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Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksache 16/3797

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/3797 –.

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Text

Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksache 16/3797 Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn ein Wort an den Antragsteller richten. Herr Kollege Troost, Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie von der Linksfraktion wollen. Ihre Partei ist in Berlin – eigentlich sind es hier noch zwei Parteien – in der Landesregierung.Diese hat die Brüsseler Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Im Deutschen Bundestag wettern Sie aber nun gegen die Einigung im Sparkassenstreit. In der Begründung Ihres Antrags verweisen Sie auf das in vielen Bundesländern umgesetzte Girokonto für jedermann in den dortigen Sparkassengesetzen. In Berlin, wo Sie in der Landesregierung vertreten sind, gibt es kein Girokonto für jedermann im Sparkassengesetz. Wenn Ihnen die Menschen, die kein Girokonto erhalten, wirklich am Herzen liegen würden, dann hätten Sie längst das Girokonto für jedermann im Berliner Sparkassengesetz festschreiben können. (Zuruf von der FDP, an die LINKE gewandt: Ihr seid herzlos und neoliberal!) Sie brüllen in der Opposition, verkriechen sich aber in der Berliner Landesregierung in den Regierungsdienstwagen. Das ist zutiefst verantwortungslos. Wir als FDP können mit der Einigung im Sparkassenstreit sehr gut leben. Anders als jedoch von der Bundesregierung kurz nach der Einigung öffentlich verkündet, hat sich die Bundesregierung in Brüssel nicht durchgesetzt, weder im Fall des Beihilfestreites um die Berliner Sparkasse noch in der Auslegung des § 40 KWG. Insofern hat die Regierung tagelang die Öffentlichkeit über den wahren Inhalt der Einigung getäuscht: Erstens. Das Land Berlin darf seine Landesbank Berlin Holding AG und damit seine Sparkasse auch an einen privaten Investor verkaufen und dieser darf den Namen „Sparkasse“ im Rahmen des Berliner Sparkassengesetzes weiter uneingeschränkt nutzen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Unter dem Gesichtspunkt des Regionalprinzips!) – Das ist ja Teil des Sparkassengesetzes in Berlin. – Die BaFin musste sogar ihre bisherige Untersagung auf Weisung des Finanzministeriums zurücknehmen. Zweitens. § 40 KWG wird in der Europäischen Union in einer Weise angewandt, die nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr verstößt. Dem Schutz der Bezeichnung „Sparkasse“ gemäß § 40 KWG geht das höherrangige, direkt anwendbare Gemeinschaftsrecht vor und dies nicht nur im Beihilfestreit um die Berliner Sparkasse. Damit hat die Bundesregierung es nicht geschafft, die Auseinandersetzung auf das Beihilfeverfahren zu reduzieren und Berlin als Sonderfall zu behandeln. Das war aber das eigentliche Ziel, auch das Ziel des Entschließungsantrages der Koalition Ende September. Im Gegenteil: Nur weil die Bundesregierung akzeptierte, dass das höherrangige Gemeinschaftsrecht bei der Anwendung des § 40 KWG generell gilt, konnte die EU- Kommission der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zustimmen. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das fürchten wir auch!) Frank Schäffler§ 40 KWG ist nur noch eine formale Hülle, die in der Praxis nicht mehr angewandt wird. Der Antrag von der Union und der SPD mogelt sich um den Inhalt der Einigung herum. Sie schreiben im Antrag: „Es besteht kein Erfordernis zur Änderung des § 40 KWG“ und suggerieren damit, dass sich nichts verändert hat. Tatsache ist aber, die Bundesregierung hat klein beigegeben. Sie ist als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Es bedarf keiner Änderung des § 40 KWG, weil er künftig keine Rolle mehr spielen wird.

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