Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus BAG-PVA
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus BAG-PVA
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Ziele der BAG-PVA sind im Zuge der geplanten Krankenhausreform der Erhalt, die Stärkung und die Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus.
Unter "psychosozial" sind qualifizierte fachpsychologische und psychotherapeutische, sozialarbeiterische und sozialpädagogische sowie kunst- und musiktherapeutische Expertise jenseits psychosomatischer oder psychiatrisch-psychotherapeutischer Fachabteilungen/Kliniken zu verstehen.
Angesichts der geplanten Krankenhausreform (Stand April 2024) droht die für die Versorgung, Prävention und Gesundheit hoch relevante psychosoziale Expertise in Akutkrankenhäusern jenseits der Psychiatrie und Psychosomatik kaum berücksichtigt zu werden. Der Krankenhausplan NRW zeigt exemplarisch, dass kein:e Expert:in aus dem psychosozialen Bereich mitgearbeitet hat, die:der sich in der Akutversogung und dort schon bestehenden Strukturen psychosozialer Versorgung auskennt. Diesbezüglich setzt sich die BAG-PVA für die Anerkennung der Wichtigkeit psychosozialer Leistungen in Akutkrankenhäusern und die Sicherstellung angemessener Entgelte für psychosoziale Leistungen innerhalb des jeweils geltenden Vergütungssystems ein.
Da es keine spezielle weitere Vertretung für das Anliegen der BAG-PVA gibt, möchte sie im Kontext der anstehenden Krankenhausreform direkt auf den politischen Prozess und die Handelnden Einfluss nehmen können.
Alle weiteren Ziele sind der Homepage der BAG-PVA zu entnehmen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Krankenhausreform: Sicherstellung qualitativ sinnvoller und für die Versorgung relevante psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus jenseits der Psychiatrie/Psychosomatik. Im Orientierung für die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen gebenden Krankenhausplan NRW findet sich keine fachlich, inhaltlich und an Leitlinien/Versorgungsstandards orientierte sinnhafte Wiedergabe psychosozialer Leistungen, so dass etablierte und strukturell und prävetiv wichtige Versorgungsbereiche in Akutkrankenhäusern wegzufallen drohen. An der Stelle will die BAG-PVA ansetzen, um die Reform zu verbessern.
- Kommission zur Personalbemessung: Die Forderungen und Vorschläge der BAG-PVA beziehen sich auf den § 137n SGB V: Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus, der im Rahmen der Krankenhausreform und des KHVVG bedeutsam ist. Die unterschiedlichen Berufsgruppen, die gemeinsam die psychosoziale Versorgung im Krankenhaus leisten, sind bei der Fragestellung, ob jeweils Personalbemessungsinstrumente für die Berufsgruppen genutzt und obligatorisch einegührt werden soll, für die Kommissionsgründung zu berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies die Vorschläge für Praxisvertreter*innen, gleichsam auch die wissenschaftliche Vertretung. Die BAG-PVA kann berufsgruppenübergreifend dazu Expertise zur Verfügung stellen.
Relationen
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