Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
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Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Organisation und Durchführung eigener wissenschaftlicher Tagungen sowie Erstellung und Publikation medizinisch-wissenschaftlicher Stellungnahmen zur medizinischen Forschung und Lehre, zu gesundheits- und wissenschaftspolitischen Fragestellungen. Entsprechende Stellungnahmen und Positionen werden direkt oder im Rahmen von Stellungnahmeverfahren gegenüber politischen Vertretungen oder Ministerien kommuniziert.
Interessenbereiche: Pflege; Parlamentarisches Verfahren; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Qualitätsgesicherte, entbürokratisierte Krankenhausversorgung durch evidenzbasierte Leistungsgruppen und Beteiligung der Fachgesellschaften: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Ausbau der Beteiligung der wissenschaftlichen FG im Entwurfes zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ziel der Einflussnahme ist die institutionalisierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an Entscheidungsprozessen nach § 92 SGB V und § 116b SGB V, insbesondere in Bezug auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Zudem wird die organisatorische Einbindung der AWMF bei der arzneimitteltherapeutischen Beratung sowie ein angemessener Aufwendungsersatz für diese Aufgaben angestrebt.
- Auflösung von Rechtsunsicherheiten für Forschende bei der Durchführung von Tierversuchen: Klargestellt im § 7, dass sich eine Versuchsgenehmigung auch auf die erforderlichen versuchsspezifischen Zuchten und die Tötung der nicht zu verwendenden Tiere erstreckt. Den Bezug im §4 auf "Wirbeltiere" beizubehalten und um "Cephalopoden und Dekapoden" erweitern. Einfügen einer Wissenschaftsausnahme im §11 Abs. 1.
- Unvollständigkeit und Vorläufigkeit der Daten durch eine Beta-Version des Bundes-Klinik-Atlas verdeutlichen: Ausweisung des Bundes-Klinik-Atlas als "Beta-Version" um die Unvollständigkeit und Vorläufigkeit der Daten zu signalisieren.
- Weitläufige Vorschläge zur Anpassung des Entwurfes eines Medizinforschungsgesetzes: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für ein Medizinforschungsgesetz (MFG). Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für medizinische Forschung in Deutschland, insbesondere durch die Etablierung eines zentralen Studienregisters mit Veröffentlichungspflicht, durch ressortübergreifende Abstimmung regulatorischer Vorgaben sowie durch institutionalisierte Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an relevanten Prozessen und Gremien.
- Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Nachbesserungsbedarf beim Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG). Ziel der Einflussnahme ist die Sicherstellung, dass gesundheitspolitische Maßnahmen zur Prävention und Versorgung kardiovaskulärer Erkrankungen im Einklang mit den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin stehen. Die AWMF strebt an, die Einbindung wissenschaftlicher Fachgesellschaften und etablierter Bewertungsverfahren für gesundheitliche Interventionen zu gewährleisten und politisch direktive Vorgaben ohne evidenzbasierte Prüfung zu verhindern.
- Erhaltung und fachgerechte Weiterentwicklung der Nationalen VersorgungsLeitlinien hierzu Anpassung des Gesundes-Herz-Gesetzes: Fürsprache der Umsetzung der geplanten Änderung des §92a Fünfte Buch Sozialgesetzbuches, im Rahmen des Gesundes-Herz-Gesetz – GHG, nach dem Aus der Regierungskoalition.
- Änderung der Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung klinischer Prüfungen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung klinischer Prüfungen. Ziel der Einflussnahme ist die sachgerechte Eingrenzung des Anwendungsbereichs auf von der Industrie beauftragte Studien, die präzise Regelung zur Veröffentlichungspflicht von Studienergebnissen und die Berücksichtigung von Prüfungen mit Medizinprodukten. Zudem wird eine rechtssichere und praktikable Ausgestaltung von Mustervertragsklauseln für die Durchführung klinischer Studien angestrebt.
- Anpassung des Strategiekonzept für eine Reduktionsstrategie von Tierversuchen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zur Neufassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Ziel der Einflussnahme ist die rechtliche Präzisierung und Erweiterung des §28a, um Rechtssicherheit im Umgang mit Tieren zu schaffen, die im Rahmen wissenschaftlicher Zuchtplanungen entstehen, jedoch nicht für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Darüber hinaus soll die Entscheidungskompetenz über das weitere Vorgehen mit diesen Tieren sachgerecht geregelt und an die gelebte Praxis in wissenschaftlichen Einrichtungen angepasst werden.
- Grundsätzliche Haltung der AWMF bzgl Gesetzgebungsverfahren - Evidenzbasierte Medizin die Basis einer guten Gesundheitspolitik: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
- Anpassung der IVDR zur Wahrung ärztlicher Verantwortung bei Inhouse-IVD und zur Begrenzung des Industrieprivilegs gemäß Art. 5 (5) d.: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gezielte Bewertung der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika gemäß Artikel 111 IVDR und Verordnung (EU) 2024/1860. Ziel der Einflussnahme ist die Anpassung von Artikel 5 der IVDR hinsichtlich der Inhouse-Herstellung von Diagnostika in ärztlich geleiteten Laboratorien. Insbesondere soll erreicht werden, dass die Nutzung solcher Produkte nicht durch ein Industrieprivileg beschränkt wird und die nationale Regelungskompetenz für ärztlich verantwortete Laborprozesse gewahrt bleibt.
- Rechtssichere Regelung zum Umgang mit Explantaten inkl. Dokumentation, Asservierung, Patienteneinwilligung und Meldung bei Vorkommnissen.: Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung des Umgangs mit Explantaten in medizinischen Einrichtungen. Ziel der Einflussnahme ist die Entwicklung einheitlicher, rechtskonformer Vorgaben für die Aufklärung von Patienten, die Dokumentation, Asservierung, Übergabe und Entsorgung von Explantaten sowie deren Untersuchung bei Verdacht auf Produktmängel oder Schadensereignisse. Die AWMF strebt an, dass die bestehenden gesetzlichen Anforderungen praxistauglich konkretisiert und durch standardisierte Verfahrensregelungen ergänzt werden.
- Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch evidenzbasierte Prävention und Aufklärung im Rahmen des Gesetzes zur Errichtung des BIPAM.: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vom 20.06.2024. Zentrales Ziel ist die Errichtung eines neuen Bundesinstituts zur Aufklärung und Prävention in der Medizin (BIPAM), das Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Teile des Robert Koch-Instituts übernehmen soll. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung dieses Instituts, insbesondere dessen Aufgaben, Arbeitsweise und Abgrenzung zu bestehenden Einrichtungen. Ziel ist es, evidenzbasierte Kriterien, patientenrelevante Endpunkte und regelmäßige Evaluationen in der Gesetzesausgestaltung zu verankern.
- Qualitätssichere und einheitliche Anerkennung ausländischer Heilberufe durch das geplante Anerkennungsbeschleunigungsgesetz.: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen. Beeinflusst werden sollen insbesondere die Regelungen zu Verfahrensabläufen, Zuständigkeiten, Qualifikationsprüfungen, Anpassungsmaßnahmen sowie zu bundeseinheitlichen Standards der Anerkennungspraxis.
- Sicherung der dauerhaften Bundes- und Länderfinanzierung von ZB MED zur Erhaltung zentraler Open-Access- und Versorgungsangebote.: Ziel der Interessenvertretung ist die Wiederaufnahme der Bundesbeteiligung sowie die Sicherstellung einer verlässlichen Ko-Finanzierung durch Bund und Länder für ZB MED ab 2026, die Rücknahme der angekündigten Mittelkürzungen in NRW sowie die rechtliche und finanzielle Absicherung der Kernaufgaben von ZB MED (Open-Access-Plattformen, digitaler Literaturzugang, Langzeitarchivierung, Drittmittelfähigkeit) als nationale wissenschaftliche Infrastruktur.
- Positionierung der AWMF zur Einführung eines verpflichtenden Primärversorgungssystems in Deutschland: Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der konkreten Ausgestaltung eines bundesweit verbindlichen Primärversorgungssystems, wie im Koalitionsvertrag angekündigt und vom Bundesministerium für Gesundheit in den Fachdialog eingebracht. Die Einflussnahme soll darauf gerichtet sein, Struktur‑, Prozess‑ und Zuständigkeitsregelungen des zukünftigen Primärversorgungssystems fachlich zu präzisieren und so zur Entwicklung eines konsistenten, evidenzbasierten Rahmens für Registrierung, Versorgungsstrukturen, Ersteinschätzung, Koordination und Informationsaustausch beizutragen.
- Stärkung verbindlicher, auditierbarer Interoperabilitätsstandards und frühzeitige Einbindung klinischer Expertise in der Gesundheits-IT-Governance: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Weiterentwicklung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung durch verbindlichere Vorgaben für interoperable, auditierbare Schnittstellen sowie die systematische und frühzeitige Einbindung klinisch-wissenschaftlicher Expertise der medizinischen Fachgesellschaften in die Festlegung von Spezifikationen und Inhalten durch das zuständige Kompetenzzentrum.
- Qualitätssichernde Ausgestaltung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Anpassung von Kürzungen und Vermeidung zusätzlicher Bürokratie: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in zentralen Punkten. Hierzu zählen insbesondere die Modifikation der vorgesehenen Kürzung des Innovationsfonds, die Beibehaltung der aktuellen Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, die Ausgestaltung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens unter Evaluationsvorbehalt sowie die Berücksichtigung weiterer Reformempfehlungen zur Ausgabensteuerung und Finanzierung innerhalb der GKV.
- Stärkung evidenzbasierter, leitliniengestützter und interoperabler Digitalisierung im Gesundheitswesen unter Einbindung fachlicher Expertise: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) mit dem Zweck, die verbindliche Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die AWMF in zentrale Regelungsbereiche sicherzustellen, insbesondere bei der Festlegung von Anforderungen an digitale Anwendungen wie die Bedarfseinschätzung sowie beim Medikationsplan. Zudem soll gesetzlich festgelegt werden, dass Datenerhebung und -auswertung evidenzbasiert und leitliniengestützt erfolgen und dass Zuständigkeiten zwischen bestehenden und neuen Regelungen kohärent und widerspruchsfrei ausgestaltet werden.
- Verbesserung des WissZeitVG durch flankierende Maßnahmen zur Sicherung fairer Beschäftigungsbedingungen und Vermeidung von Nachteilen für Beschäftigte: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), insbesondere durch Berücksichtigung ergänzender Rahmenbedingungen der Länder sowie Änderungen einzelner Regelungen zu Befristungsdauer, Vertragslaufzeiten, Anrechnungsmodalitäten und Mindestvertragsbedingungen für wissenschaftliches Personal und Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Zudem soll eine Gleichbehandlung der Befristungsregelungen und eine Anpassung der Evaluationszeiträume erreicht werden.
- Erhalt und Förderung von Cochrane Deutschland als zentrale Infrastruktur der evidenzbasierten Medizin: Ziel des Regelungsvorhabens ist die langfristige institutionelle Absicherung und finanzielle Förderung von Cochrane Deutschland durch den Bund. Hierzu soll eine nachhaltige Finanzierungs- und Unterstützungsstruktur für die nationale Cochrane-Einrichtung geschaffen bzw. fortgeführt werden, um ihre Aufgaben in den Bereichen Evidenzsynthese, Evidenzbewertung und Wissensbereitstellung im Gesundheitswesen dauerhaft sicherzustellen.
Relationen
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