Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V.
Text
Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verein hat die Aufgabe, die allgemeinen wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder zu fördern. In diesem Rahmen obliegt es ihm die fachlichen Interessen der Erzeuger und Verarbeiter von Eisenhüttenschlacken sowie des beteiligten Handels wahrzunehmen sowie seine Mitglieder über die Verwendungsmöglichkeiten der Eisenhüttenschlacken aufzuklären und zu beraten.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Verkehrsinfrastruktur
Regelungsvorhaben:
- Novellierung der ErsatzbaustoffV: Die Einschränkungen für die Nutzung von Eisenhüttenschlacken sollen auf das notwendige Maß zurückgeführt werden.
- Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Die Regelungen des § 45 KrWG schließen den Drittschutz aus. Das ist zu ändern.
- Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe: Die Eckpunkte zur geplanten MinAbfallendeV des damaligen BMUV sind viel zu eng gefasst und konterkarieren die Bemühungen um Kreislaufwirtschaft.
Relationen
Keine Relationen.