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Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN)

lobbyregister / register_entry 18.01.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Grundlagen der Arbeit des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Erziehung, Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Nephrologie. Hierzu wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik angestrebt. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Prävention, Früherkennung und frühzeitiger Behandlung von Nierenkrankheiten und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der Nierengesundheit. Des Weiteren bringt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern zusammen, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Pflege Regelungsvorhaben: - Etablierung eines Lebendspenderegisters im Zusammenhang mit dem Transplantationsregister: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen. - Streichung des Einwilligungsvorbehalts zur Übermittlung pseudonymisierter Daten an das Transplantationsregister: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden. - Schutz von Kindern durch Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel: Das Kinderlebensmittelwerbegesetz zur Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, soll umgesetzt werden. - Etablierung eines Deutschen Zentrums für Nierengesundheit (DZNG) und eines Dialyseregisters: Im Sinne der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung soll ein Deutsches Zentrum für Nierengesundheit nach dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung etabliert werden. Darüber hinaus soll zur Unterstützung der Arbeit dieses Deutschen Zentrums für Nierengesundheit ein Dialyseregister eingerichtet werden. Hierzu soll ein Gesetz für ein Dialyseregister initiiert werden. - Umsetzung des KHVVG in der Nephrologie: Die geeignete Umsetzung des KHVVG für den Fachbereich Nephrologie soll begleitet werden. Negative Auswirkungen auf die Sicherstellung der nephrologischen Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachbereich der Nephrologie sollen vermieden werden. - Umsetzung der verabschiedeten WHO-Resolution zur Nierengesundheit: Mit der verabschiedeten WHO-Resolution "Reducing the burden of noncommunicable diseases through promotion of kidney health and strengthening prevention and control of kidney disease" hat das World Health Assembly am 23. Mai 2025 die chronische Nierenkrankheit (CKD) als globale Volkskrankheit anerkannt. Dies beinhaltet die Förderung gezielter Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Versorgung von CKD. Nun gilt es, die geforderten Maßnahmen in Deutschland zügig umzusetzen. - Förderung der Lebendnierenspende: Die DGfN sieht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern. - Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen: Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren. - Second Action plan on Organ Donation and Transplantation: Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) unterstützt eine europaweite Initiative der European Kidney Health Alliance (EKHA) und weiterer Fachgesellschaften. Diese fordern die Europäische Kommission dazu auf, einen zweiten EU-Aktionsplan zu Organspende und Transplantation auf den Weg zu bringen. - Keine Rückschritte in der Früherkennung und Diagnostik der chronischen Nierenkrankheit: Überarbeitet werden sollten die geplante Einengung von Früherkennungsuntersuchungen auf „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen“ und Anteile der begleitenden Gesetzesbegründung, da hier relevante Aspekte außer Acht gelassen werden und somit ein falscher Eindruck entsteht. Insbesondere sollte die Darstellung gestrichen werden, die suggeriert, dass Laboruntersuchungen des Urins generell für eine Früherkennung ungeeignet sind. Dies hat die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 auf Seite 153 so auch nicht dargestellt. Vielmehr kritisiert die Finanzkommission Gesundheit die anlasslose Untersuchung des Urins mit einem unselektiven Harnstreifentest auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. - Digitalisierung im Gesundheitswesen unter Einbindung der Leistungserbringer: Eine beschleunigte Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine strategische Notwendigkeit. Der Entwurf adressiert richtige Handlungsfelder: ePA-Weiterentwicklung, EHDS-Umsetzung, Interoperabilität, Sekundärnutzung und Entbürokratisierung. Unsere Kritik richtet sich daher gegen die konkrete Ausgestaltung von Verantwortlichkeiten, Fristen, Sanktionen und Beteiligungsrechten. In der vorliegenden Form wälzt der Entwurf systemische Risiken einseitig auf die Leistungserbringer ab, ohne ihnen entsprechende Mitsprache- und Schutzrechte zu gewähren. - Etablierung eines Registersystems für die Nierengesundheit: Deutschland verfügt über kein Register, das alle Patienten mit einer chronischen Nierenkrankheit abbildet. Als nahezu einziges europäisches Land verfügt es noch nicht einmal über ein Dialyseregister für Patienten mit chronischem Nierenversagen, obwohl die Dialysetherapie invasiv und kostspielig ist. Ein gesetzliches Transplantationsregister ist zwar vorhanden; die dort liegenden Daten zur Nierentransplantation können jedoch aufgrund der bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht genutzt werden, um sie mit den anderen Daten zu verknüpfen und auszuwerten. Gleichzeitig wird aktuell das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) aufgebaut, das genutzt werden sollte, um ein Nierenregistersystem für Deutschland zu etablieren. - Einführung eines Primärversorgungssystems in Deutschland darf die Betreuung nierenkranker Menschen nicht verschlechtern: Ein gut ausgestaltetes Primärversorgungssystem bietet Chancen für die Früherkennung von Nierenkrankheiten. Risikofaktoren können konsequenter behandelt, die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen verbessert und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Damit die zusätzlichen Potenziale eines Primärversorgungssystems tatsächlich ausgeschöpft werden können, müssen für nierenkranke Menschen wesentliche Voraussetzungen geschaffen werden. Was dazu fehlt, ist eine klare Strategie – ein Nationaler Nierenplan.

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