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Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Behörden und versteht sich als Partner der Öffentlichkeit, Wirtschaft, Wissenschaft. Dabei treten wir in direkten Kontakt mit politischen Akteuren der Bundesregierung und des Bundestages und stellen diese Verbindung zu unseren Mitgliedern her. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die zielgerichtete Interessenvertretung und Kommunikation mit der Gesetzgebung, um die Interessen der Kalkindustrie sachgerecht zu vertreten. In direkten Gespräch und mit Schreiben wie Positionspapieren und Stellungnahmen informiert der BVK und macht Vorschläge (aktiv und reaktiv) für wettbewerbsfähige Energiekosten, den Abbau bürokratischer Hürden, die Sicherung der heimischen Rohstoffversorgung, sachgerechte Umweltstandards, effektiven Klimaschutz u. a. durch aktives Carbon Management und negative Emissionen sowie für allgemein angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Vermeidung von Carbon Leakage. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Ländlicher Raum; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Erneuerbare Energien; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Artenschutz/Biodiversität; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Fossile Energien; Schienenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Tierschutz Regelungsvorhaben: - Rechtliche Ermöglichung von Carbon Management: Carbon Management ermöglichen und politisch fördern. In diesem Zusammenhang wirbt der BVK dafür, dass im Rahmen gesetzlicher Regelungen (KSpG, London Protokoll Art. 6, TA Luft, Hohe-See-Einbringungsgesetz) die Möglichkeit geschaffen wird, CO2 an Industrieanlagen abzuscheiden und zu Speichern bzw. Abnehmern zu transportieren. Zudem setzt sich der BVK dafür ein die Speicherung in Deutschland zu ermöglichen. Weiterhin soll der Aufbau einer CO2-Infrastruktur gefördert werden. Die Lobbyarbeit erfolgte auch während des Bundestagswahlkampfes 2025. - Anerkennung von CCS im Europäischen Emissionshandel: Der BVK setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass jede abgeschiedene Tonne CO2 im Rahmen der Monitoringverordnung des EU ETS als volle geminderte Tonne gewertet wird. Solange es kine rechtliche Regelung zur Integration bzw. dem Umgang mit negativen Emissionen im EU ETS gibt, sollte die Gesamtminderung auf den Anteil fossiler Emissionen aller berichteten Emissionen (vgl. Art. 49 sowie Erwägungsgrund 18 MVO) begrenzt sein. Dies ist notwendig, damit Unternehmen innerhalb des EU ETS Klimaneutralität erreichen können und damit den regulatorischen Erfordernissen des Instrumentes nachkommen können. - Stärkung des Bund-Länderpaktes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Der Bund-Länderpakt ist ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Damit die Vorschläge Wirksamkeit entfalten sollte der Vollzug der Regelungen stärker in den Fokus rücken. - Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD: Die Erarbeitung und Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD beinhaltet über 1.000 Berichtspunkte. Dies stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Daher sollten die Kriterien des Anwendungsbereichs nach oben angehoben werden. Zudem sollten die Berichtspflichten überarbeitet und auf praxistaugliches Niveau reduziert werden. Das Anliegen wurde auch im Bundestagswahlkampf 2025 vertreten. - Erarbeitung der EU-Directive on Soil Monitoring and Resilience: Der Zustand der Böden innerhalb der EU soll verbessert werden. Die Ausgestaltung sollte praxistauglich sein und die Förderung von Rohstoffen nicht unnötig erschweren. - Senkung der Stromkosten: Der BVK setzt sich für die Senkung der Energiekosten ein. Konkret wird eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf der EU-Mindestmaß sowie die Reduzierung der Netzentgelte gefordert. Das Anliegen wurde auch im Bundestagswahlkampf 2025 vertreten. - Stärkung der Transformationsförderung - Klimaschutzverträge und Leitmärkte: Der BVK setzt sich zur Förderung der Transformation für die Instrumente Klimaschutzvertrag und Leitmarkt ein. Der KSV soll die Angebotssete unterstützen und Kalkunternehmen Investitionen in die tiefgreifende Transformation ermöglichen, die sonst nicht getätigt werden können. Der Leitmarkt soll die Nachfrage nach klimafreundlich produzierten Produkten stärken. Das Anliegen wurde auch im Bundestagswahlkampf 2025 vertreten. - Rechtliche Ermöglichung von negativen Emissionen: Der BVK setzt sich dafür ein, negative Emissionen durch maritime Entnahmemethoden zu rechtlich zu ermöglichen. Dazu braucht es eine Änderung des Hohe-Einbringungsgesetzes, denn aktuell ist es verboten alkalische Materialen ins Meer einzubringen. Um die CO2-Entnahmewirkung von Kalkprodukten im Meer testen zu können, muss die zu Forschungs- und klimapolitischen Zwecken erlaubt werden. Das Anliegen wurde auch im Bundestagswahlkampf 2025 vertreten. - Beibehaltung der EU-Energiesteuerrichtlinie: Die EU-Kommission strebt seit 2019 eine Novellierung der EU-Energiesteuerrichtlinie an. In den Verhandlungen setzt sich der BVK bei der Bundesregierung dafür ein, dass die bisherige Regelung für mineralogische Prozesse unverändert beibehalten wird. - CO2-Speicherung in Deutschland ermöglichen: Der BVK setzt sich dafür ein, dass CO2 in Deutschland, an Land und auf See, gespeichert werden kann. Dafür braucht es den rechtlichen Rahmen, der in Teilen durch die Novellierung des HSEG geschaffen werden soll. Zudem sollten Planung- und Genehmigungsverfahren möglichst vereinfacht und beschleunigt werden. - CO2-Export rechtlich ermöglichen: Der BVK wirbt dafür, den Export von CO2 zum Zwecke der Speicherung rechtlich zu ermöglichen. Aufgrund fehlender entwickelter Speicher in Deutschland, ist es notwendig CO2 im Ausland zu speichern. Andernfalls werden gewisse Industrien, wie die Kalkindustrie aufgrund ihrer unvermeidbaren rohstoffbedingten CO2-Emissionen, daran gehindert, klimaneutral zu produzieren. - Umsetzung der IED in nationales Recht: Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht. in diesem Zuge werden wesentliche Fachgesetze angepasst die für die Kalkindustrie relevant sind. Zu nennen ist insbesondere das BImSchG. Die Umsetzung betrifft insbesondere die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen. - Finanzierung und Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben: Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben sollen nach dem Entwurf einige Fachgesetze angepasst werden. Die beschleunigenden Elemente sollen nach dem BVK ausgeweitet werden auf die Rohstoffindustrie. - Einführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des Industriestrompreises: Der BVK setzt sich für folgende Punkte ein: - Adressatenkreis: Auch die "nur" abwanderungsgefährdeten Branchen (KUEBLL RN 405 b) sollten in den Anwendungsbereich des CISAF aufgenommen werden. - Wettbewerbsschutz: Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Transformation durch Elektrifizierung sind Stromkosten von 40 bis 60 €/MWh inkl. aller staatlich induzierter und regulierter Preisbestandteile notwendig. - Laufzeit: Der Beihilferahmen sollte unbefristet gelten, bis ein dauerhaft wettbewerbsfähiges Strompreisniveau erreicht ist. Gegenleistungen: Ökologischer Gegenleistungen (z.B. Investitionsvorgaben) sind im Rahmen von Entlastungsmaßnahmen allgemein nicht sinnvoll, da diese den Entlastungseffekt verringern. Auf Gegenleistungen sollte verzichtet werden. - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch das Klimaschutzprogramm: Der BVK setzt sich im Rahmen des Klimaschutzprogramms u. a. für einen Industriestrompreis, sinkende Strom(system)kosten, Differenzverträge, Leitmärkte, Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Verfahren, ein Bürokratiemoratorium, Anerkennung negativer Emissionen, den Aufbau und die Absicherung einer CO2-Infrastruktur, Carbon Leakageschutz ein. - Aufnahme der Kalkindustrie in den Industriestrompreis sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen: Der BVK setzt sich dafür ein, dass die Kalkindustrie in den Anwendungsbereich des Industriestrompreises aufgenommen wird. Dazu wurde ein iunabhngiges Gutachten angefertigt, dass den erforderlichen Nachweis bringt. Der BVK wirbt dafür, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des CISAF für die Aufnahme weiterer Sektoren, u. a. die Kalkindustrie, und das Gutachten bei der EU-Kommission zur Genehmigung einreicht. - Reformierung des EU Emissionshandel 1: Der BVK setzt sich im Rahmen der EU ETS Reform für eine pragmatische Weiterentwicklung des Instrumentes ein. Die Kalkindustrie steht weiter hinter den Klimazielen und wirbt gleichzeitig dafür mit dem Instrument EU ETS gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Blick zu halten. So setzt sich der BVK für eine Wieterentwicklung des LRFs, der MSR, der freien Zuteilung als zentralem Carbon Leakage Instrument, Abschaffung des Industrie-Caps und des CSCF, der Aufnahme negativer Emissionen ins System sowie die Beachtung der besonderen Herausforderung materialbedingter Prozessemissionen ein. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Rohstoffgewinnung: Ausgangslage ist kein konkreter Entwurf, vielmehr ein Positionspapier des Verbandes. Dieses soll aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen um Genehmigungsverfahren, speziell für Kalkstein, zu beschleunigen. Dies ist notwendig, da die Rohstoffversorgung unabdingbar für die Wertschöpfungskette ist.

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