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Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.V. (LdF)

lobbyregister / register_entry 19.12.2022 · Original ↗

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Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.V. (LdF) Tätigkeit: Berufsverband Der Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.V. ist die berufsständische Vertretung der ca. 300 Feldsaatenerzeuger in Bayern. Dazu gehören neben landwirtschaftlichen Futterpflanzenvermehrern von Gräser, Klee/Luzerne, Hülsen- und Ölfrüchten sowie Mais, Vertriebs- und Züchtungsfirmen. In Bayern wird jährlich auf ca. 4.000 ha Futterpfanzensaatgut erzeugt. Der Landesverband hat die Aufgabe, seine Mitglieder über die Technik der Futterpflanzensaatguterzeugung zu beraten und ihre Interessen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu vertreten. Darüber hinaus obliegt es dem Landesverband Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, die dem Absatz von hochwertigem Futterpflanzensaatgut dienen. Er versucht hierbei insbesondere einen Interessenausgleich zwischen Vermehrern, Züchtern und Vertriebsfirmen zu finden. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, insbesondere der Geschäftsführung und dem Vorstand, weiteren Vertreter der Landwirtschaft, Verbände, Behörde, Wissenschaft und Politik. Zweck der Tätigkeit des Landesverbandes ist es die Rahmenbedingungen für die Züchtung neuer Futterpflanzensorten, die Produktion den Vertrieb von Futterpflanzensaatgut zu verbessern. Dazu ist der Verband im ständigen Dialog mit weiteren Wirtschaftsvertretern, Behörden und Politik auf Landes- und Bundesebene. Hierzu werden Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen erstellt und an die Politik (Abgeordnete im Bundes- und Landtag, Bundesregierung, Staatsregierung) herangestragen. Der Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und der Politik zu aktuellen Themen werden durch den Landesverband gefördert. Es werden Fachveranstaltungen organisiert. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU: Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU veröffentlicht. Hierzu wurden bereits im Vorfeld der Veröffentlichungen Stellungnahmen durch den Landesverband erstellt und an Vertreter der Bundesregierung, der EU-Kommission und verschiedenen EU-Parlamentariern herangetragen. In den Stellungnahmen wird auf die Beibehaltung der bestehenden Vermarktungsrichtlinien für Saat- und Pflanzgut hingewirkt. Die Einbeziehung der Kontrollverordnung für das Saatgutrecht soll verhindert werden. - Saatgutverordnung: Streichung von Kreuzkraut aus Anlage II (Feldbesichtigung), Ziffer 3.1.2 der SaatgutV die Regelung Belassen von Kreuzkraut in Anhang III (Beschaffenheitsprüfung) und Aufnahme bei Zif-fer 5.1) (Öl- und Faserpflanzen)

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