REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group)
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REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die genossenschaftliche REWE Group ist eines der größten Unternehmen in Deutschland. Mit den Supermärkten REWE und nahkauf, dem Discounter PENNY und dem Convenience-Markt REWE To Go sind wir in Deutschland präsent. Online ist der Lebensmitteleinkauf seit Jahren über rewe.de möglich. Zusammen mit dem Liefer- und Abholservice bauen wir systematisch den Onlinehandel mit Lebensmitteln aus. Außerdem gehört die Lekkerland Gruppe zu uns. Die Gruppe ist der Spezialist für die Unterwegsversorgung und beliefert Tankstellenshops, Kioske, Convenience-Märkte, Bäckereien, Lebensmitteleinzelhändler und Quick-Service-Restaurants. Das zweite Kerngeschäft der REWE Group ist die Touristik. Mit rund 20 Veranstaltern – darunter namhafte Marken wie Dertour, ITS, Kuoni, Apollo oder Exim Tours – setzt die DERTOUR Group auf Vielfalt. Über 30 Reisespezialisten wie Kirker oder Manta Reisen komplettieren das Angebot. Auch im Bereich Do-it-yourself sind wir kompetenter Ansprechpartner: Unsere über 300 toom Baumärkte und B1 Discount Baumärkte unterstützen Kundinnen und Kunden beim nächsten Selbermach-Projekt.
Aus unserer Größe und bundesweiten Präsenz erwächst Verantwortung. Wir wollen der Politik mit Expertise und Erfahrungen aus der Praxis zur Seite stehen und gemeinsam den Anforderungen an den Handel und die Wirtschaft begegnen. Durch den direkten Kundenkontakt wissen wir genau, was die Menschen in Deutschland bewegt. Als Politik-Team der REWE Group verstehen wir uns als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen aus Politik und unserer Kundschaft, Fachkolleginnen und Fachkollegen und selbstständigen Kaufleuten. Unsere Märkte sind nicht nur Einkaufsstätten, sondern auch Orte des Austausches und der Begegnung. Diese Funktion als kommunikative und informative Plattform für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist eine zentrale Säule unseres Selbstverständnisses.
Für den Austausch mit der Politik und die Vertretung unserer Interessen nutzen wir verschiedene Formate. Der Vor-Ort-Besuch in unseren Märkten durch Mitglieder des Bundestages, Vertreter:innen der Bundesregierung und den jeweiligen Arbeitsebenen spielt für den Einblick in die Praxis eine wichtige Rolle. Wir führen Veranstaltungen in Berlin durch, darunter den REWE Group Jahresempfang, fachliche Gesprächsformate im kleineren Kreis, oder Frühstücksveranstaltungen für die Arbeitsebene. Dazu kommen Einzelgesprächstermine in Abgeordnetenbüros und Ministerien, die Erstellung von Positionspapieren und Stellungnahmen sowie die aktive inhaltliche Mitarbeit in den von uns benannten Verbänden und ihren Gremien.
Als Genossenschaft lebt die REWE Group Werte wie Offenheit, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein – von Arbeitgeberseite über das Unternehmertum hin zu unserem politischen Engagement. Unsere selbständigen Kaufleute bestimmen den unternehmerischen Kurs der REWE Group maßgeblich mit. Diese Gemeinschaft bildet das Fundament unserer langfristig orientierten Unternehmenskultur und unterscheidet uns von vielen börsennotierten Unternehmen. Die genossenschaftliche Form des Wirtschaftens mit ihrer langfristigen, auf wirtschaftliche Nachhaltigkeit ausgerichteten Perspektive ist aus unserer Sicht entscheidend für unseren Erfolg und unser Verantwortungsbewusstsein, krisensicher und zukunftsweisend.
Unsere große Mitarbeiterschaft sowie unsere Verwurzelung in der Stadt und auf dem Land macht es uns möglich, Entwicklungen und Trends frühzeitig zu erkennen. Diese Erkenntnisse wollen wir nutzen, um als Politik-Abteilung unseren Beitrag dafür zu leisten, dass die REWE Group auch in einem harten Wettbewerbsumfeld weiterhin zukunftsfähig agieren kann. Dafür möchten wir im Gespräch mit der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen skizzieren und werben dabei für unsere Positionen. Dies gilt auch für unsere Handelsformate im europäischen Ausland, die wir als Genossenschaft seit Jahrzehnten erfolgreich betreiben.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Gesundheitsförderung; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Straßenverkehr; Klimaschutz; Rente/Alterssicherung; Tourismus; Zivilrecht; Lebens- und Genussmittelindustrie; Geschlechterpolitik; Internetpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Werbung; Internationale Beziehungen; Unfallversicherung; Fischerei/Aquakultur; Lebensmittelsicherheit; Digitalisierung; Güterverkehr; Handel und Dienstleistungen; Energienetze; E-Commerce; Außenwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Außenpolitik; Verkehrspolitik; Diversitätspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Berufliche Bildung; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Entwicklungspolitik; Arbeitslosenversicherung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Datenschutz und Informationssicherheit; Menschenrechte; Verbraucherschutz; Stadtentwicklung; Integration; Verkehrsinfrastruktur; Handwerk; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Erneuerbare Energien; Meinungs- und Pressefreiheit; Arbeitsmarkt; Cybersicherheit; Ländlicher Raum
Regelungsvorhaben:
- Drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes: Das BMUV plant, Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im Lebensmittelhandel auszuweiten - durch eine Verdopplung der Kantenlänge auf 50cm und neue Kennzeichnungspflichten im Ladengeschäft. Auch müssen Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten diese in Zukunft zurücknehmen.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Das Gesetz stellt die Erweiterung der bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung dar.
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz): Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2021 vorgesehenen Änderungen am VerpackG, unter anderem zum §21 (Ökomodulation der Lizenzentgelte). Außerdem ggf. weitere Änderungen durch das BMUV, u.a. zum §33 und zur Ausweitung des Mehrwegangebots
- Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität: Begleitung der Umsetzung der EU Energy Performance of Buildings Directive in nationales Recht; Umsetzung sollte so erfolgen, dass die installierte Ladeleistung im Fokus steht und nicht eine bloße Anzahl an Ladepunkten
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness: Erhalt der Möglichkeit, Rechnungen mit Geschäftspartnern im EDIFACT-Format auszutauschen (§14 UStG)
- NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: Das NIS2UmsuCG sollte die NIS2-Richtlinie möglichst 1:1 in nationales Recht umsetzen und zu anderen Vorhaben im Bereich Schutz kritischer Anlagen/Cybersicherheit kohärent sein
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen: Das KRITIS-Dachgesetz sollte die CER-Richtlinie möglichst 1:1 in nationales Recht umsetzen und zu anderen Vorhaben im Bereich Schutz kritischer Anlagen/Cybersicherheit köhärent sein
- Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften: Das AgrarOLkG sollte so greifen, dass explizit Landwirt:innen und KMU geschützt werden, nicht aber (internationale) Lebensmittelkonzerne; hier bedarf es einer differenzierteren Betrachtung der Verarbeitungsstufe und großer Markenkonzerne
- Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden: grundsätzliche Unterstützung des Weges, den Verbraucher:innen durch Informationsangebote wie einer Kennzeichnung nahezubringen, wie die Tiere gehalten wurden; eine rasche Ausweitung der Kennzeichnung auf andere Tierarten, den ganzen Lebenszyklus und andere Absatzkanäle neben dem Einzelhandel sind entscheidend für die Entfaltung der Wirkung
- Finanzierungsmodell für die Transformation der Tierhaltung: Finanzierungsmodelle müssen die volle Akzeptanz der Landwirtschaft haben, die sie erreichen wollen; dabei müssen jegliche Formen der Finanzierung zweckgebunden sein, damit das eingenommene Geld direkt an Landwirt:innen ausgeschüttet wird, wobei langfristig nicht nur Investitionskosten sondern auch laufende Kosten gedeckt werden müssen
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes: eine Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel, mehr Tierschutz zu erreichen, ist zu unterstützen; die Änderung muss mit der Diskussion um die Finanzierung artgerechter Tierhaltung verbunden werden; Unterstützung des Verbots von Anbindehaltung mit klaren und ausreichenden Übergansfristen; differenzierte Betrachtung der nicht-kurativen Eingriffe bei Schweineschwänzen, da fachliche Praxis und Gesetzesvorhaben divergieren
- Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln / Nutri-Score: Die harmonisierte Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene sollte Ziel sein, wobei möglichst viele Unternehmen und Mitgliedsländer eine Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln umsetzen; der Ansatz der LMIDV, Verbraucher:innen eine bewusste und gesunde Ernährung zu vereinfachen, indem möglichst einfach und verständlich Informationen bereitgestellt werden, ist begrüßenswert
- Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt: Verpackungsdesigns und Nährwerte von Lebensmitteln mit Kinderoptik sind anhand der WHO-Kriterien zu prüfen und unter Umständen in Design und Rezeptur anzupassen; wichtiger als eine Überregulierung ist allerdings die Ernährungsbildung und ausreichend Informationskampagnen, damit Verbraucher:innen aufgeklärte Entscheidungen treffen
- Weiterentwicklung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten: eine freiwillige Strategie zur kontinuierlichen Reduktion von Zucker, Salzen und Fetten und einer Optimierung von Produktzusammensetzungen ist zu begrüßen, wobei die Qualität der Lebensmittel nicht beeinträchtigt werden sollte
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG: Einbringung von Praxiserfahrungen und Erkenntnissen mit Blick auf die Umsetzbarkeit des LkSG.
- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Produkts der Pauschalreise im Rahmen der Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie
- EU-Entwaldungsrichtlinie (EU) 2023/1115: Zeitnahe Schaffung der Grundlagen seitens der EU-Kommission (z.B. IT-Informationssystem) für eine praxisnahe und fristgerechte Umsetzung der EUDR.
- Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Bei der nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie sollte eine 1:1-Umsetzung angesetzt werden, die auch die bisherigen Erfahrungen mit dem LkSG einbezieht.
- Entwurf Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkV): Das AgrarOLkV sollte so angepasst werden, dass explizit die Primärerzeugung und KMU geschützt und gefördert werden. Dabei ist eine Ausweitung des Anwendungsbereichs kritisch zu prüfen und sollte nicht insofern umgesetzt werden, als das dadurch Global Player der Lebensmittelindustrie geschützt werden.
- Entgelttransparenzrichtlinie (nationale Umsetzung EU-Richtlinie): Es bedarf einer zeitnahen Konkretisierung zahlreicher Begrifflichkeiten, außerdem sollten zusätzliche Differenzierungsmerkmale bei der Bildung von Vergleichsgruppen zulässig sein. Ausnahmen für KMUs sollten berücksichtigt werden, da Aufsetzen der Systeme, Pflege und Betreuung enormen Aufwand bedeutet.
- Job-Turbo der Bundesregierung: Wir begrüßen die Maßnahme, es braucht diese stärkere Vernetzung von Unternehmen, Jobcentern, Bundesagentur für Arbeit, Politik. Doch auch kommunale Unterstützung ist wesentlich, etwa bei Themen wie Wohnraum, Kinderbetreuung oder verkehrstechnischer Anbindung.
- Folgen AÜG-Reform 2017 / Statusfeststellungsverfahren: Die AÜG-Reform von 2017 hat zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der projektbezogenen Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sowie Selbstständigen geführt. Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens hat nicht zu notwendiger Klarstellung geführt, es bedarf weiterer Gesetzesänderungen, die insbesondere auch modernen agilen Arbeitsformen gerecht werden.
- Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat einen Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgestellt und die Stakeholder zu Stellungnahmen eingeladen. Die REWE Group hat sich in ihrer Stellungnahme vor allem auf die Förderung von Mehrwegalternativen konzentriert.
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG): Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. März 2024 (5 AZR 234/23), hat den Erstattungsanspruch nach § 56 IfSG aushebelt und somit auch die Entscheidungspraxis in den Verfahren zur Gewährung von Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz verändert. Dies führt bei Unternehmen zu Unsicherheiten, da sie nun die Kosten für pandemiebedingte Arbeitsausfälle zu tragen haben.
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