Bundesverband der Kälbermäster e.V.
Text
Bundesverband der Kälbermäster e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Seit seiner Gründung am 19.12.1974 in Burgheim ist der Bundesverband der Kälbermäster e.V. (BDK) Interessenvertretung für die Kälbermäster/innen in Deutschland. Als parteipolitisch unabhängiger Verband ist es seine Aufgabe, im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe deren Interessen und Belange zum Ausdruck zu bringen und politisch durchzusetzen. Dies gilt für alle Bereiche der Agrar-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik. Der BDK vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren. Öffentlichkeits- und Pressearbeit sind wichtige Instrumente zur Information der Bevölkerung. Neben der agrarpolitischen Interessenvertretung versteht sich der Verband als Dienstleister für seine Mitglieder mit einem attraktiven Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Jeder Kälbermäster/in kann Mitglied im BDK werden, ebenso als Altenteiler, Jungmitglied, Verpächter oder Fördermitglied. Der BDK steht für:
- den zukunftsorientierten bäuerlichen Familienbetrieb,
- ein angemessenes Einkommen für die Landwirtschaft,
- die Erzeugung von Nahrungsmitteln höchster Qualität bei transparenter Produktion,
- eine nachhaltige Bodennutzung,
- die Schonung der Natur und die Pflege der Kulturlandschaft.
Die Tätigkeit wird ausgeführt in der Form von schriftlichen Stellungnahmen gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bundesministerien.
Interessenbereiche: Immissionsschutz; Artenschutz/Biodiversität; Ländlicher Raum; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Verbraucherschutz; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tierschutz
Regelungsvorhaben:
- Stellungnahme zum Evaluierungsbericht des BMLEH über das TAMGÄ (2023): Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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