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Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) Tätigkeit: Berufsverband Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerzmedizinisch und in der Palliativmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psych. Psychotherapeutinnen und Psych. Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Dazu veranstaltet der Verband Kongresse, Diskussionsrunden, Hintergrundgespräche und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht der BVSD im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Medien und Politik. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Krankenversicherung Regelungsvorhaben: - Änderung Krankenhausreformanpassungsgesetz: Der BVSD fordert im KHAG die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin" im Krankenhausversorgungsrecht. Entsprechende Qualitätskriterien wurden bereits definiert. Eine Leistungsgruppe Schmerzmedizin wurde bereits mit klar definierten Strukturmerkmalen beschrieben und kann bundesweit sofort implementiert werden. Für die Länder entstünde eine verlässliche Planungsgrundlage, für die Krankenhäuser ein kalkulierbarer Versorgungsauftrag, und für die Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass ihre Versorgung auch nach Inkrafttreten der Reform gewährleistet bleibt. Eine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin ist nicht nur ein medizinisch gebotenes, sondern auch ein gesundheitsökonomisch sinnvolles Instrument. - Änderung Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sicherung der ambulanten Strukturen – Einführung eines Schutzraum für die Schmerzmedizin. Flächendeckender Ausbau - Es benötigt wohnortnahe, interdisziplinäre, schmerzmedizinische Behandlungsangebote. Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie - Einführung einer verlässlichen und bundesweiten Weiterbildungsförderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie. Einführung einer schmerzmedizinischen Bedarfsplanung. - Änderung Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Eine pauschale Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten ist im Gesetzentwurf nicht ausreichend begründet. Vielmehr wären differenzierte Maßnahmen zur Kontrolle des Selbstzahlermarktes sachgerechter als Eingriffe in die Versorgung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten. Dies sollte im Gesetz Berücksichtigung finden.

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