Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3066)
Text
Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3066)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3534
21. Wahlperiode 08.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3066 –
Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des
Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland studierten im Jahr 2024 etwa 2,9 Millionen Menschen, über
200 000 davon als Promotionsstudierende. Eine der Säulen der öffentlich
unterstützten Studienfinanzierung stellen für diese knapp 3 Millionen jungen
Menschen, die die Fachkräfte und Spitzenwissenschaftlerinnen und
Spitzenwissenschaftler von morgen sein sollen, neben dem BAföG und öffentlich
finanzierten Bildungs- und Studienkrediten die Stipendienprogramme der 13
staatlich anerkannten Begabtenförderwerke dar. Nach den letzten verfügbaren
Daten wurden über Studienstipendien der Begabtenförderwerke knapp 30 000
Personen gefördert, also ca. 1 Prozent aller Studierenden und
Promovierenden. In der vergangenen Legislaturperiode wurden die Begabtenförderwerke
erstmals auch für Auszubildende geöffnet. Mittlerweile bieten neun
Förderwerke Programme für die Berufliche Bildung an. Zwar sind Studien- und
Promotionsstipendien weiterhin ein wichtiges Mittel, um v. a. Talente und
exzellente Studierende zu fördern. Jedoch bleibt die Bundesregierung damit
weiterhin weit unter dem beispielsweise mit der Einführung des
Deutschlandstipendiums 2011 formulierten Ziel, 10 Prozent der Studierenden mit einem
Stipendium auszustatten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bleiben
Fragen im Hinblick auf die Transparenz des Auswahlverfahrens für
Stipendiatinnen und Stipendiaten bestehen. Zudem zeigt sich, dass die Bemühungen zur
Öffnung der Stipendienangebote für Menschen aus weniger privilegierten
sozialen Lebenslagen bislang nur teilweise zu einer breiteren Teilhabe geführt
haben. Bewerberinnen und Bewerber aus Familien mit höherem Einkommen
oder akademischem Hintergrund scheinen weiterhin überdurchschnittlich von
den Fördermöglichkeiten zu profitieren (www.sueddeutsche.de/bildung/begab
tenfoerderung-studium-stipendium-ausland-1.4928406).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
fördert derzeit 13 Begabtenförderungswerke, die mit diesen Mitteln vor allem
Studienstipendien und Promotionsstipendien vergeben. Die zweite Säule der
durch das BMFTR geförderten Begabtenförderung ist das Deutschlandstipendi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 7. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
um. Die dritte Säule ist die berufliche Begabtenförderung mit den beiden
Programmlinien Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium. Beide
Programme werden vom BMFTR finanziert und von der Stiftung
Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) administriert.
Das Augenmerk der Bundesregierung liegt nicht nur auf der Stärkung dieser
wichtigen und erfolgreichen Instrumente individueller Talent- und
Exzellenzförderung, sondern auf ihrer Weiterentwicklung, ihrem Ausbau und der engeren
Verzahnung von Förderaktivitäten. So konnten im Jahr 2024 erstmals
Stipendien an Auszubildende durch die bisher primär akademisch ausgerichteten Werke
vergeben werden. Auch für die Zukunft wurde im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode eine Stärkung der
Begabtenförderung vereinbart.
Angesichts der thematischen Fokussierung der Kleinen Anfrage beziehen sich
die Antworten ausschließlich auf die oben genannten Förderaktivitäten der
Begabtenförderung des BMFTR. Unberücksichtigt bleiben demnach Programme
anderer Ressorts. Das gilt beispielsweise für Stipendienprogramme des
Auswärtigen Amts (AA), die zwar von einigen Begabtenförderungswerken
durchgeführt werden, aber mit Blick auf ihre anderen Zielgruppen und
Fördermodalitäten von der Begabtenförderung des BMFTR abzugrenzen sind.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Quote der Studierenden und Promovierenden, die ein Stipendium
von einem staatlich anerkannten Begabtenförderwerk erhalten haben,
entwickelt?
Die Entwicklung der Quote der Studierenden und Promovierenden, die ein
Stipendium von einem staatlich anerkannten Begabtenförderwerk erhalten haben,
ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Studienförderung Promotionsförderung
Jahr Geförderte Gesamtstudierende in Prozent Geförderte Gesamtpromovierende in Prozent
2015 27.629 2.757.799 1,00 3.964 k.A.
2016 28.896 2.807.010 1,03 3.960 k.A.
2017 29.459 2.844.978 1,04 4.001 k.A.
2018 30.086 2.868.222 1,05 4.225 k.A.
2019 30.406 2.891.049 1,05 4.328 182.778 2,37
2020 30.868 2.944.145 1,05 4.370 192.270 2,27
2021 32.333 2.941.915 1,10 4.325 200.307 2,16
2022 32.075 2.920.263 1,10 4.214 205.302 2,05
2023 32.009 2.868.311 1,12 4.009 204.945 1,96
2024 31.447 2.864.122 1,10 3.794 212.437 1,79
Quelle: destatis.de
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zielmarke von 1 Prozent aller
Studierenden, die ein Studienstipendium der 13 Begabtenförderungswerke
erhalten sollen, beizubehalten oder künftig zu erhöhen?
Das sogenannte Ein-Prozent-Ziel ist gültig und soll beibehalten werden.
3. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Höhe des
Höchstförderbetrags des Studienstipendiums entwickelt?
Der Höchstförderbetrag in der Studienförderung setzt sich zusammen aus dem
Grundstipendium, Zuschlägen zu Kranken- und Pflegeversicherung, der
Studienkostenpauschale (früher: Büchergeld), Zusatzleistungen für Kinder sowie in
bestimmten Fallkonstellationen Extra-Geldzahlungen für besonderen,
nachzuweisenden Betreuungsbedarf bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamt-
Stipendienleistung (einschließlich Zuschlägen).
Das Grundstipendium in der Studienstipendienförderung folgt der Ausrichtung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und bemisst sich am
Bedarf des Auszubildenden, der für Studienstipendiaten mit dem
Fördermessbetrag angegeben wird. Dieser war bis zur Änderung der Zusätzlichen
Nebenbestimmungen zum Wintersemester 2021/2022 mit konkreten Geldbeträgen
beziffert, die dem BAföG-Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 sowie
Absatz 2 Nummer 2 BAföG entsprachen. Hinzu kamen Zuschläge für Kranken-
und Pflegeversicherung und ein Kinderzuschlag pro Kind, für die ebenfalls
konkrete Geldbeträge festgelegt waren, entsprechend der Erhöhung des
BAföG-Bedarfs nach den §§ 13a und 14b BAföG.
Seit der Änderung der Zusätzlichen Nebenbestimmungen zum Wintersemester
2021/2022 verweisen diese Zusätzlichen Nebenbestimmungen für den
Fördermessbetrag einschließlich Kranken-, Pflegeversicherungs- und Kinderzuschlag
unmittelbar auf die §§ 13, 13a und 14b BAföG. Änderungen der BAföG-
Bedarfssätze werden damit direkt für die Studienstipendien übernommen.
Die Studienkostenpauschale beträgt seit der letzten Anpassung im Jahr 2013
nunmehr 300 Euro monatlich.
Die Entwicklung der Gesamt-Höchstförderbeträge in den letzten zehn Jahren
ist den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Jahr
Fördermessbetrag
in EURO
KV-
Zuschuss
in EURO
PV-
Zuschuss
in EURO
Gesamt
in EURO
Familienzuschlag
in EURO
Kinderbetreu
ungszuschlag
in EURO
Studienkostenpauschale
in EURO
Höchstförderbetrag (ohne
FZ, KBZ)
in EURO
2015 597,00 62,00 11,00 670,00 155,00 113,00 300,00 970,00
2016 649,00 71,00 15,00 735,00 155,00 130,00 300,00 1.035,00
2017 649,00 71,00 15,00 735,00 155,00 130,00 300,00 1.035,00
2020 752,00 84,00 25,00 861,00 155,00 150,00 300,00 1.161,00
2021 752,00 84,00 25,00 861,00 155,00 150,00 300,00 1.161,00
2022 812,00 94,00 28,00 934,00 – 160,00 300,00 1.234,00
2023 812,00 94,00 28,00 934,00 – 160,00 300,00 1.234,00
2024 855,00 102,00 35,00 992,00 – 160,00 300,00 1.292,00
Zuschuss für freiwillig Versicherte
Jahr KV-Zuschuss
in EURO
PV-Zuschuss
in EURO
Höchstförderbetrag
in EURO
2020 155,00 34,00 1.241,00
2021 155,00 34,00 1.241,00
2022 168,00 38,00 1.318,00
2023 168,00 38,00 1.318,00
2024 185,00 48,00 1.388,00
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der
Promotionsstipendien im Verhältnis zu anderen Finanzierungswegen für
Promovierende?
Eine gute Ausstattung der Promotionsstipendien ist wichtig, um diesen
Finanzierungsweg wettbewerbsfähig zu halten. Daher hat die Bundesregierung die
monatlichen Promotionsstipendien um jeweils 100 Euro zu den
Wintersemestern 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 und damit um insgesamt 300 Euro
erhöht. Seit dem 1. Oktober 2025 beträgt das Grundstipendium monatlich
1.650 Euro.
5. Wie haben sich die Bundesmittel für die Begabtenförderungswerke in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Entwicklung der Bundesmittel für die Begabtenförderungswerke ist der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr IST-Ausgaben in EURO
2015 232.310.492,09
2016 243.557.502,50
2017 262.057.711,85
2018 266.312.967,73
2019 264.103.367,35
2020 286.269.898,92
2021 276.705.346,10
2022 287.561.648,66
2023 293.979.977,62
2024 313.833.456,55
6. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verwaltungsstrukturen
effizienter zu gestalten, ohne dabei das Fördervolumen zu reduzieren, und
wenn ja, welche?
Den Werken stehen 14 Prozent der verausgabten Stipendienmittel als Pauschale
für Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Es obliegt den Werken, diese Mittel
möglichst effizient einzusetzen. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass rund zwei Drittel
der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke aus
Akademikerhaushalten stammen, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung konkret, um den Zugang zu Stipendien insbesondere für
Erstakademikerinnen und Erstakademiker zu verbessern?
8. Gibt es Zielquoten oder Zielgrößen für die Förderung von
unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Frauen,
Studierende mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung
o. a.)?
9. Mit welchen Maßnahmen schafft die Bundesregierung gezielt Anreize
für die Begabtenförderwerke, unterrepräsentierte Gruppen stärker zu
berücksichtigen und deren Teilhabechancen zu erhöhen?
10. Wie bekannt sind die Begabtenförderungswerke bei Studierenden
verschiedener Herkunfts- und Bildungsgruppen, und wie trägt die
Bundesregierung dazu bei, unterrepräsentierte Gruppen gezielt zu adressieren?
Die Fragen 7 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Begabtenförderungswerke spiegeln mit ihren Trägern den Pluralismus der
Gesellschaft wider und fördern die Begabten nach eigenen Maßgaben ideell
entsprechend ihrer jeweiligen Ausrichtung. In ihrer Gemeinsame(n) Wertebasis
der Begabtenförderung bekennen sich die Werke dazu, mit ihrer Arbeit gegen
„jegliche weitere Art von Diskriminierung aus Gründen der Religion oder
Weltanschauung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität“ einzutreten.
Für das BMFTR ist es wichtig, dass die Begabtenförderung Talente aus der
Breite der Gesellschaft anspricht und im Sinne der Chancengerechtigkeit den
Anteil von bisher unterrepräsentierten Gruppen in der Begabtenförderung
erhöht. Insofern bestärkt das BMFTR die Begabtenförderungswerke
kontinuierlich in ihren eigenen Bemühungen, auf in der Förderung unterrepräsentierte
Personengruppen gezielt zu- und einzugehen.
Auch wenn es hierbei keine konkreten Zielquoten gibt, so sind deutliche
Verbesserungen im Vergleich zur Vergangenheit festzustellen. So liegt
beispielsweise die Quote von geförderten Frauen bei über 50 Prozent.
Über den Bekanntheitsgrad der Begabtenförderungswerke bei verschiedenen
Studierendengruppen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Wie haben sich die Anteile von Stipendiatinnen und Stipendiaten mit
Migrationshintergrund, Frauen in MINT-Fächern und Studierenden mit
Behinderung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.* Zu Studierenden mit Behinderungen liegen
dem BMFTR keine Daten vor.
12. Welche speziellen Unterstützungen gibt es für Stipendiatinnen und
Stipendiaten mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder chronischen
Erkrankungen?
Die Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender
sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sehen in
diesen Fällen konkrete Unterstützungsmöglichkeiten vor. Gewährt werden
finanzielle Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form eines
Kinderzuschlags für Studien- und Promotionsstipendiaten, eines Familienzuschlags für
Promotionsstipendiaten sowie von Extra-Geldzahlungen für besonderen,
nachgewiesenen Betreuungsbedarf in speziellen Fallkonstellationen mit
Familienbezug wie Schwangerschaft (Studienstipendiaten) und / oder besonderer
Kinderbetreuung (Studien- und Promotionsstipendiaten).
Darüber hinaus wird auch eine Verlängerung der Förderungszeit gewährt im
Fall schwerwiegender Gründe (z. B. Krankheit), in häuslicher Umgebung
erfolgender Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im
Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und
15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung –
mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist, einer Behinderung, einer Schwangerschaft
oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren und jeweils da-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3534 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
durch bedingter verzögerter Studienzeit (ausgerichtet an der entsprechenden
Regelung im BAföG, vgl. § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 BAföG)
bzw. verhinderter Arbeitsfortschritte im Rahmen der Promotion.
Studienstipendiaten können außerdem ein Flexibilitätssemester in Anspruch
nehmen, entsprechend der Regelung im BAföG, das ihnen eine verlängerte
Förderungsdauer ohne Nachweis individueller Verlängerungsgründe ermöglicht;
dieses kann auch zum Aufholen von Studienverzögerungen u. a. aus
krankheits- oder familienbedingten Gründen genutzt werden.
Überdies besteht auch die weitere Möglichkeit der Beantragung von
Studienabschlusshilfe in besonders begründeten Ausnahmefällen, angelehnt an die
Regelung im BAföG.
13. Wie verteilen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten regional über das
Bundesgebiet (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten in
Relation zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. Promovierenden pro
Bundesland angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der Anlage 2 zu entnehmen.*
Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes einsehbar.
14. An welchen Hochschulformen (Universitäten, Hochschule für
angewandte Wissenschaften (HAW), Kunst- und Musikhochschulen etc.) sind
nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele der Stipendiatinnen und
Stipendiaten eingeschrieben (bitte in Prozent der Gesamtheit der
Geförderten angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Hochschulform Studienförderung In Prozent
Promotionsförderung
In Prozent
Universität 26.312 83,7 3.630 95,7
Fachhochschule 3.464 11,0 36 0,9
Pädagogische Hochschule 120 0,4 15 0,4
Theologische Hochschule 42 0,1 6 0,2
Kunsthochschule inkl.
Musikhochschule
1.042 3,3 58 1,5
Andere 467 1,5 49 1,3
Gesamt 31.447 3.794
Erhebungsjahr 2024
Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes einsehbar.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3534 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. In welchen Fachdisziplinen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie
viele der Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeschrieben, und inwiefern
weichen die Förderquoten von der Verteilung in der gesamten
Studierendenschaft ab (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der Anlage 3 zu entnehmen.*
Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes einsehbar.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bewerbungsprozesse der
verschiedenen Begabtenförderungswerke transparent und miteinander
vergleichbar sind, und wann wurde zuletzt eine Überprüfung oder
Evaluation der Auswahlverfahren durchgeführt, welche Ergebnisse liegen
vor?
17. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um soziale
Selektionsmechanismen in den Auswahlverfahren zu vermeiden?
18. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswahl der
Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Begabtenförderung transparenter
wird und stärker qualitative Auswahlkriterien wie persönliche
Hintergründe und vielversprechende Entwicklungsperspektiven in den
Auswahlkriterien eine Rolle spielen als beispielsweise lediglich Noten und
Leistungszwischenstände?
19. Welche digitalen Tools oder Verfahren kommen in den Bewerbungs- und
Auswahlprozessen zum Einsatz, und welche digitalen
Verwaltungsprozesse sind bereits bei den Förderwerken umgesetzt?
Die Fragen 16 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ausgestaltung der Bewerbungsprozesse liegt in der jeweiligen
Verantwortung der Begabtenförderungswerke. Dies umfasst auch die Möglichkeit, eigene
Schwerpunkte im Verfahren entsprechend der jeweiligen Ausrichtung der
Werke zu setzen.
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zur
21. Legislaturperiode hat das BMFTR einen Dialog mit den Werken begonnen,
um Möglichkeiten der weiteren Digitalisierung und Vereinfachung des
Antragsprozesses zu identifizieren.
20. Welche Ziele sollen aus Sicht der Bundesregierung mit der ideellen
Förderung der Begabtenförderungswerke erreicht werden?
Die ideelle Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil des Stipendiums und der
Förderung. Sie zielt darauf, besonders begabte, motivierte, sich
wissenschaftlich qualifizierende und auch außerfachlich engagierte junge Menschen nach
dem Prinzip der Individualförderung zu eigenständigen, kritischen, fachlich
kompetenten und dem Gemeinwohl verpflichteten Persönlichkeiten zu bilden.
Sie sollte sich zum einen mit der Dynamik und Komplexität der heutigen
Wissensgesellschaft befassen und entsprechende Schlüsselqualifikationen
vermitteln. Zum anderen gehört zu ihr eine intensive Auseinandersetzung mit und die
Vermittlung von zentralen Grundwerten der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung, von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Weiterer
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3534 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bestandteil sind Themen der Internationalisierung von Wissenschaft und
Gesellschaft und der Erwerb interkultureller Kompetenzen.
Ergänzend wird auf die Ausführungen der genannten Erklärung der Werke
Gemeinsame Wertebasis der Begabtenförderung verwiesen.
21. Wie unterstützt die Bundesregierung die Begabtenförderungswerke bei
der Umsetzung eines qualitativ anspruchsvollen ideellen
Begleitprogramms?
Den Begabtenförderungswerken stehen bis zu 6 Prozent der verausgabten
Stipendienmittel als zweckgebundene Pauschale für Betreuungsaufgaben für die
ideelle Förderung zur Verfügung. Auch die Pauschale für Verwaltungsausgaben
kann für die ideelle Förderung eingesetzt werden. Es obliegt den Werken, diese
Mittel möglichst effektiv einzusetzen und zum Beispiel über Kooperationen das
Programmangebot zu erweitern.
22. Welche Evaluations- oder Forschungsdaten liegen zur Wirksamkeit der
ideellen Förderung in den Begabtenförderungswerken vor, insbesondere
im Hinblick auf persönliche Entwicklung, gesellschaftliches Engagement
und Netzwerkwirkung?
Die ideelle Förderung aller Begabtenförderwerke wurde im Auftrag des
damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) evaluiert. Die
Evaluation zeigte ein sehr positives Bild der ideellen Förderung aus der
Perspektive der Geförderten.
Seither haben fast alle Werke durch teils ausführliche Absolventen- bzw.
Verbleibstudien und weitere Erhebungen u. a. die Wirkung der ideellen Förderung
untersuchen lassen.
Übergreifend kann festgestellt werden, dass alle Erhebungen mit großer
Klarheit die positiven Effekte der ideellen Förderung aufzeigen. Diese Förderung
trägt demnach ganz wesentlich zur persönlichen und gesellschaftspolitischen
Entwicklung der Stipendiatinnen und Stipendiaten bei, stärkt ihre
Kompetenzen, fördert ihr gesellschaftliches Engagement und intensiviert die Vernetzung.
23. Welchen Beitrag misst die Bundesregierung den Alumni-Netzwerken der
Begabtenförderwerke im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung und
Weiterentwicklung der Begabtenförderung bei?
24. Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zur Unterstützung von
Alumni-Programmen und den Aufbau von Alumni-Netzwerken
innerhalb der Werke?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die aktive Einbindung von Alumni in die vielfältigen Aktivitäten der Werke ist
bei vielen Werken gängige Praxis. Die konkrete Ausgestaltung der Alumni-
Arbeit liegt dabei in der jeweiligen Verantwortung der Werke.
25. Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den
Förderungen über die Exzellenzstrategie und einer Zunahme von
Stipendiatinnen und Stipendiaten an erfolgreichen Exzellenz-Universitäten
feststellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine übergreifenden Kenntnisse vor.
26. Wie haben sich die Auslandspauschalen in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und wie häufig wird der mögliche Förderhöchstbetrag für
Auslandaufenthalte ausgeschöpft?
Die Auslandspauschale liegt grundsätzlich zwischen 200 und 350 Euro
monatlich. Von den Werken gezahlte Auslandspauschalen und Auslandszuschläge
werden im BMFTR nicht getrennt erfasst. Die Entwicklung der
Gesamtausgaben für die Auslandsförderung auf Basis der kurzfristig auswertbaren Daten
ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Studienförderung
in EURO
Promotionsförderung
in EURO
Gesamt
in EURO
2019 25.178.096,02 2.305.798,39 27.483.894,41
2020 15.696.051,83 1.415.166,17 17.111.218,00
2021 15.381.704,63 1.509.845,01 16.891.549,64
2022 20.545.679,22 2.363.831,03 22.909.510,25
2023 21.281.336,34 2.201.896,96 23.483.233,30
2024 22.902.613,36 2.258.042,27 25.160.655,63
Quelle: Für die Jahre 2015 bis 2018 liegen keine einheitlichen Daten vor.
27. Wie viele Stipendiatinnen und Stipendiaten haben Auslandsaufenthalte
pro Jahr in den letzten zehn Jahren wahrgenommen, und wie viele davon
sind Frauen, LGBTIQ, aus Akademikerhaushalten, mit
Migrationshintergrund, Menschen mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder mit
chronischen Erkrankungen?
Zahlen zu den einzelnen Personengruppen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Zahlen zu Auslandsaufenthalten allgemein sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Jahr Studienförderung Promotionsförderung Geförderte im Ausland
2015 6.599 1.134 7.733
2016 6.773 1.100 7.873
2017 6.987 1.170 8.157
2018 9.463 1.434 10.897
2019 9.245 1.430 10.675
2020 6.133 586 6.719
2021 5.958 536 6.494
2022 7.885 1.164 9.049
2023 7.510 1.187 8.697
2024 7.599 1.128 8.727
28. Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz
Förderung (Bürokratie, Visakosten, soziale Barrieren), um einen
Auslandsaufenthalt durchzuführen?
Stipendiatinnen und Stipendiaten der Werke können bei Auslandsaufenthalten
von einer besonderen finanziellen und organisatorischen Unterstützung
profitieren.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung grundsätzlich keine Unterschiede in
den Hürden für Auslandsaufenthalte, unabhängig davon, ob Studierende und
Promovierende eine Förderung durch Begabtenförderungswerke erhalten oder
nicht.
29. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, die Mittel der
Begabtenförderungswerke „deutlich" anzuheben, und bis wann?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
30. Ist es das Ziel der Bundesregierung, dass künftig alle staatlich
anerkannten Begabtenförderwerke auch Programme für Auszubildende anbieten,
und wenn ja, wann ist damit zu rechnen, dass die bislang noch nicht
beteiligten Förderwerke entsprechende Angebote starten?
Von 2024 bis 2029 läuft die Pilotförderung Begabte Auszubildende und
Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF). Grundsätzlich
ist der Bundesregierung eine breite Beteiligung der Begabtenförderungswerke
wichtig. Derzeit bieten neun Begabtenförderungswerke individuelle
Stipendienangebote für Auszubildende an. Die Teilnahme an der Pilotförderung stand
allen Begabtenförderungswerken offen.
31. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Bezieherinnen und
Bezieher von Weiterbildungs- oder Aufstiegsstipendien vor, etwa in
Bezug auf Beruf, Geschlecht oder familiären Hintergrund?
Die der Bundesregierung vorliegenden Zahlen sind der Anlage 4 zu
entnehmen.*
32. Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um die
Begabtenförderung in der Beruflichen Bildung bekannter zu machen und damit die
Nachfrage nach Stipendien unter Auszubildenen zu erhöhen?
Das Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium wird von der Stiftung
Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) koordiniert und zum Teil auch
durchgeführt. Die SBB verantwortet auch die Werbung für das Aufstiegs- und
Weiterbildungsstipendium. Zudem werben die Kammern und zuständigen Stellen
insbesondere für das Weiterbildungsstipendium. Die beteiligten Werke werben für
ihre jeweilige Auszubildendenförderung. Die Bundesregierung informiert
ebenfalls, z. B. online oder in Berichten, über laufende Aktivitäten der beruflichen
Begabtenförderung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3534 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
33. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Begabtenförderung in der beruflichen Bildung als wichtigen Aspekt der
Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche weiter auszubauen?
Die Bundesregierung sieht sowohl in den etablierten Programmen
Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium als auch in der Pilotförderung für
Ausbildungsstipendien wichtige Maßnahmen für die Gleichwertigkeit und die
Durchlässigkeit der beruflichen und akademischen Bildung.
Im Rahmen der Pilotförderung Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der
Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF) verantworten die Stiftung der
Deutschen Wirtschaft (sdw) und die Stiftung Begabtenförderung Berufliche
Bildung (SBB) gemeinsam ein kooperatives Stipendienprogramm für
Auszubildende.
Ergänzend zu den Ausbildungsstipendien wird im Rahmen der Pilotförderung
auch die Kooperation im Rahmen der ideellen Förderung zwischen elf
Begabtenförderungswerken und der SBB intensiviert. So öffnen die teilnehmenden
Werke schrittweise ein ausgewähltes Angebot ihrer ideellen Förderung für
Geförderte der SBB sowie die SBB ausgewählte Angebote für die Geförderten der
Werke. Ziele sind neben der Erweiterung des fachlichen Angebots auch der
gegenseitige Austausch sowie die Vernetzung zwischen Geförderten mit
akademischem und beruflichem Hintergrund.
34. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des
Weiterbildungs- und des Aufstiegsstipendiums, und welche
Leistungsverbesserungen plant sie für diese Stipendien?
Die Befunde der Evaluation werden derzeit ausgewertet.
35. Wie begründet die Bundesregierung, dass Auszubildende bei
Weiterbildungsstipendien einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme
leisten müssen, während die Stipendien der akademischen
Begabtenförderwerke in der Regel als Vollzuschuss gewährt werden?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen
einer Berufsausbildung. Die Geförderten gehen in der Regel aufgrund ihrer
Qualifikation einer beruflichen Tätigkeit nach und stehen im Arbeitsleben,
sodass sie über ein eigenes Einkommen verfügen. Stipendien der
Begabtenförderungswerke richten sich an Personen, die sich in einer Qualifikationsphase
befinden und in der Regel daher über deutlich geringere finanzielle Mittel
beziehungsweise kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen.
36. Wurde die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der
jährlichen Aufnahmezahlen beim Weiterbildungs- und beim
Aufstiegsstipendium bereits umgesetzt, und wenn nein, ab wann erfolgt diese?
Die Erhöhung der Aufnahmezahlen wird bereits schrittweise umgesetzt. Im
Jahr 2024 erfolgten 6.450 Neuaufnahmen für das Weiterbildungsstipendium
und 1.301 für das Aufstiegsstipendium.
Für das Jahr 2025 wird von weiteren Steigerungen ausgegangen.
37. Welche Maßnahmen werden geprüft, um die Verzahnung zwischen
schulischer Talentförderung, frühzeitiger Begabtenidentifikation und der
späteren akademischen Förderung zu stärken?
Eine solche Verzahnung ist wichtig für die frühe Ansprache junger Talente.
Hier wird auf die Aktivitäten der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.
hingewiesen. Die Studienstiftung verzahnt als größtes Förderwerk seit über
50 Jahren die eigene Arbeit mit der schulischen Talentförderung. Dies lässt sich
in drei Linien aufteilen:
1. Seit den 1970er und 1980er Jahren bestehen Kooperationen mit
wissenschaftsorientierten Schülerwettbewerben, deren leistungsstärkste
Kandidatinnen und Kandidaten in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen
oder für das Auswahlverfahren nominiert werden. Diese Kooperationen
wurden seitdem kontinuierlich ausgebaut. Aktuell kooperiert die
Studienstiftung mit Jugend forscht, Jugend debattiert, Jugend präsentiert, INVENT
a CHIP, den Bundeswettbewerben Mathematik, Informatik und
Fremdsprachen, dem Landes- und Bundeswettbewerb Philosophischer Essay, dem
BundesUmweltWettbewerb, dem German Young Physicists‘ Tournament,
dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, den verschiedenen
Auswahlwettbewerben zur Internationalen Biologie-/Chemie-/Mathematik-/
Physik- und Informatik-Olympiade sowie mit (Alt-)Sprachenwettbewerben
in NRW, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Baden-
Württemberg, Bayern und Niedersachsen.
2. Ein Vorschlagsrecht für die Förderung der Studienstiftung wird zudem
ausgewählten Institutionen und Stiftungen eingeräumt, die – ähnlich wie die
Studienstiftung – außercurriculare Bildungsveranstaltungen und -angebote
für besonders begabte Schülerinnen und Schüler veranstalten. Hierzu zählen
seit Jahrzehnten die zis-Reisestipendien der zis Stiftung für Studienreisen
und seit vielen Jahren auch die „Deutschen SchülerAkademien“ von
Bildung und Begabung.
3. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Studienstiftung zudem zahlreiche
Kooperationen mit Organisationen aufgebaut, die besonders begabte
Jugendliche aus sozioökonomisch oder sozio-demografisch benachteiligten
Haushalten fördern – auch diese Organisationen üben ein Vorschlagsrecht
für die Studienanfängerauswahl der Studienstiftung aus. Hierzu gehören das
START-Schülerstipendienprogramm der START-Stiftung, die Initiativen
Talent im Land Bayern und Talent im Land Baden-Württemberg, das NRW-
Zentrum für Talentförderung, das Dokumentationszentrum Deutscher Sinti
und Roma, die Stiftung SPI, Das Deutsche Schülerstipendium der Roland-
Berger-Stiftung sowie die Programmlinie B-YOU! der Claussen-Simon-
Stiftung.
Innerhalb der letzten zehn Jahre – von 2015 bis 2024 – hat die Studienstiftung
über die genannten Wettbewerbe und Kooperationen über 1.100 Talente in ihre
Förderung aufgenommen, allein im Jahr 2024 waren es ca. 120 Personen.
Um begabte Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit ihrer Förderung zu
erreichen, schreibt die Studienstiftung zudem jedes Jahr alle Schulleitungen der zur
(Fach-)Hochschulreife führenden deutschen Schulen an und bittet darum,
begabte Absolventinnen und Absolventen für ein Stipendium vorzuschlagen. Im
Jahr 2024 wurden auf diesem Wege über 5.800 Verantwortliche an Schulen
über ihr Vorschlagsrecht informiert.
Auch über ihr 2011 gestartetes Botschafterprogramm ist die Studienstiftung an
Schulen aktiv. Mehr als 1.000 Botschafterinnen und Botschafter informieren
bei regelmäßigen Schulbesuchen über die Themen Studienfinanzierung und
Fördermöglichkeiten durch Stipendien und motivieren Schülerinnen und
Schüler – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – dazu, ein Studium in Erwägung
zu ziehen und sich um ein Stipendium zu bewerben.
Darüber hinaus ist im Jahr 2025 das Pilotprojekt Vorabitur-Auswahl gestartet,
das zusätzlich zu den regulären Schulvorschlägen Schülerinnen und Schüler
erreichen soll, die in ihren Elternhäusern über geringe finanzielle Ressourcen
oder anderweitig begrenzte Bildungschancen verfügen und denen eine
frühzeitige Stipendienzusage Rückenwind für die Entscheidung zu einem Studium
geben könnte. Das Projekt, das zunächst an Schulen in Bayern, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im
Saarland gestartet ist, ist erfolgreich angelaufen und hat im ersten Jahr zu mehr als
300 zusätzlichen Vorschlägen und zu 70 Aufnahmezusagen für besonders
talentierte Schülerinnen und Schüler geführt.
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Evaluationen des Deutschlandstipendiums im Hinblick auf seine
Wirksamkeit, und welche Schritte plant sie, um bislang weniger erreichte
Studierendengruppen besser anzusprechen?
Zu Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der bisherigen Evaluation und
Begleitforschung wird verwiesen auf Bundestagsdrucksache 18/7890 (Bericht
der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der
Evaluation nach § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der
Begleitforschung). Über mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des nationalen
Stipendienprogramms, auch im Hinblick auf die Ansprache ggf. bislang weniger
erreichter Studierendengruppen, wird die Bundesregierung nach Vorlage des
für das Jahr 2027 vorgesehenen Abschlussberichts zur derzeit laufenden
umfassenden externen Evaluation des Deutschlandstipendiums entscheiden.
39. Wie soll das System der Begabtenförderung langfristig im Gefüge der
Studienfinanzierung positioniert und weiterentwickelt werden, und
welche Reformprioritäten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung
der Chancengerechtigkeit in der Begabtenförderung?
Die Begabtenförderung ist ein seit vielen Jahrzehnten erfolgreiches und
unverzichtbares Instrument zur Förderung des Spitzennachwuchses in Deutschland.
Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft weitere Verbesserungen
vorzunehmen, um die Förderung weiterhin attraktiv, wirksam und chancengerecht
auszugestalten.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Anlage 1 – Antwort zu Frage 11
Studienförderung Promotionsförderung
Jahr Migrationshintergrund In Prozent Weiblich In Prozent
Frauen
in MINT*
In Prozent Migrationshintergrund In Prozent Weiblich in Prozent
Frauen
in MINT
In Prozent
2015 5.608 20,3 13.817 50,0 401
764 19,3 2.088,0 52,7 nicht erfasst
2016 6.074 21,0 14.714 50,9 195
778 19,6 2.086,0 52,7 nicht erfasst
2017 6.482 22,0 15.298 51,9 503
856 21,4 2.065,0 51,6 nicht erfasst
2018 6.938 23,1 15.528 51,6 2.579 8,6 905 21,4 2.119,0 50,2 377 8,9
2019 7.251 23,8 16.085 52,9 2.844 9,4 886 20,5 2.154,0 49,8 373 8,6
2020 7.451 24,1 16.546 53,6 2.958 9,6 1.016 23,2 2.185,0 50,0 369 8,4
2021 7.746 24,0 17.625 54,5 3.212 9,9 1.026 23,7 2.181,0 50,4 373 8,6
2022 7.817 24,4 17.628 55,0 3.221 10,0 998 23,7 2.166,0 51,4 366 8,7
2023 8.081 25,2 17.651 55,1 3.263 10,2 1.023 25,5 2.115,0 52,8 358 8,9
2024 8.185 26,0 17.280 54,9 3.272 10,4 971 25,6 2.021,0 53,3 367 9,7
Anmerkung*: Bis einschließlich 2017 wurden nur Neuaufnahmen erhoben; Gesamtzahlen liegen erst ab 2018 vor.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Anlage 2 – Antwort zu Frage 13
Studienförderung Promotionsförderung
Bundesland Geförderte In Prozent Studierende In Prozent Geförderte In Prozent Promovierende In Prozent
BB 476 1,6 52.671 1,8 75 2,2 3.294 1,6
BE 2.542 8,8 200.852 7,0 365 10,5 15.810 7,4
BW 5.299 18,4 350.293 12,2 543 15,7 33.490 15,8
BY 4.899 17,0 409.615 14,3 703 20,3 36.916 17,4
HB 256 0,9 38.249 1,3 24 0,7 1.371 0,6
HE 1.875 6,5 243.999 8,5 329 9,5 15.448 7,3
HH 1.257 4,4 121.178 4,2 145 4,2 7.999 3,8
MV 252 0,9 36.026 1,3 30 0,9 2.971 1,4
NI 1.926 6,7 187.749 6,6 210 6,1 13.817 6,5
NW 6.038 20,9 709.318 24,8 578 16,7 43.282 20,4
RP 855 3,0 109.763 3,8 85 2,5 7.406 3,5
SH 621 2,2 62.791 2,2 58 1,7 3.852 1,8
SL 202 0,7 29.723 1,0 11 0,3 2.884 1,4
SN 1.405 4,9 103.714 3,6 166 4,8 13.021 6,1
ST 434 1,5 55.169 1,9 46 1,3 4.525 2,1
TH 527 1,8 153.012 5,3 101 2,9 6.351 3,0
Ausland 2.583
325
Gesamt 31.447
2.864.122
3.794
212.437
Gesamt ohne Ausland 28.864
3.469
Erhebungsjahr 2024 – Quelle: destatis.de
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Anlage 3 – Antwort zu Frage 15
Fächergruppe Geförderte In Prozent Studierende In Prozent Geförderte In Prozent Promovierende In Prozent
Geisteswissenschaften 3.161 10,1 290.804 10,2 1.213 32,0 21.132 9,9
Sport 61 0,2 32.436 1,1 14 0,4 1.343 0,6
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 12.454 39,6 1.117.272 39,0 1.430 37,7 33.301 15,7
Mathematik, Naturwissenschaften 3.870 12,3 297.937 10,4 709 18,7 47.714 22,5
Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften 5.718 18,2 212.689 7,4 69 1,8 60.324 28,4
Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften,
Veterinärmedizin 335 1,1 58.416 2,0 45 1,2 5.397 2,5
Ingenieurswissenschaften 4.120 13,1 748.619 26,1 118 3,1 39.239 18,5
Kunst, Kunstwissenschaft 1.546 4,9 101.209 3,5 178 4,7 3.750 1,8
Sonstige Fächer 182 0,6 4.740 0,2 18 0,5 237 0,1
Gesamt 31.447
2.864.122
3.794
212.437
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Anlage 4 – Antwort zu Frage 31
Stipendien nach soziodemografischen Merkmalen 2016 bis 2023 (Weiterbildungsstipendium)
Merkmal Häufigkeit Anteil in Prozent
Alter 49.607 100,0
17-18 227 0,5
19-20 7.622 15,4
21-22 19.185 38,7
23-24 19.405 39,1
25-26 2.877 5,8
27-28 291 0,6
Geschlecht 49.607 100,0
divers 5 0,0
männlich 24.518 49,4
weiblich 25.084 50,6
Migrationshintergrund 49.607 100,0
ohne Migrationshintergrund 42.421 85,5
mit Migrationshintergrund 7.186 14,5
Schulabschluss 49.347 100,0
Hauptschule 1.114 2,3
Mittlere Reife 15.766 31,9
Hochschulreife 29.507 59,8
Sonstiges 2.960 6,0
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Stipendien- und Bevölkerungsanteil nach Bundesland 2016 bis 2023 für alle Stipendien im Weiterbildungsstipendium, absteigend vom Bundesland mit
dem höchsten Stipendienanteil
Bundesland Stipendienanteil im Bundesland in Prozent Bevölkerungsanteil im Bundesland in Prozent
Nordrhein-Westfalen 21,6 21,3
Bayern 20,6 15,6
Baden-Württemberg 13,5 13,2
Niedersachsen 11,5 9,5
Hessen 6,8 7,5
Rheinland-Pfalz 5,0 4,9
Schleswig-Holstein 4,3 3,5
Sachsen 4,0 5,9
Berlin 2,2 4,4
Hamburg 2,2 2,2
Thüringen 2,0 2,5
Brandeburg 1,7 3,0
Sachsen-Anhalt 1,7 2,6
Mecklenburg-
Vorpommern
1,2 1,9
Saarland 1,1 1,2
Bremen 0,7 0,8
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Stipendien nach Ausbildungsbereich 2016 bis 2023, absteigend vom höchsten Bereich (Weiterbildungsstipendium)
Ausbildungsbereich Stipendienanteil im Bereich in Prozent
Industrie und Handel 56,1
Handwerk 22,5
Gesundheitsfachberufe 9,7
Freie Berufe 6,0
Landwirtschaft / Hauswirtschaft 3,5
Öffentlicher Dienst 2,1
Seeschifffahrt 0,0
Außenhandel 0,0
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Stipendien nach soziodemografischen Merkmalen 2016 bis 2023 (Aufstiegsstipendium)
Merkmal Häufigkeit Anteil in Prozent
Alter 8.198 100,0
bis 25 2.185 26,7
26 bis 30 3.587 43,8
ab 31 2.426 29,6
Geschlecht 8.198 100,0
divers 1 0,0
männlich 3.092 37,7
weiblich 5.105 62,3
Migrationshintergrund 8.198 100,0
ohne Migrationshintergrund 6.829 83,3
mit Migrationshintergrund 1.369 16,7
Höchster Schulabschluss 8.198 100,0
Hauptschule 62 0,8
Mittlere Reife 1.829 22,3
Hochschulreife 6.138 74,9
Sonstiges 169 2,1
Anzahl der Kinder 4.504 100,0
Keine Kinder 3.651 81,1
1 Kind 475 10,5
Mehrere Kinder 378 8,4
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Stipendien- und Bevölkerungsanteil nach Bundesland 2016 bis 2023 für alle Stipendien im Aufstiegsstipendium, absteigend vom Bundesland mit dem
höchsten Stipendienanteil
Bundesland Stipendienanteil im Bundesland in Prozent Bevölkerungsanteil im Bundesland in Prozent
Bayern 25,5 15,6
Nordrhein-Westfalen 17,4 21,3
Baden-Württemberg 14,6 13,2
Niedersachsen 8,7 9,5
Rheinland-Pfalz 5,8 4,9
Hessen 5,4 7,5
Berlin 5,2 4,4
Schleswig-Holstein 3,9 3,5
Hamburg 3,6 2,2
Sachsen 3,5 5,9
Saarland 1,4 1,2
Brandenburg 1,3 3,0
Thüringen 1,2 2,5
Sachsen-Anhalt 1,1 2,6
Mecklenburg-Vorpommern 0,9 1,9
Bremen 0,5 0,8
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/3066
Stipendien nach Ausbildungsbereich 2016 bis 2023, absteigend vom höchsten Bereich (Aufstiegsstipendium)
Ausbildungsbereich Stipendienanteil im Bereich in Prozent
Gesundheitsfachberufe 42,1
Industrie und Handel 32,7
Handwerk 8,6
Freie Berufe 5,0
Öffentlicher Dienst 1,9
Landwirtschaft / Hauswirtschaft 0,9
Sonstige 8,8
Quelle: InterVal / Ekert, St., Otto, K., Sielschott, St. (2025), „Evaluation der Begabtenförderung für beruflich Qualifizierte des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung mit den Stipendienprogrammen „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium““
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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