Verhandlungen letztlich den Rücken gestärkt. Mit
Unterstützung durch eine große Parlamentsmehrheit konnten
sich die deutschen Verhandlungsführer hartnäckig für
den Erhalt des § 40 KWG in seiner heutigen Fassung
einsetzen, und zwar mit Erfolg, wie wir seit der letzten
Woche wissen.
Der Fraktion Die Linke reicht diese Lösung aber noch
immer nicht aus. Sie fordert eine Nachverhandlung mit
dem Ziel der dauerhaften Sicherstellung des
Bezeichnungsschutzes. Das heißt, sie will eine Garantie für die
Ewigkeit. Aus der Historie betrachtet man die Ewigkeit
meistens von unten. Das ist im Grunde kein progressiver
Ansatz für die Zukunft.
(Frank Schäffler [FDP]: Ein schönes Bild! –
Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Dann
wächst Gras darüber!)
Leo DautzenbergWir müssen vielmehr die Entwicklungen in der
Kreditwirtschaft, der Landesgesetzgebung und der
Europäischen Union weiterhin beachten. Wie absurd diese
Forderung grundsätzlich ist und wie wenig sie mit
Realpolitik zu tun hat, brauche ich hier wohl nicht näher
zu erläutern.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD])
Meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke,
wie bei so vielen Themen erliegen Sie auch beim Thema
Sparkassen wieder einmal dem Irrglauben, dass wir auf
einer Insel der Glückseligen leben. Das tun wir aber
nicht. Wir sind in die Europäische Union eingebunden,
ob wir das wollen oder nicht.
– Richtig, wir wollen das. – Die EU wird weiterhin – das
muss uns bewusst sein – ein Auge auf die Drei-Säulen-
Struktur der deutschen Kreditwirtschaft werfen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir von der
Union wollen den Bezeichnungsschutz für
öffentlichrechtliche Sparkassen nicht nur kurzfristig retten. Wir
sind vielmehr von ihrer Bedeutung gerade mit Blick auf
die Gemeinwohlorientierung sehr wohl überzeugt und
haben ein langfristiges Interesse daran.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost
[DIE LINKE]: Das ist auch gut so!)
Aber wir sind als Realpolitiker vernünftig genug, um zu
wissen, dass die jetzt erreichte Vereinbarung mit der
Europäischen Union das bestmögliche Ergebnis ist, das zu
erreichen war.
Deshalb lautet meine abschließende Bitte: Lassen Sie
uns gemeinsam das Ergebnis der Verhandlungen der
Bundesregierung mit der Europäischen Union über den
Bezeichnungsschutz der Sparkassen würdigen!
Lassen Sie uns auch in Zukunft die Entwicklung der
deutschen Kreditwirtschaft aufmerksam verfolgen und
politisch-konstruktiv begleiten! Richtschnur unseres
Handelns sollte dabei immer die qualitativ gute und
flächendeckende Versorgung der Unternehmen und der
Bevölkerung mit Bankdienstleistungen sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)