NIO GmbH
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NIO GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
NIO entwirft, entwickelt, produziert und vertreibt intelligente Premium-Elektrofahrzeuge und treibt Innovationen der nächsten Generation in den Bereichen autonomes Fahren, digitale Technologien, Elektroantriebe und Batterien voran. NIO hebt sich durch seine kontinuierlichen technologischen Durchbrüche und Innovationen ab, wie z. B. seine branchenführenden Batteriewechsel-Technologie, Battery as a Service (BaaS), sowie seine proprietären Technologien für automatisiertes und autonomes Fahren. NIO wurde 2014 in Shanghai gegründet und ist seit 2015 mit dem globalen Designzentrum in München vertreten. Zudem betreibt NIO mehrere F&E- und Vertriebsstandorte in Deutschland.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Vorstellung des Unternehmens und Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch hinsichtlich der Situation der Beschäftigten von NIO, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um die Transformation des Wirtschaftsstandorts und Außenwirtschaft sowie technische Innovationen, Nachhaltigkeit und Lieferketten bis hin zu Bürokratieabbau und Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsprozessen. Zweck der Interessenvertretung ist es, Impulse aus der Praxis zu vermitteln insbesondere auch in Hinblick auf NIOs innovative Technologien. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Events und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus könnten in Einzelfällen auch Stellungnahmen / Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt werden.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Parlamentarisches Verfahren; Erneuerbare Energien; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Automobilwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; EU-Gesetzgebung; Außenwirtschaft; Personenverkehr
Regelungsvorhaben:
- Aussetzung Strafzölle gem. Art 24 Abs. 4 Anti-SubventionsVO: NIO bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, den Art. 24 Abs. 4 Anti-Subventions-VO anzuwenden und die Zölle auf Chinesische EVs für 9 Monate auszusetzen.
- Anerkennung Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zur Ladeinfrastruktur: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Einführung BEV Faktor bei Betriebskosten für gewerbliches Leasing: Analog zur geplanten Sonderabschreibung in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte auch das BEV Leasing durch die Einführung eines BEV Faktors bei den Betriebskosten für gewerbliche Leasingfahrzeuge erheblich attraktiver gemacht werden.
- Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge: Begrüßung des in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens einer Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge
- Einbeziehung aller Anwendungsfälle von Bidirektionalität: Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung, bidirektionales Laden zu ermöglichen und halten es für sinnvoll, Elektrofahrzeuge künftig als mobile Speicher anzusehen. Bidirektionalität darf sich aber nicht nur auf Fahrzeuge beschränken (V2G), sondern sollte für alle Anwendungsfälle mitgedacht werden (X2G). NIO plädiert hierbei für die Berücksichtigung des netzdienlichen Potentials von Batteriewechselstationen in zukünftiger Regulatorik.
Relationen
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