BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Text
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
VERBANDSZWECK
Zweck des BN im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechtes (Abgabenordnung) ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Tierschutzes (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 14 AO).
Der BN verfolgt das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen.
In diesem Sinne setzt er sich auf nationaler und internationaler Ebene im gesellschaftlichen und politischen Raum für einen umfassenden und nachhaltigen Natur- und Umweltschutz ein, indem er insbesondere
1. durch Bildungsarbeit und Forschungsarbeit das Verständnis ökologischer Probleme und Zusammenhänge fördert und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung stärkt,
2. die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände im Umweltbereich hinweist und umweltpolitische Forderungen erhebt,
3. sich als gesetzlich anerkannter Natur- und Umweltschutzverband an Planungsverfahren und Planungsprozessen beteiligt und auf den Vollzug der einschlägigen Gesetze dringt,
4. die Heimat in ihrer natürlichen und kulturellen Vielfalt erhält,
5. Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft und zum Artenschutz durchführt und Mittel zum Schadensausgleich von Wildschäden für besonders geschädigte Eigentümer (ohne einen Anspruch Dritter zu begründen) bereitstellt,
6. alle Maßnahmen unterstützt und fördert, die zu einer schonenden und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen führen,
7. durch spezielle Angebote für Kinder, Jugendarbeit sowie Bildungsangebote für alle Altersgruppen den Kontakt zur Natur, das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und
Landschaft sowie das Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördert,
8. die Verbraucher wirtschaftlich unabhängig über die umweltrelevanten und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von Produkten aufklärt und berät,
9. sich im Sinne des Natur- und Umweltschutzes an Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sowie an Volksbefragungen beteiligt,
10. über umwelt- und gesundheitsrelevante Dienstleistungen und Verhaltensweisen aufklärt und berät sowie entsprechende Institutionen fördert,
11. die artgerechte Haltung von Nutztieren, insbesondere im Rahmen der
Landwirtschaft fördert und durchsetzt.
Mithilfe von Positionspapieren und Öffentlichkeitsarbeit informieren wir über die oben aufgezählten Herausforderungen und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes.
Es werden ebenfalls Austausch- und Fachveranstaltungen organisiert, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden.
Interessenbereiche: Immissionsschutz; Tierschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Klimaschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Allgemeine Energiepolitik; Lebensmittelsicherheit; Land- und Forstwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Schifffahrt; Schienenverkehr; Verbraucherschutz; Fischerei/Aquakultur; Fossile Energien; Erneuerbare Energien; Güterverkehr; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Verkehrspolitik; Personenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen: Der Gesetzentwurf sieht vor, Klagen gegen deutsche Unternehmen aufgrund der Auswirkungen ihrer CO2-Emissionen auf das globale Klima und ihrer Folgen zu verunmöglichen. Anders als im Titel suggeriert betrifft dies Klagen Betroffener sowohl im Aus- wie im Inland. Ziel der Interessensvertretung ist es hier, diese Einschränkung von Rechten Betroffener bzw. der Zivilgesellschaft sowie in der Folge des Klimaschutzes zu verhindern.
Relationen
Keine Relationen.