Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
Die Veränderungen im Bereich der Früherkennung
betreffen beide Bereiche. Der Gemeinsame
Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zu überarbeiten.
Es soll deutlich werden – das ist bereits entsprechend
formuliert –, dass die Ärzte verpflichtet sind, bei den
Vorsorgeuntersuchungen auf Anzeichen für physische
oder psychische Vernachlässigungen zu achten und zu
prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen aber auch
generell überarbeitet werden. Dabei wird geprüft, ob sie nochdem aktuellen Erkenntnisstand und den heutigen
Anforderungen entsprechen. Das Gewicht soll stärker auf die
psychische Gesundheit gelegt werden. Die Frage der
Entwicklung eines Kindes soll stärker berücksichtigt
werden. Zum Beispiel soll gefragt werden, ob es
Entwicklungsverzögerungen beim Sprachverhalten oder
Merkmale für psychische Auffälligkeiten gibt.
Außerdem sollen die Intervalle überprüft werden. Die
erste Entscheidung, die in diesem Zusammenhang
getroffen wurde, ist die Einführung der
Vorsorgeuntersuchung U7a im dritten Lebensjahr, die der Gemeinsame
Bundesausschuss beschlossen hat. Im Rahmen dieser
zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung werden sowohl die
physische als auch die psychische Entwicklung getestet.
Es geht dabei zum Beispiel um das Sprachverständnis,
aber auch das Sehen und andere
Wahrnehmungsfähigkeiten werden getestet. Das ist der erste Schritt; die
Arbeit daran geht weiter.