Landesverband der Saatkartoffel-Erzeugervereinigungen in Bayern e.V. (SKV)
Text
Landesverband der Saatkartoffel-Erzeugervereinigungen in Bayern e.V. (SKV)
Tätigkeit: Berufsverband
Der Landesverband der Saatkartoffel-Erzeugervereinigungen in Bayern e.V. (SKV) ist die berufsständische Vertretung der Saatkartoffelerzeuger in Bayern. Die ca. 330 Saatkartoffelerzeuger sind in 9 regionalen Bezirksvereinigungen Mitglied, die wiederum im Landesverband Mitglied sind.
Der Landesverband vertritt die Interessen der bayerischen Saatkartoffelerzeuger auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Hierzu gehören insbesondere die laufende und enge Zusammenarbeit mit den für das Saatgutwesen zuständigen Landes- und Bundesbehörden und einschlägigen Organisationen, die Unterstützung bei der Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten, insbesondere der Viruskrankheiten der Kartoffeln, die Mitwirkung bei der Abwicklung der Anbauverträge für Saatkartoffeln und die Förderung aller Maßnahmen, die dem Absatz von Saatkartoffeln dienen.
Grundlagen der Arbeit des Landesverbands sind die Vernetzung, der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, insbesondere der Geschäftsführung und dem Vorstand, weiteren Vertreter der Landwirtschaft, Verbände, Behörde, Wissenschaft und Politik. Zweck der Tätigkeit des Landesverbandes ist es die Rahmenbedingungen für Erzeugung und Aufbereitung von Saatkartoffeln zu verbessern und zu fördern. Dazu ist der Verband im ständigen Dialog mit weiteren Wirtschaftsvertretern, Behörden und Politik auf Landes- und Bundesebene. Es werden Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen erstellt und an die Politik (Abgeordnete im Bundes- und Landtag, Bundesregierung, Staatsregierung) herangestragen sowie Fachveranstaltungen organisiert. Der Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und der Politik zu aktuellen Themen werden durch den Landesverband gefördert.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU: Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU veröffentlicht. Hierzu wurden bereits im Vorfeld der Veröffentlichungen Stellungnahmen durch den Landesverband erstellt und an Vertreter der Bundesregierung, der EU-Kommission und verschiedenen EU-Parlamentariern herangetragen. In den Stellungnahmen wird auf die Beibehaltung der bestehenden Vermarktungsrichtlinien für Saat- und Pflanzgut hingewirkt. Die Einbeziehung der Kontrollverordnung für das Saatgutrecht soll verhindert werden.
- Pflanzengesundheitsverordnung: Regelungen zur Pflanzengesundheit auf EU-Ebene, Erlass von Durchführungsverordnungen zu Kartoffel-Zystennematoden, Ring- und Schleimfäule sowie Kartoffelkrebs
- Zwanzigste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen: Die Erweiterung der Fruchtfolgeanforderungen in § 5 der Pflanzkartoffelverordnung von 2 auf 4 Jahren Anbaupause bei Basis- und Z-Pflanzgut soll verhindert werden. Hierzu besteht Kontakt mit dem BMEL.
Relationen
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