... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung;<br /> Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 278/24 (GESTA 20. WP M040)
Zeitachse
- 17.09.2025 drucksache Gesetzesantrag 486/25 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- 26.09.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1057 Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates
- 26.09.2025 drucksache Beschlussdrucksache 486/25(B) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- 12.11.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/2738 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- 24.09.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/96 Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.