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Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksache 16/3797

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/3797 –.

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Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksache 16/3797 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Tage eines Jahres sind die Zeit der Rückblicke und Resümees. Ein Thema beim Rückblick auf die Finanzmarkt- und Bankenthemen dieses Jahres ist sicherlich die Auseinandersetzung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission über den Bezeichnungsschutz der Sparkassen. Seit einigen Tagen kennen wir das Resümee dieser Thematik: Der Sparkassen-Namensstreit mit Brüssel, also der Streit über den Bezeichnungsschutz, kann mit Recht als ein Kapitel des Jahres 2006 bezeichnet werden, das sehr turbulent verlief, aber trotzdem letztendlich positiv ausging. Diesen positiven Ausgang verdanken wir der Bundesregierung. In der letzten Woche hat sie nach einem wochenlangen Verhandlungsmarathon eine erfreuliche Einigung mit der EU-Kommission über den Bezeichnungsschutz der Sparkassen erzielt. Entgegen Ihrer Auffassung, Kollege Troost und meine Damen und Herren der Fraktion Die Linke, sind wir in der Union davon überzeugt, dass die Bundesregierung damit sehr wohl den Bundestagsbeschluss vom September dieses Jahres umgesetzt hat. Sie hat in ihren Verhandlungen den Parlamentswillen nicht nur respektiert, sondern sie ist ihm sogar ausdrücklich gefolgt. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das weiß nur keiner!) Gerne erläutere ich Ihnen unsere Überzeugung kurz anhand von drei Kernforderungen, die wir vor drei Monaten gemeinsam – Sie hatten sich daran beteiligt – im Plenum formuliert haben. Erstens sollte – so steht es im Antrag – der Bezeichnungsschutz der Sparkassen im Sinne des § 40 des Kre- Leo Dautzenbergditwesengesetzes grundsätzlich erhalten bleiben. Zweitens sollte in diesem Zusammenhang der Verkauf der Bankgesellschaft Berlin als Sonderfall behandelt werden. Das ist die so genannte Insellösung. Drittens sollte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt werden. Alle drei Forderungen sind aufgrund der Verhandlungen erfolgreich umgesetzt worden. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das sehen wir aber ganz anders!) – Lieber Kollege Troost, wenn Sie nicht im Senat mitbeteiligt gewesen wären, als wir uns den Berliner Fall eingehandelt haben, dann wäre es gar nicht zum Vertragsverletzungsverfahren gekommen. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ich glaube, Ihre Partei hat das in Berlin verbrochen!) – Nein, Sie waren mit anderen in Berlin zusammen, die ich als Koalitionspartner natürlich nicht ausdrücklich erwähnen möchte. Allen drei Forderungen entspricht die Einigung mit der EU-Kommission eindeutig. Ich sage daher sehr deutlich, dass die Vereinbarung ein Erfolg ist. Sie ist ein Erfolg für die deutschen Verhandlungsführer und – das ist noch viel wichtiger – für den Sparkassensektor. Ich kann daher nicht verstehen, warum diese Verhandlungen nicht anerkannt werden und sich schon wieder Nörgler und Kritiker aus der Deckung wagen. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist unglaublich!) Sie haben festgestellt, die Verhandlungslösung sei nicht wasserdicht, und fragen, was passiert, wenn sich der Berliner Fall an anderer Stelle wiederholt. Dürfen dann wieder private Investoren den Namen Sparkasse fortführen? Wäre das nicht der Dammbruch für den öffentlichrechtlichen Sparkassensektor? Diese Argumentation enthält mir zu viel Wenn und Aber. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das sieht der Bankenverband anders!) Zu der Frage, was dann passiert, Herr Kollege Troost: Ehe private Investoren übernehmen können, muss zunächst einmal jemand bereit sein, zu verkaufen. So ist das in unserem Rechtsstaat, der noch dem Eigentum verpflichtet ist. Das steht am Anfang der Gesamtsituation. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist korrekt!) In den meisten Fällen gelten politische Entscheidungen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen. Ändern sich diese, dann muss auch die Politik reagieren. Sollte sich – dies sei nur am Rande bemerkt – der Berliner Fall an anderer Stelle wiederholen, dann stehen wir in der Politik und auch der Bankensektor – insbesondere dieseOrganisation – vor schwerwiegenderen Fragen als der des Bezeichnungsschutzes. Zunächst einmal sehe ich aber unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht, dass der Bezeichnungsschutz für die Sparkassen durch die Verhandlungslösung aufgeweicht wird. Vielmehr bin ich der Überzeugung, dass diejenigen, die die Verhandlungslösung jetzt zerreden, die europäische Absicherung des Bezeichnungsschutzes tatsächlich gefährden. Warum ich diese Befürchtung habe, macht ein Blick auf den Verhandlungsverlauf in diesem Jahr sehr deutlich. Nicht ohne Grund sprach ich eingangs von einem turbulenten Kapitel in Sachen Sparkassen- Bezeichnungsschutz. Wir alle wissen, dass in den letzten Wochen und Monaten nicht immer zu erwarten war, dass Deutschland mit der EU-Kommission zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors gelangen würde. Im Sommer standen vielmehr folgende Szenarien im Raum: Ein Weg schien zwischenzeitlich darin zu bestehen, den Forderungen der EU-Kommission nachzugeben und den § 40 KWG zu ändern, um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahren zu erreichen. Die andere Option war eine Beendigung der Verhandlungen ohne einvernehmliche Lösung. Die Konsequenz wäre ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gewesen, dessen Ausgang völlig offen gewesen wäre. Beide Szenarien konnten abgewendet werden. § 40 Kreditwesengesetz muss nicht geändert werden und das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird eingestellt. Dass § 40 KWG nicht geändert werden muss, ist auch ein Verdienst des Deutschen Bundestages. Wir haben der Bundesregierung mit unserem Antrag im September sehr deutlich gemacht, dass wir die zwischenzeitlich von ihr vorgeschlagenen Kompromissangebote zur Änderung des § 40 KWG für sehr problematisch halten und dass wir im Übrigen weder sachliche noch europarechtliche Gründe für eine Änderung sehen. Das Ergebnis haben wir jetzt, Herr Kollege Troost. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das wissen wir ja eben nicht!) Damit haben wir der Bundesregierung für die Brüsseler Verhandlungen letztlich den Rücken gestärkt. Mit Unterstützung durch eine große Parlamentsmehrheit konnten sich die deutschen Verhandlungsführer hartnäckig für den Erhalt des § 40 KWG in seiner heutigen Fassung einsetzen, und zwar mit Erfolg, wie wir seit der letzten Woche wissen. Der Fraktion Die Linke reicht diese Lösung aber noch immer nicht aus. Sie fordert eine Nachverhandlung mit dem Ziel der dauerhaften Sicherstellung des Bezeichnungsschutzes. Das heißt, sie will eine Garantie für die Ewigkeit. Aus der Historie betrachtet man die Ewigkeit meistens von unten. Das ist im Grunde kein progressiver Ansatz für die Zukunft. (Frank Schäffler [FDP]: Ein schönes Bild! – Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Dann wächst Gras darüber!) Leo DautzenbergWir müssen vielmehr die Entwicklungen in der Kreditwirtschaft, der Landesgesetzgebung und der Europäischen Union weiterhin beachten. Wie absurd diese Forderung grundsätzlich ist und wie wenig sie mit Realpolitik zu tun hat, brauche ich hier wohl nicht näher zu erläutern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]) Meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, wie bei so vielen Themen erliegen Sie auch beim Thema Sparkassen wieder einmal dem Irrglauben, dass wir auf einer Insel der Glückseligen leben. Das tun wir aber nicht. Wir sind in die Europäische Union eingebunden, ob wir das wollen oder nicht. – Richtig, wir wollen das. – Die EU wird weiterhin – das muss uns bewusst sein – ein Auge auf die Drei-Säulen- Struktur der deutschen Kreditwirtschaft werfen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir von der Union wollen den Bezeichnungsschutz für öffentlichrechtliche Sparkassen nicht nur kurzfristig retten. Wir sind vielmehr von ihrer Bedeutung gerade mit Blick auf die Gemeinwohlorientierung sehr wohl überzeugt und haben ein langfristiges Interesse daran. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist auch gut so!) Aber wir sind als Realpolitiker vernünftig genug, um zu wissen, dass die jetzt erreichte Vereinbarung mit der Europäischen Union das bestmögliche Ergebnis ist, das zu erreichen war. Deshalb lautet meine abschließende Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam das Ergebnis der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Union über den Bezeichnungsschutz der Sparkassen würdigen! Lassen Sie uns auch in Zukunft die Entwicklung der deutschen Kreditwirtschaft aufmerksam verfolgen und politisch-konstruktiv begleiten! Richtschnur unseres Handelns sollte dabei immer die qualitativ gute und flächendeckende Versorgung der Unternehmen und der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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