ANOA Arbeitsgemeinschaft orthopädischer nicht operativer manualmedizinscher Akutkliniken e.V.
Text
ANOA Arbeitsgemeinschaft orthopädischer nicht operativer manualmedizinscher Akutkliniken e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Interessensvertretung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit, den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages sowie die Landesgesundheitsministerin im Rahmen der Krankenhausreform sowie Aufklärungsarbeit bezüglich interdisziplinärer Komplexbehandlungenmultifaktorieller Struktur-, Funktions- und Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems.
Insbesondere fordern wir für betroffene Krankenhäuser die Einstufung in den Sonderstatus einer Fachklinik mit der Möglichkeit der Erbringung dieser multimodalen Komplexbehandlungen auch außerhalb des Levels II und III.
Gleichzeitig möchten wir auf die Aufnahme der multimodalen Konzepte für die stationäre Behandlung von Erkrankungen am Bewegungssystem – was beispielsweise im Rahmen einer noch zu definierenden Leistungsgruppe „Allgemeine Orthopädie“ möglich wäre, machen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): 1. Leistungsgruppe (Komplexbehandlung)
2. NRW-Systematik weiterzuführen (mit Ausnahmeregeln)
Diese Ausnahmeregeln, bspw. für Fachkliniken, sollten im Gesetz verankert sein.
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