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Handelsverband Wohnen und Büro e.V.

lobbyregister / register_entry 11.04.2022 · Original ↗

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Handelsverband Wohnen und Büro e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) ist ein Bundesfachverband des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Zweck des HWB ist es, die fachspezifischen Interessen des Einzelhandels der drei Branchen Möbel und Küchen, Koch- und Tischkultur und Büro und Schreibkultur zu fördern und darüber hinaus dessen allgemeine wirtschaftliche, berufliche und soziale Interessen in den zuständigen Organen des HDE zu vertreten und an dessen Beschlussfassungen mitzuwirken. Die Aufgabe des Verbandes ist u.a. die Vertretung der fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber, den Behörden und der Öffentlichkeit. Hierzu tritt der HWB ggf. in Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern, Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, Ministerien, Behörden sowie anderweitigen politischen Institutionen. Der Verband erstellt Positionspapiere zu fachspezifisch relevanten Regelungen und gibt Einschätzungen gegenüber den zuständigen Institutionen und/oder Abgeordneten ab. Des Weiteren sucht der HWB den direkten Austausch mit Politikern um diesen die fachspezifischen Belange näherzubringen. Interessenbereiche: Politisches Leben, Parteien; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Binnenmarkt; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; E-Commerce; Rechtspolitik Regelungsvorhaben: - Verordnung zur Entwaldungsfreien Lieferkette: Verschiebung des Inkrafttreten der Verordnung um zwei Jahre, Einführung einer Nullrisiko-Kategorie, Übertragung der Sorfaltspflicht auf den Erstinverkehrbringer, Nutzung von Safe-Harbour-Lösungen, Klassifizierung der EU-Mitgliedsstaaten - Europäische Zahlungsverzugsverordnung: Flexiblere Ausnahmeregelungen zu festgesetzten Zahlungsfristen, keine überbordende Verzugszinszahlung, - Europäisches Lieferkettengesetz: Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung für mittelbare Schäden, Einführung einer Safe-Harbour-Lösung, Ausschluss der KMU vom Anwendungsbereich der Richtlinie

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