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Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Durch Kontakte (Anschreiben, Email, Gespräche) vor allem mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten und den einschlägigen Fachministerien in der Bundesregierung machen wir auf Anliegen der südbadischen Land- Und Forstwirtschaft aufmerksam, um diese für eine Unterstützung unserer Positionen und Forderungen zu gewinnen. Dies erfolgt im Rahmen unserer landwirtschaftlichen Lobby-Arbeit, die das wichtigste Anliegen und die dringlichste Aufgabe des BLHV ist. Sei es regional oder überregional: Wir vertreten die Anliegen und Interessen unserer Mitglieder gegenüber politischen Entscheidern und setzen uns im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für eine differenzierte Informationsvermittlung ein. Ob Stellungnahmen zu regionalen Infrastrukturprojekten oder Diskussionen mit Politik- oder Behördenvertretern: In den Geschäftsstellen koordinieren wir lokale Initiativen für die landwirtschaftliche Interessenvertretung. Tatsächlich entstehen die meisten Ideen und Forderungen des BLHV auf der lokalen Ebene und werden von dort in die Verbandsspitze getragen. Der BLHV bündelt die Interessen seiner rund 16.000 Mitglieder und gibt ihnen eine Stimme. Unsere ehrenamtlichen Vertreter tragen die Forderungen und Haltung des Verbandes in Gesprächen und Stellungnahmen an die Politik und Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen und Gesellschaft heran. Unsere Fachbereiche bearbeiten komplexe Agrar- und marktpolitische Sachverhalte und erstellen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern Stellungnahmen, Argumentationslinien und konstruktive Vorschläge zum Beispiel für Gesetzgebungsprozesse. Der BLHV pflegt ein weites und zugleich engmaschiges Netzwerk mit allen wichtigen Stakeholdern der Agrar- und Umweltbranche. So bündeln wir gemeinsame Interessen und schaffen Verbündete. Interessenbereiche: Rechtspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Immissionsschutz; Land- und Forstwirtschaft; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Tierschutz; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Geplante Novellierung Bundeswaldgesetz: Ziel ist es, dass der bewährte gesetzliche Rahmen auf Landesebene erhalten bleibt, weshalb sich das Bundeswaldgesetz weitgehend darauf beschränken sollte, wie bisher einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben und keine Detailvorgaben für die Umsetzung durch den Waldbesitzer enthalten sollte. Weiteres Ziel ist es, den erfolgreichen partnerschaftlichen Umgang zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzern fortzuführen, an Stelle eines obrigkeitsstaatlichen Ansatzes mit Bußgeldern und Verwaltungszwang, wie ihn bekannt gewordene inoffizielle Entwürfe vorsahen. Ebenso Ziel ist es, zum Erhalt des Waldes im Klimawandel die dazu zwingend notwendige unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Waldbesitzers zu gewährleisten, z.B. bei der Baumartenwahl.

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