Auswirkungen der geplanten EU-Saatgutmarktreform auf den Erhalt von alten Sorten und die Produktion von regionalem Wildpflanzensaatgut
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Auswirkungen der geplanten EU-Saatgutmarktreform auf den Erhalt von alten Sorten und die Produktion von regionalem Wildpflanzensaatgut
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2352
21. Wahlperiode 21.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karl Bär, Harald Ebner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der geplanten EU-Saatgutmarktreform auf den Erhalt von alten
Sorten und die Produktion von regionalem Wildpflanzensaatgut
Auf EU-Ebene wird aktuell über eine Reform der europäischen
Saatgutmarktrichtlinien diskutiert. Die geltenden Richtlinien sollen zu einer in allen
Mitgliedstaaten verbindlichen Verordnung zusammengefasst werden. Die
Anforderungen an die Vermarktung von Saatgut und anderem
Pflanzenvermehrungsmaterial würden dadurch für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Der
Fokus für die neuen Regelungen liegt wie bisher auf Saatgut, das züchterisch
bearbeitet und als neue, einheitliche und unveränderliche (engl.: distinctive,
uniform, stabile – DUS) Sorten angemeldet, geprüft und zur EU-weiten
Vermarktung zugelassen werden muss. Ausgenommen werden sollen
Saatguttransfers nur zum Zweck von Ausstellungen, Forschung, Züchtung und amtlichen
Tests, nicht jedoch zum Erhalt der Vielfalt der genetischen Ressourcen.
Vielmehr sollen im gleichen Zuge auch Regelungen für den Erhalt von alten Sorten
zur Nutzung durch Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, Kleinstbetriebe oder
Erhaltungsinitiativen, genauso wie für die Vermehrung von Wildpflanzen zum
Zweck des Biodiversitätsschutzes festgelegt werden. Hierdurch entstünde nach
Ansicht der Fragestellenden ein Spannungsfeld zwischen dem Anspruch,
einerseits eine hohe Saatgutqualität für professionelle Landwirte bereitzustellen und
andererseits ausreichenden Handlungsspielraum für die Vielfaltserhaltung und
bäuerlichen Saatgutrechte (nach Artikel 19 der UN-Erklärung für die Rechte
von Kleinbauern [Resolution 73/165] und Artikel 9 des FAO-Saatgutvertrags
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(Food and Agriculture Organization of the United Nations – FAO) sowie die
Vermehrung von regional angepassten Wildpflanzen sicherzustellen. Hier gilt
es jedoch nach Ansicht der Fragestellenden, die Erhaltung einer möglichst
großen Vielfalt an alten, auch nichtregistrierten Sorten zu ermöglichen und die
Nutzung und den Anbau für Nischenmärkte und im Hobbygärtnerbereich zu
gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Setzt sich die Bundesregierung in den laufenden EU-Ratsverhandlungen
dafür ein,
a) dass die Erhaltungsarbeit, gleich durch welche Akteure, außerhalb des
Geltungsbereichs der EU-Saatgutmarktverordnung bleibt, anstatt durch
Vorschriften reguliert und eingeschränkt zu werden, die für die
kommerzielle Vermarktung von Saatgut in großen Mengen für den
industriellen Anbau gedacht sind, und wenn nein, warum nicht?
b) dass der Austausch, auch gegen Entschädigung, von
Pflanzenvermehrungsmaterial aus eigener Ernte zwischen Landwirten erlaubt bleibt,
und wenn nein, warum nicht?
c) dass es möglich bleibt, Pflanzenvermehrungsmaterial von
Erhaltungssorten ohne Sortenregistrierung und Saatgutzertifizierung zu verkaufen,
anstatt Homogenitäts- und Industrieregeln dafür einzuführen, und wenn
nein, warum nicht?
d) dass nicht nur neu entwickelte, vielfältige Obst- und Gemüsearten in der
EU als Erhaltungssorten registrierbar und vermarktbar sind, sondern die
aller Kulturpflanzenarten, und wenn nein, warum nicht?
e) dass Erhaltungssorten in der gesamten EU verkauft werden dürfen,
anstatt ihre Produktion und ihren Verkauf auf eine „Herkunftsregion“ zu
beschränken, und wenn nein, warum nicht?
f) dass Vermehrung und Inverkehrbringen von gebietseigenen
Wildpflanzensaatgutmischungen zur Bewahrung der genetischen Vielfalt
außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung geregelt wird, und wenn
nein, warum nicht?
2. Wenn sich die Bundesregierung nicht im Sinne des Anliegens in der
Frage 1f bei den laufenden EU-Ratsverhandlungen positioniert, wird sich
die Bundesregierung dann stattdessen dafür einsetzen,
a) dass Erhaltungsmischungen für Wildpflanzen nur innerhalb klarer
Produktionsräume, die aus mehreren Ursprungsgebieten bestehen können,
vermehrt werden dürfen, anstatt die Vermehrung EU-weit zu erlauben,
und wenn nein, warum nicht?
b) dass die Vermehrung von Wildpflanzen auch zukünftig nur über fünf
Generationen erfolgen darf, und wenn nein, warum nicht?
c) dass für Wildpflanzen geeignete Testverfahren für die Untersuchung
von Keimfähigkeit bzw. Lebensfähigkeit vorgeschrieben werden, und
wenn nein, warum nicht?
d) dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen das
Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen für Wildpflanzen außerhalb des
jeweiligen Ursprungsgebietes zulassen können, zum Beispiel zur
Ausbringung im Siedlungsbereich und auf landwirtschaftlichen Flächen
sowie für genetisch geeignete Ersatzherkünfte nicht verfügbarer Arten in
angrenzenden Ursprungsgebieten, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 14. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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