HiPP GmbH & Co. Produktion KG
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HiPP GmbH & Co. Produktion KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Als führender Hersteller von Babynahrung engagiert sich HiPP für die Zukunft, in der unsere Kinder und Enkel aufwachsen. HiPP möchte die Welt für die nachfolgenden Generationen lebens- und liebenswert erhalten. Seit mehr als 70 Jahren setzt HiPP auf ökologischen Anbau. Nachhaltigkeit versteht HiPP als Weg, der gemeinsam mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten beschritten wird.
Das heutige HiPP Produktportfolio umfasst über 400 Artikel in den Bereichen Baby- und Kleinkindernährung, Schwangerschafts- und Babypflege sowie Sondennahrung. Für die Herstellung, Vermarktung und Vertrieb dieser Produktgruppen und eine nachhaltige Wirtschaftsweise engagiert HiPP sich in Verbänden und Vereinigungen, begleitet politische Prozesse und bringt die fachliche und praktische Expertise als Hersteller von Babynahrung ein im Dialog mit politischen Vertretern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Artenschutz/Biodiversität; Außenwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Lebensmittelsicherheit; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen: Die EU-Öko-VO regelt die Produktion und Kennzeichnung für ökologische Produkte. Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und als größter Hersteller von Bio-Babynahrung setzt HiPP sich für eine praxisnahe Umsetzung und Weiterentwicklung der Verordnung ein.
- Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke: Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Zusammensetzung und Information von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, von Getreidebeikost und anderer Beikost sowie von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Mit 125 Jahren Erfahrung in der Herstellung, Vermarktung und Vertrieb ebenjener Produkte, engagiert sich HiPP für eine praxisnahe Umsetzung und Weiterentwicklung der Verordnung.
- Babynahrungsspezifische Anforderungen im Verpackungsrecht berücksichtigen: HiPP bringt sich in die Entwicklung des nationalen Verpackungsrechtes ein, das der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (EU) Nr. 2025/40 dient. HiPP macht dabei insbesondere aufmerksam auf die babynahrungsspezifischen Anforderungen an Lebensmittelverpackungen, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffmaterialien und -gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ergeben. HiPP bringt sich des Weiteren in Forschungsprojekte zur Qualität von Kunststoffrezyklaten ein und erklärt die Ergebnisse interessierten Stakeholdern.
Relationen
Keine Relationen.