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Unilever Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 30.03.2022 · Original ↗

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Unilever Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Unilever ist ein international führender Konsumgüterhersteller. Das Unternehmen vertreibt Lebensmittel, Körperpflegeprodukte, Waschmittel und Haushaltsreiniger unter einigen der weltweit bekanntesten und beliebtesten Marken wie Knorr, Dove, Axe, Rexona, Coral und Hellmann's. Die Unilever Deutschland GmbH will speziell in den Bereichen Ernährung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz die Vision und Argumente mit politischen Stakeholdern teilen, wenn wichtige gesellschaftliche Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dabei setzt Unilever auf den Dialog – in persönlicher oder schriftlicher Form – mit Stakeholdern aus der Konsumgüterbranche und der Politik. Dazu tritt das Unternehmen auf relevanten Branchenplattformen auf und bringt sich mit unternehmensinternen Expert*innen in Dialog- oder Informationsveranstaltungen externer Stakeholder oder von Verbänden ein. Interessenbereiche: Werbung; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Lebensmittelsicherheit; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie Regelungsvorhaben: - Unterstützung der Parlamentsposition zur UTP-Durchsetzungsverordnung: Die UTP-Richtlinie hat eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette gespielt, weist jedoch nach wie vor Schwächen in der Durchsetzung auf. Der Vorschlag der Kommission und die Position des EU Rates stellen Fortschritte dar, da sie die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken. Die Position des Europäischen Parlaments geht darüber hinaus und schließt zusätzliche Durchsetzungslücken. - EU Kommunalabwasserrichtlinie - Schaffung eines fairen, gerechten und transparenten Rechtsrahmens mit einer fairen Kostenverteilung: Wir unterstützen das Ziel, Europas Wasserressourcen wirksam zu schützen und sind bereit, einen fairen Beitrag zum Umgang mit Mikroschadstoffen im städtischen Abwasser zu leisten. Die derzeit in der EU Kommunalwasserrichtlinie vorgesehene Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sieht jedoch vor, dass Hersteller pharmazeutischer und kosmetischer Produkte mind. 80 Prozent der Kosten für eine vierte Reinigungsstufe zeitlich unbefristet tragen sollen. Dieser Ansatz ist weder ausgewogen noch geeignet, um sicherzustellen, dass sich alle relevanten Verursacher angemessen an den Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus kommunalem Abwasser beteiligen.

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