polradar

Bundesverband dt. Saatguterzeuger

lobbyregister / register_entry 20.08.2023 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesverband dt. Saatguterzeuger Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Vertretung der Interessen der deutschen Saatguterzeuger und Aufbereiter. Der BDS e.V. ist der Dachverband der deutschen Saatgut- und Pflanzgut-Landesverbände. Grundlage der Arbeit ist die Vernetzung und der Meinungsaustausch mit den Regionalverbänden, um Fragen wirtschaftlicher- und rechtlicher Natur, Vertragsgestaltung, der Gesetzgebung und des Gesetzvollzugs auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für die Saatgutproduzierenden Betriebe aufzubereiten und konstruktiv zu begleiten. Dazu ist der Verband im ständigen Austausch mit weiteren Wirtschaftsverbänden, Behörden und Politikern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Mithilfe von Positionspapieren, Stellungnahmen und direkten Anschreiben, die an Abgeordnete und die Bundesregierung übermittelt werden, macht der BDS auf die speziellen Belange der Saatguterzeuger aufmerksam, um die Rahmenbedingen mitzugestalten und zu verbessern. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft Regelungsvorhaben: - Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial: Regelungen zum Saatgutrecht. Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU veröffentlicht. Hierzu wurden bereits im Vorfeld der Veröffentlichungen Stellungnahmen durch mit den Landesverbänden erstellt und an Vertreter der Bundesregierung, der EU- Kommission und verschiedenen EU-Parlamentariern herangetragen. In den Stellungnahmen wird auf die Beibehaltung der bestehenden Vermarktungsrichtlinien für Saat- und Pflanzgut hingewirkt. Die Einbeziehung der Kontrollverordnung für das Saatgutrecht soll verhindert werden. - Forderung nach Risikobewertung statt Gefahrenidentifikation in der EG Verordnung 1107/2009: Die EG Verordnung 1107/2009 regelt die europäische Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Der Wegfall essentieller Wirkstoffe aufgrund der Ausschlusskriterien der Verordnung für potenziell verheerende Pflanzenkrankheiten ohne Alternative zeigt den Handlungsbedarf die Verordnung anzupassen. Laut Verordnung wird eine Wirkstoff nicht (wieder-)zugelassen, wenn eine Gefahr von dem Stoff ausgehen kann, eine Risikobewertung wird nicht vorgenommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Wiederzulassung für essentielle Wirkstoffe im entsprechenden SCOPAFF-Ausschuss einzusetzen und sich auf europ. Ebene für eine Verbesserung der EG Verordnung 1107/2009 einzusetzen. - Zukunftsprogramm-Pflanzenschutz März 2024: Schutz der Kulturpflanzen weiterhin sichern und Produktionsverlagerungen vermeiden - Vorschläge für einen modernen Pflanzenschutz anstatt der vorgeschlagenen pauschalen Kürzungen. - 13. VO zur Änderung der Saatgutverordnung: Änderung der Anlage 2, Ziffer 3.1.2 in Art. 1, Ziffer 1 zur Aufhebung der Nulltoleranz von Kreuzkraut in der Feldbesichtigung. Außerdem Aufnahme von Kreuzkraut in der Beschaffenheitsprüfung in der Anlage 3 von Artikel 2 (Ziffer 5.1 in Spalte 9).

Relationen

Keine Relationen.