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bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. nimmt in seinen Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung und adressiert in Schreiben oder Positionspapieren relevante Themen, um auf bestehende Probleme hinzuweisen und mögliche Lösungsansätze zu präsentieren. Zusätzlich pflegt der Verband den Austausch mit Bundestagsabgeordneten sowie deren Mitarbeitenden und tritt auch in Dialog mit Vertretern der Ministerien – sowohl in bilateralen Gesprächen als auch im Rahmen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen. Interessenbereiche: Immissionsschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsmarkt; Verkehrsinfrastruktur; Stadtentwicklung; Allgemeine Energiepolitik; Gesundheitsförderung; Erneuerbare Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - 3. Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes: Erweiterung der Herstellerverantwortung auf das Produktdesign; Informationspflichten gegenüber dem Verbrauch; Beteiligung an durch Produkte entstehende Sachschäden. Verbesserung der Sammlung hinsichtlich Quantität und Qualität. Verbesserung der Schnittstelle zwischen Erfassung und Verwertung zur besseren Rückgewinnung ressourcenrelevanter Sekundärrohstoffe sowie zur Gefahrenabwehr (Brände). - Anpassung der Gewerbeabfallverordnung: Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Durchsetzung der der Getrennthaltungspflichten sowie des Vorbehandlungsgebotes von Abfällen zur Verwertung. Einbeziehung der energetischen Verwertung von Abfallgemischen in den behördlichen Vollzug. - Änderung Gesetz zur Anpassung des Batterierechts: Stärkung der ordnungsgemäßen Erfassung von Batterien und Akkumulatoren. Produktdesign an die Austauschbarkeit von Batterien knüpfen. Ausbau der verbraucherbezogenen Informationspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die von falsch entsorgten Batterien und Akkus ausgehen können. Schaffung einer Pfandpflicht für bestimmte Produkte (z.B. Einweg E-Zigaretten, E-Bike-Akkus etc.). Märkte für Sekundärrohstoffe schaffen (Rezyklateinsatzquote). - Änderung NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: Die im Gesetz enthaltenen Anforderungen und der damit verbundene Kosten- und Personalaufwand sind im Hinblick auf mittelständische Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft unverhältnismäßig. - Änderung KRITIS-Dachgesetz: Die Anforderungen an die Betreiber kritischer Anlagen sind hoch und die Erfüllung dieser Anforderungen nur durch kostenintensive Maßnahmen möglich. Der Aufwand für kleine und mittelständische Unternehmen muss verhältnismäßig sein (Kosten/Nutzen).Die Finanzierung der gestellten Anforderungen könnten nicht ausschließlich den Betreibern belastet werden, sonder hier sollte eine entsprechende finanzielle staatliche Unterstützung erfolgen. - Änderung Ersatzbaustoffverordnung: Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden. - Abfallendeverordnung - Formulierung von Regelungen gefordert: Forderung, in der geplanten AbfallendeVO Regelungen für das Abfallende für alle mineralischen Ersatzbaustoffe und alle Materialklassen im Sinne der ErsatzbaustoffVO zu formulieren. Eine Beschränkung des möglichen Abfallendes auf nur wenige mineralische Ersatzbaustoffe und nur die "besten" Materialklassen ist unverhältnismäßig, nicht begründbar und konterkarier die Ziele der Kreislaufwirtschaft. Zudem ist der Regelungsbereich der Verordnung auch auf andere Sekundärbaustoffe und Anwendungsbereich auszuweiten. Forderung nach geringstmöglichen Einschränkungen des internationalen Handels. - Gefahrstoffverordnung - Forderung einer Novelle: Forderung nach zeitnaher Verabschiedung der novellierten GefahrstoffVO, insbesondere der Einführung einer Vorerkundungspflicht für den Veranlasser von baulichen Tätigkeiten hinsichtlich möglicher Gebäudeschadstoffe (z.B. Asbest) - Anpassung Europäische Altfahrzeugverordnung: Forderung nach Digitalisierung des Verwertungsnachweises; keine grenzüberschreitende Verbringung von end-of-life-vehicle - Anpassung Waste Shipment Regulation: Es soll keine Auditierung von Anlagen im Ausland stattfinden. Absatzmärke und Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingwirtschaft muss durch offenen Handel gesichert werden. DIWASS: bvse fordert eine Verschiebung bzw. Übergangsphase für die Einführung - Anpassung EU-Gesetz über kritische Rohstoffe (CRMA): Es darf kein Exportverbot für Schrotte geben sowie eine Einstufung von Schrotten als strategische oder kritische Rohstoffe - Anpassung Verpackungsverordnung: Der bvse e.V. setzt sich ein für das Recycling von LVP - Leichtverpackungen. - Forderungen für Chemisches Recycling: Der bvse e.V. setzt sich ein für gestuftes Recycling gemäß Abfallhierarchie. Das ökologisch besonders vorteilhafte mechanische Recycling von Kunststoffabfällen darf nicht durch das chemische Recycling diskriminiert werden. - Einführung einer Altreifenverordnung: Die Stoffströme Reifen und Gummi werden bisher durch keine stoffstromspezifischee Regelung gefasst. Der bvse e.V. setzt sich ein, das Recycling von Reifen und Gumme entweder in der AltfahrzeugVO oder in einer neuen stoffstromspezifischen Verordnung (AltreifenVO) auf nationeler und/oder europäischer Ebene zu verankern. - Chemikalienrecht - Forderung einer Abgrenzung vom Abfallrecht: Das Chemikalienrecht greift immer mehr in das Abfallrecht ein. Da das Chemikalienrecht dynamisch erweitert wird, beschränken die chemikalienrechtlichen Vorgaben (REACH, CLP) häufig das Recycling. Das Chemikalienrecht muss klar vom Abfallrecht abgegrenzt sein. Chemikalienrechtliche Vorgaben dürfen die Rückgewinnung von Rohstoffen nicht weiter verhindern. - Novellierung der Richtlinie zum Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Grundsätzlich ist der bvse e.V. mit dem Förderprogramm einverstanden. Teilnahme an verschiedenen Stakeholderkonferenzen. - Abfallverbringung von E-Schrott - Notifizierungspflichten greifen in den Markt ein: Die Notifizierungspflich für bislang grün gelistete Elektro- und Elektronik-Altgeräte bei Verbringung innerhalb der EU-Staaten führt zu Schwächung des Wettbewerbes. Zu hohe bürokratische Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen. Begünstigung einer wettbewerbspolitisch bedenklich Konzentrationswirkung. - Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie - bvse bemängelt, dass der Entwurf zu allgemein gehalten ist: Um die Ziele der NKWS zu erreichen, bedarf es nach Ansicht des bvse e.V. weiterer umfassender Konkretisierungen sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Die Einlassungen des bvse im Entstehungsprozess wurden nur unzureichend berücksichtigt. Bei den drängendsten Fragen wie z.B. Ende der Abfalleigenhschaft, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und öffentliche Beschaffung fehlen konkrete Umsetzungspläne mit Zeitplan und Zuständigkeiten. Die geplante "Plattform für Kreislaufwirtschaft" sollte einen konkreten Zeitplan vorgeben und politisch hoch aufgehängt sein - Änderung der Gefahrstoffverordnung - Änderung der Mitwirkungspflicht des Veranlassers in Vorerkundungspflicht des Veranlassers: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen. - XXV. Hauptgutachten Monopolkommission - strengere Überwachungen gegen Konzentrationstendenzen: I. Erhöhung des Anteils der marktbeherrschenden Unternehmen an der gesamtwirtschaflichen Wertschöpfungskette: Der bvse hält es hier für erforderlich, Maßnahmen (u.a. durch strengere Überwachungen) zu ergreifen, um der steigenden Erhöhung entgegenzuwirken und zu verhinder, dass mittelständische Unternehmen vom Markt gedrängt werden. II: Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu Behinderungsmissbräuchen: Wird von Seiten des bvse e.V. unterstützt. III. Ex-post Evaluationen: Hier wünscht sich der bvse e.V., wie auch von der Monopolkommission vorgeschlagen, eine entsprechende Beteiligung des Bundeskartellamtes. - Anpassung des Vergabetransformationspakets: Der bvse e.V. lehnt die Änderungen bei der Losvergabe ab, da kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Des weiteren fordert der bvse e.V., dass bei den AVV güteüberwachte und nach DIN 18200 zertifizierte Sekundärbaustoffe ergänzt werden sollen, da im Interesse einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft die Nutzung von Sekundärbaustoffen ausdrücklich gefördert werden sollte. - Anpassung der Industrieemissions-Richtline: Laut bvse sollten die Entwürfe so abgeändert werden, dass diese sich ausschließlich auf eine 1:1-Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie beschränken. Darüber hinausgehende Anforderungen führen zu einer Schlechterstellung im europäischen Vergleich und damit zu einem Wettbewerbsnachteil für die mittelständischen Unternehmen. - Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr fortschreiben und aufstocken: Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die Aufstockung der Trassenpreisförderung fortgeschrieben wird. - Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen: Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die neue Bundesregierung das nachhaltige Ressourcenmanagement von Sekundärbaustoffen vorantreibt. Kernforderungen sind: 1. Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Boden - Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission: Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission bewahrt wird und die Bundesregierung die sowohl von Arbeitgebern wie Gewerkschaften unter Beihilfe wissenschaftlicher Expertise ausgehandelten Ergebnisse akzeptiert. - Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542: Der bvse e.V. setzt sich für eine Anpassung des Batterierechts ein. - Anpassung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs. - Hochwertige Erfassung von Alttextilien und Altschuhen - Verhinderung des Systemkollaps: Das etablierte System der hochwertigen Erfassung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen in Deutschland ist alternativlos und beispielhaft für Europa. DAs System ist angeschlagen und vom Zusammenbruch bedroht. Ein Kollaps des Systems würde zu einem teilen Anstieg der thermisch zu entsorgenden Abfallmengen führen und enorme Kosten verursachen. Ein eklatanter Wiederspruch zur gesetzlich vorgegebenen Vermeidung von Abfällen (s. KrWG 6 § 6). - Forderung eines Verbotes von Einweg-E-Zigaretten: Der bvse setzt sich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Diese stellen - neben der Gesundheitsgefährdung - bei falscher Entsorgung auch ein hohes Brandrisiko in den Recyclinganlagen dar. - Forderung der Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche in Deutschland und Europa: Der bvse setzt sich für die Förderung des Kunststoffrecyclings ein. Keine Bevorzugung des chemischen Recyclings gegenüber dem mechanischen Recycling. Im Rahmen der derzeit akuten Krise im Kunststoffrecycling fordern wir dringend konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche. - Anpassung des Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203: bvse hat Bedanken gegen die Erhöhung der Geldbußen für juristische Personen gem. § 30 OWiG.Diese diskriminieren mittelständische Unternehmen. - Änderung Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40: Der bvse plädiert für eine Änderung des geplanten Gesetzes. Die Art der Umsetzung würde zu erheblichen Problemen für die mittelständischen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft führen. Verschiedene Anpassungen sind dringend erforderlich. - Änderung des Entwurfes der delegierten Verordnung Ares (2925) 1300377 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021: Durch die beabsichtigen Änderungen sind die Altölaufbereiter problematisch betroffen. Die derzeit vorgesehenen Grenzwerte sind so niedrig, dass deren Prüfung, sofern diese überhaupt technisch möglich ist, wirtschaftlich nicht zumutbar und damit unverhältnismäßig wäre. Für die Altölaufbereitung sollten die gleichen Grenzwerte gelten wie bei der Herstellung organischer Pigmente und Farbstoffe. - Förderrichtlinie Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriepreis) 2025 - 2028: Nach Einschätzung des bvse e.V. bedarf es folgender Änderung: Die Kunststoffrecycler stehen aufgrund hoher Stromkosten unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Von daher ist eine gezielte Förderung dringend erforderlich. In der Förderrichtlinie sollte die WZ 2025 herangezogen werden. - Anpassung Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien: Der bvse e.V. fordert eine Anpassung des Eckpunktepapiers. Die vorgesehenen Regelungen entziehen den mittelständischen Entsorgern der textilen Recyclingwirtschaft die Geschäftsgrundlage und verdrängt eine ganze Branche vom Markt. Ebenso sieht der bvse die Kombination aus einer hohen Marktkontrolle durch Duale Systeme und der Sonderrolle gemeinnütziger Sammler und der Privilegierung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern als sehr kritisch. Diese Konstellation gefährdet die wirtschaftliche Existenz zahlreicher mittelständischer Unternehmen, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und wird die Qualität der Sammlung und damit der Verwertung nachhaltig beeinträchtigen. - Anpassung 2. Referentenentwurf zur Änderung des Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die an der Stellungnahme beteiligten Verbände bemäneldn, dass zentrale Kritikpunkte im laufenden Verfahren weiterhin nicht berücksichtigt wurden (insbesondere in Anhang 27, aber auch Anhang 23). - Anpassung Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Prüfwert-Vorschläge für PFAS (Pfad Boden-Mensch): Die beteiligten Verbände sehen in dem vorgelegten Bericht und seiner möglichen Überführung in verbindliche Prüfwerte der BBodSchV fachliche, methodische und regulatorische Fragen, die einer vertieften Diskussion bedürfen, bevor rechtsverbindliche Regelungen getroffen werden. - Anpassung Referentenentwurf 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen. - Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und und wirksamen Umweltschutzes: Der bvse e.V. bemängelt, dass den beteiligten Verbänden nicht genügend Zeit für eine vertiefte Stellungnahme gegeben wurde. Verschiedene Punkte müssen angepasst werden. Die dringend erforderliche Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bleibt aus - Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes: Grundsätzlich sieht der bvse e.V. die Notwendigkeit, das Abfallverbringungsgesetz an die nun geltende Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 anzupassen. Allerdings ist es aus Sicht der Verbandes zwingend erforderlich, die europarechtlichen Vorgaben nicht über das unionsrechtlich erforderliche Mindestmaß hinaus umsetzen. Wir können nicht akzeptieren, dass euroopäische Vorgaben immer wieder durch zusätzliche nationale Regelungen verschärft werden. Das Gesetzesentwurf sollte entsprechend angepasst werden. - Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftgesetzes: Aus Sicht des bvse e.V. bedarf der Entwurf in mehreren Punkten einer Nachschärfung, damit die angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht werden. - XXVI. Hauptgutachten "Wettbewerb 2026" Monopolkommission: Aus Sicht des bvse enthält das Gutachten wichtige Vorschläge für die Stärkung eines funktionierenden und fairen Wettbewerbs. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, die Empfehlungen der Monopolkommission unbedingt aufzugreifen, um damit einen funktionierenden, fairen und mittelstandsfreundlichen Wettbewerb zu schaffen.

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