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Schriftliche Frage 13 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Ha…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Ha… Frage 13 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Handlungsbedarf im Finanzplan bis zum Jahr 2030? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. Oktober 2026: Die Ergebnisse der 171. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 20. bis 22. Oktober 2026 werden im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 eins zu eins in den Haushalt übernommen. Die Steuereinnahmen werden im Kapitel 6001 titelscharf nach Steuerarten getrennt abgebildet. Um die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt abzuschätzen, sind zusätzlich die absehbaren, aber noch nicht endgültig beschlossenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen. Diese werden in der Titelgruppe 01 im Kapitel 6001 veranschlagt und reduzieren die Steuereinnahmen des Bundeshaushaltes 2027 gegenüber der Schätzung des Arbeitskreises. Die Entscheidung über den jeweiligen Haushalt eines Jahres obliegt dem Gesetzgeber. Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt 2027 bilden sich nach aktuellem Stand wie folgt ab: Steuern im Einzelplan 60 in Mio. Euro RegE 2027 Veränderung aufgrund Steuerschätzung 2027 neu Kapitel 6001 (ohne Titelgruppe 01) 394.565,0 +4.051,0 398.616,0 Kapitel 6001 Titelgruppe 01     156,0       -1.886,0   -1.730,0 Gesamt Kapitel 6001 394.721,0       2.165,0 396.886,0 Unterm Strich gleichen sich 2027 für den Bund die konjunkturbedingten Mehreinnahmen und die Veränderung der Konjunkturkomponente in etwa aus, so wie es auch durch die Berücksichtigung der automatischen Stabilisatoren in der Schuldenbremse intendiert ist. Im Jahr 2028 ergeben sich unter Berücksichtigung aller Faktoren durch die Steuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro, im Jahr 2029 in Höhe von 0,9 Mrd. Euro und im Jahr 2030 in Höhe von 6,2 Mrd. Euro im Vergleich zum auf der Steuerschätzung vom Frühjahr beruhenden Finanzplan. Die mittelfristige Finanzplanung wird zusammen mit dem Regierungsentwurf des folgenden Haushaltsjahres aufgestellt und vom Kabinett beschlossen. Demzufolge basieren die in der Finanzplanung bis 2030 unterstellten Steuereinnahmen auf der Mai-Steuerschätzung 2026. Die Steuerschätzung aus dem Oktober 2026 führt nicht zu einer Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung.

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