Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V.
Text
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der BApK nimmt im Zuge seiner Arbeit Kontakt zu Mitgliedern, Organen, Gremien, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages oder zur Bundesregierung auf, um Einfluss auf Entscheidungsprozesse zu Themen der seelischen Gesundheit zu nehmen.
Der BApK hat sich daher auch 2025 um einen interfraktionellen Dialog bemüht. Mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen, die der BApK häufig in Allianz mit anderen Verbänden erarbeitet, informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von z. B. geplanten Gesetzesänderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Pflege; Pflegeversicherung; Grundsicherung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Rente/Alterssicherung; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Die 113 für die psychische Krise: Im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie soll ein bundesweit einheitlicher Zugang kommuniziert werden. Sowohl für Angehörige als auch Betroffene ist es wichtig, dass hierüber qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedrigschwellig erreichbar sind. Diese sollen die Fähigkeiten und Kompetenzen haben, eine psychische Krise zu deeskalieren bzw. in die richtigen Bahnen zu lenken bzw. sich potentiell daraus entwickelnde Suizide zu verhindern.
- Anpassung des §20h SGB V an mehrstufige Ehrenamtsorganisationen: Mehrstufige Verbände (Ortsverein, Regionalverein, Landesverband, Bundesverband) wie der BApK benötigen diese Stufigkeit, um gemäß der kommunalen, föderalen und Bundes-Strukturen partizipieren zu können und die besonderen Belange der Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen zu vertreten. Die letzte Änderung der Interpretation des §20h führt dazu, dass der Länder- und Bundesebene, die nicht eigenwirtschaftlich tätig werden, keine ausreichenden Eigenmittel zur Partizipation zur Verfügung stehen. Ziel ist eine Anpassung des §20h an die realen Selbsthilfestrukturen.
Relationen
Keine Relationen.