Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
84 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
- Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Peter Friedrich (SPD) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Manfred Grund (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Iris Gleicke (SPD) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Kollegin Zimmermann, bitte.Sabine Zimmermann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Sabine Zimmermann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jörg Rohde (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jörg Rohde (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jan Mücke (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Jan Mücke (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Günter Gloser (Staatsminister für Europa) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
- Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Kollegin Michalk, kommen Sie bitte zum Schluss.Maria Michalk (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Christoph Waitz (FDP) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Jörg Tauss (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Stephan Hilsberg (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Stephan Hilsberg (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) – Aktuelle Stunde: der SPD
- Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: der SPD
Text
Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 16/162Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
162. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008
I n h a l t :Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Strategie
der Bundesregierung zur Förderung der
Kindergesundheit
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
17065 B
17066 B
17066 B
17066 D
17067 A
17067 B
17067 C
17067 D
17067 D
17068 D
17068 D
17069 D
17069 D
17070 B
17070 C
17071 AUlla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 16/9248, 16/9297) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Iris Gleicke (SPD)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Konsequenzen aus der vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend veröffentlichten Untersuchung des
Prognos-Instituts zur Kinderarmut in
Deutschland
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
17071 B
17071 C
17071 C
17072 A
17072 A
17072 B
17072 B
17072 C
17072 C
17073 B
17073 C
17074 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 3
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Vergleich der Ergebnisse des UNICEF-
Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland
mit dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht
der Bundesregierung aus Sicht der
Bundesregierung
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswertung von Verbindungsdaten von
Telefonaten führender Mitarbeiter mit
Journalisten durch die Deutsche Telekom
und etwaiger Handlungsbedarf der
Bundesregierung
Antworten
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 3
Petra Pau (DIE LINKE)
Kenntnis der Bundesregierung vom
mehrmaligen Überflug zweier Jagdflugzeuge
der Bundeswehr über das Stadtgebiet
Schwerin und das EU-Vogelschutz-Habitat
am 16. Mai 2008; Anlass, Auftraggeber
und gesetzliche Grundlage
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
17074 C
17074 D
17075 C
17075 C
17076 C
17076 D
17077 B
17077 D
17078 A
17078 C
17078 B
17078 D
17079 D
17080 AMündliche Frage 7
Jörg Rohde (FDP)
Etwaige Zustimmung der Bundesregierung
zur Antidiskriminierungsrichtlinie der
Europäischen Kommission
Antwort
Brigitte Zypries, Bundesministerin
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 14
Elke Reinke (DIE LINKE)
Bedingungen für die Übernahme von
Reisekosten für Nichtleistungsbezieher mit
einer monatlichen Meldepflicht bei der
zuständigen Agentur für Arbeit
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 15
Elke Reinke (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zum
Drängen von Nichtleistungsbeziehern in
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit
der Folge des Herausfalls aus der
Erwerbslosenstatistik
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 16 und 17
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
Kenntnis der Bundesregierung über die
zeitweise Blockabfertigung des Verkehrs
auf der Bundesautobahn A3 im Tunnel bei
Hösbach; Zuständigkeit sowie Kriterien
für diese Anordnung
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
17080 C
17080 D
17081 C
17082 B
17082 C
17083 A
17083 B
17084 C
17084 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 IIIMündliche Frage 18
Jan Mücke (FDP)
Prüfung einer Nutzung von Teilen des
bereits abgeschlossenen
Planfeststellungsverfahrens „Neubau des Verkehrszuges
Waldschlösschenbrücke“ in Dresden für das
notwendig werdende
Planänderungsverfahren bei Untertunnelung des Elbtals
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 21
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
CO2-Einsparungen durch Einräumung des
Rechts auf Mietminderung bei hohen
Heizkosten infolge ungenügender energetischer
Sanierung der Mietwohnung;
Nichtumsetzung dieser Maßnahme sowie
anderweitige Überlegungen zur Schließung dieser
Lücke
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 22 und 23
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aktueller Sachstand bezüglich Einrichtung
einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme
im ICE; Ausrüstung der zur
Ausschreibung gelangten HGV-Triebzüge für eine
Fahrradmitnahme
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP)
Mögliche Zulassung von Fahrzeugen für
Erwerbsimker als landwirtschaftliche
Fahrzeuge aufgrund der schwierigen
wirtschaftlichen Situation dieser Branche
17085 C
17085 D
17086 A
17086 B
17086 D
17087 AAntwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 29
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zu den
Äußerungen des Bundesumweltministers
Sigmar Gabriel im Vorfeld einer
Wahlkampfveranstaltung am 15. Mai 2008 im
schleswig-holsteinischen Oldenburg zum
Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 39
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaiger Appell der Bundesregierung an
die italienische Regierung zur Aufklärung
der diskriminierenden Vorfälle gegenüber
Roma in Italien und zur Gewährleistung
des Schutzes der Roma mit entsprechenden
Maßnahmen
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 40
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gewährleistung einer Unterbindung der
zentralen Speicherung von Daten bei der
geplanten zentralen Abhöreinrichtung
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17088 A
17088 A
17088 C
17088 D
17089 B
17089 C
17090 A
17090 B
17091 A
17091 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Mündliche Frage 42
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konkrete Aufgaben für das entstehende
„Service- und Kompetenzzentrum für die
Telekommunikationsüberwachung“ sowie
Gewährleistung des Trennungsgebotes
zwischen Polizei und Geheimdiensten
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Berichte
aus den Unterlagen der
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne
Birthler, über vertrauliche Gespräche, die
Gregor Gysi 1979/80 als DDR-
Rechtsanwalt mit Mandanten geführt hat
Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . .
Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In der aktuellen Energiestrategie der
Bundesregierung zugrunde gelegte Erdölpreise
für 2010 und 2020
17092 A
17092 B
17093 C
17094 C
17095 D
17097 B
17098 D
17100 B
17101 C
17103 A
17103 D
17105 A
17106 C
17107 AAntwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu erwartende Entwicklung des globalen
Angebots von Erdöl bis 2030 und
Initiativen der Bundesregierung in Brüssel
bezüglich Herstellung energiesparender Autos
Antwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung
der Zahl der Plätze im Freiwilligen
Sozialen Jahr Kultur sowie zur Anhebung der
Förderpauschale laut Empfehlungen der
Enquete-Kommission Kultur
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 5
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Ablehnung des Antrags der
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung e. V. auf Förderung von
621 Plätzen des Freiwilligen Sozialen
Jahres Kultur ab September 2008 durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Frage 6
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Geplante Erhöhungen der
bildungspolitischen Ausgaben in den nächsten Jahren
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17107 C
17107 D
17108 B
17108 C
17108 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 VAnlage 7
Mündliche Fragen 8 und 9
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gründe für die Aufführung der Ermittlung
der Armutsquoten auf der Basis des
Soziooekonomischen Panels (SOEP) im
Entwurf des 3. Armuts- und
Reichtumsberichts aus dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales nur im Anhang unter
Vermeidung eines direkten Vergleichs mit
den europäischen EU-SILC-Daten;
Gründe für den in diesem Entwurf
festgestellten Rückgang der Kinderarmutsquote
im Jahr 2005 trotz Anstiegs der absoluten
Zahlen für die als arm geltenden Kinder
für den Zeitraum von Januar 2005 bis
Dezember 2007
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Frage 10
Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Anzahl der Haushalte in den einzelnen
Bundesländern mit im neuen
Armutsbericht als arm bezeichneten Kindern
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Frage 11
Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Höhe der finanziellen Transferleistungen
für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit
Kindern in den einzelnen Bundesländern;
Anteil dieser Bedarfsgemeinschaften an
deren Gesamtzahl
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 12
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gründe für die fehlende Einschätzung und
Bewertung der Bundesregierung zur
schriftlichen Frage der Abgeordneten
17109 A
17109 D
17109 DBritta Haßelmann vom Mai 2008 über die
Berücksichtigung der gestiegenen Kosten
für die Mittagsverpflegung in
Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen
durch die öffentliche Hand
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 13
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zu dem am
22. Mai 2008 vorgestellten EU-
Sozialbericht
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Fragen 19 und 20
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Effektivität der Kontrollen der
Energieeinsparverordnung-Standards durch die
Bezirksschornsteinfegermeister angesichts
§§ 26 a und 26 b EnEV; Kompensation der
ursprünglich eingeplanten CO2-
Minderung nach der Herausnahme der Ein- und
Zweifamilienhäuser aus der
Energieeinsparverordnung-Nachrüstverpflichtung
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Fragen 25 und 26
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP)
Kenntnis der Bundesregierung über eine
Einflussnahme der USA auf die
Ausgestaltung der Vertragstexte der UN-
Biodiversitätskonferenz (CBD) trotz
Nichtzugehörigkeit zu den Vertragsstaaten; aus der
fehlenden US-amerikanischen Bindung an
die Vertragstexte der CBD resultierender
Wettbewerbsvorteil für Unternehmen mit
Sitz in den USA gegenüber Unternehmen
mit deutschem Firmensitz
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17111 A
17111 B
17111 D
17112 A
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008Anlage 14
Mündliche Fragen 27 und 28
Jürgen Koppelin (FDP)
Haltung der Bundesregierung zu den
Äußerungen des Bundesumweltministers
Sigmar Gabriel in Oldenburg zum Bau
einer festen Fehmarnbelt-Querung
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Fragen 30 und 31
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur Arbeit
sorbischer Institutionen bezüglich Erhalt
und Pflege der sorbischen Kultur und
Sprache sowie Bedingungen für die
Aufhebung der Sperrung von Mitteln des
Bundeshaushaltes 2008 für die Stiftung für das
sorbische Volk
Antwort
Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 32
Roland Claus (DIE LINKE)
Maßnahmen der Bundesregierung zur
langfristigen Sicherung der sorbischen
Sprach-, Kunst- und Kulturlandschaft
Antwort
Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 33
Roland Claus (DIE LINKE)
Voraussetzungen für ein neues
Finanzierungsabkommen zur Sicherung der
Förderung der sorbischen Sprache und Kultur
Antwort
Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
Anlage 18
Mündliche Frage 34
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkenntnisse der Bundesregierung über
den Grund der Inhaftierung der beiden
Angehörigen der uigurischen Minderheit
Alim und Ablikim A.
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
17112 C
17112 C
17113 A
17113 C
17113 DAnlage 19
Mündliche Frage 35
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung gegen
die Menschenrechtsverletzungen von
Angehörigen der uigurischen Minderheit in
der Volksrepublik China
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
Anlage 20
Mündliche Fragen 36 und 37
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gründe für den Beginn des Dialogs mit
Bosnien-Herzegowina über eine
Aufhebung der Visumpflicht erst am 26. Mai
2008 und mit Serbien bereits im Januar
2008 sowie Haltung der Bundesregierung
zu Visaerleichterungen als Mittel zur
europäischen Ausrichtung der Gesellschaften
der EU-Nachbarländer
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 38
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Vereinbarungen des Auswärtigen Amtes
mit Nichtregierungsorganisationen zur
Besetzung von Referentenstellen in
Botschaften sowie Gründe für die ausschließliche
Vertretung von DAX-Unternehmen in den
Botschaften in Peking und Tokio
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 43
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Pläne für die mittelfristige Entwicklung
des im Aufbau befindlichen „Service- und
Kompetenzzentrum für die
Telekommunikationsüberwachung“ zu einer
eigenständigen Behörde mit eigenem
Aufgabenbereich
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17114 A
17114 B
17114 D
17115 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 162. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008 VIIAnlage 23
Mündliche Frage 44
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Bundesministerien ohne Innenrevision
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Frage 45
Petra Pau (DIE LINKE)
Konsequenzen der Bundesregierung aus
dem Urteil des Verwaltungsgerichts
Hannover zur Rechtswidrigkeit der beim
Bundeskriminalamt geführten Datei
„Gewalttäter Sport“
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Fragen 46 und 47
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
bezüglich Beendigung der
Ungleichbehandlung von vor 1975 aus Ehen deutscher
Mütter und ausländischer Väter geborenen
Kindern
17115 B
17116 AAntwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Mündliche Fragen 48 und 49
Cornelia Pieper (FDP)
Pläne zur Aufnahme einer
Mindestverweildauer in den Basistarif von
Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der
Regelungen des GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetzes für Privatversicherte über
die Mitnahme eines Teils der
Alterungsrückstellung bei Wechsel in ein anderes
Unternehmen und Auswirkungen dieser
Regelungen auf den Wettbewerb
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 27
Mündliche Frage 50
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage der Kfz-Steuer-Novelle bis
spätestens Mai 2008 sowie kompensatorische
Maßnahmen zur Senkung der CO2-
Emissionen bei Verspätung oder Ausfall einer
solchen Novelle
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17116 A
17116 D
17117 C
162. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Mai 2008
Beginn: 13.00 UhrVizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der gestrigen
Kabinettssitzung mitgeteilt: Strategie der
Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt.
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Das Kabinett hat gestern die Strategie der
Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit
beschlossen. Ausgangspunkt dieser Strategie sind die
Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys,
den wir gemeinsam mit dem
Bundesforschungsministerium auf den Weg gebracht haben.
Dieser belegt: Ein Aufwachsen in Gesundheit ist für
viele Kinder selbstverständlich, aber längst nicht für alle.
Entscheidend für ein gesundes Aufwachsen ist, in
welcher Familie und unter welchen Bedingungen Kinder
aufwachsen. So haben Kinder aus sozial schwächeren
Familien oft eine deutlich schlechtere Gesundheit als
Kinder von Bessergestellten. Es wird deutlich, dass sich
Kinder aus sozial schwächeren Familien in der Regel
schlechter und ungesünder ernähren. Sie treiben seltener
Sport und nehmen seltener Vorsorgeuntersuchungen
wahr. Sie zeigen verstärkt psychische Auffälligkeiten und
haben deutlich mehr Erfahrungen mit Gewalt.
Grundsätzlich nehmen chronische Erkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen an Bedeutung zu.
Die Gesundheit der Kinder ist nicht nur eine
Angelegenheit des Bundesgesundheitsministeriums, sie betrifft
viele Politikfelder. Deshalb hat die Bundesregierung
beschlossen, das, was in den verschiedenen Bereichen,
etwa im Bundesforschungsministerium, im
Bundesministerium für Familie, im Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, imBundesgesundheitsministerium und auch im
Arbeitsministerium, an Aktivitäten erfolgt, zu einer gemeinsamen
Strategie zusammenzufassen, sodass ressortübergreifend
Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit auf
den Weg gebracht werden.
Unsere Strategie zielt darauf ab, durch gemeinsame
Anstrengungen die Gesundheitsressourcen von Kindern
und deren Familien zu stärken. Wir wollen die
Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen verbessern. Wir
wissen: Wenn in der Kindheit die Grundlagen dafür
geschaffen werden, sich gesund zu ernähren und gesund
aufzuwachsen, wirkt dies bis ins Erwachsenenalter
hinein. Wir wissen auch: Gesunde Kinder lernen besser.
Gesunde Kinder haben später bessere Chancen auf einen
Arbeitsplatz. Sie haben insgesamt bessere Bedingungen
in ihrem weiteren Lebenslauf.
Das, was wir in der Strategie festlegen, ist das, was
die Bundesregierung auf Bundesebene anstoßen kann.
Diese Strategie muss von Aktivitäten der Länder und
Kommunen und aller anderen, die hier Verantwortung
übernehmen, begleitet werden. Die wichtigsten Felder
sind erstens der Ausbau von Prävention und
Gesundheitsförderung, zweitens die Förderung der
gesundheitlichen Chancengleichheit, drittens die Minderung
gesundheitlicher Risiken und viertens die sorgfältige Analyse
der Entwicklung und die Ermittlung der Risiko- und
Schutzfaktoren.
Ich will hier einige Beispiele nennen. Erstens. Es geht
um Maßnahmen, die vor allen Dingen in den
Lebenswelten der Kinder ergriffen werden müssen. Wenn wir
Kinder erreichen wollen, müssen wir in die Kindergärten,
die Schulen und die Stadtviertel gehen. Wir müssen
frühzeitig informieren, aber auch Beratungsangebote für
Eltern und Erzieherinnen und Erzieher bereithalten. Wir
wollen auch durch den Nationalen Aktionsplan Gesunde
Ernährung und Bewegung eine Reihe von Projekten auf
den Weg bringen.
Zweitens. Wir wollen die Impfrate bei Kindern
erhöhen, weil Impfen der beste Schutz vor vielen
übertragbaren Krankheiten ist. Redetext
Bundesministerin Ulla SchmidtDrittens. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche
Nein zu Suchtmitteln sagen.
Viertens. Wir wollen darauf hinwirken, dass das
Angebot an Kindervorsorgeuntersuchungen zu 100 Prozent
wahrgenommen wird. Deshalb werden wir die
Krankenkassen verpflichten, mit Ländern und Kommunen
zusammenarbeiten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, das
Einladungssystem zu verbessern und dafür zu sorgen,
dass alle Kinder die angebotenen
Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
Fünftens. In Kürze werden wir eine zusätzliche
Kindervorsorgeuntersuchung einführen, die psychische
Risiken stärker berücksichtigt.
Sechstens. Wir wollen das Gesundheitsmonitoring
ausbauen. Wir wissen nämlich, dass wir die
Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder nur
schaffen können, wenn wir Erkenntnisse darüber haben,
wie Risiken entstehen, und die Maßnahmen evaluiert
werden, die geeignet sind, Risiken zu minimieren bzw.
zu beseitigen. Wir werden dieses Ziel zwar nicht für alle
Kinder erreichen können, aber denjenigen, bei denen
eine Änderung des Lebensstils möglich ist, wollen wir
mit guten Rahmenbedingungen helfen.
Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön.
Ich bitte, zunächst Fragen zu diesem Themenbereich
zu stellen. – Nach Eingang der Wortmeldungen hat
zunächst Kollegin Eichhorn das Wort.
Maria Eichhorn (CDU/CSU):
Frau Ministerin, am 19. Dezember 2007 haben
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten auf
dem Kindergipfel beschlossen, dass
Vorsorgeuntersuchungen besser und engmaschiger gestaltet und die
Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen weiterentwickelt
werden sollen. Im Beschluss der Bundesregierung zur
Förderung der Kindergesundheit, den Sie vorgetragen
haben, wird auch die Verbesserung der
Früherkennungsuntersuchungen angeführt. Inwieweit betrifft die
Verbesserung nicht nur die Untersuchungsintervalle, sondern
auch die Überarbeitung der Richtlinie zur
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, speziell im Hinblick
auf Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen,
wie es beim Kindergipfel beschlossen worden ist?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Die Veränderungen im Bereich der Früherkennung
betreffen beide Bereiche. Der Gemeinsame
Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zu überarbeiten.
Es soll deutlich werden – das ist bereits entsprechend
formuliert –, dass die Ärzte verpflichtet sind, bei den
Vorsorgeuntersuchungen auf Anzeichen für physische
oder psychische Vernachlässigungen zu achten und zu
prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen aber auch
generell überarbeitet werden. Dabei wird geprüft, ob sie nochdem aktuellen Erkenntnisstand und den heutigen
Anforderungen entsprechen. Das Gewicht soll stärker auf die
psychische Gesundheit gelegt werden. Die Frage der
Entwicklung eines Kindes soll stärker berücksichtigt
werden. Zum Beispiel soll gefragt werden, ob es
Entwicklungsverzögerungen beim Sprachverhalten oder
Merkmale für psychische Auffälligkeiten gibt.
Außerdem sollen die Intervalle überprüft werden. Die
erste Entscheidung, die in diesem Zusammenhang
getroffen wurde, ist die Einführung der
Vorsorgeuntersuchung U7a im dritten Lebensjahr, die der Gemeinsame
Bundesausschuss beschlossen hat. Im Rahmen dieser
zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung werden sowohl die
physische als auch die psychische Entwicklung getestet.
Es geht dabei zum Beispiel um das Sprachverständnis,
aber auch das Sehen und andere
Wahrnehmungsfähigkeiten werden getestet. Das ist der erste Schritt; die
Arbeit daran geht weiter.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Maria Eichhorn (CDU/CSU):
Frau Ministerin, bis wann wird das wirksam? Wann
wird das vollzogen?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Die U7a ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss
beschlossen als Teil der Vorsorge. Das wird uns vorgelegt
und von uns abschließend geprüft. So bald als möglich
wird unser Brief mit der Genehmigung rausgehen.
Wir haben ein selbstverwaltetes Gesundheitssystem.
Daher kann der Staat nicht festlegen, welche Leistungen
bzw. Untersuchungen die gesetzlichen
Krankenversicherungen anzubieten haben. Der Staat kann nur sagen: Wir
möchten, dass die Intervalle verkürzt werden, und wir
möchten, dass die Untersuchungen vom Inhalt her
verändert werden. Die U7a wird zügig eingeführt werden.
Außerdem wurde beschlossen, dass das Kindeswohl bei
den Vorsorgeuntersuchungen beachtet werden muss.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Nun hat Kollegin Gesine Lötzsch das Wort.
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie
haben dargestellt, dass es zwischen der Gesundheit von
Kindern und der sozialen Lage ihrer Familien einen sehr
engen Zusammenhang gibt. Sie haben betont, dass Sie
sich auf die Maßnahmen konzentrieren wollen – das ist
ja auch logisch –, die auf der Bundesebene entschieden
werden können. Zu dem, was auf der Bundesebene
entschieden werden kann und muss, gehört aus unserer und
aus meiner Sicht die Höhe des Regelsatzes von Hartz IV
für Kinder. Denn niemand wird der Feststellung
widersprechen können, dass der Regelsatz von Hartz IV für
Kinder nicht ausreicht, ein Kind gesund und
ausgewogen zu ernähren. Darum möchte ich gerne wissen, ob es
zu Ihrem Maßnahmeplan, den Sie hier in Teilen vorge-
Dr. Gesine Lötzschtragen haben, gehört, unverzüglich dafür zu sorgen, dass
der Regelsatz von Hartz IV für Kinder angehoben wird.
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Frau Kollegin Lötzsch, Sie wissen, dass im Herbst die
Entscheidung über die Anpassung des
Existenzminimums, auch des Existenzminimums von Kindern
ansteht. In diesem Zusammenhang werden, wenn es nötig
ist, auch Entscheidungen über die Höhe der Hartz-IV-
Regelsätze getroffen.
Das ist kein Aktionsprogramm, um diejenigen zu
unterstützen, die vor Ort Projekte auf den Weg bringen,
damit Kinder gleiche Gesundheitschancen haben. Es
verbessert vielmehr die Rahmenbedingungen – die
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen arbeiten
immer wieder daran –, damit gute Chancen entstehen, dass
Menschen, die keine Arbeit haben, Arbeit finden und
beschäftigt werden. Wir haben auch besondere
Maßnahmen auf den Weg gebracht, die bewirken sollen, dass
niemandem, dass keiner Familie aufgrund eines
geringen Einkommens eine Grundsicherung gezahlt werden
muss. Kinderzuschläge sollen hier einen Ausgleich
schaffen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte schön, Frau Kollegin.
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE):
Kurze Nachfrage: Sie haben darauf verwiesen, dass
die Bundesregierung plant, im Herbst über die Höhe der
Existenzsicherung zu entscheiden. Daher frage ich noch
einmal ganz konkret nach, damit es kein Ausweichen
gibt. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung hat
festgestellt und vorgerechnet, dass der jetzige Hartz-IV-
Satz nicht für eine gesunde Ernährung für Kinder
ausreicht. Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Satz
angehoben werden muss?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Ich habe gesagt, dass die Datenlage im Herbst zur
Verfügung stehen wird und dass wir dann aufgrund der
Datenlage entscheiden werden.
(Zuruf von der LINKEN: Sankt-Nimmerleins-
Tag!)
Auch wenn zum Teil andere Forderungen aufgestellt
werden: Wir wollen, dass erst die Datenlage ermittelt
wird und wir dann entscheiden, was notwendig ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Nun Kollege Peter Friedrich.
Peter Friedrich (SPD):
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, die
Strategie der Bundesregierung enthält eine ganze Fülle
von Maßnahmen. Es fällt auf, dass das Thema
Präventionsgesetz an erster Stelle steht. Wenn man sich die
Ziele anschaut, ist offensichtlich, dass diese Ziele nur in
Settingmaßnahmen erreicht werden können, indem man
die gesamte Lebenswelt der Kinder erreicht und nichtnur Ausschnitte daraus behandelt. Ist es aus diesem
Grund aus Ihrer Sicht notwendig, dass man auch die
Träger von Prävention – sprich: die
Sozialversicherungsträger – dazu bringt, gemeinsam solche Settingmaßnahmen
zu unterstützen? Muss das nicht ein zentraler
gesetzgeberischer Schritt sein, um die Strategie erfolgreich
umsetzen zu können?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Selbstverständlich ist das notwendig. Die
Bundesregierung muss ressortübergreifend agieren und
versuchen, die Projekte, die von den verschiedenen
Ministerien auf den Weg gebracht werden, zu bündeln, damit sie
effizienter sind. Das kann man auf die Leistungen und
Projekte, die durch die Sozialversicherungsträger
gefördert werden, übertragen. Es fällt auf, dass zum Beispiel
die Krankenkassen heute zwar sehr viel mehr in
Prävention investieren, aber nur 5 Prozent dieser Mittel – sie
betragen über 230 Millionen Euro – in
lebensweltbezogene Ansätze und Projekte fließen. Deswegen ist die
Zielsetzung eine Bündelung. Ein Teil dieser Gelder, und
zwar von allen Sozialversicherungsträgern –
Krankenkassen, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und
Unfallversicherung –, die sich an der Prävention
nachhaltig beteiligen können, sollten gebündelt in
lebensweltbezogenen Projekten eingesetzt werden.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass
wir in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes
Gesetz zur Förderung von Prävention und
Gesundheitsvorsorge verabschieden werden. Wir sind derzeit in den
Abstimmungen mit dem Koalitionspartner.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön. – Kollege Harald Terpe hat nun das
Wort.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, im Bericht wird konstatiert, dass
Fehlernährung und Übergewicht von Kindern und
Jugendlichen in nicht unerheblichem Maße auf
übermäßigem Verzehr ungesunder und insbesondere
zuckerhaltiger Lebensmittel beruhen; das wird als ein Grund für ihr
Übergewicht angeführt. Warum stemmt sich die
Bundesregierung weiterhin gegen eine entsprechende
Kennzeichnung, beispielsweise eine Ampelkennzeichnung,
die den Verbrauchern die Entscheidung, welche
Lebensmittel gesund und welche ungesund sind, erleichtern
würde?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Der Bundesregierung geht es nicht darum, zu sagen,
man müsse nicht kennzeichnen. In dieser Diskussion
wird vielmehr nach einer Lösung für eine effektive
Kennzeichnung von Lebensmitteln gesucht, die
sicherstellt, dass der Verbraucher bzw. die Verbraucherin
sofort erkennt, in welchem Lebensmittel zum Beispiel
schädliche Stoffe enthalten sind.
Das Problem aller Kennzeichnungen ist: Allein durch
eine Kennzeichnung kann man noch keine ausgewogene
Ernährung gewährleisten. Wir müssen einen Weg finden,
Bundesministerin Ulla Schmidtder Bevölkerung zu vermitteln und Eltern zu beraten,
was gesunde Ernährung ist und wie eine ausgewogene
Ernährung aussieht. Manche Eltern glauben
beispielsweise, dass kalziumhaltige Produkte, weil sie oft
angepriesen werden, gut für ihre Kinder sind. Es ist ja nicht
so, dass Eltern etwas kaufen, von dem sie glauben, dass
es für ihre Kinder nicht gut ist. Vielmehr kaufen sie
bestimmte Produkte, weil sie glauben, dass sie gut für ihre
Kinder sind. Bei manchen Lebensmitteln wird aber nicht
angegeben, beispielsweise wie viel Zucker in ihnen
enthalten ist.
Diese Diskussion geht weiter. Das hat auch Kollege
Seehofer, dessen Ressort für diesen Bereich zuständig
ist, gesagt. Es kommt darauf an, Kompetenzen zu
vermitteln und diejenigen, die in Stadtteilen, Kindergärten
oder Schulen arbeiten – ein Beispiel ist das Projekt
„Gesunde Schule“ –, zu beraten, wie man sich richtig
ernährt.
Einige Maßnahmen haben wir bereits auf den Weg
gebracht. Wir wollen zum Beispiel Vater-Mutter-Kind-
Kuren. Dabei handelt es sich um exemplarische
Angebote. Eltern und Kinder – meistens sind es leider die
Mütter und ihre Kinder; denn es gibt noch zu wenige
Väter, die sich hier beteiligen – lernen gemeinsam, ihre
Ernährung umzustellen und ihr Verhalten zu ändern;
manche von ihnen entwickeln richtig Spaß daran, sich zu
bewegen, und treten in einen Sportverein ein. Darauf
müssen wir Wert legen.
Gerade im Hinblick auf das Thema Ernährung kommt
es nicht nur darauf an, dass Produkte gekennzeichnet
werden, sodass man erkennen kann, wie viel Zucker,
Fett, Nährstoffe usw. in ihnen enthalten sind, sondern es
geht vor allem auch um die Frage: Wie bereitet man eine
ausgewogene und vollwertige Mahlzeit zu, und was
kann man selbst tun, um das eigene Ernährungsverhalten
umzustellen? Das ist das Problem, vor dem die meisten
Menschen stehen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte, Herr Kollege.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich stimme mit Ihnen überein, dass es eine Vielzahl
von Einflussmöglichkeiten gibt, die auch
wahrgenommen werden muss; das haben Sie gerade dargestellt.
Dazu gehört sicherlich auch die Kompetenzsteigerung.
Ich möchte aber auf meine Frage zurückkommen:
Sind Sie wie ich der Meinung, dass eine sinnvolle und
einfache Kennzeichnung von Lebensmitteln als
„gesund“ oder „ungesund“, also ohne Nanogramm- oder
Milligrammangaben und ohne chemische Angaben, eine
wirksame Anfangsmaßnahme wäre?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Wenn eine solche Kennzeichnung dazu beiträgt, dass
die Menschen schneller erkennen können, ob sie ihre
Nahrung falsch zusammensetzen, ja. Mir liegt aber im
Moment noch kein Vorschlag vor, der dies gewährleisten
könnte.Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte, noch einmal Kollege Terpe. Dann ist aber der
Nächste dran.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, sind Ihnen entsprechende Ergebnisse
oder Erfahrungen anderer europäischer Länder bekannt?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Über dieses Thema wird sehr breit diskutiert, auch im
Kreis der EU-Gesundheitsminister. In allen Bereichen
gibt es positive und negative Erfahrungen. Da das
Essverhalten bzw. das Ernährungsverhalten auch in
manchen Ländern, in denen es eine Kennzeichnung gibt,
nicht umgestellt werden konnte, sage ich: Lassen Sie uns
in Ruhe darüber diskutieren. Ich bin nicht prinzipiell
dagegen. Ich bin dafür, dass wirklich sinnvolle
Maßnahmen, wie Sie es genannt haben, ergriffen werden.
Allerdings möchte ich den Ergebnissen des gegenwärtigen
Diskussionsprozesses nicht vorgreifen. Momentan wird
nämlich vonseiten der Verbraucherschützer im
Ausschuss für Ernährung beraten, ob es Wege gibt, um den
Menschen sozusagen schon auf den ersten Blick deutlich
zu machen: Finger weg, das ist nicht gut für dich. –
Wenn wir eine solche Möglichkeit gefunden haben, sind
wir einen Schritt weiter.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Nun ist Kollege Jürgen Koppelin an der Reihe.
Jürgen Koppelin (FDP):
Frau Ministerin, dieses Programm werden Sie
natürlich nur durchsetzen können – das ist jedenfalls mein
Eindruck –, wenn die Länder und Kommunen mit
eingebunden sind. Das haben Sie ja auch angedeutet. Ich darf
Sie fragen: Inwieweit sind die Länder, die kommunalen
Spitzenverbände und andere Organisationen – Sie haben
die Ministerien genannt, die daran beteiligt waren –
während des Entwurfs dieses Konzeptes in die
Gespräche mit eingebunden gewesen?
Nach meinem Eindruck werden am Ende die
Kommunen das Konzept vor Ort umsetzen müssen, daher
möchte ich Sie fragen: Haben Sie einmal die finanziellen
Belastungen für die Kommunen durch die Umsetzung
dieses Programms abgeschätzt?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Es ist eine originäre Aufgabe der Kommunen, die
Daseinsvorsorge zu gestalten. Zur originären Aufgabe der
Kommunen gehört zum Beispiel auch der öffentliche
Gesundheitsdienst. Daneben gehört es zur originären
Aufgabe von Kommunen und Ländern, präventiv tätig
zu sein, weil sie auch dafür verantwortlich sind, dass die
Menschen, die in einer Kommune oder einem
bestimmten Land leben, gute Bedingungen vorfinden und gleiche
Chancen haben.
Wir haben festgestellt, dass Kinder aus sozial
schwachen Familien oder aus Familien mit
Migrationshintergrund nicht die gleichen Chancen haben, gesund
aufzuwachsen, und wir wissen seit der PISA-Studie, dass das
Bundesministerin Ulla SchmidtAuswirkungen auf die Erfolge in der Schule hat.
Insofern muss man umsteuern.
Wir haben hier das festgelegt, was durch die
verschiedenen Ministerien und vor allen Dingen durch die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiiert
wurde. Wenn Sie vor Ort sind, dann werden Sie sehen,
dass sich die Kommunen, die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung und auch bestimmte
Krankenkassen in Kombination daran beteiligen und die
Menschen unterstützen. Sie sagen – nehmen Sie als Beispiel
den Deutschen Olympischen Sportbund –: Wir sorgen
dafür, dass jeden Tag ein Übungsleiter in der Schule ist
und dass alle Kinder jeden Tag eine halbe bis eine ganze
Schulstunde lang ein Bewegungsangebot erhalten,
wodurch wir ein gesünderes Aufwachsen fördern.
Wir streben an, dass wir die geplanten Maßnahmen
im Aktionsplan Gesunde Ernährung und Bewegung
noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen
können. Seit dem letzten Jahr, seitdem also die
Eckpunkte vorliegen, sind sie mit den Kommunen, den
Spitzenverbänden und vielen anderen beraten worden. Die
Ergebnisse dieser Beratungen und die Anregungen der
Beteiligten sind mit eingeflossen.
Gemeinsam mit den Kommunen wird das, was wir
hier regeln, zum Teil auch schon geleistet. Nehmen Sie
als Beispiel das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für
Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, das
von der Kollegin von der Leyen entwickelt wurde. Dabei
geht es um aufsuchende Hilfen im Bereich des
Kinderschutzes. Daneben führen wir gemeinsam mit den
Kommunen auch andere Maßnahmen im Bereich „Nein zu
Alkohol“ durch, zum Beispiel das Projekt HaLT, also
Hart am Limit.
Hier müssen immer beide Seiten aktiv werden. Zum
einen muss gemeinsam mit den Kommunen dafür
gesorgt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten werden, dass also beispielsweise das günstigste
Getränk in Diskotheken alkoholfrei ist, und vieles mehr.
Zum anderen muss es aber auch Aktivitäten mit den
Jugendlichen selbst geben, zum Beispiel in Form von
Gesprächen.
Ich kann das, was die Kommunen machen, nicht
beziffern, aber ich hätte gerne, dass hier nicht nur der Bund
seine Verantwortung wahrnimmt – er finanziert eine
ganze Menge –, sondern dass das auch für die
Kommunen und Länder gilt. Nur dann – es soll eine gemeinsame
Strategie und Aufgabe sein – ist es überhaupt berechtigt,
auch die Sozialversicherungsträger mit ihrem
entsprechenden Anteil einzubinden.
Jürgen Koppelin (FDP):
Frau Ministerin, dann frage ich noch einmal. Das
Konzept, das das Kabinett verabschiedet hat, müssen die
Länder und Kommunen umsetzen. Inwieweit sind die
Länder in die Erarbeitung dieses Konzeptes eingebunden
gewesen, bevor das Kabinett darüber entschieden hat?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Bevor das Kabinett entschieden hat, haben die Länder
das Konzept nicht beraten. Die in der Strategie enthalte-nen einzelnen Aktionen sind zum Teil mit den Ländern
beraten worden und werden mit den Ländern entwickelt.
Die Länder haben hier auch ihre Aufgaben.
Ich nenne hier auch einmal die stärkere Einbindung
der Krankenkassen, um zu erreichen, dass möglichst
100 Prozent aller Kinder an den
Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Hier wird es auf Länderebene
Rahmenvereinbarungen geben müssen, in denen Krankenkassen
und Länder gemeinsam erklären, wie dies erreicht
werden kann.
Die gesamten Suchtprojekte führen wir gemeinsam
mit den Ländern oder den Kommunen durch. Ich habe
eben das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und
Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ genannt. Dieses
kann nur im Zusammenwirken mit den Ländern und
Kommunen und nicht allein auf der Bundesebene
funktionieren. Hier müssen nämlich viele Entscheidungen
getroffen werden.
Das ist die Strategie. Wir müssen uns fragen, wie wir
die Maßnahmen, die wir ergreifen, bündeln können.
Denn wir hoffen, aus der Bündelung der Aktivitäten eine
größere Schlagkraft zu erhalten.
Mit dieser Strategie gehen wir auch in die Länder und
Kommunen. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diese
Aufstellung der Maßnahmen und Möglichkeiten in ihre
Wahlkreise zurücktragen und sich vor Ort dafür
einsetzen, dass die Kompetenzen gebündelt werden, damit die
Kinder in der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Region
gute Chancen haben, gesund aufzuwachsen.
In einer Gesellschaft, in der die Menschen immer
länger leben, haben die Kinder, die heute geboren werden,
gute Chancen, 100 Jahre alt zu werden. Ich möchte –
dafür müssen wir die Grundsteine legen –, dass die Kinder
die Chance erhalten, dieses hohe Alter so gesund wie
möglich zu erreichen. Vor allen Dingen muss alles dafür
getan werden, dass für ihre Chancen auf ein gutes Leben
nicht die Herkunft oder der Geldbeutel der Eltern
entscheidend sind. Mit den Kommunen, in denen wir die
Projekte fördern, werden wir entsprechende
Diskussionen führen. Aber da es jetzt eine Aufstellung gibt,
welche Maßnahmen wir durchführen und wie wir sie durch
die Bündelung von Kompetenzen effizienter gestalten
wollen, sind wir bei diesem Punkt einen entscheidenden
Schritt weiter.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Jetzt ist Kollegin Martina Bunge an der Reihe.
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE):
Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben gestern an
Ihren Koalitionspartner, die CDU/CSU-Fraktion,
appelliert, ein Präventionsgesetz nicht weiter zu blockieren.
Sehen Sie das umfangreiche Maßnahmenpaket in der
Umsetzung gefährdet, wenn das Präventionsgesetz nicht
in dieser Legislaturperiode kommt?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Vielleicht darf ich so antworten: Es wäre viel
effizienter, wenn es kommt.
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE):
Ich habe noch eine Nachfrage.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte.
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE):
Ich sprach von dem umfangreichen
Maßnahmenpaket. Zugestandenermaßen haben Sie – für mich sehr
erfreulich – auch die psychische Gesundheit als
Maßnahmeziel miteinbezogen, aber vor allem in Bezug
darauf, psychische Erkrankungen besser zu erkennen und
zu behandeln. Gibt es für Sie keine Möglichkeiten,
psychischen Erkrankungen vorzubeugen?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Doch. Wir machen das, was auch jenseits des
Präventionsgesetzes möglich ist. Dabei stützen wir uns auf die
Diskussion mit Kinder- und Jugendärzten, aber auch mit
dem Bundesausschuss darüber, wie die Früherkennung
gestaltet werden soll. Dazu gehören die
Forschungsaktivitäten des BMBF, dem 15 Millionen Euro für die
Erforschung von Krankheiten und die speziellen Risiken für
Kinder zur Verfügung stehen. Oftmals gibt es
Zusammenhänge mit allergischen Reaktionen oder psychischen
Erkrankungen. Manchmal kommt ein ganzes Bündel
zusammen. Das alles wird durch die Bundesregierung bzw.
die verschiedenen Ressorts auf den Weg gebracht.
Des Weiteren sind die Projekte zu nennen, die wir
über die BZgA durchführen. Wir haben – darauf lege ich
sehr viel Wert – entschieden, das Gesundheitsmonitoring
durchzuführen. Dazu erfolgt eine Berichterstattung aus
den verschiedenen Ressorts, damit wir zu einer
ausreichenden Datenlage kommen.
Durch den KiGGS – den Kinder- und
Jugendgesundheitssurvey – verfügen wir erstmals über umfassende
Daten. Wir haben jetzt beschlossen, dass in diesem Jahr
der nächste Drei-Jahres-Zeitraum dieser Studie beginnt.
Dann haben wir 2011 die Möglichkeit, auszuwerten, was
sich durch alle bestehenden Angebote geändert hat.
Insofern werden wir alles tun, was möglich ist. Wir
haben, wie Sie wissen, trotz der laufenden
Haushaltskonsolidierung – auch im Suchtbereich – im letzten Jahr
den Etat für Maßnahmen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung für dieses Jahr erhöhen können.
Noch besser wäre es, wenn ein Präventionsgesetz
zustande kommt, durch das auch die
Sozialversicherungsträger ihr Geld und ihre Kompetenzen bündeln, um
gemeinsame Aktivitäten in den verschiedenen
Lebenswelten unterstützen zu können.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Als Nächstes ist Kollegin Ekin Deligöz an der Reihe.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Bericht
angegeben, dass die Zahl der klimabedingten
Atemwegserkrankungen gerade bei Kindern und Jugendlichen zunimmt.
Gleichzeitig erleben wir aber, dass Sie in der Regierungrelativ wenig machen, um das zu verhindern. Ich denke
zum Beispiel an pflanzliche Treibstoffe, für die die
Steuern erhöht werden. Die Informationen über defekte
Rußfilter werden zurückgehalten. Von Tempolimits oder
Effizienzstandards bei Pkws ist schon gar nicht mehr die
Rede. Was wollen Sie tun, um glaubwürdig Maßnahmen
zu ergreifen, damit die Zahl der Atemwegserkrankungen
real zurückgehen kann?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Juni das
Klimaschutzpaket zu verabschieden, das derzeit noch
beraten wird.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Was davon übrig bleibt!)
Wie Sie wissen, erfolgt noch eine Abwägung der
einzelnen Maßnahmen.
Konkret macht das Umweltministerium Folgendes:
Zu den Auswirkungen von Klimaveränderungen und
veränderten Umweltbedingungen auf die
gesundheitlichen Risiken von Kindern werden
Forschungsprogramme aufgelegt, damit wir auch hier über mehr Daten
verfügen, als es heute der Fall ist, und gezielt handeln
können.
Das eine kommt also im Juni, was ja nicht mehr so
lange hin ist; in der nächsten Woche ist schon Juni.
Daher sollten wir abwarten, was dann entschieden werden
wird. Sie werden sehen, dass diese Bundesregierung eine
ganze Menge auf den Weg bringt, um den
Herausforderungen durch die Klimaveränderungen zu begegnen und
wirksame Maßnahmen einzuleiten. Im internationalen
Vergleich stehen wir hier gar nicht schlecht da.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie haben die Beantwortung meiner Frage ein
bisschen auf das Umweltministerium abgeschoben. Daher
frage ich noch einmal nach: Daten sind schön und gut.
Aber wir haben in diesem Bereich eigentlich keine
Erkenntnisdefizite – wir wissen sehr viel und verfügen
über Zahlen und Statistiken –, sondern wir haben
Handlungsdefizite. Was werden Sie in Ihrem Haus tun, um
diesen Krankheiten vorzubeugen?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Noch einmal: Wir beraten das Klimapaket und
werden im Juni darüber entscheiden und es dann auch
vorstellen. Darin sind Maßnahmen enthalten.
Die Weltgesundheitsorganisation hat in diesem Jahr
den Zusammenhang zwischen Klima und Gesundheit als
eines ihrer Themen auf den Weg gebracht. In unserem
Hause können wir in Zusammenarbeit mit dem
Umweltministerium Überlegungen anstellen, wie sich
Klimaveränderungen und veränderte Umweltbedingungen auf die
Häufigkeit von Allergien, Asthma und anderen
Erkrankungen auswirken und wo auf diesem Felde
gegengesteuert werden muss. Dies ist keine Angelegenheit der
gesetzlichen Krankenversicherung, sondern hier müssen
wir an die Wurzel herangehen und versuchen,
Umweltbedingungen zu schaffen, die diese Krankheiten nicht
Bundesministerin Ulla Schmidtauslösen. Der Klimaschutz verlangt ein gemeinsames
Vorgehen; das kann nicht allein vom
Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht werden, zumal
nicht über die gesetzliche Krankenversicherung.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Dagmar Enkelmann, Sie sind an der Reihe.
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Frau Ministerin, nach Ihrer Antwort auf die Frage des
Kollegen Koppelin hätte ich Sie gern nach der
Finanzausstattung der Kommunen gefragt. Dies verkneife ich
mir; darüber werden wir sicherlich noch an anderer
Stelle diskutieren.
(Ulla Schmidt, Bundesministerin: Es sieht nicht
so schlecht aus, wie manchmal von einigen
getan wird!)
– Frau Schmidt, Sie kennen sich da möglicherweise
nicht aus. Fragen Sie Kommunalpolitiker.
(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])
(Ulla Schmidt, Bundesministerin: Ich kenne
mich da aus!)
– Dann wissen Sie, wie die Situation ist und was man
den Kommunen an Aufgaben tatsächlich noch
übertragen kann.
Herr Präsident, das war aber jetzt nicht mein Thema.
Ich komme zu den Vorsorgeuntersuchungen zurück. Sie,
Frau Ministerin, hatten über verpflichtende Einladungen
gesprochen. Wäre es nicht sinnvoller, mit den Kassen
auch darüber zu reden, dass Vorsorgeuntersuchungen
zum Beispiel direkt in den Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen werden? Ich muss
sagen, dass man in der DDR damit gute Erfahrungen
gemacht hat.
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Als ich Kind war, fanden diese Untersuchungen auch
in den Schulen statt. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe,
und die Kassen sind zur Kooperation verpflichtet.
Solche Punkte können in Rahmenvereinbarungen gelöst
werden. Dabei geht es darum, ob der öffentliche
Gesundheitsdienst diese durchführt oder ob niedergelassene
Ärzte dafür bezahlt werden. Im Bereich der
Zahnprophylaxe wurden beispielsweise solche Verabredungen
getroffen. Die Frage ist also, wie es organisiert wird. Die
Tatsache, dass gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst
in den letzten Jahren sehr viel eingespart worden ist,
führt heute zu einer Reihe von Engpässen. Die Kassen
können hier in Kooperation mit den Kommunen und den
Ländern dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder
erreicht werden und an Vorsorgeuntersuchungen
teilnehmen werden. Anderes können die Krankenkassen nicht
tun; sie können nicht das Wächteramt des Staates
übernehmen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Elke Reinke hat jetzt das Wort.Elke Reinke (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Welche konkreten Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um den Gesundheitszustand von
Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern?
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Auch das geht nur durch die Förderung
lebensweltbezogener Aktivitäten. Man kann viele Programme zur
Prävention auflegen. Wir sehen allerdings an der
Verteilung der Gelder, dass mit vielem, was heute angeboten
wird, vor allen Dingen diejenigen erreicht werden, die
sich schon entschieden haben, etwas für ihre Gesundheit
zu tun.
Die Projekte, die wir mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung durchführen, werden so
konzipiert, dass sie sich auch an Menschen mit
Migrationshintergrund wenden, die viele Fragen haben. Dazu gehört
eine Vereinfachung der Darstellung.
Eine lebensweltbezogene Prävention muss in den
Kitas, in den Schulen im Stadtteil ansetzen. Dabei muss
ermittelt werden: Welches sind die Haupthindernisse? Wie
schaffen wir es, die Menschen zu erreichen? Am besten
ist es, die Eltern und die Kinder zu erreichen, damit man
gemeinsam lernt. Wir wollen mit den Projekten die
lebensweltbezogene Prävention voranbringen.
Wir werden allerdings mit keiner noch so schönen
Broschüre, mit keiner noch so schönen Präventionskampagne
etwas erreichen, wenn wir nicht die Menschen in den
Stadtteilen, in den Regionen finanziell unterstützen, die
bereit sind, Projekte zu initiieren, um sowohl Kinder mit
Migrationshintergrund als auch Kinder aus sozial
schwachen Familien direkt anzusprechen. Eine andere
Möglichkeit sehe ich nicht. Deswegen liegt unser Schwerpunkt bei
lebensweltbezogenen Präventionsangeboten.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Letzte Nachfrage; dann sind die 30 Minuten vorüber.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Das hört sich wieder so an, als ob die
Verantwortung, vor Ort Möglichkeiten zu finden, den
Ländern und Kommunen zugeschoben werden soll. Es
gibt im Bundesrat aber keine Vorstellung, wie man da
Unterstützung zukommen lassen kann.
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Frau Kollegin, jeder muss die Verantwortung
übernehmen, die er da, wo er sich befindet, hat. Es ist nicht
die Verantwortung der Bundesgesundheitsministerin bzw.
der Bundesregierung, sich konkret im Stadtteil an die
Kitas zu wenden.
Die Frage ist, wie man die Dinge organisiert. Die
Bundesregierung will zum Beispiel mit dem Aktionsplan
„Gesunde Ernährung und Bewegung“ diejenigen
fördern, die vor Ort solche Präventionsprojekte auf den
Weg bringen. Wir engagieren uns auch im Rahmen der
„Gesunden Schule“ und der „Bewegten Schule“. Wir
begleiten viele Maßnahmen finanziell.
Allerdings wissen die Verantwortlichen vor Ort am
besten, was in ihrem Stadtteil auf den Weg gebracht
Bundesministerin Ulla Schmidtwerden muss, um diejenigen zu erreichen, die wir
erreichen wollen. Da nützen keine zentralen Planungen, da
nützen allenfalls Angebote – auch finanzielle Angebote
–, damit die, die Projekte durchführen wollen, dies auch
tun können.
Ich kann die Kommunen und die Länder nicht aus der
Verantwortung entlassen, die sie für die
Daseinsvorsorge, für die Bildungschancen der Bevölkerung und für
vieles mehr haben. Wir können nur gemeinsam etwas
erreichen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön. – Ich beende die Befragung und rufe
den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
– Drucksachen 16/9248, 16/9297 –
Zu Beginn rufe ich gemäß Nr. 10 der Richtlinien für die
Fragestunde die dringlichen Fragen, Drucksache 16/9297,
auf, zunächst die dringliche Frage 1 der Kollegin Silke
Stokar von Neuforn.
Ich gebe Herrn Kollegen Beck das Wort zu einem
Geschäftsordnungsantrag.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir sehen, dass uns das Bundesministerium der
Finanzen Rede und Antwort stehen will. Wir meinen aber,
dass der Themenkomplex, um den es bei der dringlichen
Frage 1 geht – es geht darum, was, wenn die
Speicherfristen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
ausgedehnt werden, mit den Daten passiert, die die
Telekommunikationsdiensteanbieter bereithalten müssen –, vom
Bundesinnenministerium zumindest mitbeantwortet
werden muss. Wir stellen daher den Antrag,
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Beantwortung dieser Frage
herbeizuzitieren.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollege Koppelin.
Jürgen Koppelin (FDP):
Herr Präsident, auch wir sind der Auffassung, dass
das Bundesinnenministerium, der Bundesinnenminister
die Frage beantworten soll. Insofern unterstützen wir
den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den
Bundesinnenminister bzw. einen Vertreter des
Bundesinnenministeriums herbeizuzitieren.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollege Grund.
Manfred Grund (CDU/CSU):
Es liegt im Ermessen der Bundesregierung, in ihrem
Geschäftsverteilungsplan festzulegen, welches
Ministerium die Frage beantwortet. Die Frage der Kollegin
Stokar von Neuforn ist so formuliert, dass sie vom
Bundesfinanzministerium zu beantworten ist; insoweit ist die
Zuordnung sachlich richtig. Ich widerspreche daher fürdie Koalition diesem Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Wir haben aber die Mehrheit!)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Enkelmann.
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Wir unterstützen den Antrag von Bündnis 90/
Die Grünen. Wir sind der Auffassung: Zu diesem Thema
gehört der Minister her.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Frau Gleicke
meldet sich zu Wort! – Volker Beck [Köln]
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt stimmen
wir ab! Man muss auch verlieren können!)
– Frau Kollegin, bitte schön. So viel Zeit haben wir.
Iris Gleicke (SPD):
Ich glaube auch, dass wir so viel Zeit haben. Ich bitte
darum, im Zusammenhang mit der Abstimmung die
Beschlussfähigkeit festzustellen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Herrn
Bundesinnenminister zur Beantwortung der ersten dringlichen
Frage herbeizurufen. Wer stimmt für diesen Antrag? –
Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag
angenommen. Ich setze die Beantwortung dieser dringlichen
Frage aus, bis der Herr Innenminister anwesend ist.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Wir haben die Beschlussfähigkeit
festzustellen!)
– Ich frage zurück, ob das in Ihrem gemeinsamen
Interesse liegt.
(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN – Martin Zeil [FDP]: Das ist nicht die
Frage! – Jürgen Koppelin [FDP]: Frau Gleicke
hat den Antrag gestellt! – Iris Gleicke [SPD]:
Ich ziehe ihn zurück!)
Ich will Sie nur darauf hinweisen: Die Beantwortung
dieser dringlichen Frage ist ausgesetzt, bis der
Innenminister kommt. Wir könnten mit der Beantwortung
anderer Fragen fortfahren. Wir können natürlich auch eine
Unterbrechung herbeiführen. Wenn Sie Lust haben,
einen Kaffee zu trinken, können Sie dem Antrag der
Kollegin Gleicke zustimmen. Wer stimmt für den Antrag der
Kollegin Gleicke?
(Iris Gleicke [SPD]: Ich ziehe den Antrag
zurück!)
– Die Kollegin Gleicke hat mir zugerufen, dass sie den
Antrag zurücknimmt.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
LINKEN und des Abg. Jürgen Koppelin
[FDP])
Wir können somit erfreulicherweise unsere Arbeit
fortsetzen, was ich begrüße.
(Jürgen Koppelin [FDP]: Nein!)
Es wird gerade festgestellt, wo der Innenminister ist,
ob er im Land, in Berlin oder woanders ist. – Mir wird
gerade mitgeteilt, dass der Minister entschuldigt sei. Er
ist auf dem Weg nach Israel.
Ich frage die parlamentarischen Geschäftsführer, ob
sie ernsthaft darauf bestehen, dass die Sitzung so lange
unterbrochen wird, bis der Herr Minister hier erschienen
ist. Das scheint mir nicht besonders geschäftsführend zu
sein. Deswegen mache ich Ihnen noch einmal den – ich
denke: angemessenen – Vorschlag, die Beantwortung
dieser dringlichen Frage auszusetzen und mit den
dringlichen Fragen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
fortzufahren. Zur Beantwortung dieser Fragen steht der
Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues zur
Verfügung. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? –
Ich höre keine Einwände. Dann verfahren wir so, oder?
Wir sind uns einig: Wir behandeln zunächst die
dringlichen Fragen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur
Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
Hermann Kues zur Verfügung.
Die dringliche Frage 2 hat Dagmar Enkelmann
gestellt:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
am Montag vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend veröffentlichten Untersuchung des
Prognos-Instituts, wonach jedes sechste Kind in Deutschland
in Armut lebt?
Ich bitte Herrn Staatssekretär Kues, die Frage zu
beantworten.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Die Antwort lautet folgendermaßen: Die
Bundesregierung misst der Bekämpfung und Vermeidung von
Armutsrisiken von Familien und Kindern unverändert
eine überaus hohe Priorität bei. Das Kompetenzzentrum
für familienbezogene Leistungen im BMFSFJ, für das
die in der Frage angesprochene Untersuchung erstellt
wurde, hat in seinem am 28. April 2008 veröffentlichten
Arbeitsbericht eine Reihe von Empfehlungen
ausgesprochen, mit welchen Maßnahmen die wirtschaftliche
Stabilität von Familien im Lebensverlauf gesichert und
Armutsrisiken von Familien und Kindern vermieden
werden können. Des Weiteren wird der 3. Armuts- und
Reichtumsbericht ausführlich Auskunft darüber geben,
mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung
Einkommensarmut allgemein und gezielt bei Familien und
Kindern bekämpft. Frau Bundesministerin von der Leyen
hat deutlich gemacht, dass sie insbesondere im Ausbauder Kindertagesbetreuung, in der Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags sowie in einer stärker nach der Zahl der
Kinder gestaffelten Erhöhung des Kindergeldes
wirksame familienpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung
von Kinderarmut bzw. von Armutsrisiken der Familien
sieht.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Enkelmann, bitte.
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Das war aber eine kurze Antwort. Meine erste
Nachfrage, Herr Staatssekretär, lautet: Wie erklärt sich die
Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben zum
Ausmaß von Kinderarmut? Im Bericht von UNICEF und
in der Prognos-Studie wird davon gesprochen, dass jedes
sechste Kind betroffen ist, im Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung steht aber, jedes achte Kind
sei von Armut betroffen.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Wie ich eben schon angedeutet habe, gibt es bislang
keinen Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung, sondern es gibt einen Entwurf,
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der
ist aber öffentlich!)
der zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Wenn das
erfolgt ist, werden die Zahlen abgeglichen. Es gibt
teilweise unterschiedliche Zahlen – das kann ich jetzt schon
sagen –, weil unterschiedliche Erhebungen
vorgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird aber
insgesamt das Datenmaterial zwischen den Ressorts
abstimmen und dann konkrete Vorschläge machen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Weitere Nachfrage?
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Ich möchte in meiner zweiten Nachfrage zu den
Maßnahmen kommen, weil, wie ich denke, darüber zu reden
ist. Beide Untersuchungen, sowohl der Armuts- und
Reichtumsbericht als auch die UNICEF-Studie, machen
deutlich, dass bestimmte Personengruppen besonders
betroffen sind, also Kinder mit Migrationshintergrund,
Kinder von Alleinerziehenden und auch Kinder von
Hartz-IV-Empfängern. Kinder aus diesen Familien sind
in besonderem Maße von Armut betroffen. Welche
Maßnahmen hat die Regierung wenigstens angedacht – ganz
vorsichtig ausgedrückt –, was schwebt Ihnen vor, und
was müsste gemacht werden?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Zunächst einmal muss man sagen, dass der Bericht in
einer Umwälzungsphase der Bundesrepublik entstanden
ist. Wir hatten bis zum Jahr 2005 einen sehr starken
Anstieg der Arbeitslosenzahl. Seit zwei Jahren haben wir(B)
Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kuesdort eine erhebliche Veränderung, um das ausdrücklich
einmal zu sagen. Dennoch bleiben die Armutsrisiken
gleich. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass – Sie
haben das angesprochen – beispielsweise Kinder von
Alleinerziehenden, Kinder von Kinderreichen und Kinder
mit Migrationshintergrund in besonderer Weise
betroffen sind. Es gibt überall Lösungsansätze, und es sind
teilweise schon Maßnahmen auf den Weg gebracht
worden, etwa im Hinblick auf Alleinerziehende. Wir werden
wesentlich mehr für Kinderbetreuung und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun müssen – wir sind schon
dabei –, damit Alleinerziehende die Chance haben, ihren
Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Sie müssen eine
faire Chance bekommen, um selbst für sich
verantwortlich sein zu können. Für kinderreiche Familien haben
wir unter anderem den Kinderzuschlag auf den Weg
gebracht. Man kann sich überlegen, ob man den weiter
ausbaut. Das sind erste Schritte. Die Maßnahme gibt es
schon länger, aber wir haben sie weiter entwickelt. Jetzt
muss man die Wirkung abwarten. Was die Migranten
betrifft, so dient alles, was wir zum Thema Integration
überlegt haben, dazu, dass Migranten eine faire
Möglichkeit bekommen, ihren Lebensunterhalt selbst zu
verdienen. Alles, was in Sachen Sprachförderung auf den
Weg gebracht worden ist, sind letztlich vorbeugende
Maßnahmen gegen die spätere Armut von Familien, von
Eltern und Kindern. Der Kerngedanke ist: Kinder sind
nicht von vornherein arm, sondern die Eltern verdienen
zu wenig, haben also ein zu geringes Einkommen, um
ihre Familie tatsächlich zu ernähren.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Enkelmann hat eine dritte Nachfrage.
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Frau Ministerin Schmidt hat eben in der Befragung
der Bundesregierung gesagt, dass die Bundesregierung
erst den Existenzminimumsbericht abwarten will, um zu
prüfen, ob der Regelsatz für Kinder aus Hartz-IV-
Familien angepasst wird. Halten Sie die Zahlen, die
gegenwärtig auf dem Tisch liegen, nicht für ausreichend, um
zu sagen: „Es muss jetzt schnellstens gehandelt werden;
wir können nicht den nächsten Bericht abwarten“?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Nein. Ich glaube nicht, dass das zielgerichtet wäre.
Uns liegen Zahlen vor, wonach die Zahl der unter
15-jährigen Kinder in Hartz-IV-Familien rückläufig ist.
Das heißt: Wenn man sich Gedanken über
Lösungsansätze macht, dann muss man sich gezielt anschauen,
wo die Probleme sind und was die eigentlichen Ursachen
sind, Stichwort – es ist eben gefallen –
„Alleinerziehende“. In Paarfamilien sieht es ungleich besser aus, wie
wir wissen. Dort, wo es einen Migrationshintergrund
gibt, und bei Kinderreichen muss tatsächlich etwas getan
werden.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Zimmermann, bitte.Sabine Zimmermann (DIE LINKE):
Danke schön. – Ich habe eine Nachfrage. Sehen Sie
einen Zusammenhang zwischen der Kinderarmut und
der Chancenungleichheit von Kindern in unserer
Gesellschaft, in unserem Land?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ja. Ich glaube, dass es diesen Zusammenhang gibt.
Auch deswegen sagen wir sehr bewusst, dass wir alles
dafür tun müssen – im Bereich der frühkindlichen
Bildung ist in den letzten Jahren zwar einiges, aber längst
noch nicht genug passiert; sie muss viel stärker gefördert
werden –, dass jedes Kind spätestens zum Zeitpunkt der
Einschulung eine faire Chance erhält. In der Tat gibt es
insofern einen Zusammenhang: Wenn zu Beginn des
Lebens Chancenungleichheit besteht, dann ist die Gefahr
größer, dass man später einem Armutsrisiko ausgesetzt
ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Höll hat sich zu einer Nachfrage zu Wort
gemeldet.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, wie schon erwähnt wurde, geht
aus dem Bericht eindeutig hervor, dass es bei Familien
mit mehreren Kindern ein besonderes Armutsrisiko gibt.
Warum wurde nicht bereits in den vergangenen Jahren
das Kindergeld ab dem dritten oder vierten Kind erhöht?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Sie wissen, dass wir uns verständigt haben, den neuen
Existenzminimumsbericht abzuwarten. Dieser Bericht
wird präzise Zahlen beinhalten. Darauf wird man
reagieren müssen. Das hat Konsequenzen für das steuerliche
Existenzminimum. Das ist das eine.
Konsequenzen wird es aber auch für alle
sozialhilferechtlichen Regelungen geben. Außerdem wird die
Frage zu beantworten sein, wie mit denen umgegangen
werden soll, die weder vom Steuerfreibetrag profitieren
noch zu den Hartz-IV-Empfängern gehören. Es sei
hinzugefügt: Das, was ein Kind in einem Hartz-IV-Haushalt
bekommt, ist ungleich mehr – ungefähr ein Drittel – als
das, was ein Kind, das knapp oberhalb der von uns
definierten Armutsgrenze lebt, vom Staat zur Verfügung
gestellt bekommt.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Reinke stellt die letzte Nachfrage hierzu.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Sie sagten, der Kinderzuschlag solle weiterentwickelt
werden. Ich frage noch einmal, weil ich bisher noch
keine schlüssige Antwort bekommen habe. Der
Kinderzuschlag sollte ausgeweitet werden, und das sollte
500 000 Kinder betreffen. Sie haben für eine Senkung
Elke Reinkeauf insgesamt 250 000 Kinder gesorgt. Jetzt frage ich
mich: Wie kommt man dazu, die Zahl der Berechtigten
zu senken, wenn man es weiterentwickeln will? Das
kann ich jetzt nicht nachvollziehen.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Diese Frage habe ich jetzt nicht verstanden.
(Elke Reinke [DIE LINKE]: Dann versuche
ich es noch einmal!)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kurz und präzise!
Elke Reinke (DIE LINKE):
Genau! – Der Kinderzuschlag soll – das haben Sie
vorhin erwähnt – weiterentwickelt werden. Es wurde
auch schon behauptet: Er ist weiterentwickelt worden.
Es wurde eine Zahl genannt: 500 000 Kinder sollten von
dem Kinderzuschlag profitieren. Dann wurde die Zahl
auf 250 000 gesenkt. Nun frage ich mich, worin die
Weiterentwicklung für die Anspruchsberechtigten liegt.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ausgangspunkt ist der alte Kinderzuschlag gewesen,
damit werden zurzeit rund 100 000 Kinder erreicht,
nämlich mit einer einheitlichen Einkommensgrenze für
Alleinerziehende von 600 Euro und für Paare von 900 Euro.
Außerdem haben wir die Berücksichtigung von
Zuverdiensten verändert. Statt 70 Prozent werden nur noch
50 Prozent pro Euro entzogen.
Die Zahl 500 000 zusätzliche Kinder ist einmal
genannt worden im Zusammenhang mit der Umsetzung
aller möglichen Elemente einer Reform. Wir gehen davon
aus, dass wir mit den jetzt geplanten Reformschritten
zunächst insgesamt nur 240 000 Kinder erreichen werden.
Wie viele es tatsächlich sein werden, muss die
Entwicklung nicht zuletzt am Arbeitsmarkt zeigen Dann wird
man Bilanz zu ziehen haben.
Die Ministerin ist der Auffassung – das habe ich
schon gesagt –, dass man dann auch sehen muss, ob man
den Kinderzuschlag nochmals weiterentwickelt, gerade
wenn man etwas für die Familien tun will, die durch
Kinderreichtum gekennzeichnet sind.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön.
Wir kommen damit zur nächsten dringlichen Frage,
nämlich der dringlichen Frage 3 der Kollegin Höll:
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse und
politischen Handlungsempfehlungen des am Montag, dem
26. Mai 2008, vorgestellten UNICEF-Berichts zur Lage der
Kinder in Deutschland im Vergleich zu den Ergebnissen und
Schlussfolgerungen aus dem Entwurf des 3. Armuts- und
Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 19. Mai 2008?
Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ich will auf die Frage der Abgeordneten Höll gern
eingehen. Einiges habe ich bei der Beantwortung der
Zusatzfragen schon aufgegriffen.
Die Bekämpfung und Vermeidung von Armutsrisiken
ist für uns von ganz großer Wichtigkeit. Der UNICEF-
Bericht gibt keine politischen Handlungsempfehlungen,
sondern enthält eine differenzierte und den
unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern angemessene
Betrachtung der Situation von Kindern in Deutschland. Vor allen
Dingen wird deutlich gemacht, dass Armut
mehrdimensional zu sehen ist. Diese Betrachtungsweise wird, wie
ich eben schon gesagt habe, auch im 3. Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung geteilt.
Zu den politischen Schlussfolgerungen aus dem
vorgelegten Armuts- und Reichtumsbericht wird sich die
Bundesregierung erst dann äußern, wenn das
Abstimmungs- und Beratungsverfahren abgeschlossen ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte schön, Kollegin Höll.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Danke. – Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht
darauf verwiesen, dass das Problem der Armut
mehrdimensional ist. Es hat aber auf alle Fälle – das ist ganz
wichtig – einen finanziellen Aspekt. Deshalb möchte ich
darauf zurückkommen.
Ihnen ist wie mir bekannt, dass das Kindergeld auf
der Grundlage des steuerfrei zu stellenden
Existenzminimums von Kindern berechnet wird. Bei all den Eltern,
die über kein Einkommen oder ein nur sehr geringes
Einkommen verfügen, kann nichts steuerfrei gestellt
werden. Das ist die einzige Gruppe, die eine tatsächliche
Sozialleistung bekommt. Allerdings liegt die
Sozialleistung, also das Kindergeld, unter dem, was man zur
Abdeckung des Existenzminimums von Kindern braucht.
Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen,
warum Sie in der bisherigen Diskussion das Kindergeld
oftmals als eine familienpolitische Maßnahme, zudem als
die teuerste, bezeichnen. Auf einen Großteil des
Kindergeldes haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Das steht
ihnen zu, ob das nun jedem von uns passt oder nicht; das
steht nicht zur Disposition. In dem Sinne, denke ich, darf
man das nicht als familienpolitische Maßnahme
bezeichnen und nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass
irgendjemand das Recht hätte, das Kindergeld in seiner
Höhe zu begrenzen. Wir wissen seit dem letzten Bericht
zum Existenzminimum, dass wir mit einer sehr knappen
Berechnung dessen, was das Existenzminimum
ausmacht, schon an der Grenze des Zulässigen sind.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ich teile diese Auffassung nicht. Das steuerliche
Existenzminimum ist das eine. Der Staat hat keinen
Parl. Staatssekretär Dr. Hermann KuesAnspruch darauf, auf diese Summe Steuern zu erheben.
Der Gedanke steckt dahinter. Das andere ist, dass im
Zusammenhang mit Sozialhilfe – ich sage es einmal
allgemein – aufgrund der Einkommens- und
Verbrauchsstatistik eine Kinderkomponente festgelegt wird. Dann gibt es
die Gruppe derer, für die das Kindergeld in besonderer
Weise relevant ist. Das sind diejenigen, die vom
Steuerfreibetrag nicht profitieren, aber auch nicht zur Gruppe
der Hartz-IV-Empfänger zählen. Das sind in der Regel
Geringverdiener, die sich, wenn Sie so wollen, oberhalb
der von uns so definierten Armut befinden. Das sind
diejenigen, die vom Kindergeld tatsächlich profitieren. Von
daher ist vielleicht erklärbar, dass die Ministerin gesagt
hat: Darum müssen wir uns in besonderer Weise
kümmern, wenn der Bericht zum Existenzminimum vorliegt. –
Es gibt also drei Gruppen, die man auseinanderhalten
muss.
Wenn Sie von bedürftigen Kindern sprechen und das
automatisch mit der Situation von Hartz-IV-Empfängern
verbinden, haben Sie die Gruppe der Geringverdiener
nicht im Blick. Von daher glaube ich schon, dass man
darüber reden muss. Das ist auch eine der Überlegungen,
die die Ministerin angestellt hat.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, meine zweite Nachfrage. Genau
vor dem Hintergrund, den wir beide jetzt versucht haben
zu erörtern, stellt sich die Frage, warum die Regierung
einerseits einen Teil der finanziellen Leistungen, die
über das Kindergeld erbracht werden, zur Disposition
stellt, um die Infrastruktur für Kinder auszubauen – das
bedeutet, dass Familien mit Kindern ihre eigene
Infrastruktur finanzieren müssen, obwohl viele Familien auf
5 oder 10 Euro mehr pro Monat und pro Kind
angewiesen sind –, und andererseits nicht offensiv den Spielraum
zur Erhöhung des Sozialleistungsanteils genau für die
Gruppen, die Sie beschrieben haben – sprich: Kinder,
deren Eltern von Hartz IV leben bzw. ein geringes
Einkommen haben und für die das Kindergeld eine
Sozialleistung darstellt –, ausnutzt, um so den konkreten
Bedürfnissen von Kindern Rechnung zu tragen. Das könnte
durch Erhöhung des Kinderzuschlages oder
konsequenterweise auch durch eine Aufstockung der
entsprechenden Hartz-IV-Beträge geschehen.
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich hinreichend klar
ausgedrückt habe bzw. ob es richtig angekommen ist. Ich
habe ausdrücklich gesagt: Im Rahmen von Hartz IV
leistet der Staat ohnehin einen höheren finanziellen Beitrag
für Kinder
(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ja, aber der
ist zu niedrig!)
als bei denjenigen, die nicht vom Freibetrag profitieren,
also nur das Kindergeld bekommen. Das ist ohnehin
jetzt schon so. Wenn Sie also nach bedürftigen Kindern
fragen und diese mit Kindern von Hartz-IV-Empfängerngleichsetzen, reden Sie nicht über die Kinder von
Geringverdienern.
Die Ministerin sagt ja, dass wir, wenn die Daten
vorliegen – so sieht ja der abgesprochene Fahrplan aus –,
uns sehr genau überlegen müssen, wo wir einen Akzent
setzen. Sie hat ja ausdrücklich gesagt, dass sie gerne eine
Staffelung nach Kinderzahl möchte. Diesen Vorschlag
wird sie dann wahrscheinlich einbringen. Wenn es so
weit ist – der Fahrplan sieht jetzt aber erst einmal die
Abgabe des Existenzminimumberichts vor –, werden die
Konsequenzen daraus gezogen. So lange wird man
warten müssen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Nachfragegelegenheit für Kollegin Zimmermann.
Sabine Zimmermann (DIE LINKE):
Danke schön. – Was, glauben Sie, ist der Grund dafür,
dass die Kinderarmut in Deutschland so drastisch
zugenommen hat? Welche Politik ist dafür verantwortlich?
Was haben Sie falsch gemacht?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Das ist für mich keine Glaubensfrage, sondern es gibt
ja nun hinreichende Analysen, die sich mit den Ursachen
von Kinderarmut beschäftigen. Ich habe diese eben auch
schon beschrieben.
Eine Ursache dafür ist das Auseinanderbrechen von
Beziehungen, wenn sich zum Beispiel Eheleute trennen
und dann ein Partner zum Alleinerziehenden wird. Hier
entstehen Armutsrisiken. Daraus ergeben sich große
Probleme im Hinblick auf die Versorgung von Kindern.
Der zweite ganz wichtige Grund war die bisher
unzureichende Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit. Wir haben ja ein riesiges Programm auf den Weg
gebracht, von dem alle Länder und Kommunen
profitieren.
Ausdrücklich sage ich auch, dass ein weiterer Kern
des Problems die über viele Jahre gestiegene Zahl der
Arbeitslosen war. Seit 2005 haben wir immerhin 1,6
Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Wenn
Menschen in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu
verdienen, bedeutet das im Grunde immer auch, dass damit
Familien ein Stück weit aus der Armut herauskommen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Enkelmann, bitte.
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die
Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den
erschreckenden Zahlen zur Kinderarmut ziehen will, sobald die
Abstimmung in der Bundesregierung erfolgt ist. Blickt man
auf den Zustand der Bundesregierung, stellt sich für
mich die Frage: Passiert das noch vor der nächsten
Bundestagswahl?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
Ich glaube, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu
machen. Aus vielen der Ursachen, die ich eben beschrieben
habe, haben wir bereits Konsequenzen gezogen, völlig
unabhängig vom Armuts- und Reichtumsbericht. Ich
nenne noch einmal das Kernthema „Vereinbarkeit von
Familie und Beruf“: Da ist in den letzten Jahren so viel
passiert wie seit Jahrzehnten nicht. Das wird ja allgemein
anerkannt, egal wo Sie hingehen. Das wird im Prinzip auch
von Ihren Parteikollegen anerkannt. Zum einen lässt sich
also sagen: Es ist schon eine ganze Menge auf den Weg
gebracht worden.
Auf die anderen Fragen antworte ich: Der Zeitplan ist
präzise abgestimmt. Ich habe überhaupt keinen Zweifel,
dass er entsprechend abgearbeitet wird.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Da
bin ich aber mal gespannt!)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Damit ist die dringliche Frage 3 beantwortet.
Ich komme noch einmal auf den Vorgang im
Zusammenhang mit der dringlichen Frage 1 zurück. Mir wurde
jetzt ein Telefax vorgelegt, das alle Fraktionen erhalten
haben, also auch die Fraktionen, die heute den Antrag
gestellt haben, den Minister herbeizuzitieren. Darin wird
mitgeteilt, dass Herr Minister Schäuble sein Fernbleiben
entschuldigt.
Die Fraktion der Grünen wusste also seit gestern, dass
der Minister, den sie heute per Überfallbeschluss
herbeizitieren wollte, nicht anwesend sein kann.
(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist aber
peinlich! – Pfui!)
Ich erbitte eine freundliche Stellungnahme des
zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführers zu diesem
eigentümlichen Vorgang.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident, ich finde es auch eigentümlich, dass
Sie hier jemanden zur Stellungnahme im Plenum
zitieren. Ich weiß nicht, auf welcher
geschäftsordnungsrechtlichen Grundlage Sie das machen. Aber es liegt mir
natürlich fern, den Präsidenten hier zu kritisieren, während
er die Sitzung leitet, weil sich das nach unserer
Geschäftsordnung nicht gehört.
Üblicherweise ist es so, dass die Geschäftsführer der
Großen Koalition uns in der Geschäftsführerrunde am
Dienstag mitteilen, wer sich für die Plenarsitzungen
entschuldigt hat. Das ist uns dann auch präsent. Dass uns
gestern auf Arbeitsebene noch ein Fax erreicht hat, ist
mir nicht zur Kenntnis gelangt.
(Iris Gleicke [SPD]: Ach, du großer Gott!)
Sonst hätte ich selbstverständlich den Antrag hier nicht
gestellt.
In der Sache ging es uns darum – dem Petitum kommt
die Bundesregierung jetzt ja auch nach –, dass uns derVertreter eines Ressorts, das für Abhörtätigkeit und
dergleichen zuständig ist, hier Rede und Antwort steht. Der
einzige sachliche Grund, das Bundesfinanzministerium
verwalte die Aktien, macht, auch wenn Nicolette Kressl
von sehr vielem sehr viel versteht, es nicht zu dem
kompetentesten Ressort für die Beantwortung der Frage, die
Silke Stokar hier als dringliche Frage eingereicht hat.
Wenn jetzt aber Frau Zypries und Herr Bergner uns zu
dem Thema Rede und Antwort stehen, ist dem Petitum
unserer Fraktion damit Genüge getan.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte meine
Rückfrage nur als Überleitung dafür benutzen, dass wir
jetzt die dringliche Frage 1 der Kollegin Silke Stokar
von Neuforn erneut aufrufen, nachdem wir ihre
Beantwortung zurückgestellt hatten.
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
angesichts des Umstandes, dass die Deutsche Telekom AG
offensichtlich länger als ein Jahr die Verbindungsdaten von
Telefonaten ihrer führenden Mitarbeiter mit Journalisten
ausgewertet haben soll (Quelle: Spiegel Online vom 24. Mai
2008)?
Die Regierung, die ja darüber entscheidet, wer auf
eine Frage antwortet, hat nun Gelegenheit, die dringliche
Frage zu beantworten.
Kollegin Kressl beginnt, und danach werden
entweder Frau Zypries oder Herr Bergner zusätzlich Stellung
nehmen.
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass für die
gesamte Bundesregierung klar ist, dass die in dem zitierten
Artikel enthaltenen Vorwürfe so schnell wie möglich
aufgeklärt werden müssen. Das ist nicht nur ein
gemeinsames Interesse der Bundesregierung, sondern es ist
auch im Sinne unseres Demokratieverständnisses.
Wir wissen – Sie wahrscheinlich auch –, dass die
Deutsche Telekom das dazu Erforderliche unternommen
hat. Sie hat die Unterlagen, aus denen sich die
Verdachtsmomente ergeben, an die Staatsanwaltschaft
übergeben und zugleich selbst eine Kölner Anwaltskanzlei
mit einer unabhängigen Untersuchung der Vorfälle
beauftragt.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Will noch jemand von der Regierungsbank zusätzlich
Stellung nehmen?
(Brigitte Zypries, Bundesministerin: Wenn es
noch Nachfragen gibt, ja!)
– Also auf Nachfrage. – Bitte.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es reicht
nicht aus, dass angesichts dieses ungeheuren
Datenschutzskandals des Telekommunikationsunternehmens,
Silke Stokar von Neuforndas über die Telefondaten von Millionen von Bürgern
verfügt, meine Frage in dieser Art und Weise
beantwortet wird. Ich hatte nach dem Handlungsbedarf der
Bundesregierung gefragt. Sie haben geantwortet: Die
Telekom tut das Erforderliche.
Ich bin dankbar, dass die Ministerin, die für die
Vorratsdatenspeicherung die Verantwortung trägt, jetzt die
Beantwortung übernimmt.
Meine konkrete Frage: Geht die Bundesregierung nach
diesem Skandal davon aus, dass die rechtlichen
Sanktionsmöglichkeiten im Telekommunikationsgesetz und im
Bundesdatenschutzgesetz ausreichen, um solche
Datenschutzskandale zu verhindern, also um eine
abschreckende Wirkung zu entfalten?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Frau Abgeordnete, ich weise zunächst darauf hin,
dass der Vorfall bei der Deutschen Telekom, der auf
Betreiben der Deutschen Telekom an die
Staatsanwaltschaft gegeben wurde und nunmehr in dem Verfahren
aufgeklärt wird, das unsere Rechtsordnung dafür
vorsieht, mit der Vorratsdatenspeicherung gar nichts zu tun
hat; denn dieser Vorfall liegt weit vor der Einführung der
Vorratsdatenspeicherung. Insofern ist der Schluss von
dem einen auf das andere für meine Begriffe unzulässig.
Vielmehr geht es – wenigstens nach
Zeitungsberichten – ganz offenbar darum, dass Kommunikation
festgestellt wurde. Wozu oder ob sie verwendet wurde, wissen
wir noch nicht. Es handelt sich, wenigstens soweit der
Fall bekannt ist, auf alle Fälle um einen Verstoß gegen
das Fernmeldegeheimnis, und das ist als strafrechtliche
Norm im deutschen Strafrecht geregelt.
Was am Ende davon übrig bleibt, wird die
Staatsanwaltschaft zu klären haben. Dazu kann die
Bundesregierung im Moment nichts sagen. Jetzt geht es erst einmal
darum, zu ermitteln: Wer hat etwas getan, was wurde
definitiv getan, und wer trägt dafür die Verantwortung?
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Weitere Nachfrage? – Bitte.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Ich habe eine Nachfrage. Ich habe den
Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung hergestellt, weil
meiner Meinung nach der skandalöse Vorgang bei der
Telekom Beleg genug dafür ist, dass dieses
Unternehmen derzeit insgesamt nicht sensibel mit Daten umgeht.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutzskandal bei
Lidl ist von einem Mitglied der Bundesregierung,
nämlich Herrn Seehofer, damals ins Spiel gebracht worden,
dass wir in Deutschland vielleicht einen etwas besseren
Arbeitnehmerdatenschutz brauchen. Da wir im Moment
wöchentlich Skandale im Datenschutzbereich haben,
dazu meine Frage: Wann wird die Bundesregierung ein
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen?Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Frau Kollegin, da es um den Datenschutz geht
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Toll, dass Sie es gemerkt haben!)
und wir uns zu einer kollektiven Beantwortung der
Fragen entschlossen haben, übernehme ich jetzt die
Antwort. Zunächst einmal mache auch ich, wie die Kollegin
Zypries, darauf aufmerksam, dass das
Ermittlungsverfahren im Moment noch läuft und wir mit weitgehenden
Schlussfolgerungen zurückhaltend sein sollten, bis
entsprechende Ermittlungsergebnisse und
Gerichtsentscheidungen vorliegen. Gleichwohl sind wir durch die
Sachverhalte, die hier zutage getreten sind, beunruhigt. Sie
machen uns deutlich, dass man – bei aller berechtigten
Aufmerksamkeit hinsichtlich des Datenschutzes bei
staatlichem Handeln – gut beraten ist, das Handeln
privatrechtlicher Unternehmen mit mindestens der gleichen
Aufmerksamkeit zu beobachten und Regelungsbedarf
dort mit der gleichen Aufmerksamkeit zu identifizieren.
Eine Bewertung, inwieweit wir es hier tatsächlich mit
einem Sachverhalt zu tun haben, der Regelungslücken
im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigt, würde ich im
Moment für verfrüht halten. Ich mache darauf aufmerksam,
dass es einvernehmliche Vereinbarungen zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern über bestimmte
Kontrollregularien bei Verwendung von dienstlichen Telefonen
und anderem geben kann, die anders zu bewerten sind
als eine verdeckte oder geheime Ausspionierung.
Ich sage noch einmal: Uns beunruhigt der
Sachverhalt, das, was bisher über die Medien mitgeteilt worden
ist. Aber bereits jetzt über Gesetzgebungsbedarf zu
befinden, halte ich für verfrüht.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Das Wort zu einer Nachfrage hat Kollege Volker
Beck.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Für die Frage, wie wir auf diesen Skandal reagieren,
spielt nicht allein eine Rolle, ob in einem Strafverfahren
strafrechtliche Schuld individuell in der Weise
zuordenbar ist, dass sie zu einer strafrechtlichen Verurteilung
von Tätern führt. Denn unabhängig davon, ob diese
Beweise gelingen – was in einem Rechtsstaat, auch wenn
eine Straftat zweifelsfrei vorliegt, nicht in jedem Fall
garantiert werden kann –, gibt es Handlungsbedarf, wenn
unstrittig feststeht, dass von der Telekom
Telekommunikationsdaten an eine externe Firma weitergegeben
wurden zum Zwecke des Abgleichs, ob Telefonkontakte zu
bestimmten Personen, in dem Fall Journalisten,
vorliegen.
Für mich stellt sich damit die Frage: Welche
Unternehmen in unserem Land nehmen Aufträge an, die den
systematischen Bruch des
Telekommunikationsgeheimnisses beinhalten? Das in Rede stehende Unternehmen,
die Detektei, hat den Auftrag der Telekom angenommen,
aus Telekommunikationsdatenbeständen Informationen
herauszufiltern. Diesem Unternehmen hätte aber von
Volker Beck (Köln)Anfang an klar sein müssen, dass es solche Daten
überhaupt nicht entgegennehmen darf, weil schon das allein
eine Straftat ist. Auch diejenigen, die diese Daten
weitergeben, begehen eine Straftat.
Die Bundesregierung muss klären, welche
Unternehmen bei uns solche Aufträge annehmen, und muss die
Frage beantworten, wie man allen Beteiligten im
Rechtsverkehr klarmachen kann, dass Verträge über solche
rechtswidrigen Aufträge nicht abgeschlossen werden
dürfen.
Frau Ministerin, ich sehe übrigens schon einen
Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung. Denn je
mehr Datenbestände vorhanden sind, umso größer wird
die Gefahr, dass es neben einem gesetzesmäßigen
Gebrauch der Daten auch zu einem entsprechenden
Missbrauch der Daten – wie bei der Telekom – kommen
kann. Ich frage Sie, an welche Präventionsmechanismen
die Bundesregierung denkt, um die Daten der
Bürgerinnen und Bürger, die auf Vorrat gespeichert werden, vor
solchem Missbrauch zukünftig tatsächlich zu schützen.
Auf Treu und Glauben kann man dies bei
Telekommunikationsanbietern vom Schlage der Deutschen Telekom
offensichtlich nicht mehr machen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Ministerin.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, ich möchte zunächst darauf
hinweisen, dass ich die pauschalen Verdächtigungen und
Anschuldigungen, die Sie hier vorgebracht haben, nicht
für richtig halte. Aufgrund eines Vorfalls bei der
Telekom sollte man nicht so tun, als seien bei diesem
Unternehmen die Daten generell nicht mehr sicher. Der
Vorstand der Telekom bemüht sich sehr, aufzuklären und
festzustellen, was da tatsächlich passiert ist.
Man muss einfach konzedieren, dass es überall dort,
wo Menschen handeln, zu Fehlverhalten kommen kann.
Wenn wir von vornherein wüssten, welche Firmen und
Personen rechtswidrige Aufträge annehmen, dann wären
wir in Deutschland bei der Strafverfolgung ein gutes
Stück weiter. Leider ist dies aber nicht so. Denn Firmen
und Personen, die auf solche rechtswidrige Weise
handeln, melden sich nicht bei uns. Wir können also erst
handeln, wenn wir Kenntnis von einer Straftat erhalten
und die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit tun.
Ich will Ihre Fragen aber gerne zum Anlass nehmen,
einmal zu überlegen, in welcher Form weitere
Kontrollen eingeführt werden können. Sie wissen, dass die
Datenschutzbeauftragten der Länder dafür zuständig sind,
private Unternehmen zu kontrollieren. Der Kollege
Bergner wird entsprechende Anregungen gerne in die
Konferenz der Datenschutzbeauftragten mitnehmen.
Unabhängig davon werden wir anhand dieses Falles
sicherlich mit den Datenschutzbeauftragten diskutieren, wie
Kontrollen – vielleicht auch in Form von
Zufallskontrollen – verstärkt werden können.
Ich sage ganz offen: Wie in jedem anderen Fall gilt
auch in diesem Fall, dass man nicht meinen sollte, einumfängliches Regelwerk auf den Weg bringen zu
müssen, nur weil einmal etwas in 50 Jahren passiert ist. Zu
dieser Feststellung sind wir bei Punkten, die in den
Zuständigkeitsbereich des Ministers des Innern fallen, des
Öfteren gekommen. Das gilt für solche Fälle wie den
vorliegenden ganz genauso.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön, Frau Ministerin.
Nachdem die dringlichen Fragen beantwortet sind,
rufe ich jetzt die Fragen auf Drucksache 16/9248 in der
üblichen Reihenfolge auf.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Fragen 1
und 2 des Kollegen Fell werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung. Die Beantwortung
erfolgt durch den Parlamentarischen Staatssekretär
Christian Schmidt.
Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Petra Pau auf:
Trifft es zu, dass am Freitag, dem 16. Mai 2008, in dem
Zeitraum von circa 9.25 Uhr bis 9.40 Uhr zwei Jagdflugzeuge
der Bundeswehr das Stadtgebiet Schwerin – Ortsteil
Carlshöhe – und das EU-Vogelschutz-Habitat mehrmals überflogen
haben, und, wenn ja, warum – bitte auch gesetzliche
Grundlage, Auftrag und auftraggebende Stelle angeben – geschah
dies?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung:
Die Überprüfung des militärischen Flugbetriebs hat
ergeben, dass am 16. Mai 2008 zwischen 9.21 Uhr und
9.24 Uhr Ortszeit zwei Kampfflugzeuge der
Bundeswehr im Rahmen eines Ausbildungsfluges Randbereiche
der Stadt Schwerin überflogen haben. Die Flüge wurden
in Übereinstimmung mit den flugbetrieblichen
Bestimmungen und dem im fliegenden Verband erteilten
Flugauftrag durchgeführt.
Tiefflüge mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen
sind auf Grundlage des § 30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz
grundsätzlich über dem gesamten Bundesgebiet mit
Ausnahme von Großstädten mit mehr als 100 000
Einwohnern, Kernkraftwerken sowie in
Flugplatzkontrollzonen und Flugbeschränkungs- und Luftsperrgebieten
zulässig. Dies gilt auch für Flüge über der Stadt und der
Region Schwerin, da dort keine
Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet sind.
Das Überfliegen von Nationalparks, Naturparks und
Natur- und Landschaftsschutzgebieten durch
Luftfahrzeuge der Bundeswehr ist auch im Tiefflug zulässig.
Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz,
wonach die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge
frei ist, soweit sie nicht durch das Luftverkehrsgesetz
und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsvorschriften beschränkt wird. – So weit meine
Antwort, Frau Kollegin.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Gelegenheit zur Nachfrage, Kollegin Pau.
Petra Pau (DIE LINKE):
Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,
herzlichen Dank für die ausführliche Klarstellung der
Rechtslage. Wie viele Beschwerden zu Tiefflügen im
Randbereich der Landeshauptstadt Schwerin im letzten Jahr sind
Ihnen bekannt geworden?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung:
Frau Kollegin, mir sind aktuell keine weiteren
Beschwerden bekannt. Ich werde aber veranlassen, dass
Ihnen die Antwort auf diese Frage, bezogen auf den
Zeitraum des letzten Jahres, schriftlich nachgereicht wird.
Weitere Vorfälle sind mir nicht bekannt.
Ich möchte allerdings noch festhalten, dass bei
diesem konkreten Flug die Mindesttieffluggrenze nicht
unterschritten worden ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollegin Pau.
Petra Pau (DIE LINKE):
Herzlichen Dank auch für diese Auskunft. – Wir
wissen ja, dass manchmal Beschwerden abgeschickt
werden, weil die gefühlte Flughöhe vielleicht tiefer war, als
sie tatsächlich war.
Dazu noch eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig
verstanden, dass nach EU-Habitat-Richtlinie zum Beispiel
auch ausgewiesene Vogelschutzgebiete im Tiefflug
überflogen werden dürfen, oder gibt es dort
Einschränkungen?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung:
Da gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen.
Soweit Flüge im Besonderen in Sperrgebieten stattfinden,
sind Einschränkungen möglich.
Wenn Sie mir, Frau Kollegin, über Ihre Zusatzfrage
etwas hinausgehend, eine Antwort auf die Frage nach
den Mindestflughöhen gestatten, dann mag das etwas
zur Aufklärung beitragen: Bei Flügen mit
strahlgetriebenen Kampfflugzeugen ist bei Tage generell eine
Mindestflughöhe von 1 000 Fuß über Grund, also von circa
300 Meter, über dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland und in Ausnahmefällen im Rahmen eines äußerst
begrenzten Kontingents von 500 Fuß über Grund, von
circa 150 Meter, einzuhalten. Dies war hier nicht der
Fall; ein solches Kontingent wurde nicht in Anspruch
genommen. Da wäre sicherlich auch in Betracht zu
ziehen, dass es sich um eine Habitat-Region handelt.
Diese Tiefstflüge sind in der Zeit von Montag bis
Freitag zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang –
jedoch nicht vor 7 Uhr Ortszeit – und 30 Minuten nach
Sonnenuntergang – jedoch nicht später als 17 Uhr
Ortszeit – zulässig. Während des Zeitraums vom 1. Mai bis
31. Oktober sind Flüge unterhalb von 1 500 Fuß über
Grund, das heißt unterhalb von circa 450 Meter,
zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr Ortszeit, also in der
Mittagszeit, generell verboten. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in unserem
Lande bei diesen Fragen eine erhebliche
Regelungsdichte in Umsetzung des Luftverkehrsgesetzes
erkennbar ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die
Fragen 4 und 5 des Kollegen Kai Gehring, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 6 der
Kollegin Cornelia Hirsch, Fraktion Die Linke, wird ebenso
schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 7 des
Abgeordneten Jörg Rohde auf:
Wird die Bundesregierung für den Fall, dass sich
herausstellen sollte, dass der Anwendungsbereich der für den Juni zu
erwartenden Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen
Kommission über das hinausgeht, was in der Bundesrepublik
Deutschland für Menschen mit Behinderung bereits durch das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, geregelt wurde,
weiterhin der neuen Richtlinie nicht zustimmen?
Die Frau Ministerin ist anwesend und wird die Frage
beantworten. Bitte schön.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Für die Bundesregierung antworte ich, dass wir nur
wissen, dass die Europäische Kommission diesen für
den Juni angekündigten Richtlinienvorschlag
zurückgezogen hat, und dass wir unsere Haltung zu diesem
Richtlinienvorschlag dann festlegen werden, wenn er vorliegt.
Ehrlich gesagt, kann ich Ihnen dazu im Moment nichts
sagen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Kollege.
Jörg Rohde (FDP):
Frau Ministerin, vielen Dank für die Antwort. Ich
versuche schon in meiner Tätigkeit im Ausschuss für Arbeit
und Soziales, der Bundesregierung dazu eine Antwort zu
entlocken. Wir hatten eine erste Stellungnahme über
aktuelle Vorhaben auf europäischer Ebene. Dabei wurde
das Vorhaben der Kommission bewertet, und es stellte
sich heraus, dass die Bundesregierung dem ablehnend
gegenübersteht. Das hat mich zu der Nachfrage
veranlasst. Bisher habe ich nur ausweichende Antworten
bekommen.
Zwischenzeitlich hat aber das Europäische Parlament
am 21. Mai ein Votum gefasst, sodass jetzt klarer wird,
worum es geht, nämlich um die Diskriminierung von
Behinderten im nichtberuflichen Bereich. Damit ist auch
klar, was die Europäische Kommission will und was sie
von Deutschland bei der Umsetzung erwartet.
Jetzt geht meine Frage an die Bundesregierung und
damit an Sie, Frau Ministerin: Geht die Regelung, die
Jörg Rohdevon Europa gewollt wird, über das hinaus, was in
Deutschland bereits Gesetz ist? Wenn das nicht der Fall
ist, hätten wir ein argumentatives Problem, warum wir
auf europäischer Ebene dagegen wären.
(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn es darüber hinausgeht, wäre für mich die Antwort
natürlich klar; denn dann wären wir dagegen. Wir wollen
ja nicht, dass Europa uns diskriminiert. Vielleicht gebe
ich Ihnen erst einmal die Gelegenheit, die Frage zu
beantworten, ob die Regelungen darüber hinausgehen.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Ich kann es Ihnen nicht sagen, Herr Abgeordneter. Ich
kann Ihnen aber mitteilen, dass ich mit dem zuständigen
Kommissar Špidla darüber ein allgemeines Gespräch
geführt habe. Dabei hat er mir nicht gesagt, welche
Regelungen er nun eigentlich vorschlagen will.
Meine Mitarbeiter haben mir aufgeschrieben, dass wir
ursprünglich davon ausgegangen sind, dass es sich nur
um das Merkmal der Behinderung handele. Es sei aber
nicht abschätzbar, worum es tatsächlich gehe. Gerüchten
zufolge überlege die Kommission jetzt auch andere
Regelungen. – Sie sehen also, dass dies für uns nicht
greifbar ist. Deswegen bitte ich Sie um Nachsicht, wenn ich
sage: Wir legen unsere Haltung dann fest, wenn wir
wissen, was tatsächlich vorgeschlagen wird. Dann wird
auch feststehen, wer innerhalb der Bundesregierung für
die Umsetzung federführend ist.
Jörg Rohde (FDP):
Dann noch einmal die konkrete Nachfrage: Verstehe
ich Sie richtig, dass die Bundesregierung im Moment
eine Festlegung vermeidet – bisher war die Haltung
ablehnend – und wartet, was aus Brüssel kommt? Die
Signale zeigen eindeutig, in welche Richtung es geht.
Zumindest das Europäische Parlament hat eine Richtung
vorgegeben. Durch Gespräche mit verschiedenen
Vertretern und auch mit den Franzosen, die uns im Ausschuss
für Arbeit und Soziales die Marschrichtung für den
1. Januar 2009 schon vorgegeben haben, ist klar
geworden, dass die Diskussionsgrundlage in Europa der
kleinste gemeinsame Nenner ist. Es geht um
Behinderung im nichtberuflichen Bereich. Damit ist das Thema
relativ genau eingegrenzt. Man könnte prüfen, ob es in
Deutschland dazu Regelungsbedarf gibt. Würden Sie
wenigstens eine Prüfung auf der Grundlage dieser
Erkenntnisse und der Gespräche der verschiedenen
Abgeordneten der verschiedenen Parlamente einleiten?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung eine
Prüfung einleiten wird, ob es einen Regelungsbedarf gibt,
Behinderte im zivilrechtlichen Bereich besserzustellen,
weil wir, wenigstens nach allem, was ich weiß, hier
keinen Bedarf sehen. Die Belange der Behinderten werden
mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfasst,
das sich auch auf das Zivilrecht bezieht. Mir sind,
ehrlich gesagt, keine Fälle bekannt, in denen darüber
hinausgehend auch nur Beschwerden vorliegen. Ich weißnicht, ob irgendjemand aus der Bundesregierung dazu
etwas beitragen kann.
Sie wissen, dass ich die Letzte bin, die
Diskriminierungen in diesem Lande zulassen würde. Von daher
können Sie davon ausgehen, dass wir uns weiter dafür
einsetzen werden, dass hier niemand diskriminiert wird,
und dass wir alles dafür tun werden, dass das nicht der
Fall ist.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Eine Nachfrage des Kollegen Beck.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, Ihre Antwort lässt mich ähnlich
verwirrt zurück wie Herrn Rohde.
Ich war kürzlich auf Einladung der europäischen
liberalen Fraktion in Brüssel. Sie steht bekanntlich an der
Spitze einer Bewegung im Europäischen Parlament, die
für die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im
Zivilbereich auf alle Kriterien eintritt. Der
Diskriminierungsschutz wird also nicht nur auf das Kriterium
Behinderung bezogen, sondern auch auf die Kriterien sexuelle
Identität, Religion und Alter. Im Prinzip geht es darum,
den gesamten Kriterienkatalog, den wir auf nationaler
Ebene im Bereich des Arbeitsrechts schon haben – wir
haben das zivilrechtlich im AGG geregelt –, auch auf
europäischer Ebene zur Anwendung zu bringen. Der
Richtlinienschutz, der bezüglich der Kriterien ethnische
Herkunft und Geschlecht besteht, soll auf die übrigen
Kriterien ausgedehnt und europarechtlich geregelt
werden.
Ein Mitarbeiter von Herrn Špidla hat in dieser
Anhörung gesagt, es liege allein an der Bundesregierung, dass
ein entsprechender Richtlinienentwurf nicht vorgelegt
werden könne. In der Debatte, die wir in diesem
Parlament kürzlich darüber geführt haben, haben wir gesagt,
dass wir es begrüßen würden, wenn die Bundesregierung
die Entschließung des Europäischen Parlaments zur
Grundlage ihrer Verhandlungsposition machen würde,
wenn sie dafür eintreten würde, dass alle
Diskriminierungsgründe gleichermaßen im Zivilrecht
Berücksichtigung finden würden. Es macht nämlich keinen Sinn,
Diskriminierung nach dem einen Kriterium zuzulassen
und Diskriminierung nach einem anderen Kriterium zu
verbieten. Diese Position entspricht unserer
gemeinsamen Philosophie.
Ist die Bundesregierung bereit, ihren Widerstand
aufzugeben? Ist sie bereit, hier öffentlich zu erklären, dass
sie keinen Widerstand leisten würde, wenn die
Kommission der Aufforderung des Europäischen Parlaments,
diesbezüglich Pläne auszuarbeiten, nachkäme? Wir
wissen, was das EP gesagt hat. Ist die Bundesregierung
bereit, die Entschließung des Europäischen Parlaments zu
unterstützen und sie zur Grundlage ihrer Politik im
Europäischen Rat zu machen? Welche Position nimmt die
Bundesregierung bei dieser Thematik im Europäischen
Rat ein?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, ich bedanke mich zunächst dafür,
dass Sie mir diese Information über Ihre Gespräche in
Bundesministerin Brigitte ZypriesBrüssel gegeben haben. Ich würde mir wünschen, dass
allein die Tatsache, dass die Bundesregierung eine
bestimmte Auffassung vertritt, auch in anderer
Angelegenheit dazu führt, dass die Kommission Abstand von
bestimmten Vorhaben nimmt, zum Beispiel von dem
Vorhaben, uns zu verklagen. Weil das in anderen Fällen
nicht so ist, habe ich Zweifel, dass die Erkenntnisse, die
Sie in Brüssel gewonnen haben, den Tatsachen
entsprechen.
Die Bundesregierung hat nie in irgendeiner Form
offiziellen Widerstand geleistet. Wir werden gar nicht weiter
gefragt. Herr Špidla war hier und hat allgemeine
Gespräche geführt. Die Kommission fragt uns aber nicht,
welche Entwürfe sie vorlegen soll. Wer das glaubt,
überschätzt das Ganze deutlich. Ich bin auf jeden Fall nicht
gefragt worden. Ich habe mit Herrn Špidla keine
konkreten Gespräche darüber geführt. Wir haben nur sehr
allgemein darüber geredet, was eventuell möglich wäre. Er
hat sich aber nicht festgelegt. Aus eigener Anschauung
kann ich daher gar nichts dazu sagen.
Da mir die Entschließung des Europäischen
Parlaments gerade nicht vorliegt, kann ich mich dazu nicht
weiter äußern. Ich reiche das aber gerne schriftlich nach.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur
Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische
Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung.
Die Fragen 8 und 9 des Kollegen Kurth werden
schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 10 und 11 der
Kollegin Zimmermann. Die Frage 12 wird nunmehr
auch schriftlich beantwortet, da die Kollegin Haßelmann
den Plenarsaal gerade verlassen hat. Die Frage 13 der
Kollegin Hirsch wird ebenfalls schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Elke Reinke,
Fraktion Die Linke, auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, unter welchen
Voraussetzungen Reisekosten für Nichtleistungsbeziehende, die bei
der zuständigen Agentur für Arbeit ihrer monatlichen
Meldepflicht nachkommen müssen, übernommen werden, und wie
schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass Menschen,
die von der Agentur keine Leistungen erhalten, Reisekosten
bis 6 Euro selbst tragen müssen?
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben das
Wort.
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Die Antwort lautet wie folgt: Für Arbeitslose, die kein
Arbeitslosengeld beziehen, gibt es keine den
Vorschriften für den Bezug von Arbeitslosengeld entsprechende
allgemeine Meldepflicht nach § 309 SGB III; das gilt
nur für Leistungsbezieher. Dementsprechend können
Nichtleistungsbezieherinnen und -beziehern in diesem
Zusammenhang auch keine Reisekosten entstehen.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Ich würde gern nachfragen, wenn Sie es gestatten,
Herr Präsident.Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte, Frau Kollegin.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Es ist leider in der letzten Zeit
vermehrt vorgekommen, dass Einladungen verschickt
wurden, woraufhin man sich melden muss. Man hat also die
Pflicht, sich bei der Agentur zu melden. Dadurch
entstehen Kosten. Darauf bezieht sich meine Frage.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, die
entstandenen Fahrtkosten – seien es auch 5,99 Euro – zu erstatten.
Diese Menschen erhalten keine Bezüge. Von Geld, das
man nicht hat, kann man keine Fahrtkosten bezahlen. Ich
kann es Ihnen schriftlich geben; diese Einladungen
werden verschickt. Es mag sein, dass es dieses Gesetz gibt,
aber man hält sich nicht daran. Ich weiß nicht, wie wir
da weiter verfahren sollen. In letzter Zeit wird sogar
vermehrt darauf gedrängt, dass man sich alle vier Wochen
meldet. Dadurch wird das schon zu einem Problem.
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Frau Reinke, auch Nichtleistungsbezieher bekunden
ein Interesse, vermittelt zu werden. Ich glaube, es ist
gute Praxis, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob das Interesse,
vermittelt zu werden, noch besteht, und darüber zu
sprechen, ob man eine Eingliederungs-,
Qualifizierungsoder Trainingsmaßnahme anbieten kann. Das geschieht
über diesen Weg. Diese Nichtleistungsbezieher sind
eingeladen, an einem aktiven Prozess der Integration in den
Arbeitsmarkt oder des Bauens einer Brücke
teilzunehmen.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Es ist wichtig, dass die Menschen einbezogen werden
und diese arbeitsmarktpolitischen Instrumente in
Anspruch nehmen dürfen. Es ist sehr schön, das zu hören;
das unterstütze ich. Den Menschen entstehen aber
trotzdem Kosten, die irgendwie gedeckt werden müssen. Wie
soll man das bezahlen, wenn man keine Einnahmen hat?
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für
Arbeit sowohl bei Arbeitslosen als auch bei von
Arbeitslosigkeit bedrohten Nichtleistungsbeziehern die
Reisekosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung
und -vermittlung übernimmt, wenn sie zuvor der
Kostenübernahme zugestimmt hat. Die Bundesagentur für
Arbeit, der die Umsetzung der Arbeitsförderung obliegt,
hat zur Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von
Leistungszweck und Verwaltungsaufwand festgelegt,
dass Leistungen bis zur Höhe von 6 Euro grundsätzlich
nicht gewährt werden. Allerdings kann ausnahmsweise
davon abgesehen werden, wenn sich die wirtschaftlichen
und sozialen Verhältnisse des Antragstellers besonders
nachhaltig vom Durchschnitt der Arbeitslosen
unterscheiden. Dies dürfte bei Nichtleistungsbezieherinnen
und -beziehern, bei denen keine Hilfebedürftigkeit
vorliegt, regelmäßig nicht der Fall sein. Eine weitere
Ausnahme liegt vor, wenn absehbar ist, dass dem Antragstel-
Parl. Staatssekretär Franz Thönnesler innerhalb eines kürzeren Zeitraums wiederholt
Aufwendungen entstehen, die jeweils für sich die
Bagatellgrenze unterschreiten.
Damit beschreibe ich schlichtweg, dass eine
Kostenübernahme im Einzelfall durchaus möglich ist, dass aber
nach dem Ermessen geprüft werden muss. Wenn jemand
nicht hilfebedürftig ist, weil er in einer
Bedarfsgemeinschaft lebt, die über ein ausreichendes Einkommen
verfügt, ist es im Einzelfall möglich – schließlich handelt es
sich um Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –,
zu sagen: Das Familieneinkommen reicht aus, um die
Kosten zu bestreiten. Es kann aber auch ein Fall
eintreten, bei dem das nicht so ist. Dann – das habe ich gerade
beschrieben – kann es angemessen sein, die Reisekosten
zu übernehmen. Ich glaube, dass aufgrund dieser
Bandbreite eine vernünftige Regelung – jeweils der
Lebenssituation angepasst – gefunden werden kann.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Wir kommen zur Frage 15 der Kollegin Reinke:
Wie beurteilt die Bundesregierung die in jüngster Zeit
gängige Praxis, dass Nichtleistungsbeziehende in Maßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit gedrängt werden und dabei ihre
Zusatztätigkeit – geringfügige Beschäftigung etc. – aufgeben
müssen oder diese nur behalten können, wenn sie freiwillige
Eigenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen, dafür aber nicht mehr als arbeitslos/arbeitsuchend geführt
werden und somit aus der Erwerbslosenstatistik fallen?
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Die Antwort lautet wie folgt: Soweit die
Bundesagentur für Arbeit alle Arbeitslosen unabhängig von einem
Leistungsbezug in die Vermittlungsbemühungen
einbezieht und deren Vermittlungssituation durch die
Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zu verbessern versucht, entspricht dies den gesetzlichen
Regelungen und arbeitsmarktpolitischen Zielen der
Bundesregierung. Es ist Aufgabe der Bundesagentur für
Arbeit, für einen Ausgleich am Arbeitsmarkt zu sorgen.
Angesichts der hohen Zahl an offenen Stellen sind alle
Arbeitslosen in die Vermittlungsbemühungen
einzubeziehen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte schön, Kollegin Reinke.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Es ist begrüßenswert, dass die arbeitsmarktpolitischen
Instrumente auch für diese Personengruppe gelten. Aber
in der letzten Zeit werden über 50-Jährige, die diese
Instrumente mehr als zehn Jahre nicht in Anspruch
nehmen konnten – sie sind von der Agentur nicht
berücksichtigt worden –, sich aber immer bemüht haben,
plötzlich zu diesen Gesprächen eingeladen. Dann wird ihnen
sehr oft gesagt: Sie müssen ein Bewerbungstraining
machen. Wenn Sie das nicht machen, fliegen Sie aus der
Statistik. – Ich frage Sie: Ist das sinnstiftend?
Den Menschen, die einen Nebenjob haben, wird
häufig das Angebot gemacht: Gehen Sie zu Ihrem
Rententräger und zahlen Sie Ihre Rentenbeiträge selbst. Dannwerden Sie aus unserer Statistik gestrichen. Wenn Sie
das nicht tun, müssen Sie das Bewerbungstraining
machen. – Hier dreht man sich im Kreis. Ich kann Ihnen
sagen: Das ist kein Einzelfall.
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Ich werde mit dem letzten Teil Ihrer Fragestellung
bzw. Ihrer Beschreibung beginnen. Die Konstruktion der
Aufrechterhaltung der Nebenbeschäftigung unter der
Bedingung, dass freiwillig Eigenbeiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden und der Status
der Arbeitslosigkeit entfällt, ist nicht nachvollziehbar.
Hier besteht aus unserer Sicht kein Zusammenhang. Ich
bin gerne bereit, das gemeinsam mit Ihnen am
jeweiligen Einzelfall zu überprüfen und zu überlegen, wie man
hier helfen kann.
Der zweite Punkt. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber
wir diskutieren hier im Parlament darüber, wie positiv
die in den letzten Jahren stattgefundene Integration
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den
Arbeitsmarkt ist und dass es uns gelungen ist, viele
Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen und ihnen und
ihren Familien wieder eine Perspektive zu geben. Der
Beschäftigungsaufwuchs – es handelt sich um ein Plus
von gut 630 000 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten – wird zu mehr als der Hälfte von den über
50-Jährigen getragen. Wir sind sehr froh darüber, dass
die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik hier greifen. Wir
sind auch sehr froh darüber, dass die vielen Initiativen,
die von den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden
und sogar einzelnen Abgeordneten ergriffen werden,
dazu beigetragen haben, dass sich einzelne Unternehmer
wieder darauf besinnen, Ältere zu beschäftigen und ihre
Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgreich zu nutzen.
Wir sind stolz darauf, dass wir die Beschäftigungsquote
der über 55-Jährigen seit dem Jahr 2000 von circa
38 Prozent auf jetzt rund 52,2 Prozent erhöhen konnten.
Das alles sind Nachweise dafür, dass sich unsere
Integrationsaktivitäten lohnen. Deswegen sage ich Ihnen: Ja,
es ist richtig und wichtig, die Älteren einzuladen. Man
muss untersuchen, welche Defizite vorhanden sind. Es
geht darum, das vorhandene Beschäftigungsangebot mit
dem Nachfragepotenzial zusammenführen, damit die
Menschen wieder in Beschäftigung kommen. Deswegen
ist es gut, so vorzugehen. Ich glaube, dass sich diese
Erfolgsstrategie mittlerweile im Land herumgesprochen
hat. Niemand kann sagen: Das alles kommt ganz
plötzlich. – Wir wollen, dass die Älteren ihren Platz im
Beschäftigungssystem haben.
(Frank Spieth [DIE LINKE]: Das war doch
überhaupt nicht die Frage!)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Noch eine Nachfrage? – Bitte.
Elke Reinke (DIE LINKE):
Das sehe ich wie Sie: Selbstverständlich sollen die
Älteren mit einbezogen werden. Aber ich kritisiere die
Vorgehensweise. Es geht nämlich nicht nur, sondern
Elke Reinkeunter anderem um Ältere. Es geht auch um jüngere
Menschen, die keinen Nebenjob haben. Mein Eindruck ist,
dass man versucht, sie aus der Statistik zu drängen. Ich
habe das Gefühl, dass man im Vorfeld der anstehenden
Wahlen eine Verbesserung der Statistik vorweisen will,
um sagen zu können: Wir haben die Erwerbslosigkeit
gesenkt. – Das ist der Eindruck, den ich habe. Ich denke,
dass hier noch Redebedarf besteht. Ich hoffe, dass wir
uns darüber demnächst einmal ausführlicher austauschen
können.
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Das, was Sie gesagt haben, ist Ihre Einschätzung.
Aber ich frage Sie: Wie soll die Bundesagentur für
Arbeit denn verfahren? Es gehört zu ihrer Aufgabe,
Arbeitslose zu vermitteln und vor dem Hintergrund des
vielfältigen Angebots von Trainings- und
Qualifizierungsmaßnahmen zu untersuchen, welche Chancen sie
haben.
Vermittlungsfähig ist nur derjenige, der der
Arbeitsagentur zur Verfügung steht. Es ist gut, wenn jemand
eine Nebenbeschäftigung hat. Sie darf aber nicht dazu
führen, dass die Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt
wird. Wenn jemand, weil er einer Nebenbeschäftigung
nachgeht, nicht an Qualifizierungs-, Trainings- oder
Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen kann, hemmt dies
seine Chance auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt. In
einem solchen Fall muss man dieser Person sagen:
Nimm an diesen Maßnahmen teil, damit du eine
Perspektive hast, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Ich kann die Eindrücke, die Sie gerade geschildert
haben, jetzt nicht widerlegen. Wenn Sie mir sagen, wo das,
was Sie beschrieben haben, geschehen ist, kann ich dem
nachgehen. Ich will deutlich sagen: Angesichts gut
1 Million offener Stellen sind all unsere Aktivitäten
darauf gerichtet, die Menschen, die keine Arbeit haben, in
Arbeit zu bringen. Dazu dienen die vielfältigen
Programme für Ausbildung und Arbeit, die bereits aufgelegt
worden sind und an denen mittlerweile 400 000 bis
450 000 Menschen teilnehmen können. Unser Ziel ist,
zu integrieren. Die Zahlen der letzten Monate stimmen
uns sehr zuversichtlich. Sie machen uns nicht zufrieden,
aber sie spornen uns an. Deswegen werden wir daran
festhalten, die Menschen aktiv einzugliedern und ihnen
Perspektiven zu geben.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Wir kommen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur
Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische
Staatssekretärin Karin Roth zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Heinrich Kolb,
FDP-Fraktion, auf:
Ist es zutreffend, dass auf der Bundesautobahn 3 im Tunnel
bei Hösbach zeitweise – so zum Beispiel am 13. Mai 2008 –
eine Blockabfertigung des Verkehrs erfolgt?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Danke, Herr Präsident. – Herr Dr. Kolb, mit Ihrer
Erlaubnis würde ich gerne beide Fragen zusammen
beantworten, da sie einen Tatbestand betreffen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Dann rufe ich auch Frage 17 des Kollegen Heinrich
Kolb auf:
Wenn ja, wer ordnet diese Maßnahme jeweils an, und nach
welchen Kriterien erfolgt die Anordnung?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Ja, das, was Sie festgestellt haben, ist zutreffend. In
der Einhausung Hösbach – wie auch in anderen
Tunneln – kam und kommt es zur Vermeidung von Staus im
Tunnelbereich oder zu deren schnellen Auflösung
gelegentlich zu Blockabfertigungen, auch am 13. Mai 2008.
Sie haben gefragt, wer das anordnet. Als zuständige
Straßenverkehrsbehörde hat die Autobahndirektion
Nürnberg eine entsprechende generelle verkehrsbehördliche
Anordnung erlassen. Ihre automatische Umsetzung
erfolgt in der Weise, dass der die angeschlossenen Tunnel
– so auch den in Hösbach – steuernde Zentralrechner in
der Verkehrs- und Betriebszentrale Nürnberg über
Sensoren den jeweils aktuellen Betriebszustand im
jeweiligen Tunnelbereich erfasst und im Falle eines
beginnenden Staus den Zufluss in den Tunnel über vorhandene
Wechsellichtzeichen oder
Verkehrsbeeinflussungsanlagen reduziert oder, bei anhaltendem Verkehr, kurzzeitig
auch unterbricht. So kommt es dann zu diesen
sogenannten Blockabfertigungsmaßnahmen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Kollege Kolb.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Frau Staatssekretärin, ist nach dem, was Sie gesagt
haben, damit zu rechnen, dass solche
Blockabfertigungen auf Dauer vorkommen können, oder hängt das nur
damit zusammen, dass hinter dem Tunnel noch
Baumaßnahmen stattfinden? Kann man also davon ausgehen,
dass es mit Ende der Bauarbeiten auch keine
Blockabfertigung auf diesem Abschnitt mehr geben wird?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Kollege Dr. Kolb, so ist es. Durch die
Baumaßnahmen auf der A 3 wird der Verkehr zum Teil
beeinträchtigt; insbesondere im Bereich des Tunnels kommt
es dann zu Staus. Sie wissen ja, dass wir gemäß einer
EU-Richtlinie hinsichtlich der Tunnelsicherheit darauf
achten müssen, dass Staus im Tunnelbereich vermieden
werden.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte schön.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Danke, Herr Präsident. – Haben Sie Zahlen darüber
vorliegen, wie oft es in den zurückliegenden Wochen
bzw. Monaten zu einer Blockabfertigung auf diesem
Abschnitt gekommen ist?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Kollege Dr. Kolb, wir haben damit gerechnet,
dass Sie diese Frage stellen.
Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2007
– bis zum Umlegen des Verkehrs – gab es in Richtung
Frankfurt an 170 Tagen Blockabfertigungen. Ich will
auch auf die aktuelle Zahl eingehen, die für Sie wichtig
ist: Am 13. Mai 2008 gab es aufgrund der
Markierungsarbeiten ebenfalls Blockabfertigungen. Seit Beginn
dieses Jahres fanden in Richtung Frankfurt an 27 Tagen
Blockabfertigungen statt – das ist aus meiner Sicht nicht
sehr viel –, in Richtung Nürnberg sogar nur an 16 Tagen.
Ich will anmerken: Dies geschieht aus
Sicherheitsgründen. Im Tunnelbereich haben wir besondere
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Bei allem Verständnis dafür,
dass man sich als Autofahrer vielleicht darüber ärgert,
muss die Sicherheit Vorrang vor dem schneller
fließenden Verkehr haben.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Dr. Kolb.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Mir war der Begriff „Blockabfertigung“ bis dato
gänzlich unbekannt. Sie haben gesagt, dass es in
Deutschland weitere Tunnel gibt, in denen
Blockabfertigungen stattfinden. Es ist also durchaus eine gängige
Maßnahme. Wo gibt es sie sonst noch?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Kollege Dr. Kolb, in der Regel findet die
Blockabfertigung bei Baumaßnahmen statt, wenn Situationen
eintreten, die normalerweise zu Staus führen. Im
Übrigen haben wir den EU-Auflagen entsprechend die
Lichtsignale genau deshalb, um einschreiten zu können.
Welchen Sinn hat der ganze technische Aufbau, wenn wir
nicht – unabhängig von Bauarbeiten – dann einschreiten
können, wenn es im Interesse der Sicherheit der
Menschen darauf ankommt?
Insofern sind wir, glaube ich, hinsichtlich der
Tunnelsicherheit in unserem Land auf einem sehr guten Stand.
Ich freue mich, dass wir bisher so wenige Unfälle in
diesem Bereich zu verzeichnen hatten.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Nun haben wir mit der Blockabfertigung eine neue
Vokabel gelernt. Herzlichen Dank!
Wir kommen damit zur Frage 18 des Kollegen Jan
Mücke von der FDP-Fraktion:Inwieweit wurde – in Kenntnis der Antwort der
Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, auf meine Frage
vom 8. Mai 2008 (siehe Bundestagsdrucksache 16/9249)
sowie der Tatsache, dass darin nicht nach Zuständigkeiten
gefragt wurde, sondern danach, ob die angesprochenen
Prüfungen tatsächlich stattfanden – im Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft, ob Teile des
abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens „Neubau des
Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke“ in Dresden im Rahmen
eines für die derzeit diskutierte Untertunnelung des Elbtals
notwendig werdenden Planänderungsverfahrens genutzt
werden könnten, und zu welchen Ergebnissen ist man
diesbezüglich gekommen?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Kollege Mücke, aufgrund der alleinigen
Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und der
Landeshauptstadt Dresden bezogen auf diese Frage wurde im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nicht geprüft, ob Teile des abgeschlossenen
Planfeststellungsverfahrens zum Neubau des Verkehrszuges
Waldschlösschenbrücke in Dresden im Rahmen eines für die
derzeit diskutierte Untertunnelung des Elbtals
notwendigen Planänderungsverfahrens genutzt werden könnten.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Kollege Mücke.
Jan Mücke (FDP):
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, diese Frage hat
einen ernsten Hintergrund. Sie kennen vielleicht die
Bürgerinitiative, die zurzeit einen neuen
Bürgerentscheid anstrebt. Diese Bürgerinitiative – vertreten durch
Herrn Professor Weber – behauptet öffentlich, dass das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung unter Federführung und im Auftrag von Herrn
Staatssekretär Lütke Daldrup eine entsprechende
Prüfung vorgenommen habe und dass die Experten im
Verkehrsministerium mit der Prüfung der Verwendbarkeit
von Teilen des Planfeststellungsbeschlusses für eine
Brücke auch für den Bau eines Tunnels befasst waren.
Nach Ihrer eben vorgetragenen Antwort hat es eine
solche Prüfung nicht gegeben. Die Behauptung, die
durch die Bürgerinitiative aufgestellt wurde, entspricht
demnach nicht der Wahrheit. Habe ich Sie richtig
verstanden?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Ich weiß nicht, was die Bürgerinitiative im Detail
behauptet. Aber ich stehe zu meiner Antwort auf Ihre
Frage.
Jan Mücke (FDP):
Heißt das, dass die Bundesregierung zu keinem
Zeitpunkt geprüft hat, ob Teile des
Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Brücke auch für den Bau
eines Tunnels verwandt werden können?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Bundesregierung hat sich nicht in die
Planfeststellungsverfahren eingemischt. Wir sind nicht dazu
befugt.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Die Fragen 19 und 20 des Kollegen Peter Hettlich
werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zur Frage 21 der Kollegin Bärbel
Höhn:
Welche CO2-Einsparung wollte die Bundesregierung im
Rahmen ihres integrierten Klima- und Energiepaketes durch
die Maßnahme erreichen, Mietern ein Recht zur
Mietminderung einzuräumen, wenn ihre Heizkosten infolge der
ungenügenden energetischen Sanierung der Mietwohnung überhöht
sind, und durch welche kompensatorischen Maßnahmen soll
die Lücke geschlossen werden, die dadurch entsteht, dass
diese Maßnahme nun nicht umgesetzt werden wird?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Kollegin Höhn, die Antwort der Bundesregierung
lautet wie folgt: Gegenstand der Beschlüsse von Meseberg
ist die Prüfung, ob energetische Sanierung und die
Ausschöpfung weiterer Energieeinsparpotenziale bei
vermieteten Mehrfamilienhäusern bei einem gravierenden
Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung
zur Einhaltung eines energetischen Standards bzw. zur
Nachrüstung durch eine prozentuale Kürzung in der
Heizkostenverordnung beschleunigt werden können.
Eine konkrete Einsparvorgabe ist darin noch nicht
vorgegeben. Auch das Verfahren selbst ist noch nicht
abgeschlossen. Es wird zurzeit noch geprüft.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Kollegin Höhn, bitte schön.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau
Staatssekretärin, wir haben jetzt über die Frage gesprochen,
inwieweit Mieter das Recht haben sollen, in ihren
Mietwohnungen Dämmmaßnahmen zu verlangen und so eine
CO2-Einsparung zu erreichen. Der Kollege Hettlich
hatte danach gefragt, wie Sie damit umgehen, dass
verpflichtende Maßnahmen für Ein- und
Zweifamilienhäuser aus der EnEV ausgenommen werden. Das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll nur noch auf
Neubauten und nicht auf Altbauten angewandt werden.
Damit brechen Ihnen im Gebäudebereich drei dicke
Maßnahmen weg. Was erwartet Ihr Ministerium
überhaupt noch an CO2-Einsparungen im Gebäudebereich,
wenn von den Maßnahmen, die Sie vornehmen wollten,
eigentlich nicht mehr viel übrig geblieben ist?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Meine liebe Kollegin Höhn, Sie beurteilen das jetzt
im Hinblick auf die Maßnahmen, die zurzeit diskutiert
werden. Das Paket der Bundesregierung zum Integrier-ten Energie- und Klimaprogramm ist, wie Sie wissen,
noch nicht abgeschlossen. Daher schlage ich vor, den
Beschluss der Bundesregierung abzuwarten, der
demnächst erfolgen wird. Dann werden Sie dies politisch
bewerten können.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Eine weitere Nachfrage.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir stellen fest, dass im Gebäudebereich fast nichts
passiert. Ich komme nun zum Verkehrsbereich. Hier gibt
es Diskussionen um die Maut und die Kfz-Steuer; die
Themen Tempolimit und Dienstwagenprivileg wollen
Sie nicht anpacken. Außerdem blockiert die
Bundesregierung die CO2-Reduktionsmaßnahmen der EU.
Welche CO2-Einsparmaßnahmen wollen Sie denn im
Verkehrsbereich umsetzen, um vielleicht das kompensieren
zu können, was Sie im Gebäudebereich nicht erreichen?
Gibt es überhaupt eine einzige Maßnahme im
Verkehrsbereich, mit der Sie CO2-Emissionen reduzieren?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Liebe Kollegin Höhn, ich verstehe ja, dass Sie gern
vor Beschlussfassung durch das Kabinett wissen wollen,
was wir im Gesamtpaket für den Verkehrsbereich
vorsehen. Aber ich bitte Sie, sich noch ein bisschen zu
gedulden, bis die Bundesregierung das Gesamtpaket
geschnürt haben wird. Dann werden wir über die Fakten im
Einzelnen reden können. Ich möchte Ihnen das jetzt
nicht vorab mitteilen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Damit kommen wir zur Frage 22 des Abgeordneten
Anton Hofreiter:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor nunmehr fast
einem Jahr vorgeschlagenen Einrichtung einer Pilotstrecke
zur Fahrradmitnahme im ICE, und über welche greifbaren
Ergebnisse der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG
kann die Bundesregierung berichten?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: In den
Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG konnte eine Zusage
zur Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme
im ICE bislang nicht erreicht werden. Es besteht aber
Einvernehmen darüber, dass die Situation für die
Radfernreisenden verbessert werden soll. Die Deutsche
Bahn AG wird hierzu zeitnah Vorschläge unterbreiten.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Hofreiter, bitte schön.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. Könnte die sehr geehrte
Frau Staatssekretärin die zweite Frage auch gleich beant-
Dr. Anton Hofreiterworten? Ich würde dann die Nachfragen en bloc stellen,
da beide Fragen in einem engen Zusammenhang stehen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Dann rufe ich auch die Frage 23 auf:
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die zur
Ausschreibung gelangten HGV-Triebzüge der Deutschen
Bahn AG für die Fahrradmitnahme ausgerüstet sein werden,
und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu
beigetragen?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Diese Frage beantworte ich wie folgt: Die
Bundesregierung ist an Ausschreibungsvorgängen der DB AG
nicht beteiligt und hat deshalb auch keinen Einfluss
genommen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Jetzt haben Sie Gelegenheit zu zwei bis vier
Nachfragen. Es müssen ja nicht vier sein.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn die Antworten
erschöpfender wären, könnte man sich auch manche
Nachfrage ersparen.
Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden,
dass Sie, nachdem mehr als ein Jahr vergangen ist, seit
Herr Tiefensee öffentlichkeitswirksam angekündigt hat
– das ist zitierbar –, dass es eine Fahrradmitnahme im
ICE zumindest als Pilotversuch geben wird, in Ihren
Gesprächen mit der DB AG noch immer nicht zu einem
Abschluss gelangt sind?
Offensichtlich tanzt die DB AG dem Minister auf der
Nase herum. Deshalb die Frage: Wie lange will sich der
Minister dieses Verhalten eines zu 100 Prozent
bundeseigenen Unternehmens noch gefallen lassen?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Kollege Dr. Hofreiter, ich habe gerade deutlich
gemacht, dass wir wollen, dass man bei Bahnfernreisen
das Fahrrad mitnehmen kann. Die DB AG wird zeitnah
Vorschläge dazu unterbreiten. Im ICE ist eine
Fahrradmitnahme allerdings nicht ganz so einfach, weil dafür
technische Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Deshalb sind wir mit der DB AG hier immer noch im
Gespräch.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Ich hätte noch eine Nachfrage. Es gibt im
Zusammenhang mit der Fahrradmitnahme im Fernverkehr eine EG-Verordnung; das ist Verordnung Nr. 1371/2007, wenn
ich es richtig im Kopf habe. Wie gedenkt die
Bundesregierung durchzusetzen, dass sich die DB AG an Recht
und Gesetz hält?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Hofreiter, Sie haben zu Recht darauf
hingewiesen, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die
EU-Richtlinien einzuhalten. Deshalb gehen Sie bitte
davon aus, dass wir das auch tun. Ob die Fahrradmitnahme
im ICE ermöglicht werden muss oder ob sie in anderer
Weise erfolgen kann, muss geklärt werden. Deshalb
finden ja Gespräche mit der DB AG zu diesem Thema statt.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Könnten Sie einen dezenten Hinweis geben, wie Sie
sicherzustellen gedenken, dass diese EG-Verordnung
eingehalten wird?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Hofreiter, die Vorschriften, die es gibt – oder
geben wird –, gelten nicht nur für die DB AG, sondern
für alle Unternehmen, die Schienenverkehr anbieten.
Selbstverständlich werden wir auch bei der DB AG die
Vorschriften umsetzen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur nächsten Nachfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Frau Staatssekretärin, das war keine Antwort auf
meine Frage. Ich habe nicht gefragt, ob, sondern wie Sie
sicherzustellen gedenken, dass die Vorschriften
eingehalten werden. Dass man sich in Deutschland an die
Gesetze zu halten hat, darüber müssen wir in diesem Hause
hoffentlich nicht streiten, auch wenn man beim
Bahnverkehr manchmal einen anderen Eindruck bekommt. Noch
einmal: Meine Frage war wie, nicht ob.
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Hofreiter, ich habe gerade erklärt, dass die
DB AG Vorschläge machen wird, wie sie eine
Fahrradmitnahme im Fernverkehr realisieren will.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Damit sind Ihre Nachfragemöglichkeiten erschöpft.
Wir kommen zur Frage 24 des Kollegen Dr. Edmund
Peter Geisen:
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der
Zulassung von Fahrzeugen zur Ausübung der imkerlichen
Tätigkeit als landwirtschaftliche Fahrzeuge, um die hohen
Betriebskosten eines Imkers vor dem Hintergrund der
schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche zu senken?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Geisen, Sie wissen, dass es eine Fahrzeug-
Zulassungsverordnung gibt. Die Bedingungen, die darin
aufgeführt sind, müssen erfüllt sein. Das gilt nicht nur für
die Verwendung des Fahrzeugs; hinzutreten muss, dass
das Fahrzeug zum Beispiel einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb gehört. Die zuständigen
Landesbehörden müssen dann im Einzelfall prüfen, ob Fahrzeuge
zur imkerlichen Tätigkeit die Bedingungen für die
Zulassungsfreiheit landwirtschaftlicher Fahrzeuge
erfüllen; dann ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
eine Ausnahme von der Zulassungspflicht möglich.
Dann könnte das auch für Imkerfahrzeuge gelten. Die
Landesbehörden sind also für den Einzelfall zuständig
und haben Möglichkeiten, dies unter den beschriebenen
Bedingungen zu regeln.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage, bitte.
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau
Staatssekretärin, soweit mir bekannt ist, haben alle
Haupterwerbsimker nicht die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge als
landwirtschaftliche Fahrzeuge anerkennen zu lassen. Diese
Möglichkeit haben sehr wohl diejenigen, die als
Landwirte die Imkerei als Nebenerwerb betreiben. Wie wir
alle wissen, leisten die Imker insbesondere in den
Bereichen Natur, Landwirtschaft, Umwelt und Ökologie einen
unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Wir sollten
den Haupterwerbsimkern die Möglichkeit geben, ihre
Wirtschaftsfahrzeuge steuerlich zu entlasten. Sehen Sie
eine Möglichkeit? Könnten Sie andeuten, wie das
hinzubekommen wäre?
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Geisen, wie ich ausgeführt habe, haben die
Landesbehörden im Einzelfall einen Spielraum. Bei
einer generellen Öffnung gilt es zwei Dinge zu
berücksichtigen. Auf der einen Seite müssen die technischen
Vorgaben erfüllt werden. Das tun wahrscheinlich die
meisten Fahrzeuge. Auf der anderen Seite müssen sie
– darauf haben Sie hingewiesen – einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Ich werde gerne
prüfen lassen, inwieweit hier eine Öffnung möglich ist.
Aber wie gesagt, die Landesbehörden haben im
Einzelfall die Möglichkeit, Fahrzeuge zur imkerlichen
Tätigkeit mit einer Ausnahmegenehmigung steuerlich
freizustellen. Vielleicht ist das der bessere Weg. Ich will mit
meinem Hinweis auf die Landesbehörden zeigen, wie
man im Einzelfall bei den wenigen Imkern, die nicht als
land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb arbeiten,
vielleicht einen Weg finden kann. Ich gehe davon aus, dass
man dies ohne eine große Änderung der entsprechenden
Verordnung machen kann. Ich stimme Ihnen jedenfalls
zu, dass die Aufgabe, die die Imker erfüllen, von großem
Wert ist. Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. – Sie
verzichten. Danke schön.
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische
Staatssekretär Michael Müller zur Verfügung.
Die Fragen 25 und 26 der Kollegin Dr. Christel
Happach-Kasan werden schriftlich beantwortet, ebenso
die Fragen 27 und 28 des Kollegen Jürgen Koppelin.
Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Rainder
Steenblock auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des
Bundesministers Sigmar Gabriel im Vorfeld einer
Wahlkampfveranstaltung am 15. Mai 2008 im schleswig-
holsteinischen Oldenburg, das geplante Verkehrsprojekt einer Brücke
über den Fehmarnbelt sei eine „bekloppte Idee“ und er frage
sich, „was ausgerechnet einen Landesminister wie Herrn
Austermann dazu veranlasst, hier dänische Interessen zu
vertreten“?
Das Wort zur Beantwortung hat der Parlamentarische
Staatssekretär Michael Müller.
Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit:
Herr Kollege Steenblock, die Antwort der
Bundesregierung ist kurz und einfach: Die Bundesregierung
wird ihre Verpflichtungen gemäß der am 29. Juni 2007
vereinbarten gemeinsamen Absichtserklärung erfüllen.
Wie Sie wissen, handelt es sich um eine gemeinsame
Absichtserklärung über einen Vertrag über eine feste
Fehmarnbelt-Querung, die unter anderem eine
Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Finanzregelung und
eventuell Mautgebühren vorsieht. Wir befinden uns in den
Beratungen. Ich kann dazu nichts weiter sagen, als dass
die Beratungen laufen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,
Sie haben meine Frage nur sehr unvollständig
beantwortet. Ich habe gefragt, was die Bundesregierung von der
Äußerung des Bundesministers Sigmar Gabriel hält,
dass die Fehmarnbelt-Querung eine „bekloppte Idee“
sei. So hat er es im Kommunalwahlkampf laut Presse
wörtlich gesagt. Ihre Antwort überzeugt mich nicht so
ganz. Ich hätte gerne ein paar Gründe gewusst, warum
der Umweltminister dieser Republik, der aus meiner
Sicht ein sehr ehrenwerter Mann ist, die Fehmarnbelt-
Querung als „bekloppte Idee“ bezeichnet. Ich teile seine
Auffassung; denn hier sollen Steuergelder in
Milliardenhöhe regelrecht verbrannt werden. Hat seine Äußerung
etwas damit zu tun, dass vielleicht die jetzige
hocheffiziente Verkehrsverbindung mit einer Fähre über den
Fehmarnbelt ökologisch viel sinnvoller im Vergleich zu
Rainder Steenblockeiner Brücke ist, über die einst 9 000 Autos fahren sollen
und für die knapp 6 Milliarden Euro verbaut werden
sollen?
Meine Frage, um das noch einmal deutlich zu
machen, lautet: Resultiert vielleicht die Auffassung des
Umweltministers, dass das eine „bekloppte Idee“ ist, aus
ökologischen Gründen und der adäquaten
Fährverbindung?
Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit:
Entschuldigung, ich kann nur auf Ihre Frage
antworten. Sie haben gefragt, wie die Bundesregierung das
beurteilt. Ich habe jetzt die Auffassung der
Bundesregierung wiedergegeben. Insofern kann ich Ihre Aussage, die
Sie eben gemacht haben, nicht teilen. Ich habe exakt die
Auffassung der Bundesregierung wiedergegeben. Es
kann sein, dass Ihnen diese nicht passt – das ist in
Ordnung –, aber Sie können nicht sagen, dass ich die
Meinung der Bundesregierung nicht wiedergegeben hätte.
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Herr Staatssekretär, Sie brauchen sich gar nicht mit
mir zu streiten, Sie sollen bloß die Frage beantworten,
die ich gerade gestellt habe, nämlich ob das vielleicht
damit zu tun hat, dass die Fährverbindung über den
Fehmarnbelt die ökologischere Variante ist und dass diese
ökologischere Variante bei dem Umweltminister dieses
Landes eine gewisse Nachdenklichkeit erzeugt hat, was
das Verbrennen von Steuerngeldern durch die
Autobrücke betrifft. Das war meine Frage.
Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit:
Trotz Ihrer sehr intensiv vorgetragenen Nachfrage
habe ich Ihre Frage schon beantwortet. Vielleicht passt
Ihnen das nicht. Es ist nicht exakt, was Sie sagen; denn
die Position, die ich hier wiederzugeben habe, ist die
Antwort der Bundesregierung. Die Antwort der
Bundesregierung – das wiederhole ich – lautet: Die
Bundesregierung wird ihre Verpflichtung gemäß der
gemeinsamen Vereinbarung erfüllen. Punkt. Aus. – Wie ich das im
Einzelnen ökologisch bewerte, ergibt sich aus den
Beratungen, die wir durchführen. Dazu gehören die
Umweltverträglichkeitsprüfung, die Finanzregelung und die
Gesamtabwägung. Im Augenblick findet genau dieser
Prozess statt.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Zu einer Nachfrage hat der Kollege Hofreiter das
Wort.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Es geht um die Beantwortung der Nachfrage. Die
Nachfrage lautete: Ist die Fährverbindung ökologischer
als die Brücke? Darauf kann man jetzt antworten.Michael Müller, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit:
Die Antwort ist noch einmal: Wir warten jetzt das
Verfahren ab. Dazu gehört auch die
Umweltverträglichkeitsprüfung. Dann werden wir sehen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Eine weitere Nachfrage stellt nun die Kollegin Silke
Stokar von Neuforn.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Ich möchte vorausschicken, dass ich diese Nachfrage
als ein Kind der Insel Fehmarn stelle. Ich bin dort groß
geworden, meine Eltern wohnen nach wie vor in
Puttgarden. Meine erste Nachfrage: Prüft die
Bundesregierung auch die Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Entwicklung und den Tourismus auf der Insel Fehmarn?
Me
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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