polradar

Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 28.05.2008 · WP 16 · 16/162 · Original ↗
84 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
  1. Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/162
  2. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  3. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  4. Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  5. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  6. Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  7. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  8. Rede von Peter Friedrich (SPD) – Plenarprotokoll 16/162
  9. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  10. Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  11. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  12. Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  13. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  14. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  15. Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  16. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  17. Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  18. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  19. Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  20. Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  21. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  22. Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  23. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  24. Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  25. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  26. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  27. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  28. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  29. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  30. Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
  31. Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  32. Rede von Manfred Grund (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/162
  33. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  34. Rede von Iris Gleicke (SPD) – Plenarprotokoll 16/162
  35. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  36. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  37. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  38. Rede von Kollegin Zimmermann, bitte.Sabine Zimmermann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  39. Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  40. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  41. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  42. Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  43. Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  44. Rede von Sabine Zimmermann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  45. Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  46. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  47. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  48. Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  49. Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  50. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  51. Rede von Jörg Rohde (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  52. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  53. Rede von Jörg Rohde (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  54. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  55. Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
  56. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  57. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  58. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  59. Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
  60. Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  61. Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  62. Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  63. Rede von Jan Mücke (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  64. Rede von Jan Mücke (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  65. Rede von Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  66. Rede von Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  67. Rede von Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
  68. Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
  69. Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
  70. Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
  71. Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  72. Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  73. Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
  74. Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD
  75. Rede von Kollegin Michalk, kommen Sie bitte zum Schluss.Maria Michalk (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD
  76. Rede von Christoph Waitz (FDP) – Aktuelle Stunde: der SPD
  77. Rede von Jörg Tauss (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
  78. Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: der SPD
  79. Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: der SPD
  80. Rede von Stephan Hilsberg (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
  81. Rede von Stephan Hilsberg (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
  82. Rede von Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
  83. Rede von Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
  84. Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 16/162Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 162. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 I n h a l t :Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . 17065 B 17066 B 17066 B 17066 D 17067 A 17067 B 17067 C 17067 D 17067 D 17068 D 17068 D 17069 D 17069 D 17070 B 17070 C 17071 AUlla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/9248, 16/9297) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Konsequenzen aus der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten Untersuchung des Prognos-Instituts zur Kinderarmut in Deutschland Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 17071 B 17071 C 17071 C 17072 A 17072 A 17072 B 17072 B 17072 C 17072 C 17073 B 17073 C 17074 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vergleich der Ergebnisse des UNICEF- Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland mit dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus Sicht der Bundesregierung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswertung von Verbindungsdaten von Telefonaten führender Mitarbeiter mit Journalisten durch die Deutsche Telekom und etwaiger Handlungsbedarf der Bundesregierung Antworten Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Petra Pau (DIE LINKE) Kenntnis der Bundesregierung vom mehrmaligen Überflug zweier Jagdflugzeuge der Bundeswehr über das Stadtgebiet Schwerin und das EU-Vogelschutz-Habitat am 16. Mai 2008; Anlass, Auftraggeber und gesetzliche Grundlage Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17074 C 17074 D 17075 C 17075 C 17076 C 17076 D 17077 B 17077 D 17078 A 17078 C 17078 B 17078 D 17079 D 17080 AMündliche Frage 7 Jörg Rohde (FDP) Etwaige Zustimmung der Bundesregierung zur Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Kommission Antwort Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Elke Reinke (DIE LINKE) Bedingungen für die Übernahme von Reisekosten für Nichtleistungsbezieher mit einer monatlichen Meldepflicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Elke Reinke (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zum Drängen von Nichtleistungsbeziehern in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit der Folge des Herausfalls aus der Erwerbslosenstatistik Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 16 und 17 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Kenntnis der Bundesregierung über die zeitweise Blockabfertigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A3 im Tunnel bei Hösbach; Zuständigkeit sowie Kriterien für diese Anordnung Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 17080 C 17080 D 17081 C 17082 B 17082 C 17083 A 17083 B 17084 C 17084 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 IIIMündliche Frage 18 Jan Mücke (FDP) Prüfung einer Nutzung von Teilen des bereits abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens „Neubau des Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke“ in Dresden für das notwendig werdende Planänderungsverfahren bei Untertunnelung des Elbtals Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) CO2-Einsparungen durch Einräumung des Rechts auf Mietminderung bei hohen Heizkosten infolge ungenügender energetischer Sanierung der Mietwohnung; Nichtumsetzung dieser Maßnahme sowie anderweitige Überlegungen zur Schließung dieser Lücke Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 22 und 23 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Sachstand bezüglich Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE; Ausrüstung der zur Ausschreibung gelangten HGV-Triebzüge für eine Fahrradmitnahme Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) Mögliche Zulassung von Fahrzeugen für Erwerbsimker als landwirtschaftliche Fahrzeuge aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation dieser Branche 17085 C 17085 D 17086 A 17086 B 17086 D 17087 AAntwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel im Vorfeld einer Wahlkampfveranstaltung am 15. Mai 2008 im schleswig-holsteinischen Oldenburg zum Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 39 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Appell der Bundesregierung an die italienische Regierung zur Aufklärung der diskriminierenden Vorfälle gegenüber Roma in Italien und zur Gewährleistung des Schutzes der Roma mit entsprechenden Maßnahmen Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung einer Unterbindung der zentralen Speicherung von Daten bei der geplanten zentralen Abhöreinrichtung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17088 A 17088 A 17088 C 17088 D 17089 B 17089 C 17090 A 17090 B 17091 A 17091 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Mündliche Frage 42 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Aufgaben für das entstehende „Service- und Kompetenzzentrum für die Telekommunikationsüberwachung“ sowie Gewährleistung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Berichte aus den Unterlagen der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, über vertrauliche Gespräche, die Gregor Gysi 1979/80 als DDR- Rechtsanwalt mit Mandanten geführt hat Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In der aktuellen Energiestrategie der Bundesregierung zugrunde gelegte Erdölpreise für 2010 und 2020 17092 A 17092 B 17093 C 17094 C 17095 D 17097 B 17098 D 17100 B 17101 C 17103 A 17103 D 17105 A 17106 C 17107 AAntwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu erwartende Entwicklung des globalen Angebots von Erdöl bis 2030 und Initiativen der Bundesregierung in Brüssel bezüglich Herstellung energiesparender Autos Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 4 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Zahl der Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur sowie zur Anhebung der Förderpauschale laut Empfehlungen der Enquete-Kommission Kultur Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 5 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Ablehnung des Antrags der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. auf Förderung von 621 Plätzen des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur ab September 2008 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 6 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Geplante Erhöhungen der bildungspolitischen Ausgaben in den nächsten Jahren Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17107 C 17107 D 17108 B 17108 C 17108 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 VAnlage 7 Mündliche Fragen 8 und 9 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Aufführung der Ermittlung der Armutsquoten auf der Basis des Soziooekonomischen Panels (SOEP) im Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur im Anhang unter Vermeidung eines direkten Vergleichs mit den europäischen EU-SILC-Daten; Gründe für den in diesem Entwurf festgestellten Rückgang der Kinderarmutsquote im Jahr 2005 trotz Anstiegs der absoluten Zahlen für die als arm geltenden Kinder für den Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2007 Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Anzahl der Haushalte in den einzelnen Bundesländern mit im neuen Armutsbericht als arm bezeichneten Kindern Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Höhe der finanziellen Transferleistungen für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den einzelnen Bundesländern; Anteil dieser Bedarfsgemeinschaften an deren Gesamtzahl Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 12 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die fehlende Einschätzung und Bewertung der Bundesregierung zur schriftlichen Frage der Abgeordneten 17109 A 17109 D 17109 DBritta Haßelmann vom Mai 2008 über die Berücksichtigung der gestiegenen Kosten für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen durch die öffentliche Hand Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 13 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu dem am 22. Mai 2008 vorgestellten EU- Sozialbericht Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 19 und 20 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Effektivität der Kontrollen der Energieeinsparverordnung-Standards durch die Bezirksschornsteinfegermeister angesichts §§ 26 a und 26 b EnEV; Kompensation der ursprünglich eingeplanten CO2- Minderung nach der Herausnahme der Ein- und Zweifamilienhäuser aus der Energieeinsparverordnung-Nachrüstverpflichtung Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 25 und 26 Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Kenntnis der Bundesregierung über eine Einflussnahme der USA auf die Ausgestaltung der Vertragstexte der UN- Biodiversitätskonferenz (CBD) trotz Nichtzugehörigkeit zu den Vertragsstaaten; aus der fehlenden US-amerikanischen Bindung an die Vertragstexte der CBD resultierender Wettbewerbsvorteil für Unternehmen mit Sitz in den USA gegenüber Unternehmen mit deutschem Firmensitz Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17111 A 17111 B 17111 D 17112 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Anlage 14 Mündliche Fragen 27 und 28 Jürgen Koppelin (FDP) Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel in Oldenburg zum Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Arbeit sorbischer Institutionen bezüglich Erhalt und Pflege der sorbischen Kultur und Sprache sowie Bedingungen für die Aufhebung der Sperrung von Mitteln des Bundeshaushaltes 2008 für die Stiftung für das sorbische Volk Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 32 Roland Claus (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur langfristigen Sicherung der sorbischen Sprach-, Kunst- und Kulturlandschaft Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 33 Roland Claus (DIE LINKE) Voraussetzungen für ein neues Finanzierungsabkommen zur Sicherung der Förderung der sorbischen Sprache und Kultur Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 34 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Bundesregierung über den Grund der Inhaftierung der beiden Angehörigen der uigurischen Minderheit Alim und Ablikim A. Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . 17112 C 17112 C 17113 A 17113 C 17113 DAnlage 19 Mündliche Frage 35 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Menschenrechtsverletzungen von Angehörigen der uigurischen Minderheit in der Volksrepublik China Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 36 und 37 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für den Beginn des Dialogs mit Bosnien-Herzegowina über eine Aufhebung der Visumpflicht erst am 26. Mai 2008 und mit Serbien bereits im Januar 2008 sowie Haltung der Bundesregierung zu Visaerleichterungen als Mittel zur europäischen Ausrichtung der Gesellschaften der EU-Nachbarländer Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . Anlage 21 Mündliche Frage 38 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Vereinbarungen des Auswärtigen Amtes mit Nichtregierungsorganisationen zur Besetzung von Referentenstellen in Botschaften sowie Gründe für die ausschließliche Vertretung von DAX-Unternehmen in den Botschaften in Peking und Tokio Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . Anlage 22 Mündliche Frage 43 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für die mittelfristige Entwicklung des im Aufbau befindlichen „Service- und Kompetenzzentrum für die Telekommunikationsüberwachung“ zu einer eigenständigen Behörde mit eigenem Aufgabenbereich Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17114 A 17114 B 17114 D 17115 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 VIIAnlage 23 Mündliche Frage 44 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bundesministerien ohne Innenrevision Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 45 Petra Pau (DIE LINKE) Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Rechtswidrigkeit der beim Bundeskriminalamt geführten Datei „Gewalttäter Sport“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 46 und 47 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bezüglich Beendigung der Ungleichbehandlung von vor 1975 aus Ehen deutscher Mütter und ausländischer Väter geborenen Kindern 17115 B 17116 AAntwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 48 und 49 Cornelia Pieper (FDP) Pläne zur Aufnahme einer Mindestverweildauer in den Basistarif von Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Regelungen des GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetzes für Privatversicherte über die Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellung bei Wechsel in ein anderes Unternehmen und Auswirkungen dieser Regelungen auf den Wettbewerb Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 50 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Kfz-Steuer-Novelle bis spätestens Mai 2008 sowie kompensatorische Maßnahmen zur Senkung der CO2- Emissionen bei Verspätung oder Ausfall einer solchen Novelle Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17116 A 17116 D 17117 C 162. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 Beginn: 13.00 UhrVizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der gestrigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kabinett hat gestern die Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit beschlossen. Ausgangspunkt dieser Strategie sind die Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys, den wir gemeinsam mit dem Bundesforschungsministerium auf den Weg gebracht haben. Dieser belegt: Ein Aufwachsen in Gesundheit ist für viele Kinder selbstverständlich, aber längst nicht für alle. Entscheidend für ein gesundes Aufwachsen ist, in welcher Familie und unter welchen Bedingungen Kinder aufwachsen. So haben Kinder aus sozial schwächeren Familien oft eine deutlich schlechtere Gesundheit als Kinder von Bessergestellten. Es wird deutlich, dass sich Kinder aus sozial schwächeren Familien in der Regel schlechter und ungesünder ernähren. Sie treiben seltener Sport und nehmen seltener Vorsorgeuntersuchungen wahr. Sie zeigen verstärkt psychische Auffälligkeiten und haben deutlich mehr Erfahrungen mit Gewalt. Grundsätzlich nehmen chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen an Bedeutung zu. Die Gesundheit der Kinder ist nicht nur eine Angelegenheit des Bundesgesundheitsministeriums, sie betrifft viele Politikfelder. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, das, was in den verschiedenen Bereichen, etwa im Bundesforschungsministerium, im Bundesministerium für Familie, im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, imBundesgesundheitsministerium und auch im Arbeitsministerium, an Aktivitäten erfolgt, zu einer gemeinsamen Strategie zusammenzufassen, sodass ressortübergreifend Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit auf den Weg gebracht werden. Unsere Strategie zielt darauf ab, durch gemeinsame Anstrengungen die Gesundheitsressourcen von Kindern und deren Familien zu stärken. Wir wollen die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen verbessern. Wir wissen: Wenn in der Kindheit die Grundlagen dafür geschaffen werden, sich gesund zu ernähren und gesund aufzuwachsen, wirkt dies bis ins Erwachsenenalter hinein. Wir wissen auch: Gesunde Kinder lernen besser. Gesunde Kinder haben später bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz. Sie haben insgesamt bessere Bedingungen in ihrem weiteren Lebenslauf. Das, was wir in der Strategie festlegen, ist das, was die Bundesregierung auf Bundesebene anstoßen kann. Diese Strategie muss von Aktivitäten der Länder und Kommunen und aller anderen, die hier Verantwortung übernehmen, begleitet werden. Die wichtigsten Felder sind erstens der Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung, zweitens die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit, drittens die Minderung gesundheitlicher Risiken und viertens die sorgfältige Analyse der Entwicklung und die Ermittlung der Risiko- und Schutzfaktoren. Ich will hier einige Beispiele nennen. Erstens. Es geht um Maßnahmen, die vor allen Dingen in den Lebenswelten der Kinder ergriffen werden müssen. Wenn wir Kinder erreichen wollen, müssen wir in die Kindergärten, die Schulen und die Stadtviertel gehen. Wir müssen frühzeitig informieren, aber auch Beratungsangebote für Eltern und Erzieherinnen und Erzieher bereithalten. Wir wollen auch durch den Nationalen Aktionsplan Gesunde Ernährung und Bewegung eine Reihe von Projekten auf den Weg bringen. Zweitens. Wir wollen die Impfrate bei Kindern erhöhen, weil Impfen der beste Schutz vor vielen übertragbaren Krankheiten ist. Redetext Bundesministerin Ulla SchmidtDrittens. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche Nein zu Suchtmitteln sagen. Viertens. Wir wollen darauf hinwirken, dass das Angebot an Kindervorsorgeuntersuchungen zu 100 Prozent wahrgenommen wird. Deshalb werden wir die Krankenkassen verpflichten, mit Ländern und Kommunen zusammenarbeiten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, das Einladungssystem zu verbessern und dafür zu sorgen, dass alle Kinder die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Fünftens. In Kürze werden wir eine zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung einführen, die psychische Risiken stärker berücksichtigt. Sechstens. Wir wollen das Gesundheitsmonitoring ausbauen. Wir wissen nämlich, dass wir die Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder nur schaffen können, wenn wir Erkenntnisse darüber haben, wie Risiken entstehen, und die Maßnahmen evaluiert werden, die geeignet sind, Risiken zu minimieren bzw. zu beseitigen. Wir werden dieses Ziel zwar nicht für alle Kinder erreichen können, aber denjenigen, bei denen eine Änderung des Lebensstils möglich ist, wollen wir mit guten Rahmenbedingungen helfen. Vielen Dank. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön. Ich bitte, zunächst Fragen zu diesem Themenbereich zu stellen. – Nach Eingang der Wortmeldungen hat zunächst Kollegin Eichhorn das Wort. Maria Eichhorn (CDU/CSU): Frau Ministerin, am 19. Dezember 2007 haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten auf dem Kindergipfel beschlossen, dass Vorsorgeuntersuchungen besser und engmaschiger gestaltet und die Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen weiterentwickelt werden sollen. Im Beschluss der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit, den Sie vorgetragen haben, wird auch die Verbesserung der Früherkennungsuntersuchungen angeführt. Inwieweit betrifft die Verbesserung nicht nur die Untersuchungsintervalle, sondern auch die Überarbeitung der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, speziell im Hinblick auf Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen, wie es beim Kindergipfel beschlossen worden ist? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Die Veränderungen im Bereich der Früherkennung betreffen beide Bereiche. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zu überarbeiten. Es soll deutlich werden – das ist bereits entsprechend formuliert –, dass die Ärzte verpflichtet sind, bei den Vorsorgeuntersuchungen auf Anzeichen für physische oder psychische Vernachlässigungen zu achten und zu prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Die Vorsorgeuntersuchungen sollen aber auch generell überarbeitet werden. Dabei wird geprüft, ob sie nochdem aktuellen Erkenntnisstand und den heutigen Anforderungen entsprechen. Das Gewicht soll stärker auf die psychische Gesundheit gelegt werden. Die Frage der Entwicklung eines Kindes soll stärker berücksichtigt werden. Zum Beispiel soll gefragt werden, ob es Entwicklungsverzögerungen beim Sprachverhalten oder Merkmale für psychische Auffälligkeiten gibt. Außerdem sollen die Intervalle überprüft werden. Die erste Entscheidung, die in diesem Zusammenhang getroffen wurde, ist die Einführung der Vorsorgeuntersuchung U7a im dritten Lebensjahr, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat. Im Rahmen dieser zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung werden sowohl die physische als auch die psychische Entwicklung getestet. Es geht dabei zum Beispiel um das Sprachverständnis, aber auch das Sehen und andere Wahrnehmungsfähigkeiten werden getestet. Das ist der erste Schritt; die Arbeit daran geht weiter. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Eine Zusatzfrage, bitte schön. Maria Eichhorn (CDU/CSU): Frau Ministerin, bis wann wird das wirksam? Wann wird das vollzogen? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Die U7a ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen als Teil der Vorsorge. Das wird uns vorgelegt und von uns abschließend geprüft. So bald als möglich wird unser Brief mit der Genehmigung rausgehen. Wir haben ein selbstverwaltetes Gesundheitssystem. Daher kann der Staat nicht festlegen, welche Leistungen bzw. Untersuchungen die gesetzlichen Krankenversicherungen anzubieten haben. Der Staat kann nur sagen: Wir möchten, dass die Intervalle verkürzt werden, und wir möchten, dass die Untersuchungen vom Inhalt her verändert werden. Die U7a wird zügig eingeführt werden. Außerdem wurde beschlossen, dass das Kindeswohl bei den Vorsorgeuntersuchungen beachtet werden muss. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun hat Kollegin Gesine Lötzsch das Wort. Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass es zwischen der Gesundheit von Kindern und der sozialen Lage ihrer Familien einen sehr engen Zusammenhang gibt. Sie haben betont, dass Sie sich auf die Maßnahmen konzentrieren wollen – das ist ja auch logisch –, die auf der Bundesebene entschieden werden können. Zu dem, was auf der Bundesebene entschieden werden kann und muss, gehört aus unserer und aus meiner Sicht die Höhe des Regelsatzes von Hartz IV für Kinder. Denn niemand wird der Feststellung widersprechen können, dass der Regelsatz von Hartz IV für Kinder nicht ausreicht, ein Kind gesund und ausgewogen zu ernähren. Darum möchte ich gerne wissen, ob es zu Ihrem Maßnahmeplan, den Sie hier in Teilen vorge- Dr. Gesine Lötzschtragen haben, gehört, unverzüglich dafür zu sorgen, dass der Regelsatz von Hartz IV für Kinder angehoben wird. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Frau Kollegin Lötzsch, Sie wissen, dass im Herbst die Entscheidung über die Anpassung des Existenzminimums, auch des Existenzminimums von Kindern ansteht. In diesem Zusammenhang werden, wenn es nötig ist, auch Entscheidungen über die Höhe der Hartz-IV- Regelsätze getroffen. Das ist kein Aktionsprogramm, um diejenigen zu unterstützen, die vor Ort Projekte auf den Weg bringen, damit Kinder gleiche Gesundheitschancen haben. Es verbessert vielmehr die Rahmenbedingungen – die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen arbeiten immer wieder daran –, damit gute Chancen entstehen, dass Menschen, die keine Arbeit haben, Arbeit finden und beschäftigt werden. Wir haben auch besondere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die bewirken sollen, dass niemandem, dass keiner Familie aufgrund eines geringen Einkommens eine Grundsicherung gezahlt werden muss. Kinderzuschläge sollen hier einen Ausgleich schaffen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön, Frau Kollegin. Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Kurze Nachfrage: Sie haben darauf verwiesen, dass die Bundesregierung plant, im Herbst über die Höhe der Existenzsicherung zu entscheiden. Daher frage ich noch einmal ganz konkret nach, damit es kein Ausweichen gibt. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung hat festgestellt und vorgerechnet, dass der jetzige Hartz-IV- Satz nicht für eine gesunde Ernährung für Kinder ausreicht. Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Satz angehoben werden muss? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Ich habe gesagt, dass die Datenlage im Herbst zur Verfügung stehen wird und dass wir dann aufgrund der Datenlage entscheiden werden. (Zuruf von der LINKEN: Sankt-Nimmerleins- Tag!) Auch wenn zum Teil andere Forderungen aufgestellt werden: Wir wollen, dass erst die Datenlage ermittelt wird und wir dann entscheiden, was notwendig ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun Kollege Peter Friedrich. Peter Friedrich (SPD): Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, die Strategie der Bundesregierung enthält eine ganze Fülle von Maßnahmen. Es fällt auf, dass das Thema Präventionsgesetz an erster Stelle steht. Wenn man sich die Ziele anschaut, ist offensichtlich, dass diese Ziele nur in Settingmaßnahmen erreicht werden können, indem man die gesamte Lebenswelt der Kinder erreicht und nichtnur Ausschnitte daraus behandelt. Ist es aus diesem Grund aus Ihrer Sicht notwendig, dass man auch die Träger von Prävention – sprich: die Sozialversicherungsträger – dazu bringt, gemeinsam solche Settingmaßnahmen zu unterstützen? Muss das nicht ein zentraler gesetzgeberischer Schritt sein, um die Strategie erfolgreich umsetzen zu können? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Selbstverständlich ist das notwendig. Die Bundesregierung muss ressortübergreifend agieren und versuchen, die Projekte, die von den verschiedenen Ministerien auf den Weg gebracht werden, zu bündeln, damit sie effizienter sind. Das kann man auf die Leistungen und Projekte, die durch die Sozialversicherungsträger gefördert werden, übertragen. Es fällt auf, dass zum Beispiel die Krankenkassen heute zwar sehr viel mehr in Prävention investieren, aber nur 5 Prozent dieser Mittel – sie betragen über 230 Millionen Euro – in lebensweltbezogene Ansätze und Projekte fließen. Deswegen ist die Zielsetzung eine Bündelung. Ein Teil dieser Gelder, und zwar von allen Sozialversicherungsträgern – Krankenkassen, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung –, die sich an der Prävention nachhaltig beteiligen können, sollten gebündelt in lebensweltbezogenen Projekten eingesetzt werden. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass wir in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zur Förderung von Prävention und Gesundheitsvorsorge verabschieden werden. Wir sind derzeit in den Abstimmungen mit dem Koalitionspartner. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön. – Kollege Harald Terpe hat nun das Wort. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, im Bericht wird konstatiert, dass Fehlernährung und Übergewicht von Kindern und Jugendlichen in nicht unerheblichem Maße auf übermäßigem Verzehr ungesunder und insbesondere zuckerhaltiger Lebensmittel beruhen; das wird als ein Grund für ihr Übergewicht angeführt. Warum stemmt sich die Bundesregierung weiterhin gegen eine entsprechende Kennzeichnung, beispielsweise eine Ampelkennzeichnung, die den Verbrauchern die Entscheidung, welche Lebensmittel gesund und welche ungesund sind, erleichtern würde? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Der Bundesregierung geht es nicht darum, zu sagen, man müsse nicht kennzeichnen. In dieser Diskussion wird vielmehr nach einer Lösung für eine effektive Kennzeichnung von Lebensmitteln gesucht, die sicherstellt, dass der Verbraucher bzw. die Verbraucherin sofort erkennt, in welchem Lebensmittel zum Beispiel schädliche Stoffe enthalten sind. Das Problem aller Kennzeichnungen ist: Allein durch eine Kennzeichnung kann man noch keine ausgewogene Ernährung gewährleisten. Wir müssen einen Weg finden, Bundesministerin Ulla Schmidtder Bevölkerung zu vermitteln und Eltern zu beraten, was gesunde Ernährung ist und wie eine ausgewogene Ernährung aussieht. Manche Eltern glauben beispielsweise, dass kalziumhaltige Produkte, weil sie oft angepriesen werden, gut für ihre Kinder sind. Es ist ja nicht so, dass Eltern etwas kaufen, von dem sie glauben, dass es für ihre Kinder nicht gut ist. Vielmehr kaufen sie bestimmte Produkte, weil sie glauben, dass sie gut für ihre Kinder sind. Bei manchen Lebensmitteln wird aber nicht angegeben, beispielsweise wie viel Zucker in ihnen enthalten ist. Diese Diskussion geht weiter. Das hat auch Kollege Seehofer, dessen Ressort für diesen Bereich zuständig ist, gesagt. Es kommt darauf an, Kompetenzen zu vermitteln und diejenigen, die in Stadtteilen, Kindergärten oder Schulen arbeiten – ein Beispiel ist das Projekt „Gesunde Schule“ –, zu beraten, wie man sich richtig ernährt. Einige Maßnahmen haben wir bereits auf den Weg gebracht. Wir wollen zum Beispiel Vater-Mutter-Kind- Kuren. Dabei handelt es sich um exemplarische Angebote. Eltern und Kinder – meistens sind es leider die Mütter und ihre Kinder; denn es gibt noch zu wenige Väter, die sich hier beteiligen – lernen gemeinsam, ihre Ernährung umzustellen und ihr Verhalten zu ändern; manche von ihnen entwickeln richtig Spaß daran, sich zu bewegen, und treten in einen Sportverein ein. Darauf müssen wir Wert legen. Gerade im Hinblick auf das Thema Ernährung kommt es nicht nur darauf an, dass Produkte gekennzeichnet werden, sodass man erkennen kann, wie viel Zucker, Fett, Nährstoffe usw. in ihnen enthalten sind, sondern es geht vor allem auch um die Frage: Wie bereitet man eine ausgewogene und vollwertige Mahlzeit zu, und was kann man selbst tun, um das eigene Ernährungsverhalten umzustellen? Das ist das Problem, vor dem die meisten Menschen stehen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte, Herr Kollege. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme mit Ihnen überein, dass es eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten gibt, die auch wahrgenommen werden muss; das haben Sie gerade dargestellt. Dazu gehört sicherlich auch die Kompetenzsteigerung. Ich möchte aber auf meine Frage zurückkommen: Sind Sie wie ich der Meinung, dass eine sinnvolle und einfache Kennzeichnung von Lebensmitteln als „gesund“ oder „ungesund“, also ohne Nanogramm- oder Milligrammangaben und ohne chemische Angaben, eine wirksame Anfangsmaßnahme wäre? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Wenn eine solche Kennzeichnung dazu beiträgt, dass die Menschen schneller erkennen können, ob sie ihre Nahrung falsch zusammensetzen, ja. Mir liegt aber im Moment noch kein Vorschlag vor, der dies gewährleisten könnte.Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte, noch einmal Kollege Terpe. Dann ist aber der Nächste dran. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, sind Ihnen entsprechende Ergebnisse oder Erfahrungen anderer europäischer Länder bekannt? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Über dieses Thema wird sehr breit diskutiert, auch im Kreis der EU-Gesundheitsminister. In allen Bereichen gibt es positive und negative Erfahrungen. Da das Essverhalten bzw. das Ernährungsverhalten auch in manchen Ländern, in denen es eine Kennzeichnung gibt, nicht umgestellt werden konnte, sage ich: Lassen Sie uns in Ruhe darüber diskutieren. Ich bin nicht prinzipiell dagegen. Ich bin dafür, dass wirklich sinnvolle Maßnahmen, wie Sie es genannt haben, ergriffen werden. Allerdings möchte ich den Ergebnissen des gegenwärtigen Diskussionsprozesses nicht vorgreifen. Momentan wird nämlich vonseiten der Verbraucherschützer im Ausschuss für Ernährung beraten, ob es Wege gibt, um den Menschen sozusagen schon auf den ersten Blick deutlich zu machen: Finger weg, das ist nicht gut für dich. – Wenn wir eine solche Möglichkeit gefunden haben, sind wir einen Schritt weiter. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun ist Kollege Jürgen Koppelin an der Reihe. Jürgen Koppelin (FDP): Frau Ministerin, dieses Programm werden Sie natürlich nur durchsetzen können – das ist jedenfalls mein Eindruck –, wenn die Länder und Kommunen mit eingebunden sind. Das haben Sie ja auch angedeutet. Ich darf Sie fragen: Inwieweit sind die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und andere Organisationen – Sie haben die Ministerien genannt, die daran beteiligt waren – während des Entwurfs dieses Konzeptes in die Gespräche mit eingebunden gewesen? Nach meinem Eindruck werden am Ende die Kommunen das Konzept vor Ort umsetzen müssen, daher möchte ich Sie fragen: Haben Sie einmal die finanziellen Belastungen für die Kommunen durch die Umsetzung dieses Programms abgeschätzt? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Es ist eine originäre Aufgabe der Kommunen, die Daseinsvorsorge zu gestalten. Zur originären Aufgabe der Kommunen gehört zum Beispiel auch der öffentliche Gesundheitsdienst. Daneben gehört es zur originären Aufgabe von Kommunen und Ländern, präventiv tätig zu sein, weil sie auch dafür verantwortlich sind, dass die Menschen, die in einer Kommune oder einem bestimmten Land leben, gute Bedingungen vorfinden und gleiche Chancen haben. Wir haben festgestellt, dass Kinder aus sozial schwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund nicht die gleichen Chancen haben, gesund aufzuwachsen, und wir wissen seit der PISA-Studie, dass das Bundesministerin Ulla SchmidtAuswirkungen auf die Erfolge in der Schule hat. Insofern muss man umsteuern. Wir haben hier das festgelegt, was durch die verschiedenen Ministerien und vor allen Dingen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiiert wurde. Wenn Sie vor Ort sind, dann werden Sie sehen, dass sich die Kommunen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch bestimmte Krankenkassen in Kombination daran beteiligen und die Menschen unterstützen. Sie sagen – nehmen Sie als Beispiel den Deutschen Olympischen Sportbund –: Wir sorgen dafür, dass jeden Tag ein Übungsleiter in der Schule ist und dass alle Kinder jeden Tag eine halbe bis eine ganze Schulstunde lang ein Bewegungsangebot erhalten, wodurch wir ein gesünderes Aufwachsen fördern. Wir streben an, dass wir die geplanten Maßnahmen im Aktionsplan Gesunde Ernährung und Bewegung noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen können. Seit dem letzten Jahr, seitdem also die Eckpunkte vorliegen, sind sie mit den Kommunen, den Spitzenverbänden und vielen anderen beraten worden. Die Ergebnisse dieser Beratungen und die Anregungen der Beteiligten sind mit eingeflossen. Gemeinsam mit den Kommunen wird das, was wir hier regeln, zum Teil auch schon geleistet. Nehmen Sie als Beispiel das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, das von der Kollegin von der Leyen entwickelt wurde. Dabei geht es um aufsuchende Hilfen im Bereich des Kinderschutzes. Daneben führen wir gemeinsam mit den Kommunen auch andere Maßnahmen im Bereich „Nein zu Alkohol“ durch, zum Beispiel das Projekt HaLT, also Hart am Limit. Hier müssen immer beide Seiten aktiv werden. Zum einen muss gemeinsam mit den Kommunen dafür gesorgt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, dass also beispielsweise das günstigste Getränk in Diskotheken alkoholfrei ist, und vieles mehr. Zum anderen muss es aber auch Aktivitäten mit den Jugendlichen selbst geben, zum Beispiel in Form von Gesprächen. Ich kann das, was die Kommunen machen, nicht beziffern, aber ich hätte gerne, dass hier nicht nur der Bund seine Verantwortung wahrnimmt – er finanziert eine ganze Menge –, sondern dass das auch für die Kommunen und Länder gilt. Nur dann – es soll eine gemeinsame Strategie und Aufgabe sein – ist es überhaupt berechtigt, auch die Sozialversicherungsträger mit ihrem entsprechenden Anteil einzubinden. Jürgen Koppelin (FDP): Frau Ministerin, dann frage ich noch einmal. Das Konzept, das das Kabinett verabschiedet hat, müssen die Länder und Kommunen umsetzen. Inwieweit sind die Länder in die Erarbeitung dieses Konzeptes eingebunden gewesen, bevor das Kabinett darüber entschieden hat? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Bevor das Kabinett entschieden hat, haben die Länder das Konzept nicht beraten. Die in der Strategie enthalte-nen einzelnen Aktionen sind zum Teil mit den Ländern beraten worden und werden mit den Ländern entwickelt. Die Länder haben hier auch ihre Aufgaben. Ich nenne hier auch einmal die stärkere Einbindung der Krankenkassen, um zu erreichen, dass möglichst 100 Prozent aller Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Hier wird es auf Länderebene Rahmenvereinbarungen geben müssen, in denen Krankenkassen und Länder gemeinsam erklären, wie dies erreicht werden kann. Die gesamten Suchtprojekte führen wir gemeinsam mit den Ländern oder den Kommunen durch. Ich habe eben das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ genannt. Dieses kann nur im Zusammenwirken mit den Ländern und Kommunen und nicht allein auf der Bundesebene funktionieren. Hier müssen nämlich viele Entscheidungen getroffen werden. Das ist die Strategie. Wir müssen uns fragen, wie wir die Maßnahmen, die wir ergreifen, bündeln können. Denn wir hoffen, aus der Bündelung der Aktivitäten eine größere Schlagkraft zu erhalten. Mit dieser Strategie gehen wir auch in die Länder und Kommunen. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diese Aufstellung der Maßnahmen und Möglichkeiten in ihre Wahlkreise zurücktragen und sich vor Ort dafür einsetzen, dass die Kompetenzen gebündelt werden, damit die Kinder in der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Region gute Chancen haben, gesund aufzuwachsen. In einer Gesellschaft, in der die Menschen immer länger leben, haben die Kinder, die heute geboren werden, gute Chancen, 100 Jahre alt zu werden. Ich möchte – dafür müssen wir die Grundsteine legen –, dass die Kinder die Chance erhalten, dieses hohe Alter so gesund wie möglich zu erreichen. Vor allen Dingen muss alles dafür getan werden, dass für ihre Chancen auf ein gutes Leben nicht die Herkunft oder der Geldbeutel der Eltern entscheidend sind. Mit den Kommunen, in denen wir die Projekte fördern, werden wir entsprechende Diskussionen führen. Aber da es jetzt eine Aufstellung gibt, welche Maßnahmen wir durchführen und wie wir sie durch die Bündelung von Kompetenzen effizienter gestalten wollen, sind wir bei diesem Punkt einen entscheidenden Schritt weiter. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Jetzt ist Kollegin Martina Bunge an der Reihe. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben gestern an Ihren Koalitionspartner, die CDU/CSU-Fraktion, appelliert, ein Präventionsgesetz nicht weiter zu blockieren. Sehen Sie das umfangreiche Maßnahmenpaket in der Umsetzung gefährdet, wenn das Präventionsgesetz nicht in dieser Legislaturperiode kommt? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Vielleicht darf ich so antworten: Es wäre viel effizienter, wenn es kommt. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Ich habe noch eine Nachfrage. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Ich sprach von dem umfangreichen Maßnahmenpaket. Zugestandenermaßen haben Sie – für mich sehr erfreulich – auch die psychische Gesundheit als Maßnahmeziel miteinbezogen, aber vor allem in Bezug darauf, psychische Erkrankungen besser zu erkennen und zu behandeln. Gibt es für Sie keine Möglichkeiten, psychischen Erkrankungen vorzubeugen? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Doch. Wir machen das, was auch jenseits des Präventionsgesetzes möglich ist. Dabei stützen wir uns auf die Diskussion mit Kinder- und Jugendärzten, aber auch mit dem Bundesausschuss darüber, wie die Früherkennung gestaltet werden soll. Dazu gehören die Forschungsaktivitäten des BMBF, dem 15 Millionen Euro für die Erforschung von Krankheiten und die speziellen Risiken für Kinder zur Verfügung stehen. Oftmals gibt es Zusammenhänge mit allergischen Reaktionen oder psychischen Erkrankungen. Manchmal kommt ein ganzes Bündel zusammen. Das alles wird durch die Bundesregierung bzw. die verschiedenen Ressorts auf den Weg gebracht. Des Weiteren sind die Projekte zu nennen, die wir über die BZgA durchführen. Wir haben – darauf lege ich sehr viel Wert – entschieden, das Gesundheitsmonitoring durchzuführen. Dazu erfolgt eine Berichterstattung aus den verschiedenen Ressorts, damit wir zu einer ausreichenden Datenlage kommen. Durch den KiGGS – den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey – verfügen wir erstmals über umfassende Daten. Wir haben jetzt beschlossen, dass in diesem Jahr der nächste Drei-Jahres-Zeitraum dieser Studie beginnt. Dann haben wir 2011 die Möglichkeit, auszuwerten, was sich durch alle bestehenden Angebote geändert hat. Insofern werden wir alles tun, was möglich ist. Wir haben, wie Sie wissen, trotz der laufenden Haushaltskonsolidierung – auch im Suchtbereich – im letzten Jahr den Etat für Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für dieses Jahr erhöhen können. Noch besser wäre es, wenn ein Präventionsgesetz zustande kommt, durch das auch die Sozialversicherungsträger ihr Geld und ihre Kompetenzen bündeln, um gemeinsame Aktivitäten in den verschiedenen Lebenswelten unterstützen zu können. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Als Nächstes ist Kollegin Ekin Deligöz an der Reihe. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Bericht angegeben, dass die Zahl der klimabedingten Atemwegserkrankungen gerade bei Kindern und Jugendlichen zunimmt. Gleichzeitig erleben wir aber, dass Sie in der Regierungrelativ wenig machen, um das zu verhindern. Ich denke zum Beispiel an pflanzliche Treibstoffe, für die die Steuern erhöht werden. Die Informationen über defekte Rußfilter werden zurückgehalten. Von Tempolimits oder Effizienzstandards bei Pkws ist schon gar nicht mehr die Rede. Was wollen Sie tun, um glaubwürdig Maßnahmen zu ergreifen, damit die Zahl der Atemwegserkrankungen real zurückgehen kann? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Die Bundesregierung beabsichtigt, im Juni das Klimaschutzpaket zu verabschieden, das derzeit noch beraten wird. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was davon übrig bleibt!) Wie Sie wissen, erfolgt noch eine Abwägung der einzelnen Maßnahmen. Konkret macht das Umweltministerium Folgendes: Zu den Auswirkungen von Klimaveränderungen und veränderten Umweltbedingungen auf die gesundheitlichen Risiken von Kindern werden Forschungsprogramme aufgelegt, damit wir auch hier über mehr Daten verfügen, als es heute der Fall ist, und gezielt handeln können. Das eine kommt also im Juni, was ja nicht mehr so lange hin ist; in der nächsten Woche ist schon Juni. Daher sollten wir abwarten, was dann entschieden werden wird. Sie werden sehen, dass diese Bundesregierung eine ganze Menge auf den Weg bringt, um den Herausforderungen durch die Klimaveränderungen zu begegnen und wirksame Maßnahmen einzuleiten. Im internationalen Vergleich stehen wir hier gar nicht schlecht da. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben die Beantwortung meiner Frage ein bisschen auf das Umweltministerium abgeschoben. Daher frage ich noch einmal nach: Daten sind schön und gut. Aber wir haben in diesem Bereich eigentlich keine Erkenntnisdefizite – wir wissen sehr viel und verfügen über Zahlen und Statistiken –, sondern wir haben Handlungsdefizite. Was werden Sie in Ihrem Haus tun, um diesen Krankheiten vorzubeugen? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Noch einmal: Wir beraten das Klimapaket und werden im Juni darüber entscheiden und es dann auch vorstellen. Darin sind Maßnahmen enthalten. Die Weltgesundheitsorganisation hat in diesem Jahr den Zusammenhang zwischen Klima und Gesundheit als eines ihrer Themen auf den Weg gebracht. In unserem Hause können wir in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Überlegungen anstellen, wie sich Klimaveränderungen und veränderte Umweltbedingungen auf die Häufigkeit von Allergien, Asthma und anderen Erkrankungen auswirken und wo auf diesem Felde gegengesteuert werden muss. Dies ist keine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern hier müssen wir an die Wurzel herangehen und versuchen, Umweltbedingungen zu schaffen, die diese Krankheiten nicht Bundesministerin Ulla Schmidtauslösen. Der Klimaschutz verlangt ein gemeinsames Vorgehen; das kann nicht allein vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht werden, zumal nicht über die gesetzliche Krankenversicherung. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Dagmar Enkelmann, Sie sind an der Reihe. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Frau Ministerin, nach Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Koppelin hätte ich Sie gern nach der Finanzausstattung der Kommunen gefragt. Dies verkneife ich mir; darüber werden wir sicherlich noch an anderer Stelle diskutieren. (Ulla Schmidt, Bundesministerin: Es sieht nicht so schlecht aus, wie manchmal von einigen getan wird!) – Frau Schmidt, Sie kennen sich da möglicherweise nicht aus. Fragen Sie Kommunalpolitiker. (Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP]) (Ulla Schmidt, Bundesministerin: Ich kenne mich da aus!) – Dann wissen Sie, wie die Situation ist und was man den Kommunen an Aufgaben tatsächlich noch übertragen kann. Herr Präsident, das war aber jetzt nicht mein Thema. Ich komme zu den Vorsorgeuntersuchungen zurück. Sie, Frau Ministerin, hatten über verpflichtende Einladungen gesprochen. Wäre es nicht sinnvoller, mit den Kassen auch darüber zu reden, dass Vorsorgeuntersuchungen zum Beispiel direkt in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen werden? Ich muss sagen, dass man in der DDR damit gute Erfahrungen gemacht hat. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Als ich Kind war, fanden diese Untersuchungen auch in den Schulen statt. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe, und die Kassen sind zur Kooperation verpflichtet. Solche Punkte können in Rahmenvereinbarungen gelöst werden. Dabei geht es darum, ob der öffentliche Gesundheitsdienst diese durchführt oder ob niedergelassene Ärzte dafür bezahlt werden. Im Bereich der Zahnprophylaxe wurden beispielsweise solche Verabredungen getroffen. Die Frage ist also, wie es organisiert wird. Die Tatsache, dass gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst in den letzten Jahren sehr viel eingespart worden ist, führt heute zu einer Reihe von Engpässen. Die Kassen können hier in Kooperation mit den Kommunen und den Ländern dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder erreicht werden und an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen werden. Anderes können die Krankenkassen nicht tun; sie können nicht das Wächteramt des Staates übernehmen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Elke Reinke hat jetzt das Wort.Elke Reinke (DIE LINKE): Vielen Dank. – Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Gesundheitszustand von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Auch das geht nur durch die Förderung lebensweltbezogener Aktivitäten. Man kann viele Programme zur Prävention auflegen. Wir sehen allerdings an der Verteilung der Gelder, dass mit vielem, was heute angeboten wird, vor allen Dingen diejenigen erreicht werden, die sich schon entschieden haben, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Die Projekte, die wir mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchführen, werden so konzipiert, dass sie sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund wenden, die viele Fragen haben. Dazu gehört eine Vereinfachung der Darstellung. Eine lebensweltbezogene Prävention muss in den Kitas, in den Schulen im Stadtteil ansetzen. Dabei muss ermittelt werden: Welches sind die Haupthindernisse? Wie schaffen wir es, die Menschen zu erreichen? Am besten ist es, die Eltern und die Kinder zu erreichen, damit man gemeinsam lernt. Wir wollen mit den Projekten die lebensweltbezogene Prävention voranbringen. Wir werden allerdings mit keiner noch so schönen Broschüre, mit keiner noch so schönen Präventionskampagne etwas erreichen, wenn wir nicht die Menschen in den Stadtteilen, in den Regionen finanziell unterstützen, die bereit sind, Projekte zu initiieren, um sowohl Kinder mit Migrationshintergrund als auch Kinder aus sozial schwachen Familien direkt anzusprechen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Deswegen liegt unser Schwerpunkt bei lebensweltbezogenen Präventionsangeboten. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Letzte Nachfrage; dann sind die 30 Minuten vorüber. Elke Reinke (DIE LINKE): Vielen Dank. – Das hört sich wieder so an, als ob die Verantwortung, vor Ort Möglichkeiten zu finden, den Ländern und Kommunen zugeschoben werden soll. Es gibt im Bundesrat aber keine Vorstellung, wie man da Unterstützung zukommen lassen kann. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit: Frau Kollegin, jeder muss die Verantwortung übernehmen, die er da, wo er sich befindet, hat. Es ist nicht die Verantwortung der Bundesgesundheitsministerin bzw. der Bundesregierung, sich konkret im Stadtteil an die Kitas zu wenden. Die Frage ist, wie man die Dinge organisiert. Die Bundesregierung will zum Beispiel mit dem Aktionsplan „Gesunde Ernährung und Bewegung“ diejenigen fördern, die vor Ort solche Präventionsprojekte auf den Weg bringen. Wir engagieren uns auch im Rahmen der „Gesunden Schule“ und der „Bewegten Schule“. Wir begleiten viele Maßnahmen finanziell. Allerdings wissen die Verantwortlichen vor Ort am besten, was in ihrem Stadtteil auf den Weg gebracht Bundesministerin Ulla Schmidtwerden muss, um diejenigen zu erreichen, die wir erreichen wollen. Da nützen keine zentralen Planungen, da nützen allenfalls Angebote – auch finanzielle Angebote –, damit die, die Projekte durchführen wollen, dies auch tun können. Ich kann die Kommunen und die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen, die sie für die Daseinsvorsorge, für die Bildungschancen der Bevölkerung und für vieles mehr haben. Wir können nur gemeinsam etwas erreichen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön. – Ich beende die Befragung und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksachen 16/9248, 16/9297 – Zu Beginn rufe ich gemäß Nr. 10 der Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen, Drucksache 16/9297, auf, zunächst die dringliche Frage 1 der Kollegin Silke Stokar von Neuforn. Ich gebe Herrn Kollegen Beck das Wort zu einem Geschäftsordnungsantrag. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sehen, dass uns das Bundesministerium der Finanzen Rede und Antwort stehen will. Wir meinen aber, dass der Themenkomplex, um den es bei der dringlichen Frage 1 geht – es geht darum, was, wenn die Speicherfristen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung ausgedehnt werden, mit den Daten passiert, die die Telekommunikationsdiensteanbieter bereithalten müssen –, vom Bundesinnenministerium zumindest mitbeantwortet werden muss. Wir stellen daher den Antrag, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Beantwortung dieser Frage herbeizuzitieren. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollege Koppelin. Jürgen Koppelin (FDP): Herr Präsident, auch wir sind der Auffassung, dass das Bundesinnenministerium, der Bundesinnenminister die Frage beantworten soll. Insofern unterstützen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Bundesinnenminister bzw. einen Vertreter des Bundesinnenministeriums herbeizuzitieren. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollege Grund. Manfred Grund (CDU/CSU): Es liegt im Ermessen der Bundesregierung, in ihrem Geschäftsverteilungsplan festzulegen, welches Ministerium die Frage beantwortet. Die Frage der Kollegin Stokar von Neuforn ist so formuliert, dass sie vom Bundesfinanzministerium zu beantworten ist; insoweit ist die Zuordnung sachlich richtig. Ich widerspreche daher fürdie Koalition diesem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir haben aber die Mehrheit!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Enkelmann. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Wir unterstützen den Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen. Wir sind der Auffassung: Zu diesem Thema gehört der Minister her. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Frau Gleicke meldet sich zu Wort! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt stimmen wir ab! Man muss auch verlieren können!) – Frau Kollegin, bitte schön. So viel Zeit haben wir. Iris Gleicke (SPD): Ich glaube auch, dass wir so viel Zeit haben. Ich bitte darum, im Zusammenhang mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit festzustellen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Herrn Bundesinnenminister zur Beantwortung der ersten dringlichen Frage herbeizurufen. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag angenommen. Ich setze die Beantwortung dieser dringlichen Frage aus, bis der Herr Innenminister anwesend ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir haben die Beschlussfähigkeit festzustellen!) – Ich frage zurück, ob das in Ihrem gemeinsamen Interesse liegt. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Martin Zeil [FDP]: Das ist nicht die Frage! – Jürgen Koppelin [FDP]: Frau Gleicke hat den Antrag gestellt! – Iris Gleicke [SPD]: Ich ziehe ihn zurück!) Ich will Sie nur darauf hinweisen: Die Beantwortung dieser dringlichen Frage ist ausgesetzt, bis der Innenminister kommt. Wir könnten mit der Beantwortung anderer Fragen fortfahren. Wir können natürlich auch eine Unterbrechung herbeiführen. Wenn Sie Lust haben, einen Kaffee zu trinken, können Sie dem Antrag der Kollegin Gleicke zustimmen. Wer stimmt für den Antrag der Kollegin Gleicke? (Iris Gleicke [SPD]: Ich ziehe den Antrag zurück!) – Die Kollegin Gleicke hat mir zugerufen, dass sie den Antrag zurücknimmt. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Jürgen Koppelin [FDP]) Wir können somit erfreulicherweise unsere Arbeit fortsetzen, was ich begrüße. (Jürgen Koppelin [FDP]: Nein!) Es wird gerade festgestellt, wo der Innenminister ist, ob er im Land, in Berlin oder woanders ist. – Mir wird gerade mitgeteilt, dass der Minister entschuldigt sei. Er ist auf dem Weg nach Israel. Ich frage die parlamentarischen Geschäftsführer, ob sie ernsthaft darauf bestehen, dass die Sitzung so lange unterbrochen wird, bis der Herr Minister hier erschienen ist. Das scheint mir nicht besonders geschäftsführend zu sein. Deswegen mache ich Ihnen noch einmal den – ich denke: angemessenen – Vorschlag, die Beantwortung dieser dringlichen Frage auszusetzen und mit den dringlichen Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fortzufahren. Zur Beantwortung dieser Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues zur Verfügung. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Ich höre keine Einwände. Dann verfahren wir so, oder? Wir sind uns einig: Wir behandeln zunächst die dringlichen Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues zur Verfügung. Die dringliche Frage 2 hat Dagmar Enkelmann gestellt: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der am Montag vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten Untersuchung des Prognos-Instituts, wonach jedes sechste Kind in Deutschland in Armut lebt? Ich bitte Herrn Staatssekretär Kues, die Frage zu beantworten. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Antwort lautet folgendermaßen: Die Bundesregierung misst der Bekämpfung und Vermeidung von Armutsrisiken von Familien und Kindern unverändert eine überaus hohe Priorität bei. Das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im BMFSFJ, für das die in der Frage angesprochene Untersuchung erstellt wurde, hat in seinem am 28. April 2008 veröffentlichten Arbeitsbericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, mit welchen Maßnahmen die wirtschaftliche Stabilität von Familien im Lebensverlauf gesichert und Armutsrisiken von Familien und Kindern vermieden werden können. Des Weiteren wird der 3. Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich Auskunft darüber geben, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung Einkommensarmut allgemein und gezielt bei Familien und Kindern bekämpft. Frau Bundesministerin von der Leyen hat deutlich gemacht, dass sie insbesondere im Ausbauder Kindertagesbetreuung, in der Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sowie in einer stärker nach der Zahl der Kinder gestaffelten Erhöhung des Kindergeldes wirksame familienpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut bzw. von Armutsrisiken der Familien sieht. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Frau Enkelmann, bitte. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Das war aber eine kurze Antwort. Meine erste Nachfrage, Herr Staatssekretär, lautet: Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben zum Ausmaß von Kinderarmut? Im Bericht von UNICEF und in der Prognos-Studie wird davon gesprochen, dass jedes sechste Kind betroffen ist, im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung steht aber, jedes achte Kind sei von Armut betroffen. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wie ich eben schon angedeutet habe, gibt es bislang keinen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, sondern es gibt einen Entwurf, (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der ist aber öffentlich!) der zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Wenn das erfolgt ist, werden die Zahlen abgeglichen. Es gibt teilweise unterschiedliche Zahlen – das kann ich jetzt schon sagen –, weil unterschiedliche Erhebungen vorgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird aber insgesamt das Datenmaterial zwischen den Ressorts abstimmen und dann konkrete Vorschläge machen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Weitere Nachfrage? Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Ich möchte in meiner zweiten Nachfrage zu den Maßnahmen kommen, weil, wie ich denke, darüber zu reden ist. Beide Untersuchungen, sowohl der Armuts- und Reichtumsbericht als auch die UNICEF-Studie, machen deutlich, dass bestimmte Personengruppen besonders betroffen sind, also Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden und auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Kinder aus diesen Familien sind in besonderem Maße von Armut betroffen. Welche Maßnahmen hat die Regierung wenigstens angedacht – ganz vorsichtig ausgedrückt –, was schwebt Ihnen vor, und was müsste gemacht werden? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zunächst einmal muss man sagen, dass der Bericht in einer Umwälzungsphase der Bundesrepublik entstanden ist. Wir hatten bis zum Jahr 2005 einen sehr starken Anstieg der Arbeitslosenzahl. Seit zwei Jahren haben wir(B) Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kuesdort eine erhebliche Veränderung, um das ausdrücklich einmal zu sagen. Dennoch bleiben die Armutsrisiken gleich. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass – Sie haben das angesprochen – beispielsweise Kinder von Alleinerziehenden, Kinder von Kinderreichen und Kinder mit Migrationshintergrund in besonderer Weise betroffen sind. Es gibt überall Lösungsansätze, und es sind teilweise schon Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, etwa im Hinblick auf Alleinerziehende. Wir werden wesentlich mehr für Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun müssen – wir sind schon dabei –, damit Alleinerziehende die Chance haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Sie müssen eine faire Chance bekommen, um selbst für sich verantwortlich sein zu können. Für kinderreiche Familien haben wir unter anderem den Kinderzuschlag auf den Weg gebracht. Man kann sich überlegen, ob man den weiter ausbaut. Das sind erste Schritte. Die Maßnahme gibt es schon länger, aber wir haben sie weiter entwickelt. Jetzt muss man die Wirkung abwarten. Was die Migranten betrifft, so dient alles, was wir zum Thema Integration überlegt haben, dazu, dass Migranten eine faire Möglichkeit bekommen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Alles, was in Sachen Sprachförderung auf den Weg gebracht worden ist, sind letztlich vorbeugende Maßnahmen gegen die spätere Armut von Familien, von Eltern und Kindern. Der Kerngedanke ist: Kinder sind nicht von vornherein arm, sondern die Eltern verdienen zu wenig, haben also ein zu geringes Einkommen, um ihre Familie tatsächlich zu ernähren. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Enkelmann hat eine dritte Nachfrage. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Frau Ministerin Schmidt hat eben in der Befragung der Bundesregierung gesagt, dass die Bundesregierung erst den Existenzminimumsbericht abwarten will, um zu prüfen, ob der Regelsatz für Kinder aus Hartz-IV- Familien angepasst wird. Halten Sie die Zahlen, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, nicht für ausreichend, um zu sagen: „Es muss jetzt schnellstens gehandelt werden; wir können nicht den nächsten Bericht abwarten“? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nein. Ich glaube nicht, dass das zielgerichtet wäre. Uns liegen Zahlen vor, wonach die Zahl der unter 15-jährigen Kinder in Hartz-IV-Familien rückläufig ist. Das heißt: Wenn man sich Gedanken über Lösungsansätze macht, dann muss man sich gezielt anschauen, wo die Probleme sind und was die eigentlichen Ursachen sind, Stichwort – es ist eben gefallen – „Alleinerziehende“. In Paarfamilien sieht es ungleich besser aus, wie wir wissen. Dort, wo es einen Migrationshintergrund gibt, und bei Kinderreichen muss tatsächlich etwas getan werden. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Zimmermann, bitte.Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön. – Ich habe eine Nachfrage. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Kinderarmut und der Chancenungleichheit von Kindern in unserer Gesellschaft, in unserem Land? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ja. Ich glaube, dass es diesen Zusammenhang gibt. Auch deswegen sagen wir sehr bewusst, dass wir alles dafür tun müssen – im Bereich der frühkindlichen Bildung ist in den letzten Jahren zwar einiges, aber längst noch nicht genug passiert; sie muss viel stärker gefördert werden –, dass jedes Kind spätestens zum Zeitpunkt der Einschulung eine faire Chance erhält. In der Tat gibt es insofern einen Zusammenhang: Wenn zu Beginn des Lebens Chancenungleichheit besteht, dann ist die Gefahr größer, dass man später einem Armutsrisiko ausgesetzt ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Höll hat sich zu einer Nachfrage zu Wort gemeldet. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wie schon erwähnt wurde, geht aus dem Bericht eindeutig hervor, dass es bei Familien mit mehreren Kindern ein besonderes Armutsrisiko gibt. Warum wurde nicht bereits in den vergangenen Jahren das Kindergeld ab dem dritten oder vierten Kind erhöht? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie wissen, dass wir uns verständigt haben, den neuen Existenzminimumsbericht abzuwarten. Dieser Bericht wird präzise Zahlen beinhalten. Darauf wird man reagieren müssen. Das hat Konsequenzen für das steuerliche Existenzminimum. Das ist das eine. Konsequenzen wird es aber auch für alle sozialhilferechtlichen Regelungen geben. Außerdem wird die Frage zu beantworten sein, wie mit denen umgegangen werden soll, die weder vom Steuerfreibetrag profitieren noch zu den Hartz-IV-Empfängern gehören. Es sei hinzugefügt: Das, was ein Kind in einem Hartz-IV-Haushalt bekommt, ist ungleich mehr – ungefähr ein Drittel – als das, was ein Kind, das knapp oberhalb der von uns definierten Armutsgrenze lebt, vom Staat zur Verfügung gestellt bekommt. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Reinke stellt die letzte Nachfrage hierzu. Elke Reinke (DIE LINKE): Sie sagten, der Kinderzuschlag solle weiterentwickelt werden. Ich frage noch einmal, weil ich bisher noch keine schlüssige Antwort bekommen habe. Der Kinderzuschlag sollte ausgeweitet werden, und das sollte 500 000 Kinder betreffen. Sie haben für eine Senkung Elke Reinkeauf insgesamt 250 000 Kinder gesorgt. Jetzt frage ich mich: Wie kommt man dazu, die Zahl der Berechtigten zu senken, wenn man es weiterentwickeln will? Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Frage habe ich jetzt nicht verstanden. (Elke Reinke [DIE LINKE]: Dann versuche ich es noch einmal!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kurz und präzise! Elke Reinke (DIE LINKE): Genau! – Der Kinderzuschlag soll – das haben Sie vorhin erwähnt – weiterentwickelt werden. Es wurde auch schon behauptet: Er ist weiterentwickelt worden. Es wurde eine Zahl genannt: 500 000 Kinder sollten von dem Kinderzuschlag profitieren. Dann wurde die Zahl auf 250 000 gesenkt. Nun frage ich mich, worin die Weiterentwicklung für die Anspruchsberechtigten liegt. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ausgangspunkt ist der alte Kinderzuschlag gewesen, damit werden zurzeit rund 100 000 Kinder erreicht, nämlich mit einer einheitlichen Einkommensgrenze für Alleinerziehende von 600 Euro und für Paare von 900 Euro. Außerdem haben wir die Berücksichtigung von Zuverdiensten verändert. Statt 70 Prozent werden nur noch 50 Prozent pro Euro entzogen. Die Zahl 500 000 zusätzliche Kinder ist einmal genannt worden im Zusammenhang mit der Umsetzung aller möglichen Elemente einer Reform. Wir gehen davon aus, dass wir mit den jetzt geplanten Reformschritten zunächst insgesamt nur 240 000 Kinder erreichen werden. Wie viele es tatsächlich sein werden, muss die Entwicklung nicht zuletzt am Arbeitsmarkt zeigen Dann wird man Bilanz zu ziehen haben. Die Ministerin ist der Auffassung – das habe ich schon gesagt –, dass man dann auch sehen muss, ob man den Kinderzuschlag nochmals weiterentwickelt, gerade wenn man etwas für die Familien tun will, die durch Kinderreichtum gekennzeichnet sind. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön. Wir kommen damit zur nächsten dringlichen Frage, nämlich der dringlichen Frage 3 der Kollegin Höll: Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse und politischen Handlungsempfehlungen des am Montag, dem 26. Mai 2008, vorgestellten UNICEF-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland im Vergleich zu den Ergebnissen und Schlussfolgerungen aus dem Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 19. Mai 2008? Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich will auf die Frage der Abgeordneten Höll gern eingehen. Einiges habe ich bei der Beantwortung der Zusatzfragen schon aufgegriffen. Die Bekämpfung und Vermeidung von Armutsrisiken ist für uns von ganz großer Wichtigkeit. Der UNICEF- Bericht gibt keine politischen Handlungsempfehlungen, sondern enthält eine differenzierte und den unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern angemessene Betrachtung der Situation von Kindern in Deutschland. Vor allen Dingen wird deutlich gemacht, dass Armut mehrdimensional zu sehen ist. Diese Betrachtungsweise wird, wie ich eben schon gesagt habe, auch im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geteilt. Zu den politischen Schlussfolgerungen aus dem vorgelegten Armuts- und Reichtumsbericht wird sich die Bundesregierung erst dann äußern, wenn das Abstimmungs- und Beratungsverfahren abgeschlossen ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön, Kollegin Höll. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Danke. – Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass das Problem der Armut mehrdimensional ist. Es hat aber auf alle Fälle – das ist ganz wichtig – einen finanziellen Aspekt. Deshalb möchte ich darauf zurückkommen. Ihnen ist wie mir bekannt, dass das Kindergeld auf der Grundlage des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Kindern berechnet wird. Bei all den Eltern, die über kein Einkommen oder ein nur sehr geringes Einkommen verfügen, kann nichts steuerfrei gestellt werden. Das ist die einzige Gruppe, die eine tatsächliche Sozialleistung bekommt. Allerdings liegt die Sozialleistung, also das Kindergeld, unter dem, was man zur Abdeckung des Existenzminimums von Kindern braucht. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen, warum Sie in der bisherigen Diskussion das Kindergeld oftmals als eine familienpolitische Maßnahme, zudem als die teuerste, bezeichnen. Auf einen Großteil des Kindergeldes haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Das steht ihnen zu, ob das nun jedem von uns passt oder nicht; das steht nicht zur Disposition. In dem Sinne, denke ich, darf man das nicht als familienpolitische Maßnahme bezeichnen und nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass irgendjemand das Recht hätte, das Kindergeld in seiner Höhe zu begrenzen. Wir wissen seit dem letzten Bericht zum Existenzminimum, dass wir mit einer sehr knappen Berechnung dessen, was das Existenzminimum ausmacht, schon an der Grenze des Zulässigen sind. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich teile diese Auffassung nicht. Das steuerliche Existenzminimum ist das eine. Der Staat hat keinen Parl. Staatssekretär Dr. Hermann KuesAnspruch darauf, auf diese Summe Steuern zu erheben. Der Gedanke steckt dahinter. Das andere ist, dass im Zusammenhang mit Sozialhilfe – ich sage es einmal allgemein – aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstatistik eine Kinderkomponente festgelegt wird. Dann gibt es die Gruppe derer, für die das Kindergeld in besonderer Weise relevant ist. Das sind diejenigen, die vom Steuerfreibetrag nicht profitieren, aber auch nicht zur Gruppe der Hartz-IV-Empfänger zählen. Das sind in der Regel Geringverdiener, die sich, wenn Sie so wollen, oberhalb der von uns so definierten Armut befinden. Das sind diejenigen, die vom Kindergeld tatsächlich profitieren. Von daher ist vielleicht erklärbar, dass die Ministerin gesagt hat: Darum müssen wir uns in besonderer Weise kümmern, wenn der Bericht zum Existenzminimum vorliegt. – Es gibt also drei Gruppen, die man auseinanderhalten muss. Wenn Sie von bedürftigen Kindern sprechen und das automatisch mit der Situation von Hartz-IV-Empfängern verbinden, haben Sie die Gruppe der Geringverdiener nicht im Blick. Von daher glaube ich schon, dass man darüber reden muss. Das ist auch eine der Überlegungen, die die Ministerin angestellt hat. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, meine zweite Nachfrage. Genau vor dem Hintergrund, den wir beide jetzt versucht haben zu erörtern, stellt sich die Frage, warum die Regierung einerseits einen Teil der finanziellen Leistungen, die über das Kindergeld erbracht werden, zur Disposition stellt, um die Infrastruktur für Kinder auszubauen – das bedeutet, dass Familien mit Kindern ihre eigene Infrastruktur finanzieren müssen, obwohl viele Familien auf 5 oder 10 Euro mehr pro Monat und pro Kind angewiesen sind –, und andererseits nicht offensiv den Spielraum zur Erhöhung des Sozialleistungsanteils genau für die Gruppen, die Sie beschrieben haben – sprich: Kinder, deren Eltern von Hartz IV leben bzw. ein geringes Einkommen haben und für die das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt –, ausnutzt, um so den konkreten Bedürfnissen von Kindern Rechnung zu tragen. Das könnte durch Erhöhung des Kinderzuschlages oder konsequenterweise auch durch eine Aufstockung der entsprechenden Hartz-IV-Beträge geschehen. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich hinreichend klar ausgedrückt habe bzw. ob es richtig angekommen ist. Ich habe ausdrücklich gesagt: Im Rahmen von Hartz IV leistet der Staat ohnehin einen höheren finanziellen Beitrag für Kinder (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ja, aber der ist zu niedrig!) als bei denjenigen, die nicht vom Freibetrag profitieren, also nur das Kindergeld bekommen. Das ist ohnehin jetzt schon so. Wenn Sie also nach bedürftigen Kindern fragen und diese mit Kindern von Hartz-IV-Empfängerngleichsetzen, reden Sie nicht über die Kinder von Geringverdienern. Die Ministerin sagt ja, dass wir, wenn die Daten vorliegen – so sieht ja der abgesprochene Fahrplan aus –, uns sehr genau überlegen müssen, wo wir einen Akzent setzen. Sie hat ja ausdrücklich gesagt, dass sie gerne eine Staffelung nach Kinderzahl möchte. Diesen Vorschlag wird sie dann wahrscheinlich einbringen. Wenn es so weit ist – der Fahrplan sieht jetzt aber erst einmal die Abgabe des Existenzminimumberichts vor –, werden die Konsequenzen daraus gezogen. So lange wird man warten müssen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nachfragegelegenheit für Kollegin Zimmermann. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön. – Was, glauben Sie, ist der Grund dafür, dass die Kinderarmut in Deutschland so drastisch zugenommen hat? Welche Politik ist dafür verantwortlich? Was haben Sie falsch gemacht? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das ist für mich keine Glaubensfrage, sondern es gibt ja nun hinreichende Analysen, die sich mit den Ursachen von Kinderarmut beschäftigen. Ich habe diese eben auch schon beschrieben. Eine Ursache dafür ist das Auseinanderbrechen von Beziehungen, wenn sich zum Beispiel Eheleute trennen und dann ein Partner zum Alleinerziehenden wird. Hier entstehen Armutsrisiken. Daraus ergeben sich große Probleme im Hinblick auf die Versorgung von Kindern. Der zweite ganz wichtige Grund war die bisher unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Wir haben ja ein riesiges Programm auf den Weg gebracht, von dem alle Länder und Kommunen profitieren. Ausdrücklich sage ich auch, dass ein weiterer Kern des Problems die über viele Jahre gestiegene Zahl der Arbeitslosen war. Seit 2005 haben wir immerhin 1,6 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Wenn Menschen in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, bedeutet das im Grunde immer auch, dass damit Familien ein Stück weit aus der Armut herauskommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Enkelmann, bitte. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den erschreckenden Zahlen zur Kinderarmut ziehen will, sobald die Abstimmung in der Bundesregierung erfolgt ist. Blickt man auf den Zustand der Bundesregierung, stellt sich für mich die Frage: Passiert das noch vor der nächsten Bundestagswahl? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich glaube, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Aus vielen der Ursachen, die ich eben beschrieben habe, haben wir bereits Konsequenzen gezogen, völlig unabhängig vom Armuts- und Reichtumsbericht. Ich nenne noch einmal das Kernthema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“: Da ist in den letzten Jahren so viel passiert wie seit Jahrzehnten nicht. Das wird ja allgemein anerkannt, egal wo Sie hingehen. Das wird im Prinzip auch von Ihren Parteikollegen anerkannt. Zum einen lässt sich also sagen: Es ist schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht worden. Auf die anderen Fragen antworte ich: Der Zeitplan ist präzise abgestimmt. Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass er entsprechend abgearbeitet wird. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Da bin ich aber mal gespannt!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Damit ist die dringliche Frage 3 beantwortet. Ich komme noch einmal auf den Vorgang im Zusammenhang mit der dringlichen Frage 1 zurück. Mir wurde jetzt ein Telefax vorgelegt, das alle Fraktionen erhalten haben, also auch die Fraktionen, die heute den Antrag gestellt haben, den Minister herbeizuzitieren. Darin wird mitgeteilt, dass Herr Minister Schäuble sein Fernbleiben entschuldigt. Die Fraktion der Grünen wusste also seit gestern, dass der Minister, den sie heute per Überfallbeschluss herbeizitieren wollte, nicht anwesend sein kann. (Zurufe von der CDU/CSU: Das ist aber peinlich! – Pfui!) Ich erbitte eine freundliche Stellungnahme des zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers zu diesem eigentümlichen Vorgang. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, ich finde es auch eigentümlich, dass Sie hier jemanden zur Stellungnahme im Plenum zitieren. Ich weiß nicht, auf welcher geschäftsordnungsrechtlichen Grundlage Sie das machen. Aber es liegt mir natürlich fern, den Präsidenten hier zu kritisieren, während er die Sitzung leitet, weil sich das nach unserer Geschäftsordnung nicht gehört. Üblicherweise ist es so, dass die Geschäftsführer der Großen Koalition uns in der Geschäftsführerrunde am Dienstag mitteilen, wer sich für die Plenarsitzungen entschuldigt hat. Das ist uns dann auch präsent. Dass uns gestern auf Arbeitsebene noch ein Fax erreicht hat, ist mir nicht zur Kenntnis gelangt. (Iris Gleicke [SPD]: Ach, du großer Gott!) Sonst hätte ich selbstverständlich den Antrag hier nicht gestellt. In der Sache ging es uns darum – dem Petitum kommt die Bundesregierung jetzt ja auch nach –, dass uns derVertreter eines Ressorts, das für Abhörtätigkeit und dergleichen zuständig ist, hier Rede und Antwort steht. Der einzige sachliche Grund, das Bundesfinanzministerium verwalte die Aktien, macht, auch wenn Nicolette Kressl von sehr vielem sehr viel versteht, es nicht zu dem kompetentesten Ressort für die Beantwortung der Frage, die Silke Stokar hier als dringliche Frage eingereicht hat. Wenn jetzt aber Frau Zypries und Herr Bergner uns zu dem Thema Rede und Antwort stehen, ist dem Petitum unserer Fraktion damit Genüge getan. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte meine Rückfrage nur als Überleitung dafür benutzen, dass wir jetzt die dringliche Frage 1 der Kollegin Silke Stokar von Neuforn erneut aufrufen, nachdem wir ihre Beantwortung zurückgestellt hatten. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass die Deutsche Telekom AG offensichtlich länger als ein Jahr die Verbindungsdaten von Telefonaten ihrer führenden Mitarbeiter mit Journalisten ausgewertet haben soll (Quelle: Spiegel Online vom 24. Mai 2008)? Die Regierung, die ja darüber entscheidet, wer auf eine Frage antwortet, hat nun Gelegenheit, die dringliche Frage zu beantworten. Kollegin Kressl beginnt, und danach werden entweder Frau Zypries oder Herr Bergner zusätzlich Stellung nehmen. Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Herr Präsident. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass für die gesamte Bundesregierung klar ist, dass die in dem zitierten Artikel enthaltenen Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden müssen. Das ist nicht nur ein gemeinsames Interesse der Bundesregierung, sondern es ist auch im Sinne unseres Demokratieverständnisses. Wir wissen – Sie wahrscheinlich auch –, dass die Deutsche Telekom das dazu Erforderliche unternommen hat. Sie hat die Unterlagen, aus denen sich die Verdachtsmomente ergeben, an die Staatsanwaltschaft übergeben und zugleich selbst eine Kölner Anwaltskanzlei mit einer unabhängigen Untersuchung der Vorfälle beauftragt. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Will noch jemand von der Regierungsbank zusätzlich Stellung nehmen? (Brigitte Zypries, Bundesministerin: Wenn es noch Nachfragen gibt, ja!) – Also auf Nachfrage. – Bitte. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es reicht nicht aus, dass angesichts dieses ungeheuren Datenschutzskandals des Telekommunikationsunternehmens, Silke Stokar von Neuforndas über die Telefondaten von Millionen von Bürgern verfügt, meine Frage in dieser Art und Weise beantwortet wird. Ich hatte nach dem Handlungsbedarf der Bundesregierung gefragt. Sie haben geantwortet: Die Telekom tut das Erforderliche. Ich bin dankbar, dass die Ministerin, die für die Vorratsdatenspeicherung die Verantwortung trägt, jetzt die Beantwortung übernimmt. Meine konkrete Frage: Geht die Bundesregierung nach diesem Skandal davon aus, dass die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten im Telekommunikationsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz ausreichen, um solche Datenschutzskandale zu verhindern, also um eine abschreckende Wirkung zu entfalten? Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Frau Abgeordnete, ich weise zunächst darauf hin, dass der Vorfall bei der Deutschen Telekom, der auf Betreiben der Deutschen Telekom an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde und nunmehr in dem Verfahren aufgeklärt wird, das unsere Rechtsordnung dafür vorsieht, mit der Vorratsdatenspeicherung gar nichts zu tun hat; denn dieser Vorfall liegt weit vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Insofern ist der Schluss von dem einen auf das andere für meine Begriffe unzulässig. Vielmehr geht es – wenigstens nach Zeitungsberichten – ganz offenbar darum, dass Kommunikation festgestellt wurde. Wozu oder ob sie verwendet wurde, wissen wir noch nicht. Es handelt sich, wenigstens soweit der Fall bekannt ist, auf alle Fälle um einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, und das ist als strafrechtliche Norm im deutschen Strafrecht geregelt. Was am Ende davon übrig bleibt, wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben. Dazu kann die Bundesregierung im Moment nichts sagen. Jetzt geht es erst einmal darum, zu ermitteln: Wer hat etwas getan, was wurde definitiv getan, und wer trägt dafür die Verantwortung? Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Weitere Nachfrage? – Bitte. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich habe eine Nachfrage. Ich habe den Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung hergestellt, weil meiner Meinung nach der skandalöse Vorgang bei der Telekom Beleg genug dafür ist, dass dieses Unternehmen derzeit insgesamt nicht sensibel mit Daten umgeht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutzskandal bei Lidl ist von einem Mitglied der Bundesregierung, nämlich Herrn Seehofer, damals ins Spiel gebracht worden, dass wir in Deutschland vielleicht einen etwas besseren Arbeitnehmerdatenschutz brauchen. Da wir im Moment wöchentlich Skandale im Datenschutzbereich haben, dazu meine Frage: Wann wird die Bundesregierung ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen?Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Kollegin, da es um den Datenschutz geht (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Toll, dass Sie es gemerkt haben!) und wir uns zu einer kollektiven Beantwortung der Fragen entschlossen haben, übernehme ich jetzt die Antwort. Zunächst einmal mache auch ich, wie die Kollegin Zypries, darauf aufmerksam, dass das Ermittlungsverfahren im Moment noch läuft und wir mit weitgehenden Schlussfolgerungen zurückhaltend sein sollten, bis entsprechende Ermittlungsergebnisse und Gerichtsentscheidungen vorliegen. Gleichwohl sind wir durch die Sachverhalte, die hier zutage getreten sind, beunruhigt. Sie machen uns deutlich, dass man – bei aller berechtigten Aufmerksamkeit hinsichtlich des Datenschutzes bei staatlichem Handeln – gut beraten ist, das Handeln privatrechtlicher Unternehmen mit mindestens der gleichen Aufmerksamkeit zu beobachten und Regelungsbedarf dort mit der gleichen Aufmerksamkeit zu identifizieren. Eine Bewertung, inwieweit wir es hier tatsächlich mit einem Sachverhalt zu tun haben, der Regelungslücken im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigt, würde ich im Moment für verfrüht halten. Ich mache darauf aufmerksam, dass es einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über bestimmte Kontrollregularien bei Verwendung von dienstlichen Telefonen und anderem geben kann, die anders zu bewerten sind als eine verdeckte oder geheime Ausspionierung. Ich sage noch einmal: Uns beunruhigt der Sachverhalt, das, was bisher über die Medien mitgeteilt worden ist. Aber bereits jetzt über Gesetzgebungsbedarf zu befinden, halte ich für verfrüht. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort zu einer Nachfrage hat Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für die Frage, wie wir auf diesen Skandal reagieren, spielt nicht allein eine Rolle, ob in einem Strafverfahren strafrechtliche Schuld individuell in der Weise zuordenbar ist, dass sie zu einer strafrechtlichen Verurteilung von Tätern führt. Denn unabhängig davon, ob diese Beweise gelingen – was in einem Rechtsstaat, auch wenn eine Straftat zweifelsfrei vorliegt, nicht in jedem Fall garantiert werden kann –, gibt es Handlungsbedarf, wenn unstrittig feststeht, dass von der Telekom Telekommunikationsdaten an eine externe Firma weitergegeben wurden zum Zwecke des Abgleichs, ob Telefonkontakte zu bestimmten Personen, in dem Fall Journalisten, vorliegen. Für mich stellt sich damit die Frage: Welche Unternehmen in unserem Land nehmen Aufträge an, die den systematischen Bruch des Telekommunikationsgeheimnisses beinhalten? Das in Rede stehende Unternehmen, die Detektei, hat den Auftrag der Telekom angenommen, aus Telekommunikationsdatenbeständen Informationen herauszufiltern. Diesem Unternehmen hätte aber von Volker Beck (Köln)Anfang an klar sein müssen, dass es solche Daten überhaupt nicht entgegennehmen darf, weil schon das allein eine Straftat ist. Auch diejenigen, die diese Daten weitergeben, begehen eine Straftat. Die Bundesregierung muss klären, welche Unternehmen bei uns solche Aufträge annehmen, und muss die Frage beantworten, wie man allen Beteiligten im Rechtsverkehr klarmachen kann, dass Verträge über solche rechtswidrigen Aufträge nicht abgeschlossen werden dürfen. Frau Ministerin, ich sehe übrigens schon einen Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung. Denn je mehr Datenbestände vorhanden sind, umso größer wird die Gefahr, dass es neben einem gesetzesmäßigen Gebrauch der Daten auch zu einem entsprechenden Missbrauch der Daten – wie bei der Telekom – kommen kann. Ich frage Sie, an welche Präventionsmechanismen die Bundesregierung denkt, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger, die auf Vorrat gespeichert werden, vor solchem Missbrauch zukünftig tatsächlich zu schützen. Auf Treu und Glauben kann man dies bei Telekommunikationsanbietern vom Schlage der Deutschen Telekom offensichtlich nicht mehr machen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Frau Ministerin. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Herr Abgeordneter, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich die pauschalen Verdächtigungen und Anschuldigungen, die Sie hier vorgebracht haben, nicht für richtig halte. Aufgrund eines Vorfalls bei der Telekom sollte man nicht so tun, als seien bei diesem Unternehmen die Daten generell nicht mehr sicher. Der Vorstand der Telekom bemüht sich sehr, aufzuklären und festzustellen, was da tatsächlich passiert ist. Man muss einfach konzedieren, dass es überall dort, wo Menschen handeln, zu Fehlverhalten kommen kann. Wenn wir von vornherein wüssten, welche Firmen und Personen rechtswidrige Aufträge annehmen, dann wären wir in Deutschland bei der Strafverfolgung ein gutes Stück weiter. Leider ist dies aber nicht so. Denn Firmen und Personen, die auf solche rechtswidrige Weise handeln, melden sich nicht bei uns. Wir können also erst handeln, wenn wir Kenntnis von einer Straftat erhalten und die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit tun. Ich will Ihre Fragen aber gerne zum Anlass nehmen, einmal zu überlegen, in welcher Form weitere Kontrollen eingeführt werden können. Sie wissen, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder dafür zuständig sind, private Unternehmen zu kontrollieren. Der Kollege Bergner wird entsprechende Anregungen gerne in die Konferenz der Datenschutzbeauftragten mitnehmen. Unabhängig davon werden wir anhand dieses Falles sicherlich mit den Datenschutzbeauftragten diskutieren, wie Kontrollen – vielleicht auch in Form von Zufallskontrollen – verstärkt werden können. Ich sage ganz offen: Wie in jedem anderen Fall gilt auch in diesem Fall, dass man nicht meinen sollte, einumfängliches Regelwerk auf den Weg bringen zu müssen, nur weil einmal etwas in 50 Jahren passiert ist. Zu dieser Feststellung sind wir bei Punkten, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers des Innern fallen, des Öfteren gekommen. Das gilt für solche Fälle wie den vorliegenden ganz genauso. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön, Frau Ministerin. Nachdem die dringlichen Fragen beantwortet sind, rufe ich jetzt die Fragen auf Drucksache 16/9248 in der üblichen Reihenfolge auf. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Fragen 1 und 2 des Kollegen Fell werden schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Beantwortung erfolgt durch den Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt. Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Petra Pau auf: Trifft es zu, dass am Freitag, dem 16. Mai 2008, in dem Zeitraum von circa 9.25 Uhr bis 9.40 Uhr zwei Jagdflugzeuge der Bundeswehr das Stadtgebiet Schwerin – Ortsteil Carlshöhe – und das EU-Vogelschutz-Habitat mehrmals überflogen haben, und, wenn ja, warum – bitte auch gesetzliche Grundlage, Auftrag und auftraggebende Stelle angeben – geschah dies? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Die Überprüfung des militärischen Flugbetriebs hat ergeben, dass am 16. Mai 2008 zwischen 9.21 Uhr und 9.24 Uhr Ortszeit zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr im Rahmen eines Ausbildungsfluges Randbereiche der Stadt Schwerin überflogen haben. Die Flüge wurden in Übereinstimmung mit den flugbetrieblichen Bestimmungen und dem im fliegenden Verband erteilten Flugauftrag durchgeführt. Tiefflüge mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen sind auf Grundlage des § 30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz grundsätzlich über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern, Kernkraftwerken sowie in Flugplatzkontrollzonen und Flugbeschränkungs- und Luftsperrgebieten zulässig. Dies gilt auch für Flüge über der Stadt und der Region Schwerin, da dort keine Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet sind. Das Überfliegen von Nationalparks, Naturparks und Natur- und Landschaftsschutzgebieten durch Luftfahrzeuge der Bundeswehr ist auch im Tiefflug zulässig. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz, wonach die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge frei ist, soweit sie nicht durch das Luftverkehrsgesetz und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird. – So weit meine Antwort, Frau Kollegin. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Gelegenheit zur Nachfrage, Kollegin Pau. Petra Pau (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die ausführliche Klarstellung der Rechtslage. Wie viele Beschwerden zu Tiefflügen im Randbereich der Landeshauptstadt Schwerin im letzten Jahr sind Ihnen bekannt geworden? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Frau Kollegin, mir sind aktuell keine weiteren Beschwerden bekannt. Ich werde aber veranlassen, dass Ihnen die Antwort auf diese Frage, bezogen auf den Zeitraum des letzten Jahres, schriftlich nachgereicht wird. Weitere Vorfälle sind mir nicht bekannt. Ich möchte allerdings noch festhalten, dass bei diesem konkreten Flug die Mindesttieffluggrenze nicht unterschritten worden ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollegin Pau. Petra Pau (DIE LINKE): Herzlichen Dank auch für diese Auskunft. – Wir wissen ja, dass manchmal Beschwerden abgeschickt werden, weil die gefühlte Flughöhe vielleicht tiefer war, als sie tatsächlich war. Dazu noch eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass nach EU-Habitat-Richtlinie zum Beispiel auch ausgewiesene Vogelschutzgebiete im Tiefflug überflogen werden dürfen, oder gibt es dort Einschränkungen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Da gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Soweit Flüge im Besonderen in Sperrgebieten stattfinden, sind Einschränkungen möglich. Wenn Sie mir, Frau Kollegin, über Ihre Zusatzfrage etwas hinausgehend, eine Antwort auf die Frage nach den Mindestflughöhen gestatten, dann mag das etwas zur Aufklärung beitragen: Bei Flügen mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen ist bei Tage generell eine Mindestflughöhe von 1 000 Fuß über Grund, also von circa 300 Meter, über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Ausnahmefällen im Rahmen eines äußerst begrenzten Kontingents von 500 Fuß über Grund, von circa 150 Meter, einzuhalten. Dies war hier nicht der Fall; ein solches Kontingent wurde nicht in Anspruch genommen. Da wäre sicherlich auch in Betracht zu ziehen, dass es sich um eine Habitat-Region handelt. Diese Tiefstflüge sind in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang – jedoch nicht vor 7 Uhr Ortszeit – und 30 Minuten nach Sonnenuntergang – jedoch nicht später als 17 Uhr Ortszeit – zulässig. Während des Zeitraums vom 1. Mai bis 31. Oktober sind Flüge unterhalb von 1 500 Fuß über Grund, das heißt unterhalb von circa 450 Meter, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr Ortszeit, also in der Mittagszeit, generell verboten. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in unserem Lande bei diesen Fragen eine erhebliche Regelungsdichte in Umsetzung des Luftverkehrsgesetzes erkennbar ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Danke schön. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Fragen 4 und 5 des Kollegen Kai Gehring, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 6 der Kollegin Cornelia Hirsch, Fraktion Die Linke, wird ebenso schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Jörg Rohde auf: Wird die Bundesregierung für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass der Anwendungsbereich der für den Juni zu erwartenden Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Kommission über das hinausgeht, was in der Bundesrepublik Deutschland für Menschen mit Behinderung bereits durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, geregelt wurde, weiterhin der neuen Richtlinie nicht zustimmen? Die Frau Ministerin ist anwesend und wird die Frage beantworten. Bitte schön. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Für die Bundesregierung antworte ich, dass wir nur wissen, dass die Europäische Kommission diesen für den Juni angekündigten Richtlinienvorschlag zurückgezogen hat, und dass wir unsere Haltung zu diesem Richtlinienvorschlag dann festlegen werden, wenn er vorliegt. Ehrlich gesagt, kann ich Ihnen dazu im Moment nichts sagen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege. Jörg Rohde (FDP): Frau Ministerin, vielen Dank für die Antwort. Ich versuche schon in meiner Tätigkeit im Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Bundesregierung dazu eine Antwort zu entlocken. Wir hatten eine erste Stellungnahme über aktuelle Vorhaben auf europäischer Ebene. Dabei wurde das Vorhaben der Kommission bewertet, und es stellte sich heraus, dass die Bundesregierung dem ablehnend gegenübersteht. Das hat mich zu der Nachfrage veranlasst. Bisher habe ich nur ausweichende Antworten bekommen. Zwischenzeitlich hat aber das Europäische Parlament am 21. Mai ein Votum gefasst, sodass jetzt klarer wird, worum es geht, nämlich um die Diskriminierung von Behinderten im nichtberuflichen Bereich. Damit ist auch klar, was die Europäische Kommission will und was sie von Deutschland bei der Umsetzung erwartet. Jetzt geht meine Frage an die Bundesregierung und damit an Sie, Frau Ministerin: Geht die Regelung, die Jörg Rohdevon Europa gewollt wird, über das hinaus, was in Deutschland bereits Gesetz ist? Wenn das nicht der Fall ist, hätten wir ein argumentatives Problem, warum wir auf europäischer Ebene dagegen wären. (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn es darüber hinausgeht, wäre für mich die Antwort natürlich klar; denn dann wären wir dagegen. Wir wollen ja nicht, dass Europa uns diskriminiert. Vielleicht gebe ich Ihnen erst einmal die Gelegenheit, die Frage zu beantworten, ob die Regelungen darüber hinausgehen. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich kann es Ihnen nicht sagen, Herr Abgeordneter. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass ich mit dem zuständigen Kommissar Špidla darüber ein allgemeines Gespräch geführt habe. Dabei hat er mir nicht gesagt, welche Regelungen er nun eigentlich vorschlagen will. Meine Mitarbeiter haben mir aufgeschrieben, dass wir ursprünglich davon ausgegangen sind, dass es sich nur um das Merkmal der Behinderung handele. Es sei aber nicht abschätzbar, worum es tatsächlich gehe. Gerüchten zufolge überlege die Kommission jetzt auch andere Regelungen. – Sie sehen also, dass dies für uns nicht greifbar ist. Deswegen bitte ich Sie um Nachsicht, wenn ich sage: Wir legen unsere Haltung dann fest, wenn wir wissen, was tatsächlich vorgeschlagen wird. Dann wird auch feststehen, wer innerhalb der Bundesregierung für die Umsetzung federführend ist. Jörg Rohde (FDP): Dann noch einmal die konkrete Nachfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass die Bundesregierung im Moment eine Festlegung vermeidet – bisher war die Haltung ablehnend – und wartet, was aus Brüssel kommt? Die Signale zeigen eindeutig, in welche Richtung es geht. Zumindest das Europäische Parlament hat eine Richtung vorgegeben. Durch Gespräche mit verschiedenen Vertretern und auch mit den Franzosen, die uns im Ausschuss für Arbeit und Soziales die Marschrichtung für den 1. Januar 2009 schon vorgegeben haben, ist klar geworden, dass die Diskussionsgrundlage in Europa der kleinste gemeinsame Nenner ist. Es geht um Behinderung im nichtberuflichen Bereich. Damit ist das Thema relativ genau eingegrenzt. Man könnte prüfen, ob es in Deutschland dazu Regelungsbedarf gibt. Würden Sie wenigstens eine Prüfung auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und der Gespräche der verschiedenen Abgeordneten der verschiedenen Parlamente einleiten? Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung eine Prüfung einleiten wird, ob es einen Regelungsbedarf gibt, Behinderte im zivilrechtlichen Bereich besserzustellen, weil wir, wenigstens nach allem, was ich weiß, hier keinen Bedarf sehen. Die Belange der Behinderten werden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfasst, das sich auch auf das Zivilrecht bezieht. Mir sind, ehrlich gesagt, keine Fälle bekannt, in denen darüber hinausgehend auch nur Beschwerden vorliegen. Ich weißnicht, ob irgendjemand aus der Bundesregierung dazu etwas beitragen kann. Sie wissen, dass ich die Letzte bin, die Diskriminierungen in diesem Lande zulassen würde. Von daher können Sie davon ausgehen, dass wir uns weiter dafür einsetzen werden, dass hier niemand diskriminiert wird, und dass wir alles dafür tun werden, dass das nicht der Fall ist. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Eine Nachfrage des Kollegen Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, Ihre Antwort lässt mich ähnlich verwirrt zurück wie Herrn Rohde. Ich war kürzlich auf Einladung der europäischen liberalen Fraktion in Brüssel. Sie steht bekanntlich an der Spitze einer Bewegung im Europäischen Parlament, die für die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Zivilbereich auf alle Kriterien eintritt. Der Diskriminierungsschutz wird also nicht nur auf das Kriterium Behinderung bezogen, sondern auch auf die Kriterien sexuelle Identität, Religion und Alter. Im Prinzip geht es darum, den gesamten Kriterienkatalog, den wir auf nationaler Ebene im Bereich des Arbeitsrechts schon haben – wir haben das zivilrechtlich im AGG geregelt –, auch auf europäischer Ebene zur Anwendung zu bringen. Der Richtlinienschutz, der bezüglich der Kriterien ethnische Herkunft und Geschlecht besteht, soll auf die übrigen Kriterien ausgedehnt und europarechtlich geregelt werden. Ein Mitarbeiter von Herrn Špidla hat in dieser Anhörung gesagt, es liege allein an der Bundesregierung, dass ein entsprechender Richtlinienentwurf nicht vorgelegt werden könne. In der Debatte, die wir in diesem Parlament kürzlich darüber geführt haben, haben wir gesagt, dass wir es begrüßen würden, wenn die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Grundlage ihrer Verhandlungsposition machen würde, wenn sie dafür eintreten würde, dass alle Diskriminierungsgründe gleichermaßen im Zivilrecht Berücksichtigung finden würden. Es macht nämlich keinen Sinn, Diskriminierung nach dem einen Kriterium zuzulassen und Diskriminierung nach einem anderen Kriterium zu verbieten. Diese Position entspricht unserer gemeinsamen Philosophie. Ist die Bundesregierung bereit, ihren Widerstand aufzugeben? Ist sie bereit, hier öffentlich zu erklären, dass sie keinen Widerstand leisten würde, wenn die Kommission der Aufforderung des Europäischen Parlaments, diesbezüglich Pläne auszuarbeiten, nachkäme? Wir wissen, was das EP gesagt hat. Ist die Bundesregierung bereit, die Entschließung des Europäischen Parlaments zu unterstützen und sie zur Grundlage ihrer Politik im Europäischen Rat zu machen? Welche Position nimmt die Bundesregierung bei dieser Thematik im Europäischen Rat ein? Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Herr Abgeordneter, ich bedanke mich zunächst dafür, dass Sie mir diese Information über Ihre Gespräche in Bundesministerin Brigitte ZypriesBrüssel gegeben haben. Ich würde mir wünschen, dass allein die Tatsache, dass die Bundesregierung eine bestimmte Auffassung vertritt, auch in anderer Angelegenheit dazu führt, dass die Kommission Abstand von bestimmten Vorhaben nimmt, zum Beispiel von dem Vorhaben, uns zu verklagen. Weil das in anderen Fällen nicht so ist, habe ich Zweifel, dass die Erkenntnisse, die Sie in Brüssel gewonnen haben, den Tatsachen entsprechen. Die Bundesregierung hat nie in irgendeiner Form offiziellen Widerstand geleistet. Wir werden gar nicht weiter gefragt. Herr Špidla war hier und hat allgemeine Gespräche geführt. Die Kommission fragt uns aber nicht, welche Entwürfe sie vorlegen soll. Wer das glaubt, überschätzt das Ganze deutlich. Ich bin auf jeden Fall nicht gefragt worden. Ich habe mit Herrn Špidla keine konkreten Gespräche darüber geführt. Wir haben nur sehr allgemein darüber geredet, was eventuell möglich wäre. Er hat sich aber nicht festgelegt. Aus eigener Anschauung kann ich daher gar nichts dazu sagen. Da mir die Entschließung des Europäischen Parlaments gerade nicht vorliegt, kann ich mich dazu nicht weiter äußern. Ich reiche das aber gerne schriftlich nach. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung. Die Fragen 8 und 9 des Kollegen Kurth werden schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 10 und 11 der Kollegin Zimmermann. Die Frage 12 wird nunmehr auch schriftlich beantwortet, da die Kollegin Haßelmann den Plenarsaal gerade verlassen hat. Die Frage 13 der Kollegin Hirsch wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Elke Reinke, Fraktion Die Linke, auf: Ist der Bundesregierung bekannt, unter welchen Voraussetzungen Reisekosten für Nichtleistungsbeziehende, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit ihrer monatlichen Meldepflicht nachkommen müssen, übernommen werden, und wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass Menschen, die von der Agentur keine Leistungen erhalten, Reisekosten bis 6 Euro selbst tragen müssen? Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben das Wort. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Die Antwort lautet wie folgt: Für Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld beziehen, gibt es keine den Vorschriften für den Bezug von Arbeitslosengeld entsprechende allgemeine Meldepflicht nach § 309 SGB III; das gilt nur für Leistungsbezieher. Dementsprechend können Nichtleistungsbezieherinnen und -beziehern in diesem Zusammenhang auch keine Reisekosten entstehen. Elke Reinke (DIE LINKE): Ich würde gern nachfragen, wenn Sie es gestatten, Herr Präsident.Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte, Frau Kollegin. Elke Reinke (DIE LINKE): Vielen Dank. – Es ist leider in der letzten Zeit vermehrt vorgekommen, dass Einladungen verschickt wurden, woraufhin man sich melden muss. Man hat also die Pflicht, sich bei der Agentur zu melden. Dadurch entstehen Kosten. Darauf bezieht sich meine Frage. Es muss doch eine Möglichkeit geben, die entstandenen Fahrtkosten – seien es auch 5,99 Euro – zu erstatten. Diese Menschen erhalten keine Bezüge. Von Geld, das man nicht hat, kann man keine Fahrtkosten bezahlen. Ich kann es Ihnen schriftlich geben; diese Einladungen werden verschickt. Es mag sein, dass es dieses Gesetz gibt, aber man hält sich nicht daran. Ich weiß nicht, wie wir da weiter verfahren sollen. In letzter Zeit wird sogar vermehrt darauf gedrängt, dass man sich alle vier Wochen meldet. Dadurch wird das schon zu einem Problem. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Frau Reinke, auch Nichtleistungsbezieher bekunden ein Interesse, vermittelt zu werden. Ich glaube, es ist gute Praxis, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob das Interesse, vermittelt zu werden, noch besteht, und darüber zu sprechen, ob man eine Eingliederungs-, Qualifizierungsoder Trainingsmaßnahme anbieten kann. Das geschieht über diesen Weg. Diese Nichtleistungsbezieher sind eingeladen, an einem aktiven Prozess der Integration in den Arbeitsmarkt oder des Bauens einer Brücke teilzunehmen. Elke Reinke (DIE LINKE): Es ist wichtig, dass die Menschen einbezogen werden und diese arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Anspruch nehmen dürfen. Es ist sehr schön, das zu hören; das unterstütze ich. Den Menschen entstehen aber trotzdem Kosten, die irgendwie gedeckt werden müssen. Wie soll man das bezahlen, wenn man keine Einnahmen hat? Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Es besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosen als auch bei von Arbeitslosigkeit bedrohten Nichtleistungsbeziehern die Reisekosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung und -vermittlung übernimmt, wenn sie zuvor der Kostenübernahme zugestimmt hat. Die Bundesagentur für Arbeit, der die Umsetzung der Arbeitsförderung obliegt, hat zur Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Leistungszweck und Verwaltungsaufwand festgelegt, dass Leistungen bis zur Höhe von 6 Euro grundsätzlich nicht gewährt werden. Allerdings kann ausnahmsweise davon abgesehen werden, wenn sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Antragstellers besonders nachhaltig vom Durchschnitt der Arbeitslosen unterscheiden. Dies dürfte bei Nichtleistungsbezieherinnen und -beziehern, bei denen keine Hilfebedürftigkeit vorliegt, regelmäßig nicht der Fall sein. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn absehbar ist, dass dem Antragstel- Parl. Staatssekretär Franz Thönnesler innerhalb eines kürzeren Zeitraums wiederholt Aufwendungen entstehen, die jeweils für sich die Bagatellgrenze unterschreiten. Damit beschreibe ich schlichtweg, dass eine Kostenübernahme im Einzelfall durchaus möglich ist, dass aber nach dem Ermessen geprüft werden muss. Wenn jemand nicht hilfebedürftig ist, weil er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, die über ein ausreichendes Einkommen verfügt, ist es im Einzelfall möglich – schließlich handelt es sich um Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, zu sagen: Das Familieneinkommen reicht aus, um die Kosten zu bestreiten. Es kann aber auch ein Fall eintreten, bei dem das nicht so ist. Dann – das habe ich gerade beschrieben – kann es angemessen sein, die Reisekosten zu übernehmen. Ich glaube, dass aufgrund dieser Bandbreite eine vernünftige Regelung – jeweils der Lebenssituation angepasst – gefunden werden kann. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen zur Frage 15 der Kollegin Reinke: Wie beurteilt die Bundesregierung die in jüngster Zeit gängige Praxis, dass Nichtleistungsbeziehende in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gedrängt werden und dabei ihre Zusatztätigkeit – geringfügige Beschäftigung etc. – aufgeben müssen oder diese nur behalten können, wenn sie freiwillige Eigenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dafür aber nicht mehr als arbeitslos/arbeitsuchend geführt werden und somit aus der Erwerbslosenstatistik fallen? Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Die Antwort lautet wie folgt: Soweit die Bundesagentur für Arbeit alle Arbeitslosen unabhängig von einem Leistungsbezug in die Vermittlungsbemühungen einbezieht und deren Vermittlungssituation durch die Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zu verbessern versucht, entspricht dies den gesetzlichen Regelungen und arbeitsmarktpolitischen Zielen der Bundesregierung. Es ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, für einen Ausgleich am Arbeitsmarkt zu sorgen. Angesichts der hohen Zahl an offenen Stellen sind alle Arbeitslosen in die Vermittlungsbemühungen einzubeziehen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön, Kollegin Reinke. Elke Reinke (DIE LINKE): Es ist begrüßenswert, dass die arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch für diese Personengruppe gelten. Aber in der letzten Zeit werden über 50-Jährige, die diese Instrumente mehr als zehn Jahre nicht in Anspruch nehmen konnten – sie sind von der Agentur nicht berücksichtigt worden –, sich aber immer bemüht haben, plötzlich zu diesen Gesprächen eingeladen. Dann wird ihnen sehr oft gesagt: Sie müssen ein Bewerbungstraining machen. Wenn Sie das nicht machen, fliegen Sie aus der Statistik. – Ich frage Sie: Ist das sinnstiftend? Den Menschen, die einen Nebenjob haben, wird häufig das Angebot gemacht: Gehen Sie zu Ihrem Rententräger und zahlen Sie Ihre Rentenbeiträge selbst. Dannwerden Sie aus unserer Statistik gestrichen. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie das Bewerbungstraining machen. – Hier dreht man sich im Kreis. Ich kann Ihnen sagen: Das ist kein Einzelfall. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Ich werde mit dem letzten Teil Ihrer Fragestellung bzw. Ihrer Beschreibung beginnen. Die Konstruktion der Aufrechterhaltung der Nebenbeschäftigung unter der Bedingung, dass freiwillig Eigenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden und der Status der Arbeitslosigkeit entfällt, ist nicht nachvollziehbar. Hier besteht aus unserer Sicht kein Zusammenhang. Ich bin gerne bereit, das gemeinsam mit Ihnen am jeweiligen Einzelfall zu überprüfen und zu überlegen, wie man hier helfen kann. Der zweite Punkt. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber wir diskutieren hier im Parlament darüber, wie positiv die in den letzten Jahren stattgefundene Integration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt ist und dass es uns gelungen ist, viele Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen und ihnen und ihren Familien wieder eine Perspektive zu geben. Der Beschäftigungsaufwuchs – es handelt sich um ein Plus von gut 630 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – wird zu mehr als der Hälfte von den über 50-Jährigen getragen. Wir sind sehr froh darüber, dass die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik hier greifen. Wir sind auch sehr froh darüber, dass die vielen Initiativen, die von den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden und sogar einzelnen Abgeordneten ergriffen werden, dazu beigetragen haben, dass sich einzelne Unternehmer wieder darauf besinnen, Ältere zu beschäftigen und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgreich zu nutzen. Wir sind stolz darauf, dass wir die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen seit dem Jahr 2000 von circa 38 Prozent auf jetzt rund 52,2 Prozent erhöhen konnten. Das alles sind Nachweise dafür, dass sich unsere Integrationsaktivitäten lohnen. Deswegen sage ich Ihnen: Ja, es ist richtig und wichtig, die Älteren einzuladen. Man muss untersuchen, welche Defizite vorhanden sind. Es geht darum, das vorhandene Beschäftigungsangebot mit dem Nachfragepotenzial zusammenführen, damit die Menschen wieder in Beschäftigung kommen. Deswegen ist es gut, so vorzugehen. Ich glaube, dass sich diese Erfolgsstrategie mittlerweile im Land herumgesprochen hat. Niemand kann sagen: Das alles kommt ganz plötzlich. – Wir wollen, dass die Älteren ihren Platz im Beschäftigungssystem haben. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Das war doch überhaupt nicht die Frage!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Noch eine Nachfrage? – Bitte. Elke Reinke (DIE LINKE): Das sehe ich wie Sie: Selbstverständlich sollen die Älteren mit einbezogen werden. Aber ich kritisiere die Vorgehensweise. Es geht nämlich nicht nur, sondern Elke Reinkeunter anderem um Ältere. Es geht auch um jüngere Menschen, die keinen Nebenjob haben. Mein Eindruck ist, dass man versucht, sie aus der Statistik zu drängen. Ich habe das Gefühl, dass man im Vorfeld der anstehenden Wahlen eine Verbesserung der Statistik vorweisen will, um sagen zu können: Wir haben die Erwerbslosigkeit gesenkt. – Das ist der Eindruck, den ich habe. Ich denke, dass hier noch Redebedarf besteht. Ich hoffe, dass wir uns darüber demnächst einmal ausführlicher austauschen können. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Das, was Sie gesagt haben, ist Ihre Einschätzung. Aber ich frage Sie: Wie soll die Bundesagentur für Arbeit denn verfahren? Es gehört zu ihrer Aufgabe, Arbeitslose zu vermitteln und vor dem Hintergrund des vielfältigen Angebots von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen zu untersuchen, welche Chancen sie haben. Vermittlungsfähig ist nur derjenige, der der Arbeitsagentur zur Verfügung steht. Es ist gut, wenn jemand eine Nebenbeschäftigung hat. Sie darf aber nicht dazu führen, dass die Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Wenn jemand, weil er einer Nebenbeschäftigung nachgeht, nicht an Qualifizierungs-, Trainings- oder Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen kann, hemmt dies seine Chance auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt. In einem solchen Fall muss man dieser Person sagen: Nimm an diesen Maßnahmen teil, damit du eine Perspektive hast, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Ich kann die Eindrücke, die Sie gerade geschildert haben, jetzt nicht widerlegen. Wenn Sie mir sagen, wo das, was Sie beschrieben haben, geschehen ist, kann ich dem nachgehen. Ich will deutlich sagen: Angesichts gut 1 Million offener Stellen sind all unsere Aktivitäten darauf gerichtet, die Menschen, die keine Arbeit haben, in Arbeit zu bringen. Dazu dienen die vielfältigen Programme für Ausbildung und Arbeit, die bereits aufgelegt worden sind und an denen mittlerweile 400 000 bis 450 000 Menschen teilnehmen können. Unser Ziel ist, zu integrieren. Die Zahlen der letzten Monate stimmen uns sehr zuversichtlich. Sie machen uns nicht zufrieden, aber sie spornen uns an. Deswegen werden wir daran festhalten, die Menschen aktiv einzugliedern und ihnen Perspektiven zu geben. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth zur Verfügung. Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Heinrich Kolb, FDP-Fraktion, auf: Ist es zutreffend, dass auf der Bundesautobahn 3 im Tunnel bei Hösbach zeitweise – so zum Beispiel am 13. Mai 2008 – eine Blockabfertigung des Verkehrs erfolgt? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Danke, Herr Präsident. – Herr Dr. Kolb, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne beide Fragen zusammen beantworten, da sie einen Tatbestand betreffen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Dann rufe ich auch Frage 17 des Kollegen Heinrich Kolb auf: Wenn ja, wer ordnet diese Maßnahme jeweils an, und nach welchen Kriterien erfolgt die Anordnung? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Ja, das, was Sie festgestellt haben, ist zutreffend. In der Einhausung Hösbach – wie auch in anderen Tunneln – kam und kommt es zur Vermeidung von Staus im Tunnelbereich oder zu deren schnellen Auflösung gelegentlich zu Blockabfertigungen, auch am 13. Mai 2008. Sie haben gefragt, wer das anordnet. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat die Autobahndirektion Nürnberg eine entsprechende generelle verkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Ihre automatische Umsetzung erfolgt in der Weise, dass der die angeschlossenen Tunnel – so auch den in Hösbach – steuernde Zentralrechner in der Verkehrs- und Betriebszentrale Nürnberg über Sensoren den jeweils aktuellen Betriebszustand im jeweiligen Tunnelbereich erfasst und im Falle eines beginnenden Staus den Zufluss in den Tunnel über vorhandene Wechsellichtzeichen oder Verkehrsbeeinflussungsanlagen reduziert oder, bei anhaltendem Verkehr, kurzzeitig auch unterbricht. So kommt es dann zu diesen sogenannten Blockabfertigungsmaßnahmen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege Kolb. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Frau Staatssekretärin, ist nach dem, was Sie gesagt haben, damit zu rechnen, dass solche Blockabfertigungen auf Dauer vorkommen können, oder hängt das nur damit zusammen, dass hinter dem Tunnel noch Baumaßnahmen stattfinden? Kann man also davon ausgehen, dass es mit Ende der Bauarbeiten auch keine Blockabfertigung auf diesem Abschnitt mehr geben wird? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Kollege Dr. Kolb, so ist es. Durch die Baumaßnahmen auf der A 3 wird der Verkehr zum Teil beeinträchtigt; insbesondere im Bereich des Tunnels kommt es dann zu Staus. Sie wissen ja, dass wir gemäß einer EU-Richtlinie hinsichtlich der Tunnelsicherheit darauf achten müssen, dass Staus im Tunnelbereich vermieden werden. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Danke, Herr Präsident. – Haben Sie Zahlen darüber vorliegen, wie oft es in den zurückliegenden Wochen bzw. Monaten zu einer Blockabfertigung auf diesem Abschnitt gekommen ist? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Kollege Dr. Kolb, wir haben damit gerechnet, dass Sie diese Frage stellen. Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2007 – bis zum Umlegen des Verkehrs – gab es in Richtung Frankfurt an 170 Tagen Blockabfertigungen. Ich will auch auf die aktuelle Zahl eingehen, die für Sie wichtig ist: Am 13. Mai 2008 gab es aufgrund der Markierungsarbeiten ebenfalls Blockabfertigungen. Seit Beginn dieses Jahres fanden in Richtung Frankfurt an 27 Tagen Blockabfertigungen statt – das ist aus meiner Sicht nicht sehr viel –, in Richtung Nürnberg sogar nur an 16 Tagen. Ich will anmerken: Dies geschieht aus Sicherheitsgründen. Im Tunnelbereich haben wir besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Bei allem Verständnis dafür, dass man sich als Autofahrer vielleicht darüber ärgert, muss die Sicherheit Vorrang vor dem schneller fließenden Verkehr haben. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Dr. Kolb. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Mir war der Begriff „Blockabfertigung“ bis dato gänzlich unbekannt. Sie haben gesagt, dass es in Deutschland weitere Tunnel gibt, in denen Blockabfertigungen stattfinden. Es ist also durchaus eine gängige Maßnahme. Wo gibt es sie sonst noch? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Kollege Dr. Kolb, in der Regel findet die Blockabfertigung bei Baumaßnahmen statt, wenn Situationen eintreten, die normalerweise zu Staus führen. Im Übrigen haben wir den EU-Auflagen entsprechend die Lichtsignale genau deshalb, um einschreiten zu können. Welchen Sinn hat der ganze technische Aufbau, wenn wir nicht – unabhängig von Bauarbeiten – dann einschreiten können, wenn es im Interesse der Sicherheit der Menschen darauf ankommt? Insofern sind wir, glaube ich, hinsichtlich der Tunnelsicherheit in unserem Land auf einem sehr guten Stand. Ich freue mich, dass wir bisher so wenige Unfälle in diesem Bereich zu verzeichnen hatten. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun haben wir mit der Blockabfertigung eine neue Vokabel gelernt. Herzlichen Dank! Wir kommen damit zur Frage 18 des Kollegen Jan Mücke von der FDP-Fraktion:Inwieweit wurde – in Kenntnis der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, auf meine Frage vom 8. Mai 2008 (siehe Bundestagsdrucksache 16/9249) sowie der Tatsache, dass darin nicht nach Zuständigkeiten gefragt wurde, sondern danach, ob die angesprochenen Prüfungen tatsächlich stattfanden – im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft, ob Teile des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens „Neubau des Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke“ in Dresden im Rahmen eines für die derzeit diskutierte Untertunnelung des Elbtals notwendig werdenden Planänderungsverfahrens genutzt werden könnten, und zu welchen Ergebnissen ist man diesbezüglich gekommen? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Kollege Mücke, aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden bezogen auf diese Frage wurde im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht geprüft, ob Teile des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens zum Neubau des Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke in Dresden im Rahmen eines für die derzeit diskutierte Untertunnelung des Elbtals notwendigen Planänderungsverfahrens genutzt werden könnten. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollege Mücke. Jan Mücke (FDP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, diese Frage hat einen ernsten Hintergrund. Sie kennen vielleicht die Bürgerinitiative, die zurzeit einen neuen Bürgerentscheid anstrebt. Diese Bürgerinitiative – vertreten durch Herrn Professor Weber – behauptet öffentlich, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Federführung und im Auftrag von Herrn Staatssekretär Lütke Daldrup eine entsprechende Prüfung vorgenommen habe und dass die Experten im Verkehrsministerium mit der Prüfung der Verwendbarkeit von Teilen des Planfeststellungsbeschlusses für eine Brücke auch für den Bau eines Tunnels befasst waren. Nach Ihrer eben vorgetragenen Antwort hat es eine solche Prüfung nicht gegeben. Die Behauptung, die durch die Bürgerinitiative aufgestellt wurde, entspricht demnach nicht der Wahrheit. Habe ich Sie richtig verstanden? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Ich weiß nicht, was die Bürgerinitiative im Detail behauptet. Aber ich stehe zu meiner Antwort auf Ihre Frage. Jan Mücke (FDP): Heißt das, dass die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt geprüft hat, ob Teile des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Brücke auch für den Bau eines Tunnels verwandt werden können? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Bundesregierung hat sich nicht in die Planfeststellungsverfahren eingemischt. Wir sind nicht dazu befugt. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Die Fragen 19 und 20 des Kollegen Peter Hettlich werden schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zur Frage 21 der Kollegin Bärbel Höhn: Welche CO2-Einsparung wollte die Bundesregierung im Rahmen ihres integrierten Klima- und Energiepaketes durch die Maßnahme erreichen, Mietern ein Recht zur Mietminderung einzuräumen, wenn ihre Heizkosten infolge der ungenügenden energetischen Sanierung der Mietwohnung überhöht sind, und durch welche kompensatorischen Maßnahmen soll die Lücke geschlossen werden, die dadurch entsteht, dass diese Maßnahme nun nicht umgesetzt werden wird? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Kollegin Höhn, die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt: Gegenstand der Beschlüsse von Meseberg ist die Prüfung, ob energetische Sanierung und die Ausschöpfung weiterer Energieeinsparpotenziale bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bei einem gravierenden Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung eines energetischen Standards bzw. zur Nachrüstung durch eine prozentuale Kürzung in der Heizkostenverordnung beschleunigt werden können. Eine konkrete Einsparvorgabe ist darin noch nicht vorgegeben. Auch das Verfahren selbst ist noch nicht abgeschlossen. Es wird zurzeit noch geprüft. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Frau Kollegin Höhn, bitte schön. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, wir haben jetzt über die Frage gesprochen, inwieweit Mieter das Recht haben sollen, in ihren Mietwohnungen Dämmmaßnahmen zu verlangen und so eine CO2-Einsparung zu erreichen. Der Kollege Hettlich hatte danach gefragt, wie Sie damit umgehen, dass verpflichtende Maßnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser aus der EnEV ausgenommen werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll nur noch auf Neubauten und nicht auf Altbauten angewandt werden. Damit brechen Ihnen im Gebäudebereich drei dicke Maßnahmen weg. Was erwartet Ihr Ministerium überhaupt noch an CO2-Einsparungen im Gebäudebereich, wenn von den Maßnahmen, die Sie vornehmen wollten, eigentlich nicht mehr viel übrig geblieben ist? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Meine liebe Kollegin Höhn, Sie beurteilen das jetzt im Hinblick auf die Maßnahmen, die zurzeit diskutiert werden. Das Paket der Bundesregierung zum Integrier-ten Energie- und Klimaprogramm ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen. Daher schlage ich vor, den Beschluss der Bundesregierung abzuwarten, der demnächst erfolgen wird. Dann werden Sie dies politisch bewerten können. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Eine weitere Nachfrage. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir stellen fest, dass im Gebäudebereich fast nichts passiert. Ich komme nun zum Verkehrsbereich. Hier gibt es Diskussionen um die Maut und die Kfz-Steuer; die Themen Tempolimit und Dienstwagenprivileg wollen Sie nicht anpacken. Außerdem blockiert die Bundesregierung die CO2-Reduktionsmaßnahmen der EU. Welche CO2-Einsparmaßnahmen wollen Sie denn im Verkehrsbereich umsetzen, um vielleicht das kompensieren zu können, was Sie im Gebäudebereich nicht erreichen? Gibt es überhaupt eine einzige Maßnahme im Verkehrsbereich, mit der Sie CO2-Emissionen reduzieren? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Liebe Kollegin Höhn, ich verstehe ja, dass Sie gern vor Beschlussfassung durch das Kabinett wissen wollen, was wir im Gesamtpaket für den Verkehrsbereich vorsehen. Aber ich bitte Sie, sich noch ein bisschen zu gedulden, bis die Bundesregierung das Gesamtpaket geschnürt haben wird. Dann werden wir über die Fakten im Einzelnen reden können. Ich möchte Ihnen das jetzt nicht vorab mitteilen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Damit kommen wir zur Frage 22 des Abgeordneten Anton Hofreiter: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor nunmehr fast einem Jahr vorgeschlagenen Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE, und über welche greifbaren Ergebnisse der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG kann die Bundesregierung berichten? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: In den Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG konnte eine Zusage zur Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE bislang nicht erreicht werden. Es besteht aber Einvernehmen darüber, dass die Situation für die Radfernreisenden verbessert werden soll. Die Deutsche Bahn AG wird hierzu zeitnah Vorschläge unterbreiten. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Hofreiter, bitte schön. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Könnte die sehr geehrte Frau Staatssekretärin die zweite Frage auch gleich beant- Dr. Anton Hofreiterworten? Ich würde dann die Nachfragen en bloc stellen, da beide Fragen in einem engen Zusammenhang stehen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Dann rufe ich auch die Frage 23 auf: Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die zur Ausschreibung gelangten HGV-Triebzüge der Deutschen Bahn AG für die Fahrradmitnahme ausgerüstet sein werden, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu beigetragen? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Diese Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung ist an Ausschreibungsvorgängen der DB AG nicht beteiligt und hat deshalb auch keinen Einfluss genommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Jetzt haben Sie Gelegenheit zu zwei bis vier Nachfragen. Es müssen ja nicht vier sein. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn die Antworten erschöpfender wären, könnte man sich auch manche Nachfrage ersparen. Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie, nachdem mehr als ein Jahr vergangen ist, seit Herr Tiefensee öffentlichkeitswirksam angekündigt hat – das ist zitierbar –, dass es eine Fahrradmitnahme im ICE zumindest als Pilotversuch geben wird, in Ihren Gesprächen mit der DB AG noch immer nicht zu einem Abschluss gelangt sind? Offensichtlich tanzt die DB AG dem Minister auf der Nase herum. Deshalb die Frage: Wie lange will sich der Minister dieses Verhalten eines zu 100 Prozent bundeseigenen Unternehmens noch gefallen lassen? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Kollege Dr. Hofreiter, ich habe gerade deutlich gemacht, dass wir wollen, dass man bei Bahnfernreisen das Fahrrad mitnehmen kann. Die DB AG wird zeitnah Vorschläge dazu unterbreiten. Im ICE ist eine Fahrradmitnahme allerdings nicht ganz so einfach, weil dafür technische Vorkehrungen getroffen werden müssen. Deshalb sind wir mit der DB AG hier immer noch im Gespräch. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön, Herr Kollege. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich hätte noch eine Nachfrage. Es gibt im Zusammenhang mit der Fahrradmitnahme im Fernverkehr eine EG-Verordnung; das ist Verordnung Nr. 1371/2007, wenn ich es richtig im Kopf habe. Wie gedenkt die Bundesregierung durchzusetzen, dass sich die DB AG an Recht und Gesetz hält? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Dr. Hofreiter, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die EU-Richtlinien einzuhalten. Deshalb gehen Sie bitte davon aus, dass wir das auch tun. Ob die Fahrradmitnahme im ICE ermöglicht werden muss oder ob sie in anderer Weise erfolgen kann, muss geklärt werden. Deshalb finden ja Gespräche mit der DB AG zu diesem Thema statt. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Könnten Sie einen dezenten Hinweis geben, wie Sie sicherzustellen gedenken, dass diese EG-Verordnung eingehalten wird? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Dr. Hofreiter, die Vorschriften, die es gibt – oder geben wird –, gelten nicht nur für die DB AG, sondern für alle Unternehmen, die Schienenverkehr anbieten. Selbstverständlich werden wir auch bei der DB AG die Vorschriften umsetzen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur nächsten Nachfrage. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frau Staatssekretärin, das war keine Antwort auf meine Frage. Ich habe nicht gefragt, ob, sondern wie Sie sicherzustellen gedenken, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dass man sich in Deutschland an die Gesetze zu halten hat, darüber müssen wir in diesem Hause hoffentlich nicht streiten, auch wenn man beim Bahnverkehr manchmal einen anderen Eindruck bekommt. Noch einmal: Meine Frage war wie, nicht ob. Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Dr. Hofreiter, ich habe gerade erklärt, dass die DB AG Vorschläge machen wird, wie sie eine Fahrradmitnahme im Fernverkehr realisieren will. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit sind Ihre Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Wir kommen zur Frage 24 des Kollegen Dr. Edmund Peter Geisen: Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen zur Ausübung der imkerlichen Tätigkeit als landwirtschaftliche Fahrzeuge, um die hohen Betriebskosten eines Imkers vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche zu senken? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Geisen, Sie wissen, dass es eine Fahrzeug- Zulassungsverordnung gibt. Die Bedingungen, die darin aufgeführt sind, müssen erfüllt sein. Das gilt nicht nur für die Verwendung des Fahrzeugs; hinzutreten muss, dass das Fahrzeug zum Beispiel einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehört. Die zuständigen Landesbehörden müssen dann im Einzelfall prüfen, ob Fahrzeuge zur imkerlichen Tätigkeit die Bedingungen für die Zulassungsfreiheit landwirtschaftlicher Fahrzeuge erfüllen; dann ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Ausnahme von der Zulassungspflicht möglich. Dann könnte das auch für Imkerfahrzeuge gelten. Die Landesbehörden sind also für den Einzelfall zuständig und haben Möglichkeiten, dies unter den beschriebenen Bedingungen zu regeln. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage, bitte. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, soweit mir bekannt ist, haben alle Haupterwerbsimker nicht die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge als landwirtschaftliche Fahrzeuge anerkennen zu lassen. Diese Möglichkeit haben sehr wohl diejenigen, die als Landwirte die Imkerei als Nebenerwerb betreiben. Wie wir alle wissen, leisten die Imker insbesondere in den Bereichen Natur, Landwirtschaft, Umwelt und Ökologie einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Wir sollten den Haupterwerbsimkern die Möglichkeit geben, ihre Wirtschaftsfahrzeuge steuerlich zu entlasten. Sehen Sie eine Möglichkeit? Könnten Sie andeuten, wie das hinzubekommen wäre? Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Dr. Geisen, wie ich ausgeführt habe, haben die Landesbehörden im Einzelfall einen Spielraum. Bei einer generellen Öffnung gilt es zwei Dinge zu berücksichtigen. Auf der einen Seite müssen die technischen Vorgaben erfüllt werden. Das tun wahrscheinlich die meisten Fahrzeuge. Auf der anderen Seite müssen sie – darauf haben Sie hingewiesen – einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Ich werde gerne prüfen lassen, inwieweit hier eine Öffnung möglich ist. Aber wie gesagt, die Landesbehörden haben im Einzelfall die Möglichkeit, Fahrzeuge zur imkerlichen Tätigkeit mit einer Ausnahmegenehmigung steuerlich freizustellen. Vielleicht ist das der bessere Weg. Ich will mit meinem Hinweis auf die Landesbehörden zeigen, wie man im Einzelfall bei den wenigen Imkern, die nicht als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb arbeiten, vielleicht einen Weg finden kann. Ich gehe davon aus, dass man dies ohne eine große Änderung der entsprechenden Verordnung machen kann. Ich stimme Ihnen jedenfalls zu, dass die Aufgabe, die die Imker erfüllen, von großem Wert ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. – Sie verzichten. Danke schön. Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller zur Verfügung. Die Fragen 25 und 26 der Kollegin Dr. Christel Happach-Kasan werden schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 27 und 28 des Kollegen Jürgen Koppelin. Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Rainder Steenblock auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers Sigmar Gabriel im Vorfeld einer Wahlkampfveranstaltung am 15. Mai 2008 im schleswig- holsteinischen Oldenburg, das geplante Verkehrsprojekt einer Brücke über den Fehmarnbelt sei eine „bekloppte Idee“ und er frage sich, „was ausgerechnet einen Landesminister wie Herrn Austermann dazu veranlasst, hier dänische Interessen zu vertreten“? Das Wort zur Beantwortung hat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller. Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Herr Kollege Steenblock, die Antwort der Bundesregierung ist kurz und einfach: Die Bundesregierung wird ihre Verpflichtungen gemäß der am 29. Juni 2007 vereinbarten gemeinsamen Absichtserklärung erfüllen. Wie Sie wissen, handelt es sich um eine gemeinsame Absichtserklärung über einen Vertrag über eine feste Fehmarnbelt-Querung, die unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Finanzregelung und eventuell Mautgebühren vorsieht. Wir befinden uns in den Beratungen. Ich kann dazu nichts weiter sagen, als dass die Beratungen laufen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage nur sehr unvollständig beantwortet. Ich habe gefragt, was die Bundesregierung von der Äußerung des Bundesministers Sigmar Gabriel hält, dass die Fehmarnbelt-Querung eine „bekloppte Idee“ sei. So hat er es im Kommunalwahlkampf laut Presse wörtlich gesagt. Ihre Antwort überzeugt mich nicht so ganz. Ich hätte gerne ein paar Gründe gewusst, warum der Umweltminister dieser Republik, der aus meiner Sicht ein sehr ehrenwerter Mann ist, die Fehmarnbelt- Querung als „bekloppte Idee“ bezeichnet. Ich teile seine Auffassung; denn hier sollen Steuergelder in Milliardenhöhe regelrecht verbrannt werden. Hat seine Äußerung etwas damit zu tun, dass vielleicht die jetzige hocheffiziente Verkehrsverbindung mit einer Fähre über den Fehmarnbelt ökologisch viel sinnvoller im Vergleich zu Rainder Steenblockeiner Brücke ist, über die einst 9 000 Autos fahren sollen und für die knapp 6 Milliarden Euro verbaut werden sollen? Meine Frage, um das noch einmal deutlich zu machen, lautet: Resultiert vielleicht die Auffassung des Umweltministers, dass das eine „bekloppte Idee“ ist, aus ökologischen Gründen und der adäquaten Fährverbindung? Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Entschuldigung, ich kann nur auf Ihre Frage antworten. Sie haben gefragt, wie die Bundesregierung das beurteilt. Ich habe jetzt die Auffassung der Bundesregierung wiedergegeben. Insofern kann ich Ihre Aussage, die Sie eben gemacht haben, nicht teilen. Ich habe exakt die Auffassung der Bundesregierung wiedergegeben. Es kann sein, dass Ihnen diese nicht passt – das ist in Ordnung –, aber Sie können nicht sagen, dass ich die Meinung der Bundesregierung nicht wiedergegeben hätte. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Staatssekretär, Sie brauchen sich gar nicht mit mir zu streiten, Sie sollen bloß die Frage beantworten, die ich gerade gestellt habe, nämlich ob das vielleicht damit zu tun hat, dass die Fährverbindung über den Fehmarnbelt die ökologischere Variante ist und dass diese ökologischere Variante bei dem Umweltminister dieses Landes eine gewisse Nachdenklichkeit erzeugt hat, was das Verbrennen von Steuerngeldern durch die Autobrücke betrifft. Das war meine Frage. Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Trotz Ihrer sehr intensiv vorgetragenen Nachfrage habe ich Ihre Frage schon beantwortet. Vielleicht passt Ihnen das nicht. Es ist nicht exakt, was Sie sagen; denn die Position, die ich hier wiederzugeben habe, ist die Antwort der Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung – das wiederhole ich – lautet: Die Bundesregierung wird ihre Verpflichtung gemäß der gemeinsamen Vereinbarung erfüllen. Punkt. Aus. – Wie ich das im Einzelnen ökologisch bewerte, ergibt sich aus den Beratungen, die wir durchführen. Dazu gehören die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Finanzregelung und die Gesamtabwägung. Im Augenblick findet genau dieser Prozess statt. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat der Kollege Hofreiter das Wort. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es geht um die Beantwortung der Nachfrage. Die Nachfrage lautete: Ist die Fährverbindung ökologischer als die Brücke? Darauf kann man jetzt antworten.Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Antwort ist noch einmal: Wir warten jetzt das Verfahren ab. Dazu gehört auch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dann werden wir sehen. Vizepräsidentin Petra Pau: Eine weitere Nachfrage stellt nun die Kollegin Silke Stokar von Neuforn. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte vorausschicken, dass ich diese Nachfrage als ein Kind der Insel Fehmarn stelle. Ich bin dort groß geworden, meine Eltern wohnen nach wie vor in Puttgarden. Meine erste Nachfrage: Prüft die Bundesregierung auch die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Tourismus auf der Insel Fehmarn? Me

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen