Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie)
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die BAG setzt sich dafür ein, die strukturellen und finanziellen Versorgungsbedingungen für die bedarfsorientierte, flexible klinisch-stationäre, teilstationäre und komplex-ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen, psychosomatischen und neuropsychiatrischen Erkrankungen zu verbessern und zu sichern. Sie treibt versorgungspolitisch die Beseitigung institutioneller Stigmatisierung von Menschen mit psychischen, psychosomatischen und neuropsychiatrischen Erkrankungen voran.
Interessenbereiche: Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Bürokratieabbau in Psychiatrischen Kliniken: Änderungen im SGB V und in der Bundespflegesatzverordnung
- Neuordnung der Tätigkeiten der verschiedenen Berufsgruppen: Änderungen im SGB V und im Pflegeberufegesetz
- GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“)
Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus
Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
Relationen
Keine Relationen.