Volkswagen Group Charging GmbH
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Volkswagen Group Charging GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Volkswagen Group Charging GmbH bewegt sich in einem komplexen und stark regulierten Umfeld. Wir sehen es als unsere Verantwortung, im Dialog mit unseren Stakeholdern den Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln und seine Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten. Diese Aufgabe übernehmen unsere Verantwortlichen für Interessensvertretung.
Die mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH bringen die Positionen des Unternehmens in politische Entscheidungsprozesse ein, indem sie Vertreter:innen von Parlament und Regierung wahrheitsgemäß und umfassend informieren sowie kompetent und zuverlässig beraten. Sie können auch Impulse für Innovationsstrategien oder zukunftsorientierte Regulierungsansätze setzen. Ziel ist die Aufrechterhaltung stabiler und ausgewogener Beziehungen mit allen Stakeholdern.
Die mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH stehen in unterschiedlichen Formaten im Dialog mit der Politik: Vom Fachgespräch mit einzelnen Vertreter:innen von Bundestag und Ministerien, über die Beteiligung an Anhörungen bis hin zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Austausch mit Amts- und Mandatsträger:innen. Die Volkswagen Group Charging GmbH steht auch über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen in Kontakt mit der Politik, beispielsweise über Mitgliedschaften in Verbänden.
Innerhalb der Volkswagen Group Charging GmbH fördern die mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen das Verständnis für politische Prozesse und eine offene Dialogkultur mit der Politik. Sie sichten und sammeln Informationen, analysieren deren Relevanz und entwerfen differenzierte Strategien für das Unternehmen.
Vertreter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH handeln bei der Interessensvertretung entsprechend den Grundsätzen der Integrität, der Compliance, der Offenheit und der Nachvollziehbarkeit. Alle Kontakte mit der Politik orientieren sich streng an Recht und Gesetz sowie den internen Verhaltensgrundsätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträger:innen wird insbesondere auf Transparenz, Aufrichtigkeit und Objektivität in der Kommunikation sowie kooperatives Verhalten geachtet.
Interessenbereiche: Personenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Verbraucherschutz; Verkehrsinfrastruktur; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Straßenverkehr; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Automobilwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation): Verbindliche Vorgaben werden begrüßt; die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
Stärkung der Kundenfreundlichkeit (hohe Preistransparenz bei ad-hoc-Bezahlung und Implementation ISO 15118 zur verbesserten Authentifizierung) und Verzicht auf Verpflichtung zum Einbau veralteter Hardware-Komponenten (Bezahlsysteme) in Ladeinfrastruktur.
- Umsetzung der EU EPBD (Energy Performance of Buildings): Ambitionierte Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für nicht-wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .
- Kraftwerksstrategie der Bundesregierung unterstützen: Kraftwerksstrategie muss gleichermaßen auf die Ziele künftiger Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einzahlen. Die Ziele müssen erreichbar sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein.
Aggregierte Flexibilitäten aus dezentralen Speichereinheiten (bspw. E-Fahrzeuge) sollten im Rahmen einer Kraftwerksstrategie und eines möglichen Kapazitätsmechanismuses im Energiesystem ebenfalls berücksichtigt werden.
- Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Ermöglichung des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen zur wirtschaftliche Nutzung als mobiler Speicher im Energiesystem: Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Abschaffung Doppelbelastungen des bidirektionalen Ladens im Strom- und Energiesteuerrecht: Abschaffung von anfallenden Doppelbesteuerungen von Strom bei Einspeicherung in mobile Speicher (etwa E-Fahrzeuge) sowie beim finalen Letztverbrauch zur Schaffung besserer Wirtschaftlichkeit des bidirektionalen Ladens
- Stärkung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus: Unterstützung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus zur Vorbereitung auf den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und zur Nutzung dezentraler Flexibilitäten
- Nutzerorientierte Umsetzung der Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen für E-Fahrzeuge): Nutzerorientierte Umsetzung der Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen für E-Fahrzeuge), Verhinderung von Abschaltungen durch Netzbetreiber und Vergütung für NutzerInnen; möglichst mit opt-out-Möglichkeit
- Unterstützung beschleunigter Rollout von Smart Metern: Unterstützung möglichst ambitionierter Vorgaben für beschleunigten Rollout von Smart Metern zur Verbesserung der Digitalisierung der Energienetze; Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für netzdienliche Nutzung flexibler Verbraucher (bspw. E-Fahrzeuge)
- Stärkung der deutschen Elektromobilitäts- und Cleantech-Industrie als zukünftige Schlüsselindustrie: Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft der Cleantech-Industrie in Deutschland muss gesichert werden, dazu braucht es ein nachhaltiges Anreiz-Regime für den Absatz von batterieelektrischen Fahrzugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und einer Steigerung der Attraktivität der Elektrifizierung durch passende Netzanschlussbedingungen und Strompreise.
- Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vorgelegt und am 17.07.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.
Der weiterhin dynamische und zielgerechte Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Voraussetzung für die verlässliche Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Daher hält der Entwurf an dem Ziel fest, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen werden mindestens beibehalten und verstetigt.
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