Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -
Text
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -
Tätigkeit: Arbeitgeberverband
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vertritt die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks und unterstützt die angeschlossenen Mitgliedsverbände, Mitgliedsinnungen und Einzelbetriebe in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben. Er unterhält und pflegt Kontakte zu Ministerien, Behörden, Verbänden und Marktpartnern. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert die Öffentlichkeit über aktuelle Themen des Handwerks.
Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um sich für die beruflichen und unternehmerischen Belange der Schornsteinfegerbetriebe einzusetzen, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Relevante Themen sind insbesondere Sicherheit und Brandschutz bei Wärmeerzeugern, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Lüftungstechnik, Klima- und Umweltschutz sowie die gesetzliche Grundlagen von Schornsteinfegerarbeiten.
Es werden Gespräche mit den Bundesministerien sowie mit den Mitgliedern des Bundestages geführt, um Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern und Gesetzen wie dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Verordnung über die Kehrung- und Überprüfung von Anlagen, Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz, arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger, Meisterprüfungsverodnung, Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Bauordnung und EnSimiMaV vorzustellen und zu erläutern.
Es werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Gutachten erarbeitet und übermittelt. Darüber hinaus werden öffentlichen Veranstaltungen, Empfänge sowie parlamentarische Abende durchgeführt zu denen Regierungsmitglieder, Bundestagsabgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden, um diese von den Anliegen und den Positionen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks zu informieren und zu überzeugen.
Interessenbereiche: Handwerk; Öffentliches Recht; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstige Interessenbereiche; Fossile Energien; Immissionsschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Bereich des elektronischen Kehrbuches: Ziel ist es, dass die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bundesweit alle Wärmeerzeugungsanlagen im elektronischen Kehrbuch erfasst
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Schornsteinfegerbetriebe: Ziel ist es, das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz so zu ändern, dass die Schornsteinfegerbetriebe mit möglichst wenig Bürokratie belastet werden und dass ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich verbessern
- Modernisierung des Meisterprüfungsberufsbildes Schornsteinfeger: Ziel ist es die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfegerhandwerk zu modernisieren und anzupassen. Wegen der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird sich das Aufgabenfeld des Schornsteinfegers in Richtung Energieeffizienz und Lüftungstechnik verschieben. Die Veränderung in der Energieversorgung hat Auswirkung auf das geforderte Wissen und an die Anforderungen der Schornsteinfeger. Die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfegerhandwerk muss angepasst werden, um die Handlungsfähigkeit der künftigen Schornsteinfegerinnen und der künftigen Schornsteinfegern zu gewährleisten.
- Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen: Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz,
das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen,
verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Aufgaben des Schornsteinfegers bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Das Schornsteinfegerhandwerk soll eine zentrale Instanz für die Umsetzung der novellierten EU_Gebäuderichtline (EPBD) sein. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks setzt sich für die die gesetzliche Verankerung der hoheitliche Führung eines Wärme- und Kälteerzeugungskatasters durch das Schornsteinfegerhandwerk im Gebäudeenergiegesetz, die hoheitliche Kontrolle der Renovierungspässe durch das Schornsteinfegerhandwerk, die Anerkennung der Schornsteinfegerbetriebe als zentrale Anlaufstelle für Beratung und Monitoring der energetischen Sanierung und eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung neuer Wärmeerzeuger an das Schornsteinfegerhandwerk, um eine vollständige Datenbasis zu schaffen, ein.
- Nachprüfung der Berufsqualifikation im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung: Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat die Ziel, dass das Schornsteinfegerhandwerk nicht aus dem Anwendungsbereich der §§ 8 Abs. 2, 9 Abs.2 Satz 2 und 10 Abs. 4 EU /EWR HwV herausgenommen wird und dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass die Berufsqualifikation von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer vor dem erstmaligen Tätigwerden überprüft werden kann.
- Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen:
Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD
Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG
Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz
Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD
Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD
Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Änderung der Verordnung über die Überprüfung und Kehrung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO): Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks setzt sich dafür ein, das Gesetz in den Bereichen Energieaudits, Unternehmensgleichbehandlung, Beraterzulassung, Fördermaßnahmen, Qualitätssicherung von Energieaudits sowie Vorgaben für den öffentlichen Sektor zu beeinflussen und zu verbessern.
- Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Die systematische und gesetzliche Einbindung der bereits im Schornsteinfegerhandwerk vorhandenen hoheitlichen Datengrundlage zum realen Bestand der Heizungsanlagen in die bundesweite Wärmeplanung sicherstellen
Die Schaffung einer einer nationalen Gebäudedatenbank
Die Aktualisierung und Präzisierung der rechtlichen Bezugnahmen im Gesetzestext, um eine eindeutige und rechtssichere Terminologie und Datenstruktur für die kommunale Wärmeplanung zu gewährleisten.
- Änderung bei der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Anpassung des BEG-Richtlinienentwurfs, insbesondere beim iSFP-Bonus, WPB-Bonus, der Förderfähigkeit von Fachplanung und Baubegleitung, den GWP-Vorgaben für Wärmepumpen sowie dem Erhalt der Effizienzhaus-Stufe EH70.
Relationen
Keine Relationen.