Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.
Text
Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, unterhalten wir einen kontinuierlichen Dialog mit den verschiedenen Bundestagsfraktionen, insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, und den Bundesministerien, insbesondere dem Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen informieren wir über Herausforderungen und Potenziale in der Rechtspolitik und machen Vorschläge für eine praxistaugliche Gesetzgebung insbesondere in den Bereichen anwaltliches Berufsrecht, Gesellschaftsrecht sowie staatliche Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, Compliance sowie einen gezielten Bürokratieabbau in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden ein Jahreskongress, Fachsummits, General Counsel Roundtable, Lunch-Talks sowie Fach- und Regionalgruppensitzungen und weitere Veranstaltungsformate organisiert, aber auch unmittelbar Positionspapiere und Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; EU-Binnenmarkt; Verwaltungstransparenz/Open Government; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Staatsorganisation; Strafrecht; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Außenwirtschaft; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Urheberrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliches Recht; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Änderung berufsrechtlicher und strafprozessualer Regelungen betreffend Sydikusrechtsanwält/innen: Der BUJ wirbt dafür, berufsrechtliche Regelungen der Syndikusrechtsanwält/innen zu liberalisieren und zu vereinfachen. Konkret geht es dem BUJ um die Einführung einer statusbezogenen Zulassung für Syndikusrechtsanwält/innen und damit einer Abkehr von der bisherigen tätigkeitsbezogenen Zulassung. Weiterhin setzt sich der BUJ für die Einführung eines Legal Professional Privilege (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot) auch für Syndikusrechtsanwält/-innen ein.
- Änderungen gesellschaftsrechtlicher Regelungen betreffend Kapitalgesellschaften sowie relevanter Schriftformerfordernisse: Der BUJ setzt sich für eine Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts ein, mit dem Ziel die Rechtssicherheit und Effizienz von Hauptversammlungen zu erhöhen und gleichzeitig den Missbrauch von Klagerechten zu minimieren. Des Weiteren setzt sich der BUJ für den Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht und die weitere Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ein.
- Änderungen im Prozessrecht betreffend der Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Schiedsverfahrensrecht: Der BUJ setzt sich dafür ein, dass die Formerfordernisse des Schiedsverfahrensrechts auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Eine völlige Formfreiheit lehnt der BUJ ab. Der BUJ spricht sich zudem gegen die Einführung von Restitutionsanträgen aus. Der BUJ fordert weiterhin, die Veröffentlichung von Schiedssprüchen stets nur entweder unter ausdrücklicher Zustimmung der Parteien zuzulassen oder bei einer möglichen Widerspruchslösung ausreichend lange Fristen für den Widerspruch zu gewähren.
- Reform des Unternehmenssanktionsrechts hinsichtlich Organisations- und Präventionsmechanismen im Unternehmen: Der BUJ spricht sich für eine Fortentwicklung des nationalen Systems der Unternehmenssanktionierung aus. Insbesondere die stärkere Einbindung unternehmensinterner Organisations- und Präventionsmechanismen ist angezeigt. Dazu sind Compliance-Zumessungskriterien im Ordnungswidrigkeitenrecht zu verankern und eine Anreizwirkung von effektiven Compliance-Systemen zu schaffen. Konkret sieht der BUJ Anhaltspunkte für eine Reformierung von § 30 OWiG (Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen) und § 130 OWiG (Verhaltenspflichten).
- Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung: Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.
Relationen
Keine Relationen.