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Deutsche Stiftung Organtransplantation

lobbyregister / register_entry 17.05.2022 · Original ↗

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Deutsche Stiftung Organtransplantation Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts und die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende gemäß § 11 Transplantationsgesetz (TPG). Hierzu wird sie auf Grundlage des sogenannten Koordinierungsstellenvertrages gemäß § 11 Abs. 2 TPG von der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beauftragt. Der Vertrag sowie seine Änderungen bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Die DSO verfolgt das Ziel, die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste mit lebenswichtigen oder die Lebensqualität verbessernden Organen zu versorgen und die gesundheitlichen Risiken für diese so gering wie möglich zu halten. Dies erfolgt insbesondere durch die Förderung der Organspende, durch die Unterstützung der im Bereich der Organtransplantation tätigen Einrichtungen und Personen sowie durch die Wahrnehmung der Aufgaben als Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Förderung der Organspende ist ein grundlegendes Ziel der DSO. Dies umfasst die Förderung der Bereitschaft zur Organspende der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, in Übereinstimmung mit dem in § 1 Abs. 1 formulierten Ziel des Transplantationsgesetzes. Ein Schwerpunkt der Unterstützung der Organspende durch die Koordinierungsstelle ist auf die Entnahmekrankenhäuser gerichtet. Zu diesem Zweck veranstaltet die DSO wissenschaftliche Tagungen und Kongresse und andere fort- und weiterbildende Veranstaltungen, leistet Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Stiftungszweckes und unterhält ein Internetportal als zentrale Informationsplattform. Zum Zwecke der Interessensvertretung werden Vertreter von Organen, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages als auch die Bundesregierung zu den oben genannten Veranstaltungen eingeladen. Die Interessensvertreter der DSO nehmen ihrerseits an diversen Veranstaltungen z.B. Tagungen, Kongressen u. ä. teil, bei denen die oben genannten Adressaten der Interessensvertretung anwesend sind und nutzen die Gelegenheit zur Kontaktpflege mit dem Ziel die Adressaten für das Thema Organspende und mögliche Aspekte zur Förderung dieser zu sensibilisieren. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Einführung der Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz: Das Regelungsvorhaben betrifft die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der postmortalen Organ- und Gewebespende durch Änderung des Transplantationsgesetzes. Es bezieht sich insbesondere auf den Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ vom 13.08.2026 (BT-Drucksache 21/7570) sowie auf die Gesetzesinitiative des Bundesrates. Ziel ist, den Gesetzesentwurf zu unterstützen, der eine Steigerung der Organverfügbarkeit für die Patienten auf der Warteliste durch Einführung einer Widerspruchsregelung unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger anstrebt.

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