Erklärung von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung sollte nach den islamistischen Morden von Solingen die irreguläre Migration nachhaltig begrenzen, zusätzliche Sicherheit in Deutschland schaffen und die Zahl der illegal nach Deutschland zuströmenden oder der Menschen, die sich in Deutschland illegal aufhalten, wirkungsvoll reduzieren.
Als FDP hatten wir versprochen, das Waffenrecht nicht zu ändern. Es wird nun begrüßenswerterweise nur so geändert, dass sich praktisch keine Änderungen für Legalwaffenbesitzer ergeben, lediglich ein Springmesserverbot wird kommen. Es wird Aufwand geben durch Verbotszonen etc. aber keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn durch die Waffenrechtsverschärfungen. Es ist klar, dass der Vollzug bestehender Gesetze und Informationsdefizite bei den Sicherheitsbehörden das entscheidende Problem sind. Zur Informationsgewinnung wurden zahlreiche Verbesserungen im Gesetz verankert.
Während des parlamentarischen Verfahrens wurden die dafür notwendigen und geplanten Maßnahmen – sowohl nach der Expertenanhörung als auch in der politischen Diskussion – so geändert, dass nicht alle Ziele im notwendigen Umfang erreicht werden können.
Der Effekt des Stopps von Transferleistungen für Ausreisepflichtige ist durch den Änderungsantrag vermindert worden. Meiner Einschätzung nach wird dies nicht zu einer wesentlichen Zunahme an Ausreisen führen, auch da die europäischen Länder die Dublin-Fälle nicht in großem Umfang zurücknehmen werden.
Insbesondere kritisiere ich den fehlenden Automatismus, den deutschen Aufenthaltstitel all jenen zu entziehen, die in ihre Fluchtursprungsländer aus welchem Grund auch immer zurückreisen. Das schafft unnötige Ermessensspielräume, mit denen die Behörden dann zu kämpfen haben.
Unser Asylrecht sagt klar, dass nur Menschen, die durch individuelle Verfolgung bedroht sind, in Deutschland Asyl gewährt bekommen. Dies schließt für mich aus, dass Antragsteller zur Beerdigung von Bekannten und Verwandten oder gar zum Urlaub in die jeweiligen Herkunftsländer reisen. Der Anlass ist auch nicht wirklich überprüfbar.
Ebenfalls fehlt mir ein Automatismus, dass Geduldete bei einer Verurteilung nach einer Straftat von sechs Monaten oder mehr nicht automatisch ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Nur durch den Automatismus und klare Regeln wird die Verwaltung in der Lage sein, sinnvoll zu agieren. Alles andere führt zu weiterer Überlastung, Bürokratisierung und Verzögerung der dringend zu lösenden Probleme.
Die angedachte Unterbringung von Dublin-Fällen direkt an der Grenze wird einen großen Aufwand verursachen, aber keinen wesentlichen weiteren Erfolg bringen, da absehbar andere EU Länder diese Personen nicht zurücknehmen.
Insgesamt wird das Sicherheitspaket nach meiner Einschätzung und persönlichen Erfahrung relativ wenig Erfolg aufweisen, ist aber besser als alles Bisherige. Die durch Kompromisse erzwungenen Waffenrechtsänderungen mussten in Kauf genommen werden, und der Nachteil wird weit aufgewogen durch Veränderungen bei Informationsgewinnung und Stopp von Sozialtransfers.
Ich stimme trotz Bedenken dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) zu.