Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksache 16/3797
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/3797 –.
Text
Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksache 16/3797
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn ein Wort
an den Antragsteller richten. Herr Kollege Troost, Sie
müssen sich schon entscheiden, was Sie von der
Linksfraktion wollen. Ihre Partei ist in Berlin – eigentlich sind
es hier noch zwei Parteien – in der Landesregierung.Diese hat die Brüsseler Entscheidung ausdrücklich
begrüßt. Im Deutschen Bundestag wettern Sie aber nun
gegen die Einigung im Sparkassenstreit. In der
Begründung Ihres Antrags verweisen Sie auf das in vielen
Bundesländern umgesetzte Girokonto für jedermann in
den dortigen Sparkassengesetzen. In Berlin, wo Sie in
der Landesregierung vertreten sind, gibt es kein
Girokonto für jedermann im Sparkassengesetz. Wenn Ihnen
die Menschen, die kein Girokonto erhalten, wirklich am
Herzen liegen würden, dann hätten Sie längst das
Girokonto für jedermann im Berliner Sparkassengesetz
festschreiben können.
(Zuruf von der FDP, an die LINKE gewandt:
Ihr seid herzlos und neoliberal!)
Sie brüllen in der Opposition, verkriechen sich aber in
der Berliner Landesregierung in den
Regierungsdienstwagen. Das ist zutiefst verantwortungslos.
Wir als FDP können mit der Einigung im
Sparkassenstreit sehr gut leben. Anders als jedoch von der
Bundesregierung kurz nach der Einigung öffentlich
verkündet, hat sich die Bundesregierung in Brüssel nicht
durchgesetzt, weder im Fall des Beihilfestreites um die
Berliner Sparkasse noch in der Auslegung des
§ 40 KWG. Insofern hat die Regierung tagelang die
Öffentlichkeit über den wahren Inhalt der Einigung
getäuscht:
Erstens. Das Land Berlin darf seine Landesbank
Berlin Holding AG und damit seine Sparkasse auch an einen
privaten Investor verkaufen und dieser darf den Namen
„Sparkasse“ im Rahmen des Berliner
Sparkassengesetzes weiter uneingeschränkt nutzen.
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Unter dem
Gesichtspunkt des Regionalprinzips!)
– Das ist ja Teil des Sparkassengesetzes in Berlin. – Die
BaFin musste sogar ihre bisherige Untersagung auf
Weisung des Finanzministeriums zurücknehmen.
Zweitens. § 40 KWG wird in der Europäischen Union
in einer Weise angewandt, die nicht gegen die
Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr verstößt.
Dem Schutz der Bezeichnung „Sparkasse“ gemäß
§ 40 KWG geht das höherrangige, direkt anwendbare
Gemeinschaftsrecht vor und dies nicht nur im
Beihilfestreit um die Berliner Sparkasse. Damit hat die
Bundesregierung es nicht geschafft, die Auseinandersetzung auf
das Beihilfeverfahren zu reduzieren und Berlin als
Sonderfall zu behandeln. Das war aber das eigentliche Ziel,
auch das Ziel des Entschließungsantrages der Koalition
Ende September.
Im Gegenteil: Nur weil die Bundesregierung
akzeptierte, dass das höherrangige Gemeinschaftsrecht bei der
Anwendung des § 40 KWG generell gilt, konnte die EU-
Kommission der Einstellung des
Vertragsverletzungsverfahrens zustimmen.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das fürchten
wir auch!)
Frank Schäffler§ 40 KWG ist nur noch eine formale Hülle, die in der
Praxis nicht mehr angewandt wird. Der Antrag von der
Union und der SPD mogelt sich um den Inhalt der
Einigung herum. Sie schreiben im Antrag: „Es besteht kein
Erfordernis zur Änderung des § 40 KWG“ und
suggerieren damit, dass sich nichts verändert hat. Tatsache ist
aber, die Bundesregierung hat klein beigegeben. Sie ist
als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Es
bedarf keiner Änderung des § 40 KWG, weil er künftig
keine Rolle mehr spielen wird.
Relationen
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