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Schriftliche Frage 11 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plat…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 11 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plat… Frage 11 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plattform iSolarCloud des Wechselrichterherstellers Sungrow erfahren (bitte Zeitpunkt angeben), über die Ende August 2026 laut dem Bericht ohne Passwort ein Zugriff auf die zentrale Steuerung von rund 470.000 Solaranlagen in Europa (davon etwa 250.000 in Deutschland, mit zeitweise knapp 18 Gigawatt Einspeiseleistung) möglich war, und welche Konsequenzen zieht sie daraus bzw. konkreten Maßnahmen ergreift sie, insbesondere hinsichtlich einer regulatorischen Einstufung herstellerseitiger Cloud- Steuerungsplattformen für Wechselrichter als systemkritisch (www.zeit.de/digital/2026-10/hackera ngriff-solaranlagen-sicherheitsluecke-blackout-sol arenergie?freebie=d5acda86)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhielt über die Veröffentlichung des auf der NL ONE Konferenz vorgestellten Berichts im Zuge seiner regelmäßigen Lagebeobachtung am 7. Oktober 2026 Kenntnis. Betreiber von Cloud-Lösungen im Energiebereich sind unter bestimmten Voraussetzungen als „Betreiber eines digitalen Energiedienstes“ einzuordnen und können damit im Einzelfall unter die NIS2 Anforderungen im Energiebereich fallen, wenn der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen aus dem BSIG i. V. m. §§ 5c ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hinsichtlich der Art der von ihm erbrachten Dienstleistung, dem Bezug zu einer Energieanlage und der Größe des Unternehmens erfüllt. Ob es weiterer Anpassungen des Rechtsrahmens bedarf, etwa um auch Cloudanbieter aus Drittstaaten effektiv zu erfassen, ist Gegenstand laufender Prüfungen.

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