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Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162 Die Veränderungen im Bereich der Früherkennung betreffen beide Bereiche. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zu überarbeiten. Es soll deutlich werden – das ist bereits entsprechend formuliert –, dass die Ärzte verpflichtet sind, bei den Vorsorgeuntersuchungen auf Anzeichen für physische oder psychische Vernachlässigungen zu achten und zu prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Die Vorsorgeuntersuchungen sollen aber auch generell überarbeitet werden. Dabei wird geprüft, ob sie nochdem aktuellen Erkenntnisstand und den heutigen Anforderungen entsprechen. Das Gewicht soll stärker auf die psychische Gesundheit gelegt werden. Die Frage der Entwicklung eines Kindes soll stärker berücksichtigt werden. Zum Beispiel soll gefragt werden, ob es Entwicklungsverzögerungen beim Sprachverhalten oder Merkmale für psychische Auffälligkeiten gibt. Außerdem sollen die Intervalle überprüft werden. Die erste Entscheidung, die in diesem Zusammenhang getroffen wurde, ist die Einführung der Vorsorgeuntersuchung U7a im dritten Lebensjahr, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat. Im Rahmen dieser zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung werden sowohl die physische als auch die psychische Entwicklung getestet. Es geht dabei zum Beispiel um das Sprachverständnis, aber auch das Sehen und andere Wahrnehmungsfähigkeiten werden getestet. Das ist der erste Schritt; die Arbeit daran geht weiter.

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