Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.
Text
Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der HLBS e. V. verfolgt als spezifischer Berufsverband der "grünen Branche" folgende Ziele. Vertretung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Bündelung der unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Buchstellen sowie der land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen. Auseinandersetzung mit aktuellen rechtlichen, steuerrechtlichen, sozialen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur praxisgerechten Lösung fachbezogener Probleme. Umfassender Austausch von (Fach-)Informationen für die Mitglieder und weitere Interessenten auf unterschiedlichen Kommunikationswegen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sicherung von fachspezifischen Fortbildungsangeboten durch Tagungen, Seminare sowie Förderung der Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses. Im Zuge dessen werden auch Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu den regelmäßig Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, Vertreter der Ministerien und der Länder sowie der Finanzgerichtsbarkeit eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und gutachterliche Äußerungen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet, übermittelt und veröffentlicht.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstige Interessenbereiche; Fischerei/Aquakultur
Regelungsvorhaben:
- Steuerliches Investitionssofortprogramm: Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG
- Standortfördergesetz - Reinvestitionen flexibilisieren: Flexibilisierung Reinvestitionen und Bürokratieabbau geringwertige Wirtschaftsgüter
- 9. Steuerberateränderungsgesetz: Beibehaltung einer eigenständigen Rechtsgrundlage für Vereine von Land- und Forstwirten sowie Beibehaltung der Befugniskompetenz des derzeit geltenden § 4 Nr. 8 StBerG.
- Steueränderungsgesetz 2025: Einführung Schwankungsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft, Wiedereinführung Agrardiesel
- Altersvorsorgegesetz vereinfachen: Bürokratieabbau durch Wegfall der Günstigerprüfung und der Arbeitnehmersparzulage
- 7. VO zur Änderung steuerlicher Verordnungen: Verhinderung zwangsweise Kaufpreisaufteilung nach schematischen Vorgaben und ausschließlichem Gutachten als einzigem zulässigen Gegenbeweis
Relationen
Keine Relationen.