Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.
Text
Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Landwirtschaftliche Hauptverein für Ostfriesland e.V. erstrebt als die berufsständische Vertretung der ostfriesischen Landwirte die Erhaltung und Förderung eines leistungsfähigen und leistungsstarken Landvolkes im Rahmen einer gesunden Volkswirtschaft.
Der LHV nimmt die agrarpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Interessen seiner Mitglieder und ihrer betriebszugehörigen Familienmitglieder wahr.
Zu den Aufgaben des LHV gehört die Anregung, Förderung und Stellungnahme zu allen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Lage der ostfriesischen Landwirtschaft zum Ziel haben. Das Spektrum der insoweit betroffenen Bereiche auf kommunaler Ebene sowie Landes- und vereinzelt auf Bundesebene ist sehr breit gefächert. Die Interessenvertretung unserer Mitglieder erfolgt auch durch das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. als unserem niedersächsischen Dachverband sowie insbesondere auf Bundesebene ausschließlich durch den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) als berufsständische Vertretung. Soweit Zuständigkeiten des Bundes berührt sind, erfolgt bei Bedarf im Einzelfall eine Kontaktaufnahme mit den für unser Verbandsgebiet zuständigen Bundestagsabgeordneten.
Interessenbereiche: Energienetze; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tierschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Fossile Energien; Rechtspolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Forderung einer steuerlichen Entlastung durch
-unbefristete Fortführung der Tarifglättung für Einkünfte aus LuF
-Einführung steuerfreie Gewinnrücklage für LuF-Betriebe
-Verzicht auf fehlerhaft berechnete Absenkung des Pauschalsteuersatzes für Landwirte bei USt.
-Anhebung der Umsatzgrenze für Umsatzsteuerpauschalierung auf 800.000 €
-Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibung auf 300.000 €
- Moratorium für geplante nationale Auflagen und Übernahme von EU-Standards ohne "Aufsatteln": Forderung eines Moratoriums für geplante nationale Auflagen, welche die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zusätzlich über EU-Standard belasten, z.B. im Bereich des Tierschutz- oder des Bundeswaldgesetztes- oder der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sowie die Übernahme von EU-Standards ohne "Aufsatteln", z.B. bei Auflagen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, in Anforderungen der Tierhalternutzungsverordnung oder der Umsetzung der EU-Regelungen (Verordnung -EU- 2023/1115) für entwaldungsfrei Lieferketten.
- Rückbau von Überregulierung und Bürokratie: Forderung nach Abbau Bürokratie und Überregulierung
-im Düngerecht (Reduzierung schlagbezogener Aufzeichnungen für N/P-Düngung; Befreiung bedarfsgerecht düngender Betriebe von Auflagen in "roten" Gebieten, Verursacherprinzip stärken)
-im Pflanzenschutzrecht (z.B. Abschaffung pauschaler nationaler Pflanzenschutzanwendungsverbote bestimmter Mittel in Schutzgebieten ohne Berücksichtigung lokaler Schutzverordnungen)
-bei Umsetzung der "1. Säule" der EU-GAP (z.B. praxistaugliche Gestaltung der sog. GLÖZ-Standards; praxistaugl. Ökoregelungen bei intensiver Grünlandnutzung; Abschaffung von GLÖZ 9; Grünlanderneuerung o. Antrag)
-im Naturschutzrecht (z.B. gesetzl. Klarstellung, dass Nutzungswechsel von Acker, Dauergrünland und Brache kein Eingriff nach BNatSchG darstellen)
- Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung für wettbewerbsfähige Tierhaltung: Forderung von Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft für die Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Tierhaltung z.B. durch
-Förderung von Investitionen in eine moderne Silagelagerung
-angemessene und nachhaltige Honorierung von freiwilligen Tierwohlmaßnahmen
-Zulassung einer regulären Jagd auf Wölfe zum Schutze der Weidetierhaltung
- Besserer Schutz landwirtschaftl. Eigentums bei Stromnetzausbau, Gänseproblematik, Wiesenbrüterschutz und Klima-Moorschutz: Forderung einer besseren Anerkennung landwirtschaftl. Eigentums und Schutz des Bodens durch
-vorrangige Errichtung von Freileitungen im Hochspannungsbereich anstelle von Erdkabeln
-Einführung einer Beweislast des Projektträgers von Leitungsbauvorhaben, z.B. bei festgestellten Flur- u. Aufwuchsschäden; insbesondere bei Langzeitschäden
-Befreiung von Stromtrassenentschädigungen in der Einkommenssteuer
-zeitlich wiederkehrende Entschädigung von dauerhaften Bodeninspruchnahmen für Durchleitungsrechten
- Strategiewechsel beim Umgang mit Gänsenproblematik/Rastspitzen
-Gezieltere Maßnahmen statt Pauschallösungen beim Wiesenbrüterschutz
- Klimaschonende Bewirtschaftung beimKlima-/Moorschutz fördern
- Änderung Frist zur Zertifikatseinreichnung bei Biogasanlagen: Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.
- Grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfes des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG): Unsere Position zum NatInfG:
1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten.
2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern.
3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf
Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden.
4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und
Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
Relationen
Keine Relationen.