Bundesverband MEDIATION e.V.
Text
Bundesverband MEDIATION e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundesverband MEDIATION e.V. (BM) hat das Ziel, Mediation und alternative Streitbeilegungsverfahren in der Gesellschaft bekannt zu machen und in Nutzung zu bringen. Grundlagen dafür sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kooperation zwischen Mitgliedern und externen Akteur:innen aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft und Politik. Der Verband organisiert Fachveranstaltungen und schreibt Stellungnahmen auf Anforderung des Bundesjustizministerium.
Er setzt sich ein für die Förderung, Verbreitung und die Weiterentwicklung der Verständigung in Konflikten. Er setzt sich ein für die Qualität der Mediation und der Aus- und Fortbildung von Mediator*innen.
Unsere Interessen und ggf. Regelungsvorhaben, die sich daraus ergeben, sind wie folgt:
Gesetzliche Förderung und Anerkennung von Mediation als vorrangige Konfliktlösungsmethode, bspw. durch Verbesserung Regelung in der ZPO.
Einführung fakultativer/verpflichtender Erstinformationsgespräche zur Entlastung des Justizsystems.
Unterstützung durch Förderung finanzieller Hilfen für Mediation (Mediationskostenhilfe).
Integration von Mediationsansätzen in Bildungsprogramme und ihre Anwendung in familiären sowie öffentlichen Konfliktsituationen gesetzlich stärken.
Verbesserung der Ausbildungsverordnung nach MediationsG und ZMediatAusbV.
Umsetzung von EU-Richtlinien bspw. Mediation im Urheberrecht in deutsches Recht, durch Transposition und Ermächtigung (Umsetzungsgesetz, Verordnungen, Durchführungsverordnungen etc.)
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Für Mediationsverfahren soll eine Mediationskostenhilfe analog zur Prozesskostenhilfe eingeführt werden.: Um allen Bürgerinnen und Bürgern einen kostenfreien Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung mit dem Verfahren der Mediation zu gewährleisten, soll eine Mediationskostenhilfe, unabhängig von Vermögen und Einkommen, analog der Prozesskostenhilfe eingeführt werden.
- Förderung der Mediation in der Verbraucherstreitbeilegung: Mediation soll stärker im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verankert werden: Die Universalschlichtungsstelle in der Verbraucherstreitbeilegung soll über Mediationsangebote von qualifizierten Mediatoren informieren, die vom Bundesverband MEDIATION e.V. lizenziert werden. Des weiteren soll es eine spezifische Verpflichtung zur Information über Mediationsangebote, insb. im oben genannten Rahmen, geben. So soll die Mediation in ihrer Form als eigenständige und nachhaltige Konfliktlösungsmethode als ein bevorzugtes Verfahren besser integriert und gestärkt werden.
Relationen
Keine Relationen.