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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2025

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 578/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2025 [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 578/25 13.10.25 EU - R - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2025 COM(2025) 375 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 134/20 = AE-Nr. 200163; Drucksache 143/20 = AE-Nr. 200183; Drucksache 15/22 = AE-Nr. 220034; Drucksache 244/23 = AE-Nr. 230475; Drucksache 287/24 = AE-Nr. 240522; Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115; AE-Nr. 201042; AE-Nr. 230426; AE-Nr. 231159; AE-Nr. 250114 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.7.2025 COM(2025) 375 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EU-Justizbarometer 2025 1 1. EINFÜHRUNG Für die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts sowie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und anderer Werte, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind, sind leistungsfähige Justizsysteme unabdingbar. Bei der Anwendung des EU-Rechts fungieren die nationalen Gerichte als Gerichte der EU. Es sind in erster Linie die nationalen Gerichte, die sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten aus dem EU-Recht wirksam durchgesetzt werden (Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)). Darüber hinaus sind leistungsfähige Justizsysteme auch für das gegenseitige Vertrauen, die Verbesserung des Investitionsklimas und ein nachhaltiges langfristiges Wachstum grundlegend. Aus diesem Grund ist die Verbesserung der Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme auch eine der Prioritäten des Europäischen Semesters – des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Im Kompass für eine wettbewerbsfähige EU des Jahres 2025 1 und im begleitenden Jahresberichts 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit2 wird darauf hingewiesen, dass die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung ist, da dadurch ein stabiles Geschäftsumfeld geschaffen wird, das der EU und ihren Mitgliedstaaten einen globalen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ein Unternehmensumfeld, in dem Rechtsvorschriften wirksam und einheitlich angewandt werden, in dem Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat gleichberechtigt mit einheimischen Unternehmen tätig sein können und in dem die Haushaltsmittel auf transparente und objektive Weise ausgegeben werden. Gut funktionierende und gänzlich unabhängige Justizsysteme können sich positiv auf das Investitionsklima auswirken, sind wesentlich für den Investitionsschutz. Diese ermöglichen eine höhere Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Sie sind auch wichtig, um eine wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung von Verträgen und Verwaltungsentscheidungen sowie die Beilegung von Streitigkeiten zu gewährleisten, die für das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich sind.(3) Vor diesem Hintergrund bietet das EU-Justizbarometer einen jährlichen Überblick über die Indikatoren zur Messung der drei wesentlichen Parameter leistungsfähiger Justizsysteme: - Effizienz - Qualität - Unabhängigkeit Die neuen und aktualisierten Zahlen enthalten Daten über den Zugang zur Justiz für Opfer von Straftaten, Opfer von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, diskriminierungsgefährdete Personen und ältere Menschen sowie über die Digitalisierung der Justiz4. Im Justizbarometer 2025 werden auch andere Indikatoren weiterentwickelt, da der Bericht 1 Der Kompass der EU zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands des Jahres 2025, COM(2025) 30 final. 2 COM(2025) 26 final. 3 Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“ (COM(2020) 93) und die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2020) 54). 4 Siehe Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union – Ein 2 über die Rechtsstaatlichkeit, wie in den politischen Leitlinien 2024-2029 von Präsidentin von der Leyen angekündigt, eine Binnenmarktdimension umfasst. In dieser Ausgabe des Justizbarometers werden unter dem neuen Titel „Sonstige für den Binnenmarkt relevante Indikatoren“ die für das Funktionieren des Binnenmarkts relevanten Indikatoren vorgestellt, für die leistungsfähige Justizsysteme und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung sind. Die Unternehmens- und Binnenmarktdimension wird gestärkt, indem neue Indikatoren für die erstinstanzlichen Nachprüfungsinstanzen für die öffentliche Auftragsvergabe, die Obersten Rechnungskontrollbehörden und die nationalen Wettbewerbsbehörden vorgestellt werden.  Der jährliche Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit – Im Jahr 2020 hat die Kommission den umfassenden jährlichen Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eingerichtet, um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten besser überwachen zu können. Der Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit dient als präventives Instrument, mit dem der Dialog gefördert und ein gemeinsames Bewusstsein für Fragen der Rechtsstaatlichkeit geschaffen wird. Im Mittelpunkt des Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit steht der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, in dem die wesentlichen – positiven und negativen – Entwicklungen in allen Mitgliedstaaten und in der EU insgesamt zusammengefasst werden. Der Bericht, dessen letzte Ausgabe am 24. Juli 2024 veröffentlicht wurde, stützt sich auf eine Vielzahl von Quellen, darunter das EU-Justizbarometer5. Das EU-Justizbarometer 2025 wurde auch weiterentwickelt, um dem Bedarf an zusätzlichen vergleichenden Informationen Rechnung zu tragen, die bei der Ausarbeitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024 im Hinblick darauf ermittelt wurden, künftige Berichte über die Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Was ist das EU-Justizbarometer? Das EU-Justizbarometer ist ein jährliches vergleichendes Informationsinstrument. Zweck des EU- Justizbarometers ist es, die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten über verschiedene Indikatoren, die für die Bewertung der i) Effizienz, ii) Qualität und iii) Unabhängigkeit der Justizsysteme in allen Mitgliedstaaten von Belang sind, bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme zu unterstützen. Erstellt wird nicht eine Art Rangliste, sondern – auf der Grundlage von Indikatoren, die für alle Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse und relevant sind – ein Überblick über alle Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Das Justizbarometer fördert kein bestimmtes Justizsystem. Es behandelt alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt und gleichermaßen. Unabhängig vom Modell des nationalen Justizsystems oder der Rechtstradition, auf der dieses System basiert, gehören Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit zu den wesentlichen Parametern einer leistungsfähigen Justiz. Die Daten zu diesen drei Parametern sollten zusammen betrachtet werden, da die drei Parameter oft auch miteinander verbunden sind (Initiativen zur Verbesserung des einen können auch Einfluss auf einen anderen haben). Das Justizbarometer zeigt hauptsächlich Indikatoren für Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Daten – für bestimmte Strafsachen (d. h. Geldwäsche- und Bestechungsfälle vor erstinstanzlichen Gerichten). Damit sollen die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen Instrumentarium für Gelegenheiten“ (COM(2020) 710) und die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2020) 540). 5 https://commission.europa.eu/publications/2024-rule-law-report-communication-and-country-chapters_de. 3 unterstützt werden, ein effizientes und investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen, das sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die der Öffentlichkeit berücksichtigt. Das Justizbarometer ist ein vergleichendes Instrument, das im Rahmen eines Dialogs mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament weiterentwickelt wird6. Ziel ist, die wesentlichen Parameter eines leistungsfähigen Justizsystems zu bewerten und einschlägige jährliche Daten bereitzustellen. Auf welcher Methodik beruht das EU-Justizbarometer? Bei der Erstellung des Justizbarometers wird eine Reihe von Informationsquellen genutzt. Einen Großteil der quantitativen Daten liefert die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz des Europarats (Council of Europe Commission for the Evaluation Efficiency of Justice – CEPEJ), mit der die Europäische Kommission einen Vertrag über die Durchführung einer jährlichen Studie geschlossen hat. Die verwendeten Daten umfassen die Jahre 2014 bis 2023 und wurden von den Mitgliedstaaten im Einklang mit der CEPEJ-Methodik bereitgestellt. Die Studie enthält auch ausführliche Kommentare sowie länderspezifische Informationsblätter mit Hintergrundinformationen. Diese sollten neben den Schaubildern herangezogen werden7. Die von der CEPEJ erhobenen Daten zur Verfahrensdauer zeigen die „Dispositionszeit“, d. h. die geschätzte Dauer von Gerichtsverfahren (berechnet aus dem Verhältnis zwischen anhängigen und abgeschlossenen Verfahren im Laufe eines Jahres). Die Daten zur Effizienz der Gerichte und Verwaltungsbehörden bei der Anwendung von EU-Recht in bestimmten Bereichen zeigen die durchschnittliche Verfahrensdauer, die von der tatsächlichen Länge der Gerichtsverfahren abgeleitet ist. Dabei ist zu beachten, dass die Dauer von Gerichtsverfahren in den verschiedenen Regionen eines Mitgliedstaates sehr unterschiedlich sein kann. In städtischen Ballungsgebieten, in denen die Dichte wirtschaftlicher Aktivitäten zu höheren Fallzahlen führen kann, kann die Bearbeitung der Verfahren besonders lange dauern. Weitere Datenquellen für den Zeitraum 2014 bis 2024 sind:  die Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme8  das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ)9  das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der EU (NPSJC)10  die Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der EU (ACA-Europe)11  der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE)12 6 Zum Beispiel Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zum EU-Justizbarometer 2017 (P8_TA(2018)0216). 7 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/ eujustice-scoreboard_de. 8 Zur Unterstützung der Ausarbeitung des EU-Justizbarometers und zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Justizsysteme wurden die Mitgliedstaaten von der Kommission gebeten, zwei Ansprechpartner zu benennen, einen Vertreter der Justiz und einen Vertreter des Justizministeriums. Diese informelle Gruppe tritt regelmäßig zusammen. 9 Im ENCJ sind nationale Einrichtungen in den Mitgliedstaaten vereint, die von der Exekutive und Legislative unabhängig und für die Unterstützung des Justizwesens bei der unabhängigen Rechtsprechung zuständig sind, https://www.encj.eu/. 10 Das NPSJC bietet ein Forum, in dem europäische Einrichtungen die Möglichkeit haben, Stellungnahmen oberster Gerichtshöfe einzuholen und sie durch die Förderung von Diskussionen und Ideenaustausch einander näherzubringen, http://network-presidents.eu/. 11 Die ACA-Europe setzt sich aus dem Gerichtshof der EU und den Staatsräten bzw. obersten Verwaltungsgerichten der EU-Mitgliedstaaten zusammen, https://www.aca-europe.eu/index.php/en/. 12 Der CCBE vertritt die europäischen Anwaltschaften in ihren gemeinsamen Interessen vor europäischen und anderen internationalen Institutionen. Er fungiert regelmäßig als Bindeglied zwischen seinen Mitgliedern und den europäischen Institutionen, internationalen Organisationen und anderen juristischen Organisationen auf der ganzen Welt, https://www.ccbe.eu/. 4  das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN)13  das Netz von erstinstanzlichen Nachprüfungsinstanzen für die öffentliche Auftragsvergabe14  der Kommunikationsausschuss (COCOM)15  die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums16  das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC)17  die Expertengruppe für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EGMLTF)18  Eurostat19  die nationalen Kontaktstellen für die Korruptionsbekämpfung20  das Netzwerk der Generalstaatsanwälte oder vergleichbarer Institutionen der Obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (NADAL-Netzwerk)21  der Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden22 Die Methodik des Justizbarometers wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme im Laufe der Jahre weiterentwickelt und weiter verfeinert. Dazu haben 13 Das ECN wurde als Forum für Diskussion und Zusammenarbeit zwischen europäischen Wettbewerbsbehörden in Fällen, in denen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Anwendung finden, eingerichtet. Das ECN dient als Rahmen für eine enge Zusammenarbeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates. Im ECN arbeiten die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten zusammen, http://ec.europa.eu/competition/ecn/index_en.html. 14 Das Netz erstinstanzlicher Nachprüfungsinstanzen für die öffentliche Auftragsvergabe wurde eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden nationalen erstinstanzlichen Nachprüfungsinstanzen in der EU zu stärken. Aufgabe der Gruppe ist es, die Europäische Kommission in Fragen der Umsetzung der Rechtsmittelrichtlinien und der Funktionsweise der nationalen Rechtsbehelfssysteme zu beraten. Als Ergebnis der Evaluierung der Wirksamkeit der Rechtsmittelrichtlinien (COM(2017) 28 vom 24. Januar 2017) fordert die Europäische Kommission die erstinstanzlichen Nachprüfungsinstanzen zur Zusammenarbeit auf, um den Informationsaustausch und das optimale Verfahren zu verbessern. 15 Der COCOM setzt sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Stellungnahmen zu den Entwürfen von Maßnahmen abzugeben, die die Kommission zu Fragen des digitalen Binnenmarkts zu treffen beabsichtigt, https://ec.europa.eu/transparency/comitology- register/screen/committees/C15401/consult?lang=de. 16 Die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ist ein Netz von Experten und spezialisierten Interessenträgern. Sie setzt sich aus Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors zusammen, die in aktiven Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/home. 17 Das CPC ist ein Netzwerk nationaler Behörden, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts in der EU und den EWR-Ländern zuständig sind, https://commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights- and-complaints/enforcement-consumer-protection/consumer-protection-cooperation-network_de. 18 Die EGMLTF tritt regelmäßig zusammen, um Meinungen auszutauschen und der Kommission bei der Festlegung der Politik und der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu helfen, https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert- groups/consult?lang=de&do=groupDetail.groupDetail&groupID=2914. 19 Eurostat ist das statistische Amt der EU, https://ec.europa.eu/eurostat/. 20 Die Kommission unterhält eine informelle Gruppe von Kontaktpersonen für die Korruptionsbekämpfung. Siehe auch https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/democracy- eucitizenship-anti-corruption/anti-corruption/eu-network-against-corruption_en. 21 https://attorneygeneral.mt/activities/nadal-network-conference/. 22 Der Kontaktausschuss führt die Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten und des Europäischen Rechnungshofs zusammen und bietet ein Forum für die Erörterung und Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung und damit verbundener Tätigkeiten, https://www.eca.europa.eu/sites/cc/de/pages/about.aspx. 5 insbesondere die Verwendung eines jährlich aktualisierten Fragebogens und die Erhebung von Daten zu bestimmten Aspekten der Funktionsweise von Justizsystemen beigetragen. Die Verfügbarkeit von Daten, insbesondere für Indikatoren zur Effizienz der Justizsysteme, wird immer besser. Dies liegt daran, dass viele Mitgliedstaaten in ihre Kapazitäten zur Erstellung besserer Rechtsprechungsstatistiken investiert haben. Etwaige andauernde Schwierigkeiten bei der Datenerhebung oder ‑bereitstellung hängen oft mit ungenügenden statistischen Kapazitäten oder mit einer fehlenden genauen Übereinstimmung zwischen den nationalen Kategorien, für die Daten erfasst werden, und den Kategorien des Justizbarometers zusammen. Nur in sehr wenigen Fällen entsteht eine Datenlücke aufgrund fehlender Beiträge der nationalen Behörden. Die Kommission hält die Mitgliedstaaten auch künftig dazu an, diese Datenlücke weiter zu schließen. In welcher Weise fließt das EU-Justizbarometer in das Europäische Semester ein und welche Verbindung besteht zur Aufbau- und Resilienzfazilität? Mit dem Justizbarometer werden Daten zur Bewertung der Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme bereitgestellt. Damit sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihre nationalen Justizsysteme effektiver zu gestalten. Durch den Vergleich der Informationen zu Justizsystemen der Mitgliedstaaten im EU-Justizbarometer wird es leichter, bewährte Verfahren und Mängel zu erkennen und den Überblick über Herausforderungen und die erzielten Fortschritte zu behalten. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden länderspezifische Bewertungen im Wege eines bilateralen Dialogs mit den betroffenen nationalen Behörden und Interessenträgern vorgenommen. Bei festgestellten Mängeln von makroökonomischer Bedeutung führt die Analyse des Europäischen Semesters unter Umständen dazu, dass die Kommission dem Rat länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der nationalen Justizsysteme in einzelnen Mitgliedstaaten vorschlägt23. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden mehr als 650 Mrd. EUR an Darlehen und nicht rückzahlbaren Finanzhilfen bereitgestellt, von denen jeder Mitgliedstaat mindestens 20 % dem digitalen Wandel und mindestens 37 % für Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen, vorbehalten muss. Bisher haben die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Reformen und Investitionen diese Ziele übertroffen, wobei die Ausgaben für die Digitalisierung auf 26 % und für den Klimaschutz auf etwa 42 % geschätzt werden. Die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet die Gelegenheit, auf länderspezifische Empfehlungen hinsichtlich der nationalen Justizsysteme einzugehen und die nationalen Anstrengungen, den digitalen Wandel der Justizsysteme abzuschließen, zu beschleunigen. Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der leistungsbasierten Aufbau- und Resilienzfazilität hängen von der Erreichung festgelegter Etappenziele und Zielwerte ab. Bisher wurden rund 7 100 Etappenziele und Zielwerte vorgeschlagen, von denen etwa zwei Drittel Investitionen und ein Drittel Reformen betreffen. Im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität musste die Kommission vor deren Annahme beurteilen, ob die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten dazu beitragen konnten, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den relevanten länderspezifischen Empfehlungen oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen Dokumenten ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen 24 . Im Anschluss an die Vorfinanzierungszahlungen sowie an die Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten und die positiven Bewertungen der Kommission hinsichtlich der 23 Im Rahmen des Europäischen Semesters richtete der Rat auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf das Justizsystem an sieben Mitgliedstaaten (HR, IT, CY, HU, MT, PT und SK) im Jahr 2019 und an acht Mitgliedstaaten (HR, IT, CY, HU, MT, PL, PT und SK) im Jahr 2020. Aufgrund der laufenden Verfahren zur Aufbau- und Resilienzfazilität gab es im Jahr 2021 keine länderspezifischen Empfehlungen. Im Jahr 2022 wurden an zwei Mitgliedstaaten (PL und HU) länderspezifische Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Justiz gerichtet. Im Jahr 2024 gab ein Mitgliedstaat (SK) eine länderspezifische Empfehlung zur Wirksamkeit, Unabhängigkeit und Integrität des Justiz- und Korruptionsbekämpfungssystems ab. 24 Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 24 Absätze 3 und 5 der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17). 6 zufriedenstellenden Erreichung der jeweiligen Etappenziele und Zielwerte 25 wurden bis Mai 2025 insgesamt 308,04 Mrd. EUR an Zuschüssen und Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. Die Erreichung von 71 % der Etappenziele und Zielwerte im gleichen zeitlichen Rahmen muss von der Kommission noch überprüft werden. Warum sind leistungsfähige Justizsysteme für ein investitionsfreundliches Unternehmensumfeld wichtig? Leistungsfähige Justizsysteme, die die Rechtsstaatlichkeit wahren, wirken sich positiv auf die Wirtschaft aus. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ein Unternehmensumfeld, in dem Rechtsvorschriften wirksam und einheitlich angewandt werden und in dem Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat gleichberechtigt mit einheimischen Unternehmen tätig sein können. Die Rechtsstaatlichkeit ist für das Funktionieren des Binnenmarkts und die Aufrechterhaltung eines stabilen Geschäftsumfelds, das der EU und ihren Mitgliedstaaten einen globalen Wettbewerbsvorteil verschafft, von zentraler Bedeutung26. Leistungsfähige Justizsysteme sind auch im Rahmen des Europäischen Semesters und der Aufbau- und Resilienzfazilität äußerst wichtig. Wenn Justizsysteme die Durchsetzung von Ansprüchen garantieren, ist davon auszugehen, dass die Gläubiger eher Darlehen vergeben, Transaktionskosten verringert werden und Unternehmen eher Investitionen tätigen, ein größeres Vertrauen haben und vor opportunistischem Verhalten zurückschrecken. Ein leistungsfähiges Justizsystem ist für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum unabdingbar. Es kann das Geschäftsklima verbessern, Innovationen fördern, ausländische Direktinvestitionen anziehen, Steuereinnahmen sichern und das Wirtschaftswachstum fördern. Die Vorteile gut funktionierender nationaler Justizsysteme für die Wirtschaft werden durch zahlreiche Studien bestätigt27, darunter Studien des Internationalen Währungsfonds (IWF)28, der Europäischen Zentralbank (EZB) 29 , des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen (ENCJ) 30 , der Organisation für 25 Das EU-Justizbarometer ist eine der Informationsquellen, die in das Europäische Semester einfließen. Diese Informationen greifen den Bewertungen der Kommission hinsichtlich der zufriedenstellenden Erreichung der Etappenziele und Zielwerte im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität nicht vor. 26 Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU, COM(2025) 30 final, S. 19; Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit, COM(2025) 26 final, S. 3. 27 „Justice and finance: Does judicial efficiency contribute to financial system efficiency?“, 2024 Muhammad Atif Khan, Muhammad Asif Khan, Mohammed Arshad Khan, Shahid Hussain, Veronika Fenyves, https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2214845023001709; Chemin, M., 2020, „Judicial efficiency and firm productivity: Evidence from a world database of judicial reforms“, The Review of Economics and Statistics 102(1), S. 49-64, https://direct.mit.edu/rest/article/102/1/49/58536/Judicial-Efficiency-and-Firm- Productivity-Evidence; Kapopoulos, P. and Rizos, A., 2024, „Judicial efficiency and economic growth: Evidence based on European Union data“, Scottish Journal of Political Economy 71(1): S. 101-131, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/sjpe.12357?msockid=1a8244b340af65701f02511641c36474. 28 IWF, Regional Economic Outlook, November 2017, „Europe: Europe Hitting its Stride“, S. xviii, S. 40, 70, https://www.imf.org/~/media/Files/Publications/REO/EUR/2017/November/eur-booked-print.ashx?la=en. 29 EZB, „Structural policies in the euro area“, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 210, Juni 2018, https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op210.en.pdf?3db9355b1d1599799aa0e475e5624651. 30 Europäisches Netz der Räte für das Justizwesen und das Montaigne-Zentrum für Rechtsstaatlichkeit und Justizverwaltung der Universität Utrecht, „Economic value of the judiciary – A pilot study for five countries on volume, value and duration of large commercial cases“, Juni 2021, https://pgwrk-websitemedia.s3.eu-west- 1.amazonaws.com/production/pwk-web-encj2017-p/Reports/Economic%20value%20of%20te%20judiciary%20- %20pilot%20study.pdf. 7 wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 31 , des Weltwirtschaftsforums 32 und der Weltbank33. In einer Studie wurde eine starke Korrelation zwischen einer Verringerung der Dauer von Gerichtsverfahren (gemessen als Dispositionszeit34) und der Wachstumsrate der Unternehmen35 festgestellt. Darüber hinaus korreliert nach der Studie ein prozentual höherer Anteil der Unternehmen, die das Justizsystem als unabhängig betrachten, mit einer höheren Umsatz- und Produktivitätswachstumsrate36. Andere Umfragen haben gezeigt, dass ein leistungsfähiges nationales Justizsystem für die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und deren Fähigkeit, Streitigkeiten im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums beizulegen, von großer Bedeutung ist. In einer Umfrage gaben beispielsweise 93 % der Großunternehmen an, dass sie die Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit (einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz) in den Ländern, in die sie investieren, systematisch und kontinuierlich überprüfen 37 . In einer weiteren Umfrage antwortete mehr als die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), dass hohe Kosten und langwierige Gerichtsverfahren die Hauptgründe dafür seien, dass sie keine Gerichtsverfahren wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums einleiten38. Die Bedeutung leistungsfähiger Justizsysteme für das Funktionieren des Binnenmarkts, insbesondere für Unternehmen, wird auch in den Mitteilungen der Kommission „Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“39 und „Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts“40 hervorgehoben. Wie sorgt die Kommission mit technischer Unterstützung für eine bessere Umsetzung guter Justizreformen? Die Mitgliedstaaten können technische Unterstützung in Anspruch nehmen, die ihnen die Kommission über die Taskforce „Reformen und Investitionen“ (SG REFORM) im Rahmen des Instruments für technische 31 Siehe zum Beispiel „What makes civil justice effective?“, OECD Economics Department Policy Notes, Nr. 18, Juni 2013 und „The Economics of Civil Justice: New Cross-Country Data and Empirics“, OECD Economics Department Working Papers, Nr. 1060, August 2013. 32 Weltwirtschaftsforum, „The Global Competitiveness Report 2019“, Oktober 2019, https://www.weforum.org/reports/global-competitiveness-report-2019. 33 Weltbank, „World Development Report 2017: Governance and the Law“, Kapitel 3: „The role of law“, S. 83, 140, http://www.worldbank.org/en/publication/wdr2017. 34 Der Indikator „Dispositionszeit“ ist die Zahl der am Jahresende nicht abgeschlossenen Verfahren geteilt durch die Zahl der abgeschlossenen Verfahren multipliziert mit 365 (Tagen). Er ist eine Standardindikator, der von der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz des Europarats (CEPEJ) entwickelt wurde, http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/default_de.asp. 35 Vincenzo Bove und Leandro Elia, „The judicial system and economic development across EU Member States“, Technischer Bericht der GFS, EUR 28440 EN, Amt für Veröffentlichungen der EU, Luxemburg, 2017, http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104594/jrc104594__2017_the_judicial_system_and _economic_development_across_eu_member_states.pdf. 36 Ebda. 37 The Economist Intelligence Unit, „Risk and Return – Foreign Direct Investment and the Rule of Law“, 2015, http://www.biicl.org/documents/625_d4_fdi_main_report.pdf, S. 22. 38 Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO): „Intellectual Property (IP) SME Scoreboard 2016“: https://euipo.europa.eu/tunnel- web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/sme_scoreboard_study_2016/Executive- summary_de.pdf. 39 COM(2020) 93 und SWD(2020) 54. 40 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „, Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“, COM(2020) 94, insbesondere die Maßnahmen 4, 6 und 18. 8 Unterstützung (TSI) zur Verfügung stellt 41 . Mit dem TSI soll den antragstellenden Mitgliedstaaten technische Unterstützung gewährt werden, um ihre institutionellen und administrativen Kapazitäten für die Konzeption und Umsetzung von Reformen zu stärken. Von 2021 bis 2025 wurden im Rahmen des TSI 36 Projekte mit insgesamt 43 Reformen finanziert, um 20 Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Justizreformen zu unterstützen. Mithilfe des TSI werden Projekte unterstützt, die darauf abzielen, die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Justiz zu verbessern, z. B. durch den Einsatz von Technologien für eine bessere Verwaltung der Arbeitsabläufe von Gerichtsverfahren und einen datengesteuerten Ansatz für die Zuweisung von Fallbelastung und Ressourcen, die Erleichterung des Zugangs zur Justiz für schutzbedürftige Gruppen und die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden für eine wirksame Rechtsverfolgung in vielbeachteten und grenzüberschreitenden Korruptionsfällen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das TSI 2025 bot den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unterstützung für Digitalisierungsreformen zu beantragen, etwa für den Einsatz von Technologien zur Bewältigung der Herausforderungen bei Massenverfahren und zur Automatisierung von Routineaufgaben, um den manuellen Aufwand und die Fehlerquote zu verringern, sodass sich Richter und Verwaltungsbedienstete auf die anspruchsvolleren Aufgaben konzentrieren können. Zudem ergänzt das TSI auch andere Instrumente, insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität, da das TSI die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne unterstützen kann. Die Aufbau- und Resilienzpläne umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Justiz, insbesondere durch Digitalisierung, Abbau von Rückständen, Verbesserung der Verwaltung von Gerichten und Rechtssachen sowie eine Reform der örtlichen Zuständigkeiten der Gerichte. Wie unterstützt das Programm „Justiz“ die Leistungsfähigkeit der Justizsysteme? Mit einem Gesamtbudget von etwa 305 Mio. EUR für die Jahre 2021-2027 unterstützt das Programm „Justiz“ die Weiterentwicklung des europäischen Rechtsraums auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz des Justizsystems auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigen Vertrauens sowie der justiziellen Zusammenarbeit. Im Jahr 2024 wurden rund 41,2 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten und anderen Tätigkeiten im Rahmen der drei spezifischen Ziele des Programms bereitgestellt:  11,1 Mio. EUR wurden bereitgestellt, um die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu fördern, zur wirksamen und kohärenten Anwendung und Durchsetzung der EU-Instrumente beizutragen und die Mitgliedstaaten bei ihrer Anbindung an das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) zu unterstützen.  15,9 Mio. EUR wurden für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe in den Bereichen Zivil- und Strafrecht sowie Grundrechte, Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und Rechtsstaatlichkeit bereitgestellt.  14,2 Mio. EUR wurden zur Verfügung gestellt, um den Zugang zur Justiz (einschließlich E-Justiz) zu fördern, die Rechte von Opfern und die Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, zu schützen und die Entwicklung und Nutzung digitaler Werkzeuge sowie die Wartung und Erweiterung des E-Justiz-Portals zu unterstützen (gemeinsam mit dem Programm „Digitales Europa“). Warum überwacht die Kommission die Digitalisierung der nationalen Justizsysteme? 41 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/tsi. Die Verordnung über das TSI wurde im März 2021 angenommen. Gemäß Artikel 5 der Verordnung besteht das Ziel darin, „institutionelle Reformen und effiziente, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung und E- Government, Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren, Prüfungen, Ausbau der Kapazitäten zur Absorption von Unionsmitteln, Förderung der Verwaltungszusammenarbeit, wirksame Rechtsstaatlichkeit, Reform des Justizwesens, Kapazitätsaufbau bei Wettbewerbs- und Kartellbehörden, Stärkung der Finanzaufsicht und verstärkte Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche“ (Hervorhebung hinzugefügt) zu unterstützen. 9 Die Digitalisierung der Justiz ist entscheidend für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Justizsysteme und ein sehr effizientes Werkzeug für die Ermöglichung des Zugangs zur Justiz und für die Steigerung der Qualität der Justiz. Digitale Werkzeuge verbessern zudem die justizielle Zusammenarbeit. Nach der COVID-19-Pandemie haben die Mitgliedstaaten die Modernisierungsreformen in diesem Bereich beschleunigt. Auch im Bereich der Justiz wird zunehmend KI eingesetzt42. Seit 2013 beinhaltet das EU-Justizbarometer Vergleichsinformationen hinsichtlich der Digitalisierung der Justiz in allen Mitgliedstaaten, zum Beispiel im Hinblick auf den Online-Zugang zu Urteilen oder die Online-Klageerhebung und die Weiterverfolgung. Nach der Verordnung (EU) 2023/2844 über die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen43 sind natürliche und juristische Personen berechtigt, bei grenzüberschreitenden Verfahren elektronisch mit den zuständigen Justizbehörden zu kommunizieren und Gerichtsgebühren elektronisch zu begleichen. Mit der Verordnung wird auch eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen geschaffen. Ferner wird ein digitaler Kommunikationskanal für den Datenaustausch zwischen den zuständigen Justizbehörden eingerichtet. In diesem Zusammenhang überwacht das Justizbarometer die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung und beim Einsatz von Videokonferenztechnik. Die Daten des EU-Justizbarometers 2025 werden auch in die künftige Strategie für den Einsatz digitaler Technologien einfließen, um die Zivil- und Strafrechtspflege der EU effizienter, widerstandsfähiger und sicherer zu machen44. 42 KI kann zu einem effizienteren Justizsystem beitragen, indem sie Richter und Angehörige der Rechtsberufe dabei unterstützt, sich auf ihre inhaltliche Arbeit zu konzentrieren. So wurde KI beispielsweise bei der Nachverfolgung von Verfahren, der Ablage von Dokumenten oder der Bearbeitung sich wiederholender Aufgaben sowie bei der Recherche von Gesetzen und Rechtsprechung eingesetzt. 43 Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13 Dezember 2023 über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, PE/50/2023/REV/1 (ABl. L 2023/2844 vom 27.12.2023). 44 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14517-Digital-Justice-strategy-for-2025- 2030_de. 10 2. DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DES EU-JUSTIZBAROMETERS 2025 Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit sind die wichtigsten Parameter eines leistungsfähigen Justizsystems. Im Justizbarometer werden die Indikatoren für jeden dieser Parameter vorgestellt. 2.1. Effizienz der Justizsysteme Im Justizbarometer werden die Indikatoren für die Effizienz der Verfahren in den großen Bereichen der Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie in bestimmten Bereichen vorgestellt, in denen die Verwaltungsbehörden und Gerichte EU-Recht anwenden45. 2.1.1. Entwicklung der Fallzahlen Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Fallzahlen der nationalen Justizsysteme in fünf Mitgliedstaaten zurück, in zwei davon sogar in erheblichem Umfang. In 20 Mitgliedstaaten nahmen sie zu oder sind stabil geblieben. Insgesamt fallen sie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat immer noch sehr unterschiedlich aus (Schaubild 1). Schaubild 1 : Zahl der neuen Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie sonstigen Rechtssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie46) (*) Nach der CEPEJ-Methodik gehören zu dieser Kategorie alle streitigen und nichtstreitigen Zivil- und Handelssachen, nichtstreitige Grundbuch- und Unternehmensregistersachen, andere Registersachen, sonstige nichtstreitige Rechtssachen, Verwaltungssachen und sonstige Rechtssachen außer Strafsachen. 45 Die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen ist für die Effizienz eines Justizsystems ebenfalls wichtig. Vergleichbare Daten sind jedoch nicht ohne Weiteres verfügbar. Nähere Einzelheiten zur Situation der einzelnen Mitgliedstaaten finden sich in der Studie „Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States – Country fiches“ aus dem Jahr 2024, die vom Sekretariat der CEPEJ für die Kommission erstellt wurde, https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental-rights/effective-justice/eu-justice-scoreboard_de. 46 „2024 Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States“, vom Sekretariat der CEPEJ für die Kommission erstellt, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental- rights/upholding-rule-law/eu-justice-scoreboard_de. 10 30 50 DK AT SI PL HR EE LV SK BE FI CZ RO HU ES LT NL BG IT FR IE CY MT SE EL LU DE PT 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 11 Schaubild 2 : Zahl der neuen streitigen Zivil- und Handelssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Streitige Zivil- und Handelssachen bezeichnen nach der CEPEJ-Methodik Streitigkeiten zwischen Parteien, beispielsweise in Bezug auf Verträge. Nichtstreitige Zivil- und Handelssachen betreffen unstreitige Verfahren, z. B. unbestrittene Zahlungsaufforderungen. Schaubild 3 : Zahl der neuen Verwaltungssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Nach der CEPEJ-Methodik handelt es sich bei Verwaltungssachen um Streitigkeiten zwischen Bürgern und lokalen, regionalen oder nationalen Behörden. In DK und IE werden Verwaltungssachen nicht getrennt erfasst. Änderung der Methodik in EL, SK und SE. 1 3 5 7 9 RO BE ES CZ LT HR PL PT IT FR IE BG MT SK LV EL SI HU EE DE LU NL DK AT SE FI CY 2014 2021 2022 2023 K E I N E D A T E N 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0 SE CY LT NL DE AT EL BG RO HR FI FR ES PT EE BE HU PL LU SI IT SK LV CZ MT DK IE 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 12 2.1.2. Allgemeine Angaben zur Effizienz Die Indikatoren für die Effizienz der Verfahren in den großen Bereichen Zivil- und Handelssachen sowie Verwaltungssachen sind i) die geschätzte Verfahrensdauer (Dispositionszeit), ii) die Verfahrensabschlussquote und iii) die Zahl der anhängigen Verfahren.  Geschätzte Verfahrensdauer – Bei der geschätzten Verfahrensdauer wird die geschätzte, bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens erforderliche Zeit (in Tagen) angegeben, d. h. die Zeit, die das Gericht benötigt, um zu einer erstinstanzlichen Entscheidung zu gelangen. Bei der „Dispositionszeit“ wird die geschätzte Mindestdauer angegeben, die ein Gericht benötigen würde, um in einem Verfahren unter Wahrung der derzeitigen Arbeitsbedingungen zu einer Entscheidung zu gelangen. Dieser Indikator wird berechnet als die Zahl der am Jahresende nicht abgeschlossenen Verfahren geteilt durch die Zahl der abgeschlossenen Verfahren multipliziert mit 365 (Tagen)47. Je höher der Wert, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es länger dauert, bis das Gericht eine Entscheidung erlässt. Die Daten betreffen hauptsächlich erstinstanzliche Verfahren; es werden, soweit verfügbar, Daten für 2014, 2021, 2022 und 2023 verglichen48. In Schaubild 6 ist die Dispositionszeit im Jahr 2023 für streitige Zivil- und Handelssachen in allen Gerichtsinstanzen dargestellt, in Schaubild 8 für Verwaltungssachen in allen Gerichtsinstanzen. Schaubild 4: Geschätzte Zeit für den Abschluss von Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie sonstigen Rechtssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: CEPEJ- Studie) (*) Nach der CEPEJ-Methodik gehören zu dieser Kategorie alle streitigen und nichtstreitigen Zivil- und Handelssachen, nichtstreitige Grundbuch- und Unternehmensregistersachen, andere Registersachen, sonstige nichtstreitige Rechtssachen, Verwaltungssachen und sonstige Rechtssachen außer Strafsachen. Änderung der Methodik in SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Gerichtsinstanzen. In LV ist der deutliche Rückgang auf die Reform des Gerichtssystems, Fehlerkontrollen und die Bereinigung der Daten im 47 Die von der CEPEJ definierten Standardindikatoren sind die Verfahrensdauer, die Verfahrensabschlussquote und die Zahl der anhängigen Verfahren, http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/default_en.asp. 48 Die Jahre wurden so gewählt, dass ein Zeitraum von neun Jahren mit dem Jahr 2014 als Ausgangswert beibehalten und zugleich eine Überfüllung mit Zahlen vermieden wird. Daten für die Jahre 2010, 2012, 2013, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 können dem CEPEJ-Bericht entnommen werden. 100 300 500 700 900 1.000 DK EE LV SI AT HU LT SK NL BG PL SE HR FI CZ BE LU RO FR ES IT MT CY EL DE IE PT 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 13 Informationssystem zurückzuführen. In PT trat am 1. September 2013 die neue Zivilprozessordnung in Kraft, mit der eine neue Vollstreckungsregelung eingeführt wurde. Sie beruht auf einem neuen Verfahrensleitbild, demzufolge sich gerichtliche Verfahren deutlich von außergerichtlichen Verfahren unterscheiden müssen. Bislang war es jedoch nicht möglich, die Datenerhebung entsprechend anzupassen und die notwendigen Daten für dieses Schaubild bereitzustellen. Schaubild 5: Geschätzte Zeit für den Abschluss von streitigen Zivil- und Handelssachen in erster Instanz, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Streitige Zivil- und Handelssachen bezeichnen nach der CEPEJ-Methodik Streitigkeiten zwischen Parteien, beispielsweise in Bezug auf Verträge. Nichtstreitige Zivil- und Handelssachen betreffen unstreitige Verfahren, z. B. unbestrittene Zahlungsaufforderungen. Änderungen der Methodik in EL und SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Gerichtsinstanzen. In IT hat sich die vorübergehende Verlangsamung der Tätigkeit der Gerichte aufgrund strenger restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf die Dispositionszeit ausgewirkt. Die Daten für NL umfassen auch nichtstreitige Rechtssachen. Schaubild 6: Geschätzte Zeit für den Abschluss von streitigen Zivil- und Handelssachen in allen Gerichtsinstanzen im Jahr 2023(*) (1., 2. und 3. Instanz/in Tagen) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Für die Anordnung der Mitgliedstaaten wurde die Gerichtsinstanz mit den längsten Verfahren im jeweiligen Mitgliedstaat zugrunde gelegt. Folgende Daten sind nicht verfügbar: für CY, NL und IE zu den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten, für HR und ES zu den zweitinstanzlichen Gerichten und für EL und SK zu den 100 300 500 700 900 LT CZ NL HU AT SE SK BG EE LV RO LU BE DE DK PT SI FI FR PL ES MT IT HR EL IE CY 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 200 600 1000 HU CZ AT SE EE SK LV RO BG IE DK PT NL LT SI FI PL DE MT LU FR HR CY ES BE EL IT Gerichte erster Instanz (2023) Gerichte zweiter Instanz (2023) Gerichte drit ter Instanz (2023) 14 drittinstanzlichen Gerichten. In DE und MT gibt es keine Gerichte dritter Instanz. In einigen Mitgliedstaaten ist der Zugang zu drittinstanzlichen Gerichten möglicherweise beschränkt. Schaubild 7: Geschätzte Zeit für den Abschluss von Verwaltungssachen in erster Instanz, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Nach der CEPEJ-Methodik handelt es sich bei Verwaltungssachen um Streitigkeiten zwischen Bürgern und lokalen, regionalen oder nationalen Behörden. Änderung der Methodik in EL und SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Gerichtsinstanzen. In DK und IE werden Verwaltungssachen nicht getrennt erfasst. Schaubild 8 : Geschätzte Zeit für den Abschluss von Verwaltungssachen in allen Gerichtsinstanzen im Jahr 2023(*) (1. und ggf. 2 und 3. Instanz/in Tagen) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Die Werte einiger Mitgliedstaaten wurden zugunsten einer besseren Lesbarkeit des Schaubilds nicht vollständig angezeigt (CY: Wert für die zweite Instanz = 5,429). Für die Anordnung der Mitgliedstaaten wurde die Gerichtsinstanz mit den längsten Verfahren im jeweiligen Mitgliedstaat zugrunde gelegt. Folgende Daten sind nicht verfügbar: für BE, CZ, HU, MT, AT, PL, RO, SI, SK und FI zu den zweitinstanzlichen Gerichten sowie für LT, LU und MT zu den drittinstanzlichen Gerichten. In CZ, IT, AT, SI und FI ist der Oberste Gerichtshof bzw. ein anderes höchstinstanzliches Gericht die einzige Rechtsmittelinstanz. In LT, LU und MT gibt es kein drittinstanzliches Gericht 200 600 1000 1400 1800 LT SE HU BG PL EE LV CZ HR FI NL AT FR BE CY RO DE ES EL LU IT PT SI SK MT DK IE 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 500 1500 2500 SE BG EE HU LT CZ FI LV AT FR RO ES DE LU NL IT SI BE PL HR SK PT EL MT CY IE DK 1. Instanz (2023) 2. Instanz (2023) 3. Instanz (2023) KEINE DATEN 15 für diese Art von Rechtssachen. In BE ist das höchste Verwaltungsgericht die erste und einzige Instanz für bestimmte Rechtssachen. In einigen Mitgliedstaaten ist der Zugang zu drittinstanzlichen Gerichten möglicherweise beschränkt. In DK und IE werden Verwaltungssachen nicht getrennt erfasst. In CY wurde die Organisation des Justizsystems im Juli 2023 grundlegend reformiert, u. a. durch die Einrichtung eines Rechtsmittelgerichts und einer dritten Instanz.  Verfahrensabschlussquote – Die Verfahrensabschlussquote ist das Verhältnis zwischen den abgeschlossenen und den neuen Verfahren. Mit dieser Quote wird gemessen, ob ein Gericht in der Lage ist, die eingehenden Fälle zeitnah zu bearbeiten. Liegt die Verfahrensabschlussquote bei etwa 100 % oder darüber, so bedeutet dies, dass die Gerichte in der Lage sind, mindestens so viele Verfahren abzuschließen, wie neue Verfahren eingeleitet werden. Liegt die Verfahrensabschlussquote unter 100 %, so bedeutet dies, dass die Gerichte weniger Verfahren abschließen, als neue Verfahren eingeleitet werden. Schaubild 9: Abschlussquote bei Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie sonstigen Rechtssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in % – Werte über 100 % bedeuten, dass mehr Verfahren abgeschlossen als neue eingeleitet wurden; Werte unter 100 % bedeuten, dass weniger Verfahren abgeschlossen als neue eingeleitet wurden) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Nach der CEPEJ-Methodik gehören zu dieser Kategorie alle streitigen und nichtstreitigen Zivil- und Handelssachen, nichtstreitige Grundbuch- und Unternehmensregistersachen, andere Registersachen, sonstige nichtstreitige Rechtssachen, Verwaltungssachen und sonstige Rechtssachen außer Strafsachen. Änderung der Methodik in SK. In IE ist aufgrund der Methodik davon auszugehen, dass die Zahl der abgeschlossenen Verfahren zu niedrig angegeben ist. 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% CY IT SK SE CZ PL BG LV AT LT EE NL SI HU DK BE EL HR LU FI FR MT ES RO IE DE PT 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 16 Schaubild 10: Abschlussquote bei streitigen Zivil- und Handelssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in %) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Änderung der Methodik in EL und SK. In IE ist aufgrund der Methodik davon auszugehen, dass die Zahl der abgeschlossenen Verfahren zu niedrig angegeben ist. Die Daten für NL umfassen auch nichtstreitige Rechtssachen. Schaubild 11: Abschlussquote bei Verwaltungssachen, 2014, 2021-2023(*) (1 Instanz in %) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*)Änderung der Methodik in EL und SK. In DK und IE werden Verwaltungssachen nicht getrennt erfasst. Infolge von gemeinsam verhandelten Fällen, 2724 konsolidierten zurückgezogenen Rechtssachen und der Einrichtung eines Verwaltungsgerichts im Jahr 2015 hat die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen in CY zugenommen.  0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% IT SK HR BG CZ SI LV LT HU NL BE AT DE SE PT FR MT PL LU DK EL EE FI RO ES IE CY 2014 2021 2022 2023 K E I N E D A T E N 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% 160% IT EL PT CZ CY PL LV DE SE FI LT BG HU AT LU ES EE FR SI RO NL HR BE MT SK DK IE 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 17  Anhängige Rechtssachen – Die Zahl der anhängigen Rechtssachen ist die Zahl der Rechtssachen, die am Ende des betreffenden Jahres noch nicht abgeschlossen sind. Diese Zahl wirkt sich auch auf die Dispositionszeit aus. Schaubild 12: Zahl der anhängigen Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie sonstigen Rechtssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Nach der CEPEJ-Methodik gehören zu dieser Kategorie alle streitigen und nichtstreitigen Zivil- und Handelssachen, nichtstreitige Grundbuch- und Unternehmensregistersachen, andere Registersachen, sonstige nichtstreitige Rechtssachen, Verwaltungssachen und sonstige Rechtssachen außer Strafsachen. Änderung der Methodik in SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Instanzen. Schaubild 13: Zahl der anhängigen streitigen Zivil- und Handelssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Änderung der Methodik in EL und SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Gerichtsinstanzen. Die Daten für NL umfassen auch nichtstreitige Rechtssachen. 2 6 10 14 SE LU LT HU BG NL LV EE MT DK SK FI FR CZ EL BE SI RO ES IT AT CY PL HR DE IE PT 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 1 3 5 FI SE AT NL HU LU DK EE SK DE LV LT BG CZ SI PT FR MT PL EL ES IT BE RO HR IE CY 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 18 Schaubild 14 : Zahl der anhängigen Verwaltungssachen, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/je 100 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Änderung der Methodik in EL und SK. In CZ und (bis 2016) in SK umfassen die anhängigen Rechtssachen alle Gerichtsinstanzen. In DK und IE werden Verwaltungssachen nicht getrennt erfasst. 2.1.3. Effizienz in bestimmten Bereichen des EU-Rechts Die Daten in diesem Abschnitt ergänzen die allgemeinen Daten zur Effizienz der Justizsysteme. Aus diesen Daten geht die durchschnittliche Verfahrensdauer49 in bestimmten Bereichen des EU- Rechts hervor. Das Justizbarometer 2025 baut auf früheren Daten in den Bereichen Wettbewerb, elektronische Kommunikation, Unionsmarke, Verbraucherrecht, Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption auf. Die sechs Bereiche des EU-Rechts wurden wegen ihrer Bedeutung für den Binnenmarkt und das Geschäftsumfeld ausgewählt. Der Überblick über die Effizienz der Verwaltungsbehörden wird in dieser Ausgabe des Justizbarometers mit aktualisierten Schaubildern zu den Bereichen Wettbewerb und Verbraucherschutz fortgesetzt. Im Allgemeinen können sich lange Verzögerungen bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren negativ auf die Durchsetzung von Rechten aus dem EU-Recht auswirken, z. B. wenn geeignete Rechtsbehelfe nicht mehr verfügbar oder schwere finanzielle Schäden nicht mehr zu ersetzen sind. Insbesondere für Unternehmen 49 Die Verfahrensdauer in bestimmten Bereichen wird in Kalendertagen berechnet, und zwar ab dem Tag, an dem bei Gericht Klage erhoben oder ein Rechtsmittel eingereicht wurde (oder ab dem Inkrafttreten des Verfahrenseröffnungsbeschlusses), bis zu dem Tag, an dem das Gericht die Entscheidung erlassen hat (Schaubilder 15 bis 22). Die Werte in den Schaubildern 15, 17, 18 und 19 für die Jahre 2014 und 2021‑2023 sowie die Werte in den Schaubildern 20 und 21 für die Jahre 2014 und 2021‑2023 sind auf der Grundlage eines gewichteten Durchschnitts der Daten geordnet. Die Daten in Schaubild 16 beziehen sich auf die Jahre 2021-2023. Die Daten in Schaubild 22 beziehen sich auf die Jahre 2021-2023. Wenn nicht für alle Jahre Daten verfügbar waren, spiegelt der Durchschnitt, der auf der Grundlage aller Rechtssachen, einer Stichprobe von Rechtssachen oder in einigen wenigen Ländern auf der Grundlage von Schätzungen berechnet wurde, die verfügbaren Daten im Schaubild wider. 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 CZ LV HU PL MT EE LT BG BE IT SK SI HR LU FI FR SE ES RO NL PT AT DE EL CY DK IE 2014 2021 2022 2023 KEINE DATEN 19 können verwaltungstechnische Verzögerungen und Unsicherheit erhebliche Kosten verursachen und geplante oder bestehende Investitionen untergraben50. – Wettbewerb – Die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für ein attraktives Geschäftsumfeld unerlässlich, da sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gewährleistet. Dies fördert wirtschaftliche Initiative und Effizienz und sorgt für eine breitere Auswahl für Verbraucher, niedrigere Preise und höhere Qualität. In Schaubild 15 ist die durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden zur Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dargestellt51. In Schaubild 16 ist die durchschnittliche Dauer von Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV dargestellt. Schaubild 15 : Wettbewerb: Durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Europäisches Wettbewerbsnetz) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. AT: Die Daten für 2014 und 2021 umfassen Entscheidungen des Kartellgerichts zur Hauptsache, nicht die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidungen durch den Obersten Gerichtshof. Seit dem EU-Justizbarometer 2024 werden die Entscheidungen des Kartellgerichts in die Dauer der Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden einbezogen (siehe unten). IT: Für die Jahre 2014, 2021 und 2022 sind die Angaben zur Verfahrensdauer Schätzwerte. Das Fehlen einer Säule kann bedeuten, dass der Mitgliedstaat für das betreffende Jahr keine Verfahren gemeldet hat. In vielen Mitgliedstaaten war die Zahl der Verfahren gering (weniger als fünf pro Jahr). Dies kann dazu führen, dass die Jahresdaten in hohem 50 Weltbankgruppe, „Retention and Expansion of Foreign Direct Investment, Political Risk and Policy Responses“, 2019, Schaubild 18. 51 Siehe Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1), insbesondere die Artikel 3 und 5. 500 1500 2500 3500 EE IE MT HR BG LT SE AT BE IT LU NL FR FI PL RO PT SI CZ DE SK HU EL DK ES CY LV 2014 2021 2022 2023 Durchschnitt 2014, 2021-23 KEINE FÄLLE 20 Maße von der Dauer eines außergewöhnlich langen oder kurzen Verfahrens abhängen (z. B. in LU, wo es nur ein Verfahren gab). ES: Die Anzahl der Rechtsbehelfe entspricht der Anzahl der Unternehmen, die gegen jede Entscheidung der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (Comision Nacional de los Mercados y la Competencia, CNMC) Rechtsbehelf eingelegt haben. IE: Dies gilt nicht für die Jahre 2020, 2021 und 2022, da die Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Competition and Consumer Protection Commission, CCPC) vor 2023 nicht befugt war, entsprechende Entscheidungen zu treffen, die einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden konnten. Schaubild 16 : Wettbewerb: Durchschnittliche Dauer von Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden, 2021-2023(*) (in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Europäisches Wettbewerbsnetz) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. Seit dem EU- Justizbarometer 2024 wird die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den nationalen Wettbewerbsbehörden wie folgt berechnet: die Anzahl der Tage zwischen der ersten förmlichen Ermittlungsmaßnahme und dem Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung durch die nationale Wettbewerbsbehörde (durch die Verwaltungsbehörde oder, in Mitgliedstaaten mit einem gerichtlichen System, durch das Gericht, das befugt ist, eine Verbotsentscheidung zu erlassen bzw. Geldbußen festzusetzen oder zu bestätigen). Die Daten im obigen Schaubild können daher seit dem Justizbarometer 2024 nicht mit den Daten verglichen werden, die in früheren Ausgaben veröffentlicht wurden. Diese Berechnungsmethode ermöglicht vergleichbare Daten auf EU-Ebene ausschließlich für die Zwecke des EU- Justizbarometers und kann sich von den Angaben auf nationaler Ebene in bestimmten Mitgliedstaaten unterscheiden. CZ und SK verfügen über ein Verwaltungsverfahren mit zwei Instanzen. Bei Einlegung eines Rechtsbehelfs werden erstinstanzliche Entscheidungen durch eine zweite Instanz innerhalb der Behörde überprüft, wodurch sich das Verfahren verlängern kann. DK: Im Jahr 2021, nach der Umsetzung der ECN+-Richtlinie, stellte Dänemark sein System von einer rein strafrechtlichen Durchsetzung auf ein System um, in dem die dänische Wettbewerbsbehörde nun direkt vor einem Zivilgericht die Verhängung einer Geldbuße beantragen und in ihren eigenen Verwaltungsverfahren Vergleichsentscheidungen treffen kann. Dies führte zu einem Anstieg der Entscheidungen seit 2022. In AT, DK und FI umfasst die Verfahrensdauer die kombinierte Dauer der Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden und den für Wettbewerb zuständigen nationalen Justizorganen. AT: Die Daten umfassen Verfahren im Zusammenhang mit einem großen Kartell im Bausektor. Aufgrund des Umfangs dieses Falles wurden (und werden) Verfahren, die durch dieselbe erste Ermittlungsmaßnahme eingeleitet wurden, nacheinander geführt und abgeschlossen, wodurch die durchschnittliche Verfahrensdauer allmählich verfälscht wird. ES und IT: Die Daten umfassen nicht die von der nationalen Wettbewerbsbehörde getroffenen Verpflichtungsentscheidungen. IE: Dies gilt nicht für die Jahre 2020, 2021 und 2022, da die CCPC bis September 2023 nicht befugt war, eigene verbindliche Verwaltungsentscheidungen in Kartellverfahren zu treffen (vor diesem Zeitpunkt konnte sie in solchen Verfahren nur über die Gerichte Durchsetzungsmaßnahmen einleiten). 500 1500 2500 EE IE MT LV DK IT ES PL NL PT SE DE BG LT CZ HU SK EL RO HR AT SI BE LU FR CY FI 2020 2021 2022 2023 Durchschnitt 2020-2023 KEINE FÄLLE 21 – Elektronische Kommunikation – Die EU-Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation zielen darauf ab, den Wettbewerb zu beleben, zur Entwicklung des Binnenmarkts beizutragen und Investitionen, Innovation und Wachstum zu fördern. Eine wirksame Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften kann positive Auswirkungen für die Verbraucher haben, da dadurch die Preise für Endverbraucher gesenkt und die Qualität der Dienstleistungen verbessert werden können. In Schaubild 17 ist die durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen nationaler Regulierungsbehörden zur Anwendung des EU-Rechts im Bereich der elektronischen Kommunikation dargestellt 52 . Es umfasst eine breite Palette von Fällen, angefangen von umfassenden Überprüfungen mit „Marktanalysen“ bis zu einfachen verbraucherorientierten Themen. Schaubild 17: Elektronische Kommunikation: Durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Kommunikationsausschuss) (*) Die Werte einiger Mitgliedstaaten wurden zugunsten einer besseren Lesbarkeit des Schaubilds nicht vollständig angezeigt (PT: Wert für 2023 = 2,830); CY: Wert für 2023 = 3,285). Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. Die Zahl der Verfahren unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Das Fehlen einer Säule bedeutet, dass der Mitgliedstaat für das Jahr keine Verfahren gemeldet hat. Mitunter kann die begrenzte Zahl einschlägiger Fälle (CZ, DK, IE, ES, LV, AT, PT) dazu führen, dass die Jahresdaten in hohem Maße von der Dauer eines außergewöhnlich langen oder kurzen Verfahrens abhängen, sodass es zu großen Abweichungen von einem Jahr zum anderen kommen kann. In DK ist eine gerichtsähnliche Einrichtung für Rechtsbehelfsverfahren in erster Instanz zuständig. In ES, AT und PL sind je nach Streitgegenstand unterschiedliche Gerichte zuständig. 52 Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Dauer der Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen nationaler Regulierungsbehörden unter Anwendung nationaler Gesetze zur Umsetzung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie), Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie), Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) und Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)) sowie anderer einschlägiger Bestimmungen des EU-Rechts, darunter das Programm für die Funkfrequenzpolitik und Kommissionsentscheidungen zum Funkfrequenzspektrum, nicht aber die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. 500 1500 2500 LU RO MT EE LV BG HU DK LT SE FR HR AT BE PL SI NL FI ES CZ DE EL IT IE SK PT CY 2014 2021 2022 2023 Durchschnitt 2014, 2021-23 KEINE FÄLLE 22 – Unionsmarke – Die wirksame Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist als Anreiz für Investitionen in Innovationen unerlässlich. In den EU-Rechtsvorschriften zu Unionsmarken 53 wird den nationalen Gerichten eine wichtige Rolle zugewiesen, denn diese haben die Befugnis, als Gerichte der EU zu fungieren und Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu treffen. In Schaubild 18 ist die durchschnittliche Dauer von Verfahren bei Streitigkeiten unter privaten Parteien wegen Verletzung einer Unionsmarke dargestellt. Schaubild 18: Unionsmarke: Durchschnittliche Dauer von Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. FR, IT, LT, LU: Für einige Jahre wurden die Daten aus einer Stichprobe von Verfahren verwendet. DK: Daten aus allen Markenverfahren – nicht nur in der EU – am dänischen See- und Handelsgericht. Im Jahr 2023 wurden 372 Rechtssachen im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums abgeschlossen. Bei 53 Rechtssachen handelte es sich um reguläre Zivilsachen, bei 275 um Verfahren für geringfügige Forderungen und bei 44 um Verbots- und Unterlassungsverfahren. Informationen über die Bearbeitungszeiten der Verfahren liegen nicht vor. EL: Die Angaben basieren auf der gewichteten durchschnittlichen Verfahrensdauer zweier Gerichte. ES: In die Berechnung der durchschnittlichen Dauer sind auch Verfahren betreffend andere EU-IP-Rechtstitel eingeflossen. PL: Für 2023 wurde der gewichtete Durchschnitt auf der Grundlage der Zahl der abgeschlossenen Verfahren berechnet. FI: Im Jahr 2023 wurde in einer der beiden Rechtssachen eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs beantragt. Die Zeit, in der die Rechtssache vor dem Gerichtshof anhängig war, wurde in die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl von Tagen einbezogen. – Verbraucherschutz – Mit einer wirksamen Durchsetzung des Verbraucherrechts wird sichergestellt, dass die Rechte der Verbraucher geschützt werden und Unternehmen, die gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen, keine unlauteren Vorteile erlangen. Verbraucherschutzbehörden und Gerichte spielen eine 53 Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1). 200 600 1000 1400 MT PL EL RO LT HU EE LV AT BG DE ES LU SE PT FR BE SI DK HR CZ IT FI IE NL SK CY 2014 2021 2022 2023 Durchschnitt 2014, 2021-23 KEINE DATEN 23 entscheidende Rolle bei der Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts 54 innerhalb der verschiedenen nationalen Durchsetzungssysteme. Schaubild 19 veranschaulicht die durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen von Verbraucherschutzbehörden zur Anwendung des EU-Rechts. Für Verbraucher und Unternehmen kann die wirksame Durchsetzung eine ganze Kette von Akteuren erfordern, zu denen nicht nur Gerichte, sondern auch Verwaltungsbehörden gehören. Zur Verdeutlichung dieser Durchsetzungskette wird die Dauer von Verfahren bei den Verbraucherbehörden dargestellt. In Schaubild 20 ist die durchschnittliche Dauer von Verfahren zum Erlass von Verwaltungsentscheidungen durch nationale Verbraucherschutzbehörden in den Jahren 2014 und 2021-2023 dargestellt. Die Entscheidungen umfassen die Feststellung eines Verstoßes gegen materiellrechtliche Vorschriften, vorläufigen Rechtsschutz, Unterlassungsverfügungen, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und die Einstellung von Verfahren. Schaubild 19 : Verbraucherschutz: Durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. DE, LU, AT: Das Szenario findet keine Anwendung, da die Verbraucherbehörden nicht befugt sind, Verstöße gegen die einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften festzustellen. Für die durchschnittliche Verfahrensdauer in bestimmten Jahren wurden von EL und RO Schätzwerte angegeben. 54 Die Schaubilder 20 und 21 beziehen sich auf die Durchsetzung der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (1999/44/EG), der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) und der nationalen Bestimmungen zu ihrer Umsetzung. 500 1500 2500 EE PT BG HU LT LV RO CZ NL DK ES HR SK FR IT PL SI EL CY BE IE MT FI SE 2014 2021 2022 2023 Durchschnit t 2014, 2021, 2022,2023 KEINE DATEN 24 Schaubild 20: Verbraucherschutz: Durchschnittliche Dauer von Verfahren zum Erlass von Verwaltungsentscheidungen durch Verbraucherschutzbehörden, 2014, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. DE, LU, AT: Entfällt, da die Verbraucherbehörden nicht befugt sind, Verstöße gegen einschlägige Verbraucherschutzvorschriften festzustellen. Für die durchschnittliche Verfahrensdauer in bestimmten Jahren wurden von DK, EL, FR, RO und FI Schätzwerte angegeben. – Geldwäsche – Durch Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche55 werden Kriminellen nicht nur die Mittel für ihre illegalen Aktivitäten entzogen und die Netzwerke der organisierten Kriminalität zerstört, sondern diese sind darüber hinaus für die solide Beschaffenheit, Integrität und Stabilität des Finanzsektors, das Vertrauen in das Finanzsystem und fairen Wettbewerb im Binnenmarkt entscheidend 56 . Geldwäsche kann ausländische Investoren abschrecken, internationale Kapitalflüsse verzerren und sich negativ auf die makroökonomische Leistung eines Landes auswirken, was zu Wohlstandseinbußen und zum Abzug von Ressourcen aus produktiveren Wirtschaftstätigkeiten führen kann 57 . Nach der Geldwäscherichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Statistiken über die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von 55 In den EU-Rechtsvorschriften wird die Bekämpfung der Geldwäsche durch die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angegangen. 56 Erwägungsgrund 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. 57 Informationsblatt des IWF vom 8. März 2018: https://www.imf.org/en/About/Factsheets/Sheets/2016/08/01/16/31/Fight-Against-Money-Laundering-the- Financing-of-Terrorism. 100 300 500 700 900 EE HR LT RO BG CY SE DK SI BE IE NL CZ SK ES IT EL LV FR FI HU PL PT MT 2014 2021 2022 2023 Durchschnitt 2014, 2021, 2022, 2023 K E I N E D A T E N 25 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu führen 58 . In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wurde ein aktualisierter Fragebogen herangezogen, um Daten zu den justiziellen Aspekten der nationalen Programme zur Bekämpfung von Geldwäsche zu erheben. In Schaubild 21 ist die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren dargestellt, in denen Geldwäschedelikte behandelt wurden. Schaubild 21: Geldwäsche: Durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren, 2014, 2021- 2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Expertengruppe für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. PT: Die Datenbank wurde für jeden Gerichtsbezirk nach den relevanten Kriterien gefiltert, um Informationen über die Dateien zum Thema Geldwäsche zu erhalten; dabei wurden die durchschnittliche Anzahl der Tage, das Datum des Verstoßes und das Datum der rechtskräftigen Entscheidung oder Einstellung des Verfahrens berücksichtigt. CY: Schwerwiegende Rechtssachen, die vor dem Schwurgericht verhandelt werden, dauern im Durchschnitt ein Jahr. Weniger schwerwiegende Straftaten, die vor den Bezirksgerichten verhandelt werden, dauern länger. SK: Die Daten entsprechen der durchschnittlichen Dauer der gesamten Verfahren, einschließlich der Verfahren vor den Berufungsgerichten. – Korruptionsbekämpfung – Korruption verhindert nachhaltiges Wirtschaftswachstum, lenkt Ressourcen weg von produktiven Ergebnissen, gefährdet die Effizienz öffentlicher Ausgaben und verschärft soziale Ungleichheiten. Sie behindert einen effektiv und reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, schafft Unsicherheiten bei geschäftlichen Transaktionen und bremst Investitionen. Die Bekämpfung der Korruption ist besonders komplex, da im Gegensatz zu den meisten Straftaten beide an einem Korruptionsfall beteiligten Parteien im Allgemeinen ein Interesse daran haben, den Fall geheim zu halten. Dies trägt auch dazu bei, dass es in der Regel schwierig ist, das wahre Ausmaß des 58 Artikel 44 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849. Siehe auch den geänderten Artikel 44 der Richtlinie (EU) 2018/843, die im Juni 2018 in Kraft trat und von den Mitgliedstaaten bis Januar 2020 umzusetzen war. 500 1500 EE BE BG SE NL AT LU CZ FI HU DK IE CY LV PT SK PL LT MT HR ES SI RO EL DE FR IT 2014 2021 2022 2023 Durchschnitt 2014, 2020-23 KEINE DATEN 26 Korruptionsphänomens in der EU zu quantifizieren. Korruption ist eine besonders schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension im Sinne von Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und kann nur durch gemeinsame Mindestvorschriften in der gesamten Europäischen Union wirksam bekämpft werden. Am 3. Mai 2023 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption vor; damit einher ging auch eine gemeinsame Mitteilung über die Bekämpfung von Korruption59. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden die EU-Vorschriften über die Definition von und die Sanktionen für Korruptionsdelikte(n) aktualisiert und harmonisiert, um hohe Standards bei der Bekämpfung des gesamten Spektrums von Korruptionsdelikten (d. h. Bestechung, aber auch Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, Amtsmissbrauch, Behinderung der Justiz und unrechtmäßige Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten) zu gewährleisten und so die Prävention und Strafverfolgung von Korruption zu verbessern. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wurde 2022 ein neuer Fragebogen zur Erhebung von Daten über die Dauer von Gerichtsverfahren vor erstinstanzlichen Gerichten in Bestechungsfällen entwickelt (siehe Schaubild 22)60. Schaubild 22: Korruption (Bestechung): Durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren, 2021-2023(*) (1. Instanz/in Tagen) (Quelle: Europäische Kommission und Nationale Kontaktstellen für die Korruptionsbekämpfung) (*) Der Durchschnitt wird nach der Anzahl der Verfahren im jeweiligen Jahr gewichtet. DE, IE, ES, IT, CY, MT und NL haben diese Frage nicht beantwortet. Bei dieser Berechnung für das Jahr 2022 beginnt die Frist an dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten zum Erscheinen vor Gericht lädt. Die Frist endet an dem Tag, an dem der erstinstanzliche Richter das rechtskräftige Urteil verkündet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die vorstehend genannten 35 Fälle beträgt 645 Tage. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Fall zum Zeitpunkt des Beginns der Frist häufig noch nicht verhandlungsreif ist. Daher dauert es einige Zeit, bis der Fall zur Verhandlung vorgelegt wird. Die durchschnittliche Dauer von der ersten Verhandlung bis zur Verkündung des rechtskräftigen Urteils beträgt 194 Tage. 59 Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption (COM(2023) 234) und Gemeinsame Mitteilung über die Bekämpfung von Korruption (JOIN(2023) 12 final). 60 Diese Datenerhebung konzentrierte sich auf die erstinstanzlichen Strafgerichte, die in der Regel den größten Anteil an der Gesamtdauer der Strafverfahren ausmachen. 100 300 500 700 900 1100 BG PL FI EE BE SK DK HU LT SE PT AT EL RO NL LV LU CZ HR SI FR DE IE ES IT CY MT 2021 2022 2023 Durchschnitt 2021-2023 KEINE DATEN 27 2.1.4. Zusammenfassung zur Effizienz der Justizsysteme 61 Im Rahmen des Europäischen Semesters richtete der Rat auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf das Justizsystem an sieben Mitgliedstaaten (HR, IT, CY, HU, MT, PT und SK) im Jahr 2019 und an acht Mitgliedstaaten (HR, IT, CY, HU, MT, PL, PT und SK) im Jahr 2020. Aufgrund der laufenden Verfahren zur Aufbau- und Resilienzfazilität gab es im Jahr 2021 keine länderspezifischen Empfehlungen. Im Jahr 2022 wurden länderspezifische Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Justiz an zwei Mitgliedstaaten (PL und HU) gerichtet. Darüber hinaus wurde 2023 das Justizsystem in Bezug auf zwei Mitgliedstaaten (HU, PL) erwähnt. Im Jahr 2023 erhielt nur PL eine länderspezifische Empfehlung zu seinem Justizsystem, die auf der länderspezifischen Empfehlung von 2022 beruhte. Im Jahr 2024 erhielt SK eine länderspezifische Empfehlung in Bezug auf das Justizsystem und den Rahmen zur Korruptionsbekämpfung, HU erhielt eine länderspezifische Empfehlung in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen, wohingegen BG eine länderspezifische Empfehlung in Bezug auf die Regulierungsbehörden und deren Unabhängigkeit erhielt. Gemäß dem Kommissionsentwurf vom Juni 2025 werden in den länderspezifischen Empfehlungen für SK, HU und BG dieselben Aspekte erneut aufgeführt. Darüber hinaus befassen sich die Empfehlungen mit der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in BG und dem Gesetzgebungsverfahren in SK, während eine länderspezifische Empfehlung zur Effizienz der Justiz an ES gerichtet ist. Mehrere Aufbau- und Resilienzpläne beinhalten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz, Qualität oder Unabhängigkeit der Justiz. Einem effizienten Justizsystem gelingt es, Fälle abzuarbeiten, Rückstände abzubauen und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu erlassen. Zur Beobachtung der Effizienz von Justizsystemen wurden im EU-Justizbarometer demnach die folgenden wesentlichen Indikatoren herangezogen: die Verfahrensdauer (die Dispositionszeit oder durchschnittliche Zeit in Tagen bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens), die Verfahrensabschlussquote (Verhältnis zwischen der Zahl der abgeschlossenen Verfahren und der Zahl der neuen Verfahren) und die Zahl der anhängigen Verfahren (die am Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen sind). Allgemeine Angaben zur Effizienz Das EU-Justizbarometer 2025 enthält Angaben zur Effizienz für einen Zeitraum von neun Jahren (2014-2023). Dieser Zeitraum wurde von 2012 bis 2014 aktualisiert, um eine bessere Verfügbarkeit der Daten zu ermöglichen und gleichzeitig eine ähnliche Länge beizubehalten, damit Entwicklungen erkennbar bleiben. Dieser Zeitraum ermöglicht es auch, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es oft einige Zeit dauert, bis die Auswirkungen von Justizreformen sichtbar werden. Die Daten für Zivil- und Handelssachen sowie Verwaltungssachen aus den Jahren 2014 bis 2023 zeigen in den meisten Fällen eine positive Entwicklung. Nach einem Rückgang der Effizienz im Jahr 2020, der möglicherweise auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, wurde 2021 und (noch deutlicher) 2022 wieder das Effizienzniveau von 2019 erreicht. Im Jahr 2023 haben einige der Mitgliedstaaten, die Daten melden, ihre Effizienz weiter verbessert, während in anderen Mitgliedstaaten das Effizienzniveau stabil blieb. Dies veranschaulicht, dass die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um ihre Systeme widerstandsfähiger gegen künftige Störungen zu machen, Wirkung zeigen. In den Mitgliedstaaten, die nach den Feststellungen im Rahmen des Europäischen Semesters in den vergangenen Jahren vor besonderen Herausforderungen standen, waren gewisse positive Entwicklungen zu verzeichnen61.  Auf der Grundlage der für diese Mitgliedstaaten vorliegenden Daten verringerte sich die Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren in der weit gefassten Kategorie „alle Rechtssachen“ (Schaubild 4) in 16 Mitgliedstaaten seit 2014 oder blieb stabil. In der 28 Kategorie „streitige Zivil- und Handelssachen“ (Schaubild 5) verringerte sich die Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren in 13 Mitgliedstaaten weiter oder blieb stabil. Die Schaubilder 4 und 5 zeigen, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Verfahrensdauer in acht Mitgliedstaaten in jeder Kategorie gesunken ist, in einigen Fällen sogar unter das Niveau von 2020. Bei Verwaltungssachen (Schaubild 7) hat sich die Verfahrensdauer in etwa 15 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2012 verkürzt oder ist stabil geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Dauer der Verwaltungsverfahren im Jahr 2023 in zwölf Mitgliedstaaten.  Diese Ausgabe des Justizbarometers enthält Angaben zur Verfahrensdauer in allen Gerichtsinstanzen für streitige Zivil- und Handelssachen (Schaubild 6) sowie für Verwaltungssachen (Schaubild 8). Aus den Daten geht hervor, dass in fünf Mitgliedstaaten, die Probleme bei der Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren haben, die Gerichte höherer Instanzen effizienter arbeiten. Allerdings ist in fünf anderen Mitgliedstaaten, die vor Herausforderungen stehen, die durchschnittliche Verfahrensdauer an Gerichten höherer Instanz sogar noch länger als an erstinstanzlichen Gerichten.  In der weit gefassten Kategorie „alle Rechtssachen“ und in der Kategorie der „streitigen Zivil- und Handelssachen“ (Schaubilder 9 und 10) blieb die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Verfahrensabschlussquote über 100 % liegt, gegenüber dem Jahr 2022 unverändert. Im Jahr 2023 meldeten 18 Mitgliedstaaten – auch die Mitgliedstaaten, die vor Herausforderungen stehen – eine hohe Verfahrensabschlussquote (von über 97 %). Dies bedeutet, dass die Gerichte in der Regel in der Lage sind, sich mit den neuen Rechtssachen in diesen Kategorien zu befassen. In Bezug auf die Verwaltungssachen (Schaubild 11) blieb die Verfahrensabschlussquote in 14 Mitgliedstaaten im Jahr 2023 im Großen und Ganzen auf dem Niveau des Jahres 2022. Obwohl die Verfahrensabschlussquote bei den Verwaltungssachen im Allgemeinen niedriger ist als bei den anderen Kategorien von Fällen, machen 15 Mitgliedstaaten weiterhin gute Fortschritte. Sieben der Mitgliedstaaten, die vor Herausforderungen stehen, berichten insbesondere über einen Anstieg der Verfahrensabschlussquote in Verwaltungssachen seit 2014.  Seit 2014 blieb die Situation in vier Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf den Abbau ihrer Rückstände vor besonders großen Herausforderungen stehen, in allen Verfahrenskategorien stabil bzw. konnten hier Verbesserungen erzielt werden (Schaubild 12). Trotz des Anstiegs der Zahl der anhängigen Verfahren blieb die Zahl im Jahr 2023 in zehn Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen (Schaubild 13) und in Verwaltungssachen (Schaubild 14) stabil. Dennoch ist die Diskrepanz zwischen den Mitgliedstaaten mit vergleichsweise wenigen anhängigen Verfahren und denjenigen mit einer Vielzahl anhängiger Verfahren nach wie vor erheblich. Effizienz in bestimmten Bereichen des EU-Rechts Daten zur durchschnittlichen Verfahrensdauer in bestimmten Bereichen des EU-Rechts (Schaubilder 15 bis 22) geben einen Einblick in die Funktionsweise der Justizsysteme bei diesen konkreten Arten unternehmensbezogener Streitigkeiten. Es stimmt zwar, dass Daten zur Effizienz auf bestimmten Rechtsgebieten der EU auf der Grundlage eng definierter Szenarien erhoben werden und die Zahl einschlägiger Fälle gering ist; im Vergleich zur berechneten Verfahrensdauer, die in den allgemeinen Angaben zur 29 Effizienz aufgeführt ist, zeigen diese Zahlen jedoch einen Durchschnittswert für die tatsächliche Verfahrensdauer aller einschlägigen Fälle eines Jahres in bestimmten Bereichen. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Mitgliedstaaten, die den allgemeinen Angaben zur Effizienz zufolge keinerlei Schwierigkeiten in diesem Bereich zu haben scheinen, weitaus höhere Durchschnittswerte für die Verfahrensdauer in bestimmten Bereichen des EU-Rechts vermelden. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer in verschiedenen Bereichen im selben Mitgliedstaat auch sehr unterschiedlich ausfallen. Ein weiteres Schaubild, das im vergangenen Jahr eingeführt wurde, befasst sich mit der Dauer von Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Bestechung, und gibt Aufschluss über den Grad der Effizienz in diesem Bereich des EU-Rechts. Schließlich bietet das Justizbarometer 2025 auch weiterhin Einblicke in die Effizienz der gesamten Durchsetzungskette, die für ein positives Geschäfts- und Investitionsumfeld wichtig ist. So ist beispielsweise ein Schaubild für wettbewerbsrechtliche Fälle vorhanden, das sich auf die Verfahrensdauer vor der nationalen Wettbewerbsbehörde und die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen dieser Behörde konzentriert.  Bei den Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Schaubild 15) stiegen die Fallzahlen bei den EU-Gerichten zwar insgesamt an, aber die Dauer der betreffenden Verfahren ging in fünf Mitgliedstaaten zurück oder blieb stabil, während sie in sieben anderen Mitgliedstaaten stieg. Trotz der leicht positiven Entwicklung meldeten sieben Mitgliedstaaten im Jahr 2023 eine durchschnittliche Dauer von mehr als 1 000 Tagen. Bei den Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden (Schaubild 16) gaben elf Mitgliedstaaten eine Dauer von weniger als 1 000 Tagen an. Drei der Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit der Effizienz bei der gerichtlichen Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Verfahren haben, gehören hinsichtlich der Verfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden zu den effizientesten Ländern.  Im Bereich der elektronischen Kommunikation (Schaubild 17) verringerten sich die Fallzahlen der Gerichte im Vergleich zu den Vorjahren, womit sich die im Jahr 2022 beobachtete positive Entwicklung hinsichtlich der Verkürzung der Verfahrensdauer fortsetzte. Im Jahr 2023 verzeichneten neun Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2022 eine Verringerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer oder gleichbleibende Zahlen; bei sieben Mitgliedstaaten war ein Anstieg zu verzeichnen.  Bei den Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke (Schaubild 18) sanken die Fallzahlen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 insgesamt. Während die Gerichte in vier Mitgliedstaaten die Fallzahlen besser bewältigen konnten und eine geringere oder stabile Verfahrensdauer verzeichnet wurde, zeigte sich in sechs Mitgliedstaaten ein deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer.  Das mögliche Ausmaß der Durchsetzungskette bei einer Kombination von Verwaltungsverfahren und Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung kann im Bereich des EU-Verbraucherrechts beobachtet werden (Schaubilder 19 und 20). Im Jahr 2023 meldeten sechs Mitgliedstaaten, dass ihre Verbraucherschutzbehörden in Rechtssachen, die unter das EU-Verbraucherrecht fallen, im Durchschnitt weniger als drei Monate für den Erlass einer Entscheidung benötigten. In neun weiteren Mitgliedstaaten benötigten die Behörden dafür bis zu einem Jahr. Wurden Entscheidungen von Verbraucherschutzbehörden vor Gericht angefochten, verlief die Entwicklung der Dauer 30 2.2. Qualität der Justizsysteme Für die Messung der Qualität von Justizsystemen gibt es keine einheitliche Methode. Auch im EU- Justizbarometer 2025 wurden wieder bestimmte Faktoren untersucht, deren Relevanz für die Verbesserung der Qualität der Justiz allgemein anerkannt wird. Sie sind in vier Kategorien unterteilt: 1) Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen 2) angemessene finanzielle und personelle Ressourcen 3) Einführung von Bewertungsinstrumenten 4) Digitalisierung 62 Mit der Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche sollen gewisse rechtliche Hindernisse ausgeräumt werden, die die Strafverfolgung verzögern könnten, beispielsweise die Regel, dass eine Strafverfolgung wegen Geldwäsche erst dann beginnen kann, wenn das Verfahren für die zugrunde liegende Vortat abgeschlossen ist. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 8. Dezember 2020 umzusetzen. der Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung im Jahr 2023 unterschiedlich: Fünf Mitgliedstaaten verzeichneten gegenüber 2022 einen Anstieg, während sich die Dauer in fünf anderen Mitgliedstaaten verringerte. In zwei Mitgliedstaaten beträgt die durchschnittliche Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung nach wie vor über 1 000 Tage.  Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind entscheidend für den Schutz des Finanzsystems, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Verhinderung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen. Übermäßig lange Gerichtsverfahren können die Fähigkeit der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche beeinträchtigen oder die Wirksamkeit der Bemühungen in diesem Bereich verringern. In Schaubild 21 werden aktualisierte Daten zur Dauer von Gerichtsverfahren, in denen Geldwäschedelikte verhandelt wurden, dargestellt. Daraus geht hervor, dass erstinstanzliche Gerichtsverfahren in sieben Mitgliedstaaten im Durchschnitt bis zu einem Jahr dauern, in fünf Mitgliedstaaten bis zu zwei Jahren und in fünf Mitgliedstaaten bis zu dreieinhalb Jahren62.  Korruption ist eine besonders schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension. Sie hat negative wirtschaftliche Folgen und kann nur durch gemeinsame Mindestvorschriften in der EU wirksam bekämpft werden. Das Justizbarometer enthält Zahlen zur Dauer von Gerichtsverfahren in Korruptionsfällen. Schaubild 22 zeigt, dass die Verfügbarkeit von Daten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert und die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor erstinstanzlichen Strafgerichten unterschiedlich ist. Aus den Daten für 2023 geht hervor, dass die Verfahren in acht Mitgliedstaaten innerhalb von etwa einem Jahr abgeschlossen werden, während sie in den übrigen sieben Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, bis zu zwei Jahre dauern können. Insgesamt spiegelt die Komplexität der Verfolgung und Beurteilung von Korruptionsdelikten die Schwere der Straftat wider. Dies schlägt sich auch in der Verfahrensdauer nieder. 31 2.2.1. Zugang zur Justiz Während der gesamten Dauer des Verfahrens muss die Zugänglichkeit der Justiz gewährleistet sein, damit alle Bürgerinnen und Bürger, auch diskriminierungsgefährdete Personen, ältere Menschen und Opfer von Straftaten, einschlägige Informationen – über das Justizsystem, über die Einleitung eines Verfahrens und die damit verbundenen Kosten sowie über den Stand des Verfahrens bis zu seinem Abschluss – einholen und online auf das Urteil zugreifen können. – Prozesskostenhilfe, Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren – Die Kosten eines Rechtsstreits sind ein wesentlicher Faktor für den Zugang zur Justiz. Hohe Prozesskosten, unter anderem Gerichtsgebühren63 und Anwaltsgebühren64, können den Zugang zur Justiz behindern. Die Prozesskosten in Zivil- und Handelssachen sind auf EU-Ebene nicht harmonisiert. Sie werden durch nationale Rechtsvorschriften geregelt und sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Der Zugang zu Prozesskostenhilfe ist ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht65. Prozesskostenhilfe ermöglicht den Zugang zur Justiz für diejenigen, die ansonsten nicht in der Lage wären, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen oder vorzustrecken. Die meisten Mitgliedstaaten gewähren Prozesskostenhilfe auf der Grundlage des Einkommens des Antragstellers66. In Schaubild 23 ist die Verfügbarkeit von vollständiger oder teilweiser Prozesskostenhilfe in einer bestimmten Verbraucherrechtssache mit einem Streitwert von 6 000 EUR dargestellt. In diesem Schaubild werden die Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe, ausgedrückt in Prozent in Bezug auf die Eurostat-Armutsschwelle in jedem Mitgliedstaat, verglichen 67 . Liegt die Einkommensgrenze für die Gewährung von Prozesskostenhilfe beispielsweise bei 20 %, so hat ein Antragsteller, dessen Einkommen 20 % über der Eurostat- Armutsschwelle in seinem Mitgliedstaat liegt, noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Eine 63 Unter Gerichtsgebühren ist ein Betrag zu verstehen, der für die Einleitung eines nicht strafrechtlichen Verfahrens vor einem Gericht zu zahlen ist. 64 Bei Anwaltsgebühren handelt es sich um die Gegenleistung für Dienstleistungen, die Anwälte für ihre Mandanten erbringen. 65 Artikel 47 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 66 Die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Verfahren zur Festlegung der Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung an, z. B. unterschiedliche Bezugszeiträume (Monats-/Jahreseinkommen). In 14 Mitgliedstaaten gibt es auch eine Grenze in Bezug auf das persönliche Kapital des Antragstellers. Dies wurde bei diesem Schaubild nicht berücksichtigt. In BE, BG, IE, ES, FR, HR, HU, LT, LU, NL und PT haben bestimmte Personengruppen (z. B. Menschen, die bestimmte Leistungen erhalten) automatisch Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten. Zusätzliche Kriterien, die von den Mitgliedstaaten herangezogen werden können, wie z. B. die Sach- und Rechtslage, bleiben in diesem Schaubild unberücksichtigt. Auch wenn dies nicht in direktem Zusammenhang mit dem Schaubild steht, ist die Prozesskostenhilfe in einigen Mitgliedstaaten (AT, CZ, DE, DK, IT, NL, PL, SI) nicht auf natürliche Personen beschränkt. In EE ist die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht von der Höhe der finanziellen Mittel des Antragstellers abhängig. In IE wird bei Prozesskostenhilfe mit teilweiser Kostenübernahme auch das verfügbare Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. In LV sind die Daten aufgrund der Anpassung der Berechnungsmethode nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. 67 Um vergleichbare Daten zu erhalten, wurde die Eurostat-Armutsschwelle eines jeden Mitgliedstaats in ein monatliches Einkommen umgerechnet. Danach liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 % des nationalen Medianwerts des verfügbaren Äquivalenzeinkommens der Haushalte. Europäische Erhebung über Einkommens- und Lebensbedingungen (SILC), Eurostat-Tabelle ilc_li01, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_li01/default/table?lang=de. 32 Einkommensgrenze für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter 0 bedeutet jedoch, dass eine Person mit einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle möglicherweise keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Neun Mitgliedstaaten verfügen über ein Prozesskostenhilfesystem, bei dem die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten zu 100 % übernommen werden (Prozesskostenhilfe mit vollständiger Kostenübernahme), ergänzt durch ein System der Übernahme eines Teils der Kosten (Prozesskostenhilfe mit teilweiser Kostenübernahme), für das andere Anspruchsvoraussetzungen gelten. Zehn Mitgliedstaaten haben entweder ein System der vollständigen oder ein System der teilweisen Kostenübernahme, jedoch nicht beides. In vier Mitgliedstaaten liegt die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Schaubild 23 : Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe in einem bestimmten Verbraucherrechtsverfahren, 2024(*) (Unterschiede in % zwischen der Eurostat- Armutsschwelle und der Einkommensgrenze) (Quelle: Europäische Kommission und Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE)68) (*) Die Berechnungen basieren auf den Armutsgefährdungsschwellenwerten für 2023. BE, DE, ES, FR, IE, IT, LT, LU, NL, SI, SK, FI: Bei der Prozesskostenhilfe ist auch das verfügbare Vermögen des Antragstellers zu berücksichtigen. EL: Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat eine Person, deren Jahreseinkommen zwei Drittel des niedrigsten Jahreseinkommens nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht übersteigt. LU: Eine Regelung zur Prozesskostenhilfe mit teilweiser Kostenübernahme wurde eingeführt. Es gibt keine bestimmte Einkommensgrenze; 68 Die Daten für 2024 wurden anhand der Antworten der Mitglieder des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) auf einen Fragebogen zu folgendem spezifischen Szenario erhoben: Rechtsstreit eines Verbrauchers mit einem Unternehmen (zwei verschiedene Streitwerte: 6000 EUR und die Eurostat-Armutsgefährdungsschwelle in dem betreffenden Mitgliedstaat). Da sich die Voraussetzungen für Prozesshilfe nach der persönlichen Situation des Antragstellers richten, wurde folgendes Szenario zugrunde gelegt: abhängig beschäftigter Antragsteller im Alter von 35 Jahren, ledig, ohne unterhaltsberechtigte Person und Rechtsschutzversicherung, mit regelmäßigem Einkommen, wohnhaft in einer Mietwohnung. -80% -60% -40% -20% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% DK ES PT DE IT EL NL SI SE LT BE IE FI FR SK LU HU CZ AT PL EE CY BG HR LV MT RO Volle Prozesskostenhilfe Anteilige Prozesskostenhilfe 0% GERICHT- LICHES ERMESSEN K E IN E P R O Z E S S K O S T E N H IL FE IM S Z E N A R IO KEINE DATEN 33 die Gewährung der Prozesskostenhilfe hängt von der finanziellen und familiären Gesamtsituation des Antragstellers ab. BG, HR, LV, MT und RO: Keine Daten. Empfängern von Prozesskostenhilfe werden häufig die Gerichtsgebühren erlassen. Nur in sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Österreich, Malta und Polen) sind die Empfänger von Prozesskostenhilfe nicht automatisch von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit. In Tschechien entscheidet das jeweilige Gericht im Einzelfall darüber, ob ein Empfänger von Prozesskostenhilfe Gerichtsgebühren zahlen muss oder nicht. In Luxemburg müssen Prozessparteien, die Empfänger von Prozesskostenhilfe sind, keine Gerichtsvollzieherkosten zahlen. In Schaubild 24 wird die Höhe der Gerichtsgebühren für zwei Szenarien miteinander verglichen und als Anteil am Streitwert dargestellt. Beträgt die Gerichtsgebühr im nachstehenden Schaubild beispielsweise 10 % eines Streitwerts von 6 000 EUR, so muss der beteiligte Verbraucher für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Gerichtsgebühr von 600 EUR zahlen. Der niedrige Streitwert beruht auf der Eurostat-Armutsgefährdungsschwelle für den betreffenden Mitgliedstaat. Schaubild 24 : Gerichtsgebühr für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in einem bestimmten Verbraucherrechtsverfahren, 2024(*) (Höhe der Gerichtsgebühr als Anteil am Streitwert) (Quelle: Europäische Kommission und Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE)69) (*) Die Berechnungen basieren auf den Armutsgefährdungsschwellenwerten für 2023. Ein „Niedriger Streitwert“ ist ein Streitwert, der der Eurostat-Armutsschwelle für eine alleinstehende Person in dem betreffenden Mitgliedstaat entspricht, umgerechnet auf das Monatseinkommen (z. B. lag dieser Wert im Jahr 2022 zwischen 326 EUR in BG und 2 381 EUR in LU). BE: Beitrag in Höhe von 24 EUR zum Fonds für die weiterführende Prozesskostenhilfe; Gerichtskanzleigebühren: 50 EUR oder 165 EUR. Nach Abweisung der Klage oder Verurteilung: möglicherweise 1 350 EUR als Verfahrensentschädigung. NL: Die Werte für die Gerichtsgebühren beziehen sich auf einen Kläger 69 Die Daten, die sich auf die im Jahr 2023 gültigen Einkommensgrenzen beziehen, wurden anhand von Antworten der CCBE-Mitglieder auf einen Fragebogen auf der Grundlage von folgendem spezifischem Szenario erhoben: Verbraucherrechtsstreit einer Privatperson mit einem Unternehmen (zwei verschiedene Streitwerte: 6 000 EUR und die Eurostat-Armutsgefährdungsschwelle in dem betreffenden Mitgliedstaat). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% ES FR LU SK PT LT IE LV BE PL SE NL CZ AT DK EL SI HU DE CY EE FI IT BG HR MT RO Gerichtsgebühren für einen Streitwert von 6000 EUR (in %) Gerichtsgebühren für einen niedrigen Streitwert (*) (in %) K E I N E KEINE DATEN 34 mit einem Jahreseinkommen von weniger als 30 000 EUR. SE: Die Gerichtsgebühr wird erhoben, wenn der Streitwert 2 329 EUR übersteigt. In Schaubild 25 wird auf der Grundlage einer Fallstudie die Höhe der Prozesskostenhilfe dargestellt, die Strafverteidigern in einem bestimmten Strafverfahren gezahlt wird70. Die Befragten gaben die Höhe des Betrags an, die Strafverteidiger in dem beschriebenen fiktiven Szenario von der öffentlichen Hand erhalten würden. Schaubild 25 : Höhe der Prozesskostenhilfe, die Strafverteidigern in einem bestimmten Strafverfahren gezahlt wird, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission und Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE)71) (*) Die Daten wurden im Rahmen einer spezifischen Fallstudie erhoben. Die Beträge sind alle in Euro angegeben und wurden erforderlichenfalls aus nationalen Währungen umgerechnet.(72) Um den wirtschaftlichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde der Mehrwert von Gebühren und Auslagen durch die vergleichenden Preisniveauindizes geteilt, die in Prozent ausgedrückt werden, wobei der EU-Durchschnitt 100 % beträgt, DK liegt bei 149 % und BG bei 59 %.(73) Damit wird die Summe der Gebühren und Auslagen, die die Rechtsanwälte erhalten, angepasst. AT: Das österreichische Prozesskostenhilfesystem wird staatlich finanziert und beruht auf der Solidarität aller österreichischen Rechtsanwälte, die alle an einem Rotationssystem der Prozesskostenhilfe teilnehmen. Grundsätzlich erhält der einzelne Rechtsanwalt keine direkte Vergütung für mit der Prozesskostenhilfe verbundene Dienstleistungen. Stattdessen zahlt der österreichische Staat der österreichischen Rechtsanwaltskammer einen jährlichen Pauschalbetrag für die gesamten, von allen Rechtsanwälten erbrachten Prozesskostenhilfeleistungen. Die österreichische Rechtsanwaltskammer verteilt diesen Betrag auf der Grundlage der Zahl der eingetragenen Rechtsanwälte, die Prozesskostenhilfeleistungen erbracht haben, und der Zahl der 70 Siehe Fußnote 70 des EU-Justizbarometers 2024 für die Beschreibung der Fallstudie. 71 Die Daten, die sich auf die im Jahr 2022 gültigen Einkommensgrenzen beziehen, wurden anhand von Antworten der CCBE-Mitglieder auf einen Fragebogen auf der Grundlage von folgendem spezifischem Szenario erhoben: Verbraucherrechtsstreit einer Privatperson mit einem Unternehmen (zwei verschiedene Streitwerte: 6 000 EUR und die Eurostat-Armutsgefährdungsschwelle in dem betreffenden Mitgliedstaat). 72 Umrechnung unter Verwendung der am 30. September 2024 geltenden Euro-Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank – 1,9558 BGN, 25,184 CZK, 7,4560 DKK, 396,88 HUF, 4,2788 PLN, 4,9753 RON, 11,3000 SEK. 73 https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00120/default/table?lang=en&category=t_prc.t_prc_ppp. 500 1500 2500 3500 DK SE LT ES HU IE PL PT FR CY CZ BG BE SK EE SI DE FI LU NL IT HR EL LV MT AT RO Gebühren Ausgaben Gewichtete Gebühren und Aufwendungen KEINE DATENG e ri ch tl ic h e s E rm e ss e n 35 Prozesskostenhilfeverfahren, die von den Rechtsanwaltskammern der Bundesländer bearbeitet wurden. Das Geld wird für das Sozialversicherungs- und Rentensystem der Rechtsanwälte verwendet, das nicht staatlich finanziert wird. IE: Der Beruf des Rechtsanwalts ist unterteilt in Barristers und Solicitors. Die Prozesskostenhilfe ist für die jeweiligen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Die obige Zahl zeigt den Höchstbetrag, der im Rahmen der Prozesskostenhilferegelung in dem jeweiligen Szenario als Gebühr erhoben werden könnte. – Zugang zu Methoden der alternativen Streitbeilegung – In Schaubild 26 sind die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Förderung der freiwilligen Nutzung von Methoden der alternativen Streitbeilegung durch Einsatz besonderer Anreize dargestellt. Diese können je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausfallen74. Schaubild 26: Förderung der und Anreize für die Nutzung von Methoden der alternativen Streitbeilegung, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission75) (*) Höchstmögliche Punktzahl: 68 Punkte. Aggregierter Indikator auf der Grundlage folgender Daten: 1) Informationen zur alternativen Streitbeilegung werden auf eine Website gestellt; 2) Werbekampagnen in den Medien; 3) Broschüren für die Öffentlichkeit; 4) Gericht bietet auf Anfrage spezielle Informationsveranstaltungen zur alternativen Streitbeilegung an; 5) Koordinator für alternative Streitbeilegung/Mediation an Gerichten; 6) Evaluierungen zur Nutzung der alternativen Streitbeilegung werden veröffentlicht; 7) Statistiken zur Nutzung der alternativen Streitbeilegung werden veröffentlicht; 8) Prozesskostenhilfe deckt teilweise oder vollständig die Kosten 74 Die Inanspruchnahme der alternativen Streitbeilegung als zwingende Voraussetzung für die Anrufung eines Gerichts gilt nicht als Methode zur Förderung und zur Schaffung von Anreizen für die Inanspruchnahme der alternativen Streitbeilegung. Solche Bestimmungen können Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem in Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechts, einen wirksamen Rechtsbehelf bei einem Gericht einzulegen, aufwerfen. 75 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. 4 12 20 28 36 44 52 60 68 DK DE ES LT FR PL PT LV HU BE NL RO SI EE AT EL BG CZ SE LU SK IT FI IE MT CY HR Zivil- und Handelsstreit igkeiten Arbeitsrechtliche Streit igkeiten Verbraucherstreit igkeiten Verwaltungsrechtliche Streit igkeiten 36 der alternativen Streitbeilegung; 9) Gerichtsgebühren werden vollständig oder teilweise erstattet (Stempelgebühren inbegriffen), wenn die alternative Streitbeilegung erfolgreich ist; 10) für ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung ist kein Anwalt erforderlich; 11) Richter kann als Mediator fungieren; 12) eine von den Parteien erzielte Einigung wird vor Gericht durchsetzbar; 13) Möglichkeit, die Verfahrenseinleitung/Klageerhebung und Einreichung von Belegen online vorzunehmen; 14) Möglichkeit zur elektronischen Information der Parteien über die Verfahrenseinleitung und die verschiedenen Verfahrensschritte; 15) Möglichkeit zur Online-Zahlung der geltenden Gebühren; 16) Einsatz von Technologien (Anwendungen mit künstlicher Intelligenz, Chatbots) zur Erleichterung der Einreichung und der Beilegung von Streitigkeiten; und 17) weitere Mittel. Für jeden dieser 17 Indikatoren wurde ein Punkt für jedes Rechtsgebiet vergeben. IE: Verwaltungssachen fallen in die Kategorie „Zivil- und Handelssachen“. EL: Bei Vergabeverfahren ist an Verwaltungsgerichten höherer Instanz die alternative Streitbeilegung möglich. ES: In arbeitsrechtlichen Verfahren ist die alternative Streitbeilegung vorgeschrieben. PT: Bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten werden Gerichtsgebühren nur in Verfahren vor den Friedensgerichten zurückerstattet. SK: Die slowakische Rechtsordnung unterstützt die alternative Streitbeilegung in Verwaltungssachen nicht. FI: Verbraucher- und Arbeitsstreitigkeiten gelten auch als Zivilsachen. SE: Richter verfügen bei der alternativen Streitbeilegung über einen Ermessensspielraum bei Verfahrensentscheidungen. Sofern aufgrund der Art des Verfahrens vertretbar, muss es für den Richter im Vordergrund stehen, eine gütliche Einigung zu erzielen. – Besondere Regelungen für den Zugang zur Justiz – Das EU-Justizbarometer 2022 enthielt ein eigenes Schaubild zu besonderen Regelungen, mit denen Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zur Justiz erleichtert werden soll. Im EU-Justizbarometer 2023 wurde die Untersuchung ausgewählter besonderer Regelungen fortgesetzt, mit denen diskriminierungsgefährdeten Personen sowie zwei weiteren spezifischen Gruppen der gleichberechtigte Zugang zur Justiz erleichtert wird: älteren Menschen und Opfern von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Im EU-Justizbarometer 2025 wird zwei Jahre nach der letzten Vorlage dieser Daten erneut eine Bestandsaufnahme dieser ausgewählten besonderen Regelungen vorgenommen. Das nachstehende Schaubild gibt einen Überblick über die Schritte, die jeder Mitgliedstaat unternommen hat, um Hindernisse beim Zugang zur Justiz für diskriminierungsgefährdete Personen, unter anderem ältere Menschen, zu beseitigen. Dazu gehören auch die Barrierefreiheit von Gerichtsgebäuden, der Zugang zu rechtlichen Informationen, rechtlichem Beistand oder Prozesskostenhilfe sowie das Format von Online-Informationen. Das Schaubild zeigt eine Reihe positiver Entwicklungen, auch in Bezug auf die Barrierefreiheit von Gerichtsgebäuden und Gerichtssälen, den Zugang zur Prozesskostenhilfe oder vorhandene Lösungen, die älteren Menschen die Teilnahme an Gerichtsverfahren erleichtern. Es zeigt ferner, dass mehr Informationen in für ältere Menschen leicht zugänglichen Formaten online verfügbar sind und dass Nichtregierungsorganisationen oder Gleichbehandlungsstellen in zahlreichen Mitgliedstaaten das Recht haben, Gerichtsverfahren einzuleiten oder daran teilzunehmen. Einige Mitgliedstaaten stehen jedoch weiterhin vor Herausforderungen. Es gibt nach wie vor Mitgliedstaaten, in denen nur langsam Fortschritte erzielt werden und in denen die Situation stagniert oder sich sogar verschlechtert. 37 Schaubild 27 : Besondere Regelungen für den Zugang zur Justiz für diskriminierungsgefährdete Personen 76 und ältere Menschen 77 (Quelle: Europäische Kommission78) (*) BE: Unia ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die die Gleichstellung fördert und Diskriminierung bekämpft. Es gibt auch spezielle Internetseiten wie Just-on-Web und e-Deposit. DK: Von der Nutzung digitaler öffentlicher Lösungen können Menschen befreit werden, wenn sie zum Beispiel an ihrem Wohnsitz keinen Zugang zu einem Computer, Smartphone oder Tablet haben. In besonderen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass eine Person von der Nutzung von minretssag.dk befreit werden kann, wenn sie nicht über die erforderlichen digitalen Kompetenzen verfügt oder besondere Behinderungen hat. IE: Die irische Kommission für Menschenrechte und Gleichstellung (Irish Human Rights and Equality Commission) ist befugt, beim High Court, Court of Appeal oder Supreme Court zu beantragen, dass sie in Verfahren, in denen es um Menschenrechte bzw. Gleichstellung geht, als Amicus Curiae vor Gericht auftreten darf. Die digitale Einreichung ersetzt nicht die herkömmlichen Formen der Einreichung und Zustellung. ES: Mit Artikel 7a der spanischen Zivilprozessordnung werden mehrere neue Bestimmungen eingeführt, mit denen sichergestellt werden soll, dass ältere Menschen einfachen Zugang zur Justiz haben. HR: Die letzte Umfrage dieser Art fand 2017 statt. Im Rahmen einer neuen Umfrage im Jahr 2025 werden die Fragen nach den Altersgruppen der Teilnehmer aufgeteilt. IT: Nicht alle Gerichtsgebäude sind für ältere Menschen 76 Diskriminierungsgefährdete Personen, insbesondere aus den in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Gründen „des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ und gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte wegen „des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“. 77 Für die Zwecke dieses Schaubilds sind Personen im Alter ab 65 Jahren gemeint. 78 Die Daten für 2023 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. LT DE BE ES PL SE BG EE EL FR LV LU NL SK IE MT RO IT AT CZ PT FI DK CY HU SI HR Gerichtsgebäude und Gerichtssäle sind für ältere Menschen leicht zugänglich und barrierefrei. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen ergriffen, um älteren Menschen den Zugang zu Prozesskostenhilfe zu erleichtern. Es gibt Lösungen, um älteren Menschen die Teilnahme an Gerichtsverfahren zu erleichtern, dazu gehört auch der Empfang gerichtlicher Schriftstücke auf dem Postweg. Online-Informationen stehen in Formaten, die für ältere Menschen leicht zugänglich sind, zur Verfügung. Die Bedürfnisse und die Zufriedenheit von diskriminierungsgefährdeten oder schutzbedürftigen Personen wurden in Umfragen bei den Gerichten in den Jahren 2024 berücksichtigt. Nichtregierungsorganisationen und/oder Gleichbehandlungsstellen haben das Recht, im Namen oder zur Unterstützung eines oder mehrerer Opfer Gerichtsverfahren einzuleiten oder daran teilzunehmen. Es werden Maßnahmen ergriffen, um ältere Menschen darauf aufmerksam zu machen, wo sie rechtliche Informationen und rechtlichen Beistand erhalten können. Es werden Maßnahmen ergriffen, um diskriminierungsgefährdete Personen darauf aufmerksam zu machen, wo sie rechtliche Informationen und rechtlichen Beistand erhalten können. K E I N E 38 zugänglich. FI: Mitarbeiter der Rechtsberatungsstelle können Besuche bei einer älteren Person durchführen, um deren Anliegen zu klären. LT: Nach dem Gesetz über staatlich garantierte Prozesskostenhilfe haben Opfer von Straftaten, die in der Absicht begangen wurden, gegen sie Hass zum Ausdruck zu bringen, darunter auch aus Gründen des Alters, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. MT: Im Jahr 2023 unterzeichnete die maltesische Prozesskostenhilfeagentur (Legal Aid Malta) eine Vereinbarung mit der Abteilung für aktives Altern und häusliche Pflege (Department of Active Ageing and Community Care) mit dem Ziel, älteren Menschen (über 60 Jahre) kostenlosen rechtlichen Beistand in Zivil- und Strafsachen zu gewähren, darunter auch in Fällen, in denen ältere Menschen Opfer von Straftaten oder geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. NL: Die Justiz informiert die Öffentlichkeit darüber, wo Rechtsberatung erhältlich ist (Juridisch Loket, Rechtsanwälte usw.). Diese Informationen sollten benutzerfreundlich und für alle, auch für ältere Menschen, verständlich sein. Um dies zu überprüfen, wurde eine Benutzerstudie durchgeführt. AT: Gerichtsgebäude sind (mit wenigen Ausnahmen) barrierefrei und daher für ältere Menschen physisch leicht zugänglich. PL: Nichtregierungsorganisationen, deren satzungsmäßige Aufgabe nicht in der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten besteht, können zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in gesetzlich vorgesehenen Fällen Verfahren einleiten und an anhängigen Verfahren teilnehmen. PT: Wird eine schutzbedürftige Person Opfer einer Straftat gegen die öffentliche Ordnung (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung werden von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt), können Nichtregierungsorganisationen oder Gleichbehandlungsstellen ein Verfahren einleiten. SI: Spezielle Websites bieten auf informative und freundliche Weise Informationen zu den Verfahren. SK: Der Zugang zum verfassungsmäßig garantierten Recht von Bürgerinnen und Bürgern auf Prozesskostenhilfe wird hauptsächlich durch das Zentrum für Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger umgesetzt. Schaubild 28 ergänzt die Schaubilder 19 und 20 zur Effizienz von Verfahren im Bereich des Verbraucherrechts, indem besondere ausgewählte Maßnahmen dargestellt werden, die von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um das Bewusstsein für das neue europäische Modell des kollektiven Rechtsschutzes79 zu schärfen, mit dem der Zugang der Verbraucher zur Justiz in Massenschadensfällen verbessert werden soll. 79 Gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen, https://commission.europa.eu/law/law- topic/consumer-protection-law/representative-actions-directive_de, zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher. 39 Schaubild 28 : Besondere Regelungen für Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission80) (*) Verbandsklagen gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828. Es handelt sich um Klagen, die von qualifizierten Einrichtungen im Namen von Verbrauchergruppen vor nationalen Gerichten oder Verwaltungsbehörden erhoben werden, um Unterlassungsentscheidungen (d. h. die Unterbindung rechtswidriger Praktiken von Unternehmern, ähnlich wie in der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen geregelt), Abhilfeentscheidungen (wie Erstattung, Ersatzleistung, Reparatur) oder sowohl Unterlassungs- als auch Abhilfeentscheidungen zu erwirken. Mit dieser Frage sollen Informationen über bestimmte Praktiken eingeholt werden, die nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie stehen. Für HR, LU, HU und RO liegen keine Daten vor. NL: Für Verbandsklagen sind in den Niederlanden alle Gerichte (Abteilungen für Zivilrecht) zuständig. In der Praxis werden diese Verfahren von einem nationalen Pool von Richtern bearbeitet, die auf diese Art von Verfahren spezialisiert sind bzw. über einschlägige Erfahrung verfügen. Es handelt sich um ein Opt-out-System, d. h. Verbraucher müssen nur tätig werden, wenn sie sich nicht an der Verbandsklage beteiligen möchten. Dies ist dem Gericht schriftlich mitzuteilen. BE: Es gibt kein Register, aber bestimmte Entscheidungen müssen auf der Website des Ministeriums der Wirtschaft und im Amtsblatt veröffentlicht werden. DK: Die qualifizierten Einrichtungen sind derzeit der dänische Verbraucherbeauftragte (Forbrugerombudsmanden) und die dänische Arzneimittelagentur (Lægemiddelstyrelsen), die beide aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. EE: Verbraucherrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Ausschuss für verbraucherrechtliche Streitigkeiten verhandelt, einer unabhängigen und unparteiischen Stelle für die Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten. IE: Auf der Website „Citizens Information“ (Bürgerinformationen) wurde im Rahmen der Informationsseite für Verbraucher „How to complain“ (So beschweren Sie sich) ein Artikel zu Verbandsklagen veröffentlicht. EL: Mit dem Gesetz 5019/2023 wurde ein neues System von Verbandsklagen eingeführt. LV: In Lettland ist eine grenzüberschreitend zugelassene Einrichtung benannt. Bislang gab es noch keine Verbandsklageverfahren. LT: Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf Verbandsklagen werden hauptsächlich durch die Bereitstellung relevanter Informationen auf den Websites des Nationalen Amtes für Verbraucherschutz (SCRPA) und von Verbraucherverbänden durchgeführt (z. B. durch die Veröffentlichung einer Mitteilung auf der Website des SCRPA, https://vvtat.lrv.lt/media/viesa/saugykla/2024/2/o2moBOazC4c.pdf). PT: Die Liste der vor den portugiesischen Gerichten eingereichten Verbandsklagen ist auf der Website der Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten verfügbar, ebenso wie die Kontaktdaten der Einrichtung und alle für Verbraucher relevanten Dokumente, https://www.consumidor.gov.pt/consumidor_4/acoes-coletivas/informacoes-sobre-acoes-coletivas. SK: Verbraucher 80 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme und dem EJTN erhoben. DE EE NL CZ SK EL IT LT BE ES LV PL SI BG IE MT AT PT DK FR CY FI SE HR LU HU RO Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung qualifizierter Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Richtlinie über Verbandsklagen Verfügbarkeit spezifischer Vorkehrungen zur Information der Verbraucher über die Maßnahmen und deren Ergebnisse Verfügbarkeit öffentlicher Lösungen, mit denen die Verbraucher online mitteilen können, ob sie vertreten werden möchten Verhandlung von Verbandsklagen durch Fachgerichte Verfügbarkeit spezifischer nationaler und öffentlicher Online-Register für Verbandsklagen Verfügbarkeit spezifischer Maßnahmen/Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher über Verbandsklagen KEINE 40 können sich der Sammelklage über einen Notar anschließen. Das Antragsformular ist unter folgendem Link abrufbar: https://static.slov-lex.sk/pdf/prilohy/SK/ZZ/2023/289/20230725_5563264-2.pdf. Im EU-Justizbarometer 2025 wird die Analyse der kindgerechten Justiz vertieft. In Schaubild 29 ist ein breiteres Spektrum besonderer Regelungen für eine kindgerechte Justiz (Zivil-, Straf- und Jugendstrafrechtsverfahren) dargestellt. In Schaubild 30 wird eine Vielzahl besonderer Regelungen erläutert, die zur Verfügung stehen, wenn ein Kind als Opfer oder Verdächtiger bzw. beschuldigte Person an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist. Schaubild 29: Besondere Regelungen für kindgerechte Justiz und Verfahren (Zivil-, Straf- und Jugendstrafrechtsverfahren), 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission81) (*) Kinder: Personen unter 18 Jahren. 81 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. NL BG DK LT SE ES LV EE PT DE HU AT RO SI BE SK EL FI FR HR IE LU PL IT MT CY CZ Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen durch Koordinierungs- und Kooperationsprotokolle. Alternativen zu Gerichtsverfahren wie Täter-Opfer-Ausgleich, Mediation, Diversion (von der Strafverfolgung) und andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung stehen zur Verfügung. In Verwaltungsverfahren wird jede Form des Freiheitsentzugs von Kindern als letztes Mittel und für den kürzesten angemessenen Zeitraum eingesetzt. In Zivilverfahren werden Kinder in kindgerechten spezialisierten Einrichtungen bzw. Räumlichkeiten für die Anhörung angehört. Die Anhörung von Kindern erfolgt nach einem mult idisziplinären Ansatz, um mehrere Anhörungen und eine sekundäre Vikt imisierung zu vermeiden. Besondere Vorsorgemaßnahmen gelten für Kinder, wenn sie Opfer einer Straf tat sind und es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Elternteil, ein Familienmitglied oder eine Person handelt, die tatsächlich die elterliche Sorge ausübt. Die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten von Kindern, die an gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren und anderen Maßnahmen beteiligt sind, werden geschützt. Ab dem ersten Kontakt mit der Justiz werden sowohl Kinder als auch ihre Eltern (oder die gesetzlichen Vertreter) direkt und unverzüglich informiert. Speziell kindgerecht gestaltete Website und Beratungsstellen, um Informationen über das Justizsystem bereitzustellen. 41 Schaubild 30 : Besondere Regelungen für Kinder, die als Opfer, Verdächtige oder beschuldigte Personen an Strafverfahren beteiligt sind (Kinder: Personen unter 18 Jahren), 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission82) (*) Kinder: Personen unter 18 Jahren. 82 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. EE ES SK IE IT LV LT HU AT BG DE EL PT SE BE FR HR RO MT FI CZ DK LU NL PL SI CY Wenn Kindern die Freiheit entzogen wird, werden sie in der Regel von Erwachsenen getrennt und unter Bedingungen untergebracht , die die Wahrung ihrer Bedürfnisse und Rechte sicherstellen. Jede Form des Freiheitsentzugs von Kindern wird als letztes Mittel und für den kürzesten angemessenen Zeit raum eingesetzt. Richter, Staatsanwälte und andere Angehörige der Rechtsberufe, die Kontakt zu Kindern haben, erhalten eine spezielle Schulung. Es wird sichergestellt, dass Strafverfahren, an denen Kinder beteiligt sind, mit Vorrang bearbeitet werden. Kinder werden während des gesamten Verfahrens von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen geeigneten, von ihnen benannten Person begleitet . Die besonderen Bedürfnisse von Kindern werden während des gesamten Verfahrens auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Es sind besondere Maßnahmen vorgesehen, um die Befragung von Kindern audiovisuell aufzuzeichnen und die Anhörungen von Kindern mit tels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien zu ermöglichen. Kinder werden in kindgerechten spezialisierten Einrichtungen bzw. Räumlichkeiten für die Anhörung angehört/befragt und können sich wirksam an jeder Anhörung beteiligen. Kinder werden in kindgerechter Weise über ihre Rechte und allgemeine Aspekte des Verfahrens unterrichtet. Die beiden Spalten stellen für jeden Mitgliedstaat die Beteiligung von Kindern dar (von links nach rechts): 1. Opfer 2. Verdächtige oder Beschuldigte 42 Im EU-Justizbarometer 2025 wird die Analyse des Zugangs zur Justiz auf Opfer von Straftaten und Opfer von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt ausgeweitet. Schaubild 31 : Rechtsbehelfe für Opfer von Straftaten, 2024 (Quelle: Europäische Kommission83) 83 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR HR IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE Finanzielle Unterstützung, wenn der Straftäter die festgesetzte Entschädigung nicht zahlt Opfer von Straftaten können die Überprüfung einer Entscheidung, mit der Schutzmaßnahmen abgelehnt werden, beantragen Opfer von Straftaten können die Überprüfung einer Entscheidung, mit der Dolmetschleistungen oder Übersetzungen abgelehnt werden, beantragen Bei Verletzung ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens: Recht auf Schutzmaßnahmen Bei Verletzung ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens: Recht auf Informationen zu ihrem Fall Bei Verletzung ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens: Recht auf Prozesskostenhilfe, sofern verfügbar Bei Verletzung ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens: Anspruch auf rechtliches Gehör Bei Verletzung ihres Rechts auf Unterstützung, einschließlich spezialisierter Unterstützung und alternativer Unterbringung Bei Verletzung ihres Rechts auf Informationen über das Recht der Opfer auf Entschädigung Bei Verletzung ihres Rechts auf Informationen über die Verfügbarkeit von Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe Bei Verletzung ihres Rechts auf Informationen über die Erstattung der Kosten 43 Schaubild 32: Rechtsbehelfe für Opfer von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission84) 2.2.2. Ressourcen Damit das Justizsystem ordnungsgemäß funktioniert, sind ausreichende Ressourcen notwendig. Dazu gehören notwendige Investitionen in die physische und technische Infrastruktur sowie qualifiziertes, gut ausgebildetes und angemessen vergütetes Personal in allen Tätigkeitsfeldern. Ohne angemessene Einrichtungen, Instrumente oder Personal mit den erforderlichen Qualifikationen, Kompetenzen und Möglichkeiten zur kontinuierlichen Fortbildung wird die Qualität der gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen beeinträchtigt. – Finanzielle Ressourcen – Die nachstehenden Schaubilder zeigen die tatsächlichen Staatsausgaben für den Betrieb des Justizsystems (ohne Justizvollzugsanstalten) sowohl nach Einwohnern (Schaubild 33) als auch als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Schaubild 34). 84 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR HR IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Interessen von Opfern und Zeugen sind vorhanden Es wurden Maßnahmen getrof fen, um sicherzustellen, dass der Kontakt zwischen Opfern und Tätern erforderlichenfalls vermieden wird Opfer werden informiert, wenn der Täter nicht mehr in Haft ist Bei Gewalt gegen Frauen/häuslicher Gewalt können NRO und/oder Gleichbehandlungsstellen Hilf e leisten Spezielle Website mit rechtlichen und prakt ischen Informationen über Gewalt gegen Frauen/häusliche Gewalt 44 Schaubild 33: Gesamtausgaben des Staates für die Gerichtsbarkeit in EUR je Einwohner, 2013, 2021-2023(*) (Quelle: Eurostat) (*) Die Mitgliedstaaten sind absteigend nach ihren Ausgaben im Jahr 2023 sortiert. Die Daten für 2022 für DE, ES, FR und SK sind vorläufig. Die Daten für BE, DE, ES, FR, PT und SK für 2023 sind vorläufig. Die Daten für PL für 2022 sind unterbrochen. Quelle: Eurostat, Gov_10a_exp Schaubild 34: Gesamtausgaben des Staates für die Gerichtsbarkeit als Prozentsatz des BIP, 2013, 2021-2023(*) (Quelle: Eurostat) (*) Die Mitgliedstaaten sind absteigend nach ihren Ausgaben im Jahr 2023 sortiert. Die Daten für 2022 für DE, ES, FR und SK sind vorläufig. Die Daten für BE, DE, ES, FR, PT und SK für 2023 sind vorläufig. Die Daten für PL für 2022 sind unterbrochen. Quelle: Eurostat, Gov_10a_exp Im Schaubild 35 wird das Verhältnis der Jahresgehälter von Richtern und Staatsanwälten zu den durchschnittlichen Jahresgehältern im Land dargestellt. Für jedes Land stellen die Balken das 45 entsprechende Verhältnis für Richter und Staatsanwälte zu Beginn und auf dem Höhepunkt ihrer jeweiligen Laufbahn dar. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 EUV müssen die Mitgliedstaaten in den vom EU-Recht erfassten Bereichen die Unabhängigkeit sowohl ihrer Gerichte insgesamt als auch der einzelnen Richter gewährleisten. Während eine vorübergehende Kürzung der Bezüge im Rahmen von Sparmaßnahmen nicht als Verstoß gegen diese Bestimmung angesehen wurde, hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die Unabhängigkeit der Justiz darstellt85. Schaubild 35 : Verhältnis der Jahresgehälter von Richtern und Staatsanwälten zu den durchschnittlichen Bruttojahresgehältern im Land im Jahr 2023(*) (Quelle: CEPEJ-Studie) (*) Spezifische Anmerkungen der Mitgliedstaaten zu den Daten sind der CEPEJ-Studie zu entnehmen86. In Schaubild 36 wird das Verhältnis der Jahresgehälter von Fachbediensteten bei Gericht und Staatsanwaltschaft zu den durchschnittlichen Jahresgehältern im Land dargestellt. Für jedes Land stellen die ersten beiden Balken das Verhältnis für Fachbedienstete bei Gericht zu Beginn ihrer Laufbahn und nach zehn Dienstjahren dar, während der dritte und vierte Balken das Verhältnis für 85 Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, Rechtssache C-64/16, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, (ECLI:EU:C:2018:117), Rn. 45, „Neben der Nichtabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung (vgl. u. a. Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51) stellt auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit dar“. Siehe auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, verbundene Rechtssachen C- 146/23 und C-374/23 Sąd Rejonowy w Białymstoku und Adoreikė (ECLI:EU:C:2025:109), in dem der Gerichtshof bestätigt, dass die Modalitäten für die Festlegung der Bezüge von Richtern objektiv, vorhersehbar, stabil und transparent sein müssen. Die Festlegung dieser Bezüge muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen und den Kriterien der Objektivität, Vorhersehbarkeit, Stabilität und Transparenz entsprechen. Jede Abweichung von der Methode zur Festlegung der Bezüge muss durch ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel gerechtfertigt sein. 86 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding- rulelaw/eu-justice-scoreboard_de. 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR HR IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE Richter am Anfang ihrer Laufbahn Richter am Obersten Gerichtshof oder am Obersten Berufungsgericht Staatsanwälte am Anfang ihrer Laufbahn Staatsanwälte am Obersten Gerichtshof oder am Obersten Berufungsgericht 46 Fachbedienstete bei der Staatsanwaltschaft zu Beginn ihrer Laufbahn und nach zehn Dienstjahren darstellen. Schaubild 36 : Verhältnis der Jahresgehälter von Fachbediensteten bei Gericht und Staatsanwaltschaft zu den durchschnittlichen vollzeitäquivalenten Bruttojahresgehältern im Land im Jahr 2023(*) (Quelle: Europäische Kommission und Eurostat87) (*) In Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme entwickelter Indikator. Die Daten zu den Gehältern beziehen sich auf das Mindestbruttojahresgehalt zu Beginn der Dienstzeit im Jahr 2023 in Euro und das Mindestbruttojahresgehalt nach zehnjähriger Dienstzeit im Jahr 2023 in Euro. Das Bruttogehalt ist der Bruttobetrag vor dem Abzug etwaiger Sozialabgaben und Steuern. Dazu gehören Bonuszahlungen, die regelmäßig an alle Bediensteten unabhängig von ihrer persönlichen Situation gezahlt werden (z. B. 13. Monatsgehalt, das ausnahmslos an die Bediensteten bei Gericht/Staatsanwaltschaft gezahlt wird). Bonuszahlungen, die an persönliche Umstände geknüpft sind (z. B. Familienzulagen in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder), sind vom Betrag ausgenommen. Sofern nicht anders angegeben, wird der Wert des Mindestgehalts der zu der jeweiligen Personalgruppe gehörenden Personalkategorien verwendet. Das Verhältnis wurde anhand des Eurostat-Indikators „Durchschnittlicher vollzeitäquivalenter Bruttolohn“, nama_10_fte, für 2023 berechnet. Bedienstete bei Gericht sind die Fachbediensteten an erstinstanzlichen Gerichten, die an Gerichtsverfahren mitwirken bzw. an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, z. B. Assistenzrichter, Rechtspfleger, Richterassistenten, Auxilliares de justice oder Urkundsbeamte. Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft sind die Fachbediensteten auf der untersten Ebene der Staatsanwaltschaften, die an den Verfahren mitwirken bzw. an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, z. B. Staatsanwaltassistent, Staatsanwaltanwärter. Bei den spezifischen Kategorien, auf die sich die einzelnen 87 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme und Eurostat erhoben. In den Schaubilder 34 und 35 werden verschiedene Datenquellen für das durchschnittliche Bruttojahresgehalt und für die Berechnung der Verhältniszahlen verwendet werden, herangezogen (in Schaubild 34 werden die Daten aus der CEPEJ-Studie entnommen, jeweils mit Informationen von den nationalen Korrespondenten, während die Quelle in Schaubild 35 Eurostat ist). Daher sind die Verhältniszahlen aus den beiden Schaubilder nicht direkt vergleichbar. 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR IT CY LV LT LU HU MT AT PL RO SI SK FI SE HR NL PT Anfangsgehalt der Justizbediensteten Justizbedienstete nach zehnjähriger Beschäftigung Anfangsgehalt der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft nach zehnjähriger Beschäftigung NICHT VERFÜGBAR 47 Mitgliedstaaten innerhalb dieser beiden größeren Gruppen beziehen und die im Schaubild dargestellt sind, handelt es sich um folgende Kategorien: G: bezieht sich auf Bedienstete bei Gericht, S: bezieht sich auf Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft. BE: griffier/greffier (G), secretaris/secrétaire (S). Die vorgelegten Daten umfassen das Urlaubsgeld und Bonuszahlungen am Jahresende. BG: Gerichtsassistent (G), Staatsanwaltassistent (S). CZ: Leitender Rechtspfleger (G), Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft (S). DK: Assistenzrichter (G), Staatsanwaltsanwärter (S). Das Gehalt des Assistenzrichters nach zehnjähriger Dienstzeit basiert auf dem Durchschnittsgehalt. DE: Keine Angaben. EE: Rechtspfleger (G), Hilfsstaatsanwalt (S). IE: Gerichtsassistent (G), juristische Fachkraft (S). EL: Urkundsbeamter (G). ES: Letrados de la Administración de Justicia (Rechtspfleger) (G), Cuerpo de Auxilio Judicial (Justizassistentenkorps) (S). FR : juristischer Assistent/Rechtsreferent (G), juristischer Assistent/Rechtsreferent (S). HR: Gerichtsassistent (G), Staatsanwaltassistent (S). IT: Bedienstete bei Gericht des Bereichs III und des Wirtschaftssegments F1(G), Bedienstete bei Gericht des Bereichs III und des Wirtschaftssegments F2(G), Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft des Bereichs III und des Wirtschaftssegments F1(S), Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft des Bereichs III und des Wirtschaftssegments F2(S). CY: Kanzleibeamter (G). LV: Richterassistent (G), Rechtsanwalt – Berater, Rechtsanwalt im Bereich des Strafrechts, Rechtsanwalt – Analyst (S). Bei den Justizbediensteten handelt es sich ausschließlich um Richterassistenten. In dieser Kategorie gibt es keine Gehaltsspanne. Bei der Kategorie „Richterassistent“ handelt es sich bei den angegebenen Daten um das Höchstgehalt im Jahr 2022. An erstinstanzlichen Gerichten erhalten alle Richterassistenten das gleiche Gehalt. Wenn beispielsweise ein Richterassistent im Rahmen des jährlichen Beurteilungsverfahrens die höchste Bewertungsnote erhält, ist es möglich, das Höchstgehalt bereits im ersten Tätigkeitsjahr zu erhalten. Bei den Bediensteten bei der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Daten um ein durchschnittliches Gehalt für die angegebenen Stellen. Die Bediensteten beider Ebenen der Staatsanwaltschaft haben ein festgelegtes Gehalt, das nicht von den Dienstjahren abhängt. LT: Gerichtsassistenten (leitende Gerichtsassistenten) (G), Staatsanwaltassistenten und Assistenten der Oberstaatsanwälte (S). Die Gehaltsangaben von Gerichtsassistenten und Staatsanwaltassistenten sowie Büroangestellten entsprechen dem Durchschnitt der spezifischen Gehälter innerhalb einer bestimmten Kategorie. LU: Reférendaires: Employé A1(G), Référendaires: Employé A1(G). HU: Bevollmächtigter der Staatsanwaltschaft (S). MT: Gerichtsassistent (G), Rechtsreferendar (S). NL: Keine Daten verfügbar, da der Eurostat-Indikator für das durchschnittliche vollzeitäquivalente Bruttogehalt fehlt. AT: Richter in der Ausbildung/juristische Assistenten/Prüfer/Rechtspfleger (G), Staatsanwalt in der Ausbildung (S). Die Daten stellen die gesetzlichen Gehaltssätze dar. Bedienstete oder verschiedene Gehaltsgruppen werden in einer Mitarbeiterkategorie zusammengefasst, wobei der Durchschnittswert auf der Grundlage der gesetzlich festgelegten Gehalts- und Vergütungssätze angegeben wird. PL: Assistenzrichter (G). Bei den Daten handelt es sich um einen Durchschnitt der spezifischen Gehälter innerhalb einer bestimmten Kategorie. RO: Staatsanwaltsanwärter (S). RO verfügt nur über die Kategorie „Staatsanwaltanwärter“ und nicht über die Kategorie „Staatsanwaltassistenten“ oder andere Kategorien von Fachbediensteten, die an dem Verfahren mitwirken bzw. an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Folglich wurde nur das Anfangsgehalt für Staatsanwaltanwärter bereitgestellt. Die Kategorie der Bediensteten an erstinstanzlichen Gerichten gab es 2022 in Rumänien nicht, sodass für diese Kategorie keine Daten vorliegen. SI: Gerichtsassistent (G), leitender Rechtsberater (S). SK: Assistent (G), Rechtsreferendar (S). FI: Richteramtsanwärter (G), Staatsanwaltassistent (S). SE: Rechtspfleger, Stufe 1 (G), Staatsanwaltsanwärter (S). – Personelle Ressourcen – Angemessene personelle Ressourcen sind für die Qualität des Justizsystems unerlässlich. Die Vielfalt unter den Richtern, einschließlich der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter, bereichert durch ergänzendes Wissen, Kompetenz und Erfahrung und spiegelt die Realität der Gesellschaft wider. 48 Schaubild 37: Zahl der Richter, 2014, 2021-2023* (je 100 000 Einwohner) (Quelle: CEPEJ- Studie) (*) Diese Kategorie umfasst nach der CEPEJ-Methodik Richter, die in Vollzeit tätig sind. Rechtspfleger, die es nur in einigen Mitgliedstaaten gibt, sind nicht erfasst. EL: Seit 2016 umfassen die Daten zur Zahl der Berufsrichter alle Dienstränge für die Straf- und Ziviljustiz sowie für Verwaltungsrichter. IT: Regionale Prüfkommissionen, lokale Steuerkommissionen und Militärgerichte werden nicht berücksichtigt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird seit 2018 berücksichtigt. AT: Daten zur Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ab 2016 enthalten. Schaubild 38 : Anteil der Richterinnen am Obersten Gericht, 2022-2024(*) (Quelle: Europäische Kommission88) (*) Die Daten sind absteigend nach den Werten des Jahres 2024 sortiert. 88 Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, Gender Statistics Database, https://eige.europa.eu/gender- statistics/dgs/indicator/wmidm_jud_natcrt__wmid_natcrt_supcrt/datatable. 49 Schaubild 39 : Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 2014, 2021-2023(*) (je 100 000 Einwohner) (Quelle: CEPEJ-Studie) Nach der CEPEJ-Methodik sind Rechtsanwälte Personen, die gemäß innerstaatlichem Recht mit der Qualifikation oder Erlaubnis ausgestattet sind, im Namen ihrer Mandanten zu handeln und sich für diese einzusetzen, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, vor Gericht aufzutreten oder ihre Mandanten in juristischen Belangen zu beraten oder zu vertreten (Empfehlung Rec(2000)21 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten über die freie Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte). DE: In Deutschland wird nicht zwischen verschiedenen Gruppen von Anwälten unterschieden. FI: Seit 2015 umfasst die Zahl der Rechtsanwälte sowohl die im privaten Sektor als auch die im öffentlichen Sektor tätigen Anwälte. 2.2.3. Digitalisierung Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) kann die Justizsysteme der Mitgliedstaaten stärken, sie zugänglicher, effizienter und widerstandsfähiger machen sowie ihre Möglichkeiten, gegenwärtige und künftige Herausforderungen zu bewältigen, verbessern. Die COVID-19-Pandemie hat eine Reihe von Herausforderungen für das Funktionieren der Justiz aufgezeigt und verdeutlicht, dass die nationalen Justizsysteme ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Digitalisierung noch weiter verbessern müssen. Frühere Ausgaben des EU-Justizbarmeters enthielten Vergleichsdaten zu bestimmten Aspekten von IKT in den Justizsystemen. Wie in der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union vom 2. Dezember 2020 89 angekündigt, wurde das Justizbarometer um zusätzliche Daten zur Digitalisierung in den Mitgliedstaaten deutlich erweitert. Dies dürfte eine eingehendere Überwachung der Fortschrittsbereiche und offenen Herausforderungen ermöglichen. Bürgerfreundliche Justizsysteme zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass Informationen über nationale Justizsysteme nicht nur leicht zugänglich sind, sondern dass sie auch auf spezielle 89 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union – Ein Instrumentarium für Gelegenheiten“ (COM(2020) 710) und die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2020) 540). 50 Bevölkerungsgruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugeschnitten sind, die andernfalls nur unter Schwierigkeiten an die Informationen gelangen würden. Schaubild 40 enthält Angaben zur Verfügbarkeit von Online-Informationen und spezifischen öffentlichen Diensten, die den Zugang zur Justiz erleichtern können. Schaubild 40 : Verfügbarkeit von Online-Informationen über das Justizsystem für die Öffentlichkeit, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission90) (*) DE: Darüber, welche Informationen online bereitgestellt werden, entscheiden jeweils die einzelnen Bundesländer sowie der Bund. – Vorschriften zur Digitalisierung – Der Einsatz digitaler Lösungen bei Zivil- und Handelssachen, Verwaltungssachen sowie Strafsachen setzt häufig eine angemessene Regulierung in den nationalen Verfahrensordnungen voraus. Schaubild 41 veranschaulicht die rechtlichen Möglichkeiten für verschiedene Beteiligte, mittels Fernkommunikationstechnologie (z. B. Videokonferenz) an gerichtlichen und gerichtsähnlichen Verfahren teilzunehmen, und stellt die aktuelle Situation hinsichtlich der Zulässigkeit digitaler Beweismittel dar. 90 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. DE ES LV LT NL SE BE EL FR IT BG DK EE IE HR HU AT RO SI FI PL PT SK MT CZ CY LU Einsatz von Chatbots zur Unterstützung der Bürger bei der Suche nach Informationen über das Justizsystem Nicht-Muttersprachler: Websites mit Online-Informationen über das Justizsystem Opferentschädigung: Websites mit deutlich sichtbaren und verständlichen Informationen über den Zugang zu bestehenden Systemen Prozesskostenhilfe: Interaktive Online-Simulation zur Bewertung der Anspruchsberechtigung Prozesskostenhilfe: Informationen über den Zugang sind auf Websites deutlich sichtbar und verständlich dargestellt Gerichtsgebühren: Websites mit deutlich sichtbaren und verständlichen Informationen über Gerichtsgebühren und den Anspruch auf Ermäßigung Rechtlicher Bedarf : Websites mit Kontaktdaten anderer Organisationen, die nicht unter das bestehende Prozesskostenhilfesystem fallen Verfahrensrechte der Bürger: Websites mit deutlich sichtbaren und verständlichen Informationen Websites des Justizsystems enthalten Kontaktformulare oder E-Mails, mittels derer die Bürger eine Antwort auf Anfragen erhalten können Website mit Links zu allen Online-Formularen, die erforderlich sind, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten oder Partei in einem Gerichtsverfahren zu sein Für Mobilgeräte optimierte Websites im Zusammenhang mit dem Zugang zur Justiz Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über gesetzliche Rechte durch interaktive Online-Lerninstrumente 51 Schaubild 41: Verfahrensordnungen, nach denen digitale Technologie in Gerichten bei Zivil- und Handelssachen, Verwaltungssachen sowie Strafsachen erlaubt ist, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission91) (*) Höchstmögliche Punktzahl: 12 Punkte. Für jedes Kriterium wurden zwei Punkte vergeben, wenn die Möglichkeit für alle Zivil- und Handelssachen, Verwaltungssachen sowie Strafsachen besteht (bei Strafsachen wurde die Möglichkeit, die Parteien anzuhören, aufgeteilt, um sowohl Beschuldigte als auch Opfer abzudecken). Die Punkte werden durch zwei geteilt, wenn die Möglichkeit nicht in allen Fällen besteht. Bei Mitgliedstaaten, die nicht zwischen Zivil- und Handelssachen sowie Verwaltungssachen unterscheiden, wurde die gleiche Punktzahl für beide Rechtsgebiete vergeben. EL, LU: Keine für Verwaltungssachen. – Nutzung digitaler Werkzeuge – Neben Verfahrensordnungen, die den Einsatz digitaler Technologien ermöglichen, müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften über angemessene Werkzeuge und Infrastrukturen verfügen, die Fernkommunikation und sicheren Fernzugriff auf den Arbeitsplatz ermöglichen (Schaubild 42). Auch für die sichere elektronische Kommunikation zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Angehörigen der Rechtsberufe und Institutionen sind angemessene Infrastruktur und Anlagen notwendig (Schaubilder 43 und 44). Die IKT, einschließlich der innovativen Technologie, spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Arbeit der Justizbehörden. Daher tragen sie wesentlich zur Qualität der Justizsysteme bei. Die Verfügbarkeit verschiedener digitaler Werkzeuge für Richter, 91 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. 2 6 10 EE ES SE CZ LV LT NL SK SI MT FI HU AT DE HR PT PL RO BE DK IT IE BG FR EL LU CY Dolmetschleistungen beim Einsatz von Fernkommunikationstechnik möglich Sachverständige können unter Einsatz von Fernkommunikationstechnik vernommen werden Zeugen können unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vernommen werden Der mündliche Teil des Verfahrens kann vollständig mittels Fernkommunikationstechnik durchgeführt werden Zulässigkeit von Beweismitteln, die nur in elektronischer Form eingereicht werden Parteien/Beschuldigte/Opfer können unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vernommen werden Die drei Säulen stellen Verfahrensregeln für jeden Mitgliedstaat dar, in denen der Einsatz digitaler Technologie in den Gerichten für die folgenden Verfahrensarten zulässig ist (von links nach rechts): 1. Zivil-/Handelssachen 2. Verwaltungssachen 3. Strafsachen. 52 Staatsanwälte und Justizbedienstete kann die Arbeitsverfahren optimieren, eine faire Arbeitsbelastung sicherstellen und zu wesentlichen Zeitersparnissen führen. Schaubild 42: Nutzung digitaler Technologie durch Gerichte und Staatsanwaltschaften, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission92) (*) Höchstmögliche Punktzahl: 7 Punkte. Für jedes Kriterium wurde ein Punkt vergeben, wenn die Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften eine bestimmte Technologie nutzen und 0,5 Punkte wenn die Technologie nicht immer von ihnen genutzt wird. Eine sichere elektronische Kommunikation kann zur Verbesserung der Qualität der Justizsysteme beitragen. Die Möglichkeit der Gerichte, sowohl untereinander als auch mit Angehörigen der Rechtsberufe und anderen Institutionen elektronisch zu kommunizieren, kann Verfahren optimieren und die Notwendigkeit der Kommunikation in Papierform und der persönlichen Anwesenheit reduzieren. Dies würde zu einer Verringerung der Dauer der vorgerichtlichen Tätigkeiten und der Gerichtsverfahren führen. 92 Die Daten für 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner für die nationalen Justizsysteme erhoben. 1 3 5 EE AT LT PT SE ES LV SI IT HU DK DE LU NL FI BE HR FR PL IE CY RO SK BG MT CZ EL Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien (Blockchain) Einsatz von Anwendungen der künstlichen Intelligenz in Kerntätigkeiten Das Personal kann sicher aus der Ferne arbeiten Nutzung der Fernkommunikat ionstechnologie, insbesondere für Videokonferenzen Elektronische Fallzuweisung mit automatischer Verteilung nach objektiven Kriterien Einsatz eines elektronischen Fallverwaltungssystems Richter/Staatsanwälte können sicher aus der Ferne arbeiten Für jeden Mitgliedstaat zeigen die beiden Säulen den Einsatz der digitalen Technologie in den folgenden Behörden (von links nach rechts): 1. Gerichte 2. Staatsanwaltschaf t 53 Schaubild 43: Gerichte: elektronische Kommunikationsmittel, 2024(*) (Quelle: Europäische Kommission93) (*) Höchstmögliche Punktzahl: 5 Punkte. Für jedes Kriterium wurde ein Punkt vergeben, wenn die Gerichte über eine sichere elektronische Kommunikation verfügen. 0,5 Punkte wurden vergeben, wenn diese Möglichkeit nicht in allen Fällen besteht. FI: Die Aufgaben der Notare betreffen nicht die Gerichte.

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