Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V.
Text
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Die Interessenvertretung wird ausschließlich im eigenen Interesse selbst wahrgenommen.
Der Niedersächsische Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. ist die berufsständische Interessensvertretung der Landwirtschaft im Altkreis Wesermünde (südlicher Landkreis Cuxhaven). Die Interessensvertretung unserer Verbandsmitglieder erfolgt auch durch das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. als unserem niedersächsischen Dachverband sowie durch den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) als berufsständische Vertretung auf Bundes- und EU-Ebene.
Als Kreisverband setzen wird uns gemäß unserer Satzung für den Fortbestand unserer gesellschaftlichen Ordnung und die Erhaltung des Privateigentums ein und fordern eine Agrar- und Sozialpolitik, die die Entwicklung einer leistungsfähigen Landbevölkerung im Rahmen einer gesunden Volkswirtschaft gewährleistet. Wir sind überparteilich und frei von konfessionellen Bindungen. Satzungsgemäß gehört es zu unseren Aufgaben die Landwirtschaft und das Landvolk bei Dienststellen, Behörden und anderen Berufsgruppen zu vertreten und gemeinsam mit diesen zur Förderung der Landwirtschaft und der allgemeinen Volkswirtschaft beizutragen. Wir beziehen frei Stellung und äußern unsere Meinung zu Maßnahmen des Staates und seiner gesetzgebenden Körperschaften und geben durch Anträge und Eingaben Anregungen. Ziel ist eine marktgerechte, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft als Grundlage einer angemessenen Lebenshaltung unserer Mitglieder und eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse auf dem Lande.
Dafür werden die Interessen der Landwirtschaft in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren vertreten. Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit sind zudem wichtige Instrumente zur Information der Bevölkerung und unserer Mitglieder. Die Tätigkeit der Interessenvertretung wird, wie folgt beschrieben, ausgeübt:
Der Verband nimmt Stellung zu Planungen von Behörden, vor allem auf kommunaler Ebene (Gemeinden sowie Kreisverwaltung im Landkreis Cuxhaven) sowie zu Gesetzgebungsvorhaben und Planungsverfahren im Land (Niedersachsen), im Bund und in der EU, soweit hierdurch die land- oder forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit oder das Grundeigentum betroffen oder die Interessen der Verbandsmitglieder anderweitig berührt werden. Das Spektrum der insoweit betroffenen Bereiche ist breit gefächert, ausgehend vom eigentlichen Landwirtschaftsrecht über vor allem das Natur-, Umwelt- und Klimaschutzrecht sowie das Baurecht, Immissionsschutzrecht und Tierschutzrecht bis hin zum Abgaben- und Steuerrecht. Planungsvorhaben sind in erster Linie Verfahren der Raumordnung, der Bauleitplanung, der Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht oder dem Wasserrecht, Straßen- und Leitungsbauvorhaben und ähnliche raumbedeutsame Vorhaben. Die aus Sicht des Verbandes zu berücksichtigende Belange werden in schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapieren und persönlichen Anschreiben vorgetragen, aber auch den beteiligten Amts- und Mandatsträgern bei Bedarf telefonisch oder mündlich erläutert bzw. in Gesprächsrunden vorgestellt. Soweit Zuständigkeiten des Bundes berührt sind, erfolgt entsprechend der beschriebenen Tätigkeiten eine direkte Kontaktaufnahme mit den für das Verbandsgebiet zuständigen Bundestagsabgeordneten oder betroffenen Bundesbehörden.
Neben der Interessensvertretung sind wir außerdem Dienstleister für unsere Mitglieder mit einem attraktiven Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
Interessenbereiche: Zivilrecht; Ländlicher Raum; Land- und Forstwirtschaft; Tierschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Energienetze; Immissionsschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Allgemeine Energiepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Lebensmittelsicherheit; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Artenschutz/Biodiversität; Handel und Dienstleistungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Grundstückverkehrsrechts: Es wird eine Änderung hinsichtlich des Grundstückverkehrsrechts angestrebt.
- Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes: Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes, Keine Anzeige mehr von Pachtverträgen und keine Genehmigungspflicht bei bestimmten Flächenpachtgrößen
- Änderung Wiederherstellungsverordnung: Hinsichtlich der EU-Wiederherstellungsverordnung wird angestrebt, diese dahingehend zu ändern, dass keine strikten Maßnahmen vorgesehen sind, sondern Eigentümer und auch Nutzer in die Entwicklung mit einbezogen werden und nicht mehr Bürokratie geschaffen wird, zusätzlich sollen die Maßnahmen, aufgrund von finanziellen Anreizen, auf mehr Freiwilligkeit setzen. Gefordert wird außerdem ein produktionsintegrierter Naturschutz.
- Änderung des TierHaltKennzG: völlige Neufassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Keine staatlichen Registrierungs- und Nachweispflichten für Tierhalter, die auf Ebene des gesetzlichen Standards Tiere halten;
Bestehende etablierte wirtschaftsgetragene Siegelsysteme (z.B. Initiative Tierwohl) einbinden zwecks effektiver Umsetzung;
Kriterien bundeseinheitlich auslegen und aktuell auch nachbessern, insbesondere auch bezüglich des Umbaus geschlossener Ställe;
Vollumfängliches Downgrading ermöglichen zur Vermeidung von Effizienzverlusten;
Ausland vollumfänglich und gleichwertig einbeziehen;
Verarbeitungsware und Außer-Haus-Verzehr einbeziehen;
Erweiterung um eine verpflichtende, staatliche Herkunftskennzeichnung ab „geboren in“.
- Änderung des Klimaschutzgesetzes: Es wird angestrebt das Klimaschutzgesetz zu ändern: Der Bürokratieaufwand ist zu hoch. Unter anderem sollte darauf verzichtet werden, das Sektorziel der Emissionen mit den Zielen im Bereich Landnutzung oder Forstwirtschaft zu vermengen. Die Änderungsziele sind weitreichend.
- Änderung von § 18 GAP-Konditionalitäten VO: Ab 2026 gelten Mischkulturen mit Mais als Hauptkultur Mais (§ 18 GAPKondV). Die Folge: Mais nach Mais anbauen ist für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen nicht mehr möglich. Deshalb wird gefordert, dass die Vorgaben von GLÖZ 7 gestrichen werden sollen. Alternativ soll Deutschland die durch VO (EU) 2024/1468 eröffnete Möglichkeit nutzen, GLÖZ 7 durch Anbaudiversifizierung anstelle von Fruchtwechsel zu erfüllen , damit insb. der Anbau von Mais nach Mais für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen weiterhin möglich bleibt.
- Änderung des EEG: Änderung des Gesetzes dahingehend, dass landw- Flächen nach Rückbau einer PV-Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar sind; Steuerliche Klarstellung für FF-Anlagen; Rückholklausel für Biodiversitätsmaßnahmen; keine Ausgleichsflächen für PV-Anlagen
- Änderung des § 13a DüV: Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Ablehnung des Art. 148 GMO: Die Einführung von Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung (EU) wird abgelehnt, weil sie einen unnötigen Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Milchbauern und Molkereien darstellt und die bewährten genossenschaftlichen Strukturen untergräbt.
Zudem würde die Regelung durch Risikoabschläge, Bürokratie und Preisbindungen die Wirtschaftlichkeit der Betriebe schwächen, ohne die Stellung der Erzeuger tatsächlich zu verbessern.
- Änderung des BNatSchG: Ziel ist die Änderung des BNatSchG dahingehend, dass die naturschutzrechtliche Kompensationspraxis hinsichtlich der Leitungsbauvorhaben angepasst wird, da dies eine enorme Belastung für die Landwirtschaft darstellt und den Druck auf den Bodenmarkt erhöht
- Überarbeitung und Änderung Nationaler Wiederherstellungsplan: Das Landvolk Niedersachsen setzt sich für eine grundlegende Überarbeitung der Umsetzung der EU-WiederherstellungsVO sowie des Nationalen Wiederherstellungsplans ein. Ziel ist die Verankerung von Freiwilligkeit, echter Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft, belastbaren Datengrundlagen und einer gesicherten Finanzierung. Gefordert werden praxistaugliche Vertragsnaturschutzprogramme, produktionsintegrierter Naturschutz statt Flächenstilllegung, freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen mit wirtschaftlicher Perspektive sowie der Verzicht auf staatliche Flächenankäufe. Zudem sollen zusätzliche Bürokratie vermieden, die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt und der fortschreitende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung begrenzt werden.
Relationen
Keine Relationen.