Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung…
Frage 26 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als linksextremistisch beeinflusst oder offen verfassungsfeindlich einzustufen sind, und wenn ja, in welcher Höhe geschah dies seit dem Jahr 2020?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Mai 2025:
Nach Maßgabe der Bundesregierung dürfen generell keine Bundesmittel an extremistisch beeinflusste oder verfassungsfeindliche Organisationen gehen. Bereits seit Jahren besteht auf Bundesebene ein Vorgehen, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Vereinigungen zu verhindern. Dieses Vorgehen richtet sich ausdrücklich gleichermaßen gegen Personen und Organisationen aller extremistischen Phänomenbereiche. Zudem müssen alle Zuwendungsempfänger in den einschlägigen Bundesprogrammen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Entsprechende Vorgaben in Begleitschreiben, die Bestandteil des jeweiligen Zuwendungsbescheids sind, weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fördermittel nicht an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gelangen dürfen. Mit diesem werden die Empfänger staatlicher Fördermittel dafür sensibilisiert, dass extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. Das Begleitschreiben konkretisiert im Weiteren die Anforderungen an ein sorgsames Vorgehen in der Projektpraxis (beispielsweise bei der Auswahl der Kooperationspartner).
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