Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO)
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Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der BVO - Bundesverband der VO-Firmen e.V. - ist die berufsständische Interessenvertretung der VO-Firmen in Deutschland. Die Mitglieder des BVO sind überwiegend mittelständische Betriebe unterschiedlicher Gesellschaftsformen, die die Vermehrung von Getreidesaatgut, Leguminosensaatgut, Ökosaatgut und Feldsaaten organisieren und dieses Saatgut aufbereiten und vertreiben.
Der BVO informiert seine Mitglieder über aktuelle Themen, die die VO-Firmen und den Saatgutmarkt bewegen. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Marktpartnern, zuständigen Behörden und sonstigen Organisationen auf Kommunal-, Bundes- und EU-Ebene. Der BVO fördert den Dialog der Mitglieder über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Neuerungen, Erfahrungen und Kenntnisse und bietet seinen Mitgliedern fachliche Betreuung und außergerichtliche Rechtsberatung. Zur Interessenvertretung führt der BVO Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, um über die Besonderheiten der Branche aufzuklären und deren Anliegen in Gesetzgebungsverfahren zu beschreiben, die mit der Produktion und Vermarktung von Saatgut zusammenhängen.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM-Verordnung): Der BVO setzt sich für eine sorgfältige Überarbeitung der Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM-Verordnung) ein. Unsere Kritik entzündet vor allem sich an der geplanten Einbeziehung des Saatgutrechts in die Kontroll-Verordnung. Außerdem führt die Vielzahl an delegierten und Durchführungsrechtsakten zu Unsicherheit sowie Intransparenz des vorgelegten Entwurfs. Inhaltlich ist die Ausweitung der Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Saatgutrechts unserer Auffassung nach zu weitreichend, in vielen Punkten widersprüchlich. Diers birgt erhebliches Missbrauchspotential und kann letztendlich zu Parallelmärkten führen.
- Omnibus Paket X (Behandlung von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln): Im Rahmen des Omnibus Pakets X – (Lebens- und Futtermittelsicherheit) soll festgelegt werden, dass die Behandlung von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und das Ausbringen von behandeltem Saatgut eine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln darstellt (Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009).Dadurch entstehen unverhältnismäßige Belastungen für Handel und Landwirtschaft. Auch der Entwurf nennt keine Vorteile, die angebliche Rechtsunsicherheit besteht nach unserer Einschätzung nicht.
Relationen
Keine Relationen.