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Schriftliche Frage 55 von Sergej Minich (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans-…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 55 von Sergej Minich (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans-… Frage 55 (Sergej Minich, AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans- Böckler-Stiftung aus Kapitel 3002 Titel 681 10 im Einzelplan 30 nicht als institutionelle Förderung gelten, obwohl sie zugleich erklärt, kirchliche beziehungsweise gewerkschaftsnahe Einrichtungen würden nicht institutionell gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7202 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7174), und nach welchen Kriterien grenzt sie diese fortlaufende Förderform von einer institutionellen Förderung ab? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 21. Oktober 2026: Bei der Förderung der Begabtenförderungswerke aus Kapitel 3002 Titel 681 10 im Einzelplan 30 handelt es sich nicht um eine institutionelle Förderung, sondern um wiederkehrende Zuwendungen, die im Rahmen der Projektförderung an rechtlich selbständige Begabtenförderungswerke gewährt werden. Förderzweck ist es, auf Basis der Bestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Stipendien für besonders begabte und engagierte Studierende und Promovierende zu vergeben.

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