Erklärung von Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat in Solingen hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten und unsere Gesellschaft zu spalten. In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht und dabei auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt schwer zu erreichen. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter/-innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, können im Vorfeld schwer bis unmöglich identifiziert werden.
Die Konsequenz daraus ist, dass Islamismus und Terroranschläge mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden müssen. Dazu gehören dringend nötige Investitionen in die innere Sicherheit, gute Rechtsgrundlagen und auch Prävention. Nach dem Anschlag in Solingen folgte aber ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen und panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und effektive Maßnahmen zu entwickeln, folgte – getrieben durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Sicherheitspaket, das vor allem durch Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts geprägt ist. Für mich ist das schwer zu ertragen, denn Menschen oder ganze Gruppen dürfen nicht unter Generalverdacht geraten. Einschränkungen und Eingriffe in bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtliche Grundrechte und Freiheiten sind nicht akzeptabel. Zumal damit die Sicherheit im Land nicht erhöht wird.
Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war nicht akzeptabel. Unsere grüne Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Die vielfältige Kritik von Expertinnen und Experten war hilfreich und hat dazu geführt, dass die Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden. Dennoch habe ich an verschiedenen Stellen weiterhin Kritik.
Ein Teil des Sicherheitspaketes betrifft Leistungsstreichungen für sogenannte „Dublin-Fälle“ – also Menschen, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist. Diese Personen sollen nur noch zwei Wochen gekürzte Leistungen erhalten (sogenannte „Überbrückungsleistungen“), und dann entfallen die Leistungen ganz. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sie Deutschland wieder verlassen und in das zuständige EU-Land zurückkehren. Problem ist aber, dass Überstellungen in andere EU-Länder in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht an den Geflüchteten scheitern, sondern an der Kooperation der zuständigen EU-Länder. Häufig verweigert beispielsweise Italien nach der Zusage, dass es für eine bestimmte Person zuständig ist, die notwendige Kommunikation und die Erstellung der notwendigen Unterlagen. So können die Betroffenen faktisch nicht zurückkehren. Diese mangelnde Kooperation darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, indem ihnen das Existenzminimum genommen wird.
Dank unserer Verhandlungen wurde im Gesetzgebungsverfahren ergänzt, dass die Ausreise „rechtlich und tatsächlich“ möglich sein muss, was vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt wird. Die Betroffenen müssen in das zuständige Land reisen können und dafür die erforderlichen Papiere haben. Ob mit dieser Ergänzung aber in jedem Fall Obdachlosigkeit verhindert werden kann, ist ungewiss.
Wir konnten auch erreichen, dass die geplanten Verschärfungen bei der Frage, wer noch Härtefallleistungen erhält, zurückgenommen wurden. Es konnte aber nicht verhindert werden, dass in Härtefällen die Leistungen unter das physische Existenzminimum gesenkt werden. Auch die besonderen Bedarfe besonders schutzbedürftiger Geflüchteter – beispielsweise Menschen mit Behinderungen – werden in Härtefällen zukünftig nicht mehr gedeckt werden. Die erreichten Verbesserungen sind wichtig. Und doch werden mit diesem Gesetz weitere asylrechtliche Verschärfungen beschlossen. Das Gesetz kann auch dazu führen, dass nicht mehr allen Menschen das Existenzminimum garantiert wird. Das ist für mich besonders schmerzhaft, denn für mich sind Existenzminimum und Menschenwürde untrennbar miteinander verbunden.
Gleichzeitig hat das Sicherheitspaket mittlerweile eine besondere Bedeutung für den Bundeskanzler und damit für den Bestand der Ampelregierung. Bisher war es für mich nicht vorstellbar, dass ich eine Abwägung zwischen Asylverschärfungen einerseits und dem Fortbestand der Ampelregierung andererseits treffen muss. Mit Blick auf den Rechtsruck bzw. die Lage in Deutschland und angesichts der Weltlage kann ich es für mich nicht verantworten, dass die Ampelregierung bricht und es zu Neuwahlen während einer krisenhaften Zeit kommt. Deshalb werde ich trotz inhaltlicher Zweifel dem Gesetz zustimmen. Diese Entscheidung geht unter die Haut, und für mich ist klar, so eine Situation darf es nicht mehr geben.