Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Aktualisierung der Ausbaubedarfsplanung für das Stromübertragungsnetz in der Höchstspannungsebene: Aufnahme von 45 zusätzlichen Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan und Änderung von 13 Vorhaben, Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs, Beschleunigung der Verfahren durch Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten und Bündelung der Zuständigkeit für die Bundesfachplanung und Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, Aufhebung des Erdkabelvorrangs, Realisierung neuer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz;<br /> Änderung §§ 1 und 3 sowie Anlage Bundesbedarfsplangesetz<br /> <br /> Bezug: Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur, 1. März 2024
Zeitachse
- 01.05.2026 drucksache Gesetzentwurf 270/26 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- 26.05.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6128 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- 29.05.2026 drucksache Empfehlungen der Ausschüsse 270/1/26 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- 11.06.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/83 Protokoll der 83. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- 12.06.2026 plenarprotokoll 1. Durchgang 1066 Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates
- 12.06.2026 drucksache Beschlussdrucksache 270/26(B) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- 18.06.2026 drucksache Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg 21/6564 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 21/6128 - Stellungnahme des Bunde
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.