Procter & Gamble Service GmbH
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Procter & Gamble Service GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Procter & Gamble Service GmbH betreibt für die Procter & Gamble Unternehmensgruppe in Deutschland die Interessensvertretung gegenüber der Politik. Sie thematisiert Verbesserungspotenziale und weist auf Problemstellungen hinsichtlich der Umsetzung von geplanten Gesetzesinitiativen hin, besonders in den Bereichen Innovationspolitik und Forschung, Umwelt- und Klimapolitik , Europa und Steuern. Insbesondere bei der Umwelt- und Klimapolitik liegt der Schwerpunkt auf den Themen Verpackung, Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie nachhaltige Innovationen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien und mit Mitgliedern des deutschen Bundestages geführt und an Diskussionsrunden und ähnliche, dem Austausch dienenden Formaten teilgenommen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Vermittlung der praktischen Perspektive unter Berücksichtigung der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Procter & Gamble Unternehmensgruppe sowie der Standortsicherung in Deutschland. Die Interessen der Procter & Gamble Unternehmensgruppe werden darüber hinaus auch durch Verbände und Beratungsunternehmen vertreten. Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen. Procter & Gamble arbeitet mit den Drittunternehmen 365 Sherpas und MSL Group Germany zusammen.
Interessenbereiche: Werbung; Verbraucherschutz; Klimaschutz; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstige Interessenbereiche; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG): Wir setzen wir uns für eine bürokratiearme und europaweit einheitliche Umsetzung ein. Weiterhin unterstützen wir die Anerkennung von Massenbilanzierungsverfahren beim chemischen Recycling sowie eine Anerkennung für die PCR Quote. Wir sehen keine Notwendigkeit für die über EU Recht hinausgehenden Vorschläge zur Errichtung einer neuen Organisation für Verpackungsvermeidung und Förderung von Mehrweg (§24 ff).
- Europäische Detergenzienverordnung: Wir setzen uns dafür ein, dass der Digitale Produktpass nach der Europäischen Detergenzienverordnung nicht in widersprüchlicher Weise zu den Vorgaben zum Digitalen Produktpass nach der Europäischen Ökodesignverordnung ausgestaltet wird.
Wir unterstützen die "A.I.S.E Charter for sustainable cleaning" als ein Ökobilanz-basiertes Rahmenwerk, das einen industrieweiten Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltauswirkungen von Waschmitteln fördert.
https://www.sustainable-cleaning2020.com/home/what-is-the-charter
- Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD: Wir unterstützen die Position des Markenverbandes zur Europäischen Lieferkettenrichtine. https://www.markenverband.de/aktuelles/positionen/details/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
- Neueinstufung Ethanol auf EU-Ebene (REACH/EU-Chemikalienverordnung (CLP): Wir setzen uns gegen eine Neueinstufung von Ethanol als karzinogen und reproduktionstoxisch (jeweils der Kategorie 1) ein, da diese Einstufung auch Produkte betrifft, die zwar Ethanol enthalten, aber nicht oral aufgenommen werden. Hier unterstützen wir die Positionen des Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.: https://www.ikw.org/haushaltspflege/wissen/ethanol-vor-moeglicher-neueinstufung
- EU Binnenmarktstrategie: Wir unterstützen die Positionen des Markenverbandes zu Erwägungen der EU‑Binnenmarktstrategie (Territorial Supply Constraints): https://www.markenverband.de/territorial-supply-constraints-markenpreise-eu
- Kommunale Abwasserrichtlinie: Bei der nationalen Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) befürworten wir eine von der Industrie in Eigenverantwortung aufgebaute, behördlich überwachte, Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsiblity Organisation, PRO).
Darüberhinaus setzten wir uns in Überreinstimmung mit der Position des Industruieverbands Körperpflege und Waschmittel (https://www.ikw.org/schoenheitspflege/presse/verbaende-warnen-vor-milliardenkosten-eu-kommunalabwasserrichtlinie-umgehend-aussetzenfür eine Aussetzung) der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie ein, um die Herstellerverantwortung auf sachlich korrekte und wissenschaftlich fundierte Füße zu stellen.
- Beschränkung nach Art. 68 REACH: Wir setzen uns dafür ein, dass für PTFE-Beschichtungen auf Rasierern im Rahmen einer Beschränkung in Anhang XVII der REACH-Verordnung eine angemessene Übergangsfrist von mind.12 Jahren vorgesehen wird. Bei unserer Anwendung sind die Umweltemissionen begrenzt, da Rasierer typischerweise im Restmüll entsorgt werden und PTFE in Müllverbrennungsanlagen rückstandsfrei verbrennt. Gleichzeitig trägt PTFE wesentlich zur sicheren und hautschonenden Rasur bei. Geeignete Alternativen, die vergleichbare Leistung bieten und in industriellem Maßstab für Millionen europäischer Verbraucher verfügbar sind, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Eine zu kurze Übergangsfrist würde Investitionen, Produktionsstandorte und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland gefährden, ohne einen Umweltnutzen zu erzielen.
Relationen
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